Nicht allein Ländersache

geschrieben von Ernst Antoni

5. September 2013

Angriffe auf Versammlungsrechte in Bayern und Baden-Württemberg

Sept.-Okt. 2008

In Bayern wurde ein neues Versammlungsgesetz noch schnell vor der Landtags-Sommerpause und den Ende September anstehenden Landtagswahlen durchgepeitscht. Ist doch noch nicht abzusehen, ob die absolute CSU-Mehrheit über diesen Wahltag hinaus halten wird. Und was man hat, das hat man.

Mit dem neuen Gesetz – von der Staatsregierung der Öffentlichkeit präsentiert als wirksames Mittel gegen Naziaufmärsche – hat man vor allem ein Stück Grundrechte-Abbau beachtlichen Ausmaßes. Und es wurde der Ausbau staatlicher und polizeilicher Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten für Demonstrationen und Versammlungen nicht nur im Freien, sondern auch in geschlossenen Räumen vorangetrieben. Ein weiterer Schritt zu einem »starken Staat«, gegen den erfahrungsgemäß Nazis noch nie etwas hatten, vor dem sich Demokraten aber fürchten müssen. Kompetente Juristen bezweifeln, dass dieses Gesetz Bestand haben wird. Eine Verfassungsbeschwerde soll ab Herbst hier Klarheit schaffen. Politische Aufklärung und politischer Protest müssen aber auf der Tagesordnung bleiben.

Schon hat nämlich Baden-Württemberg den Bayern-Ball aufgenommen. Auch hier will man, vorgeblich, um Naziaufmärsche zu verhindern, das Versammlungsrecht verschärfen. Dazu die VVN-BdA Baden-Württemberg: »Wenn die NPD verboten ist – wie das die Verfassung gemäß Artikel 139 GG gebietet – entfällt ein Großteil von Neonazi-Aufmärschen. Der Rest kann mit den vorhandenen Gesetzen erledigt werden.«

Die Angriffe auf die Versammlungsrechte reihten sich vielmehr ein »in die beabsichtigten und zum Teil vollzogenen Maßnahmen der Bundesregierung, an deren Ende ein autoritärer Überwachungsstaat steht.«