Landesverfassung geändert

geschrieben von Peter Ritter

5. September 2013

Kontroverses zur »Volksinitiative« in
Mecklenburg-Vorpommern

Jan.-Feb. 2008

Kurz nach den Landtagswahlen 2006, in deren Ergebnis auch die NPD mit sechs Abgeordneten in den Schweriner Landtag einzog, wurde auf einem Landesparteitag der damaligen Linkspartei.PDS die Idee geboren, eine Volksinitiative für die Aufnahme einer Antifa-Klausel in die Landesverfassung zu initiieren. Landesvorstand und Landtagsfraktion der Linkspartei.PDS nahmen diesen Vorschlag auf, suchten Unterstützer und konnten anerkannte Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern, als Erstunterzeichner der Volksinitiative »Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern« gewinnen. Zu ihnen gehörte auch die Landesvorsitzende der VVN-BdA Mecklenburg-Vorpommern, Gertrud Howe. Die Initiative hatte zum Ziel, in der Landesverfassung klare Regelungen zu verankern, die rechtsextremistischem Handeln Einhalt gebieten und es ermöglichen, dieses unter Strafe zu stellen.

Damit sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit einer Volksinitiative beschäftigen muss, sind laut Volksabstimmungsgesetz mindestens 15.000 Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig, auch dank des unermüdlichen Einsatzes der Mitglieder der VVN-BdA Mecklenburg-Vorpommern konnten über 17.500 Unterschriften gesammelt werden. Eine parlamentarische Befassung war somit möglich. Die SPD-Landtagsfraktion signalisierte sofortige Zustimmung, die CDU hatte hinsichtlich der Landeskompetenz beim Strafrecht Bedenken, die FDP hielt die Initiative für nicht notwendig. In der Anhörung des Landtages gab es zum Anliegen der Volksinitiative viel pro und contra. Durch den permanenten persönlichen Einsatz der Erstunterzeichner der Initiative und im Ergebnis der Anhörung wuchs bei allen demokratischen Fraktionen die Bereitschaft, eine Ergänzung der Landesverfassung im Sinne der Volks-initiative zu schaffen. Für eine solche Verfassungsänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig.

Nach vielen Gesprächen der Fraktionsvorsitzenden von SPD, CDU, Linke und FDP erfolgte, in Abstimmung mit den Initiatoren die Verständigung auf folgenden Text: »Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können. Handlungen , die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Mecklenburger und Vorpommern zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.« Ein Kompromisstext, der unsere Zustimmung fand.

Für die Fraktion Die Linke hat deren Vorsitzender, Prof. Wolfgang Methling dies mit den Worten begründet: »Meine Zustimmung habe ich deshalb gegeben, weil rassistisches Gedankengut von rechtsextremen Parteien verbreitet wird und weil Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern keine extremistischen Auffassungen vertritt. Natürlich werden wir sehr genau darauf achten müssen, dass diese Verfassungsänderung nicht als Grundlage zum Vorgehen gegen Linke missbraucht wird.« Für mich sind damit klare Prämissen gesetzt.

Die Volksinitiative ist für mich daher auch ein Erfolg. Auch weil Vertreter aller demokratischer Parteien in der Auseinandersetzung mit der NPD im Landtag zu einem vernünftigem Kompromiss bereit waren. Bei einem Scheitern des Anliegens der Volksinitiative hätte es im Landtag nur einen Sieger gegeben.