Rechts gleich Links in Schwerin?

geschrieben von Jupp Angenfort

5. September 2013

Jan.-Feb. 2008

In Mecklenburg-Vorpommern hat es eine viel tausendfach unterstützte Volksinitiative »Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern« gegeben. Der Landtag in Schwerin beschloss daraufhin eine Änderung der Landesverfassung, mit der »rassistisches und anderes extremistisches Gedankengut« für verfassungswidrig erklärt wird. Die Formulierung der Volksinitiative wurde damit antikommunistisch verdreht. Die Entscheidung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, zustande gekommen auch mit den Stimmen der Partei Die Linke, kann vor dem Hintergrund der geschichtlichen Erfahrungen in der BRD nur mit großem Bedauern aufgenommen werden.

Wenn dann diese Ergänzung der Landesverfassung von der Linkspartei auch noch als »Signal an alle Bundesländer« dargestellt wird, ist das entschieden abzulehnen. Die Änderung löste übrigens bei der CDU bereits in der Landtagsdebatte antikommunistische Hetzattacken gegen die Linke aus. Hinter dem Begriff Extremismus verbirgt sich die Gleichsetzung von rechts und links. Dabei ist zu beachten, dass für die CDU stets die Linke als besonders zu diskriminieren und zu verfolgen galt und gilt. Ich habe das am eigenen Leib erlebt. Gemeinsam mit 10.000 weiteren Bürgern der Bundesrepublik wurde ich zur Adenauerzeit jahrelang als angeblich »Linksextremer« inhaftiert und verfolgt.

In manchen Beratungen mit PDS-Politikern habe ich mich zu der Frage geäußert, ob es nicht ratsam sei, in das Grundgesetz eine antifaschistische und antimilitaristische Klausel einzuarbeiten. Auf die Idee, eine Aussage gegen den Extremismus ins Grundgesetz und in die Länderverfassungen einzufügen, kam dabei niemand. Ich sagte: Es kommt darauf an, die vorhandenen antifaschistischen und antimilitaristischen sowie Pro-Sozialisierungs-Aussagen (so die Artikel 14, 15, 26, 139 u.a.) sowie die Grundrechtsartikel des Grundgesetzes zu verteidigen und anzuwenden. Damit kann ein wirkungsvolles Vorgehen gegen die Nazis erreicht werden. Mit Änderungen – wie jener in Schwerin – ist das kaum möglich.

Meine Freunde von der VVN-BdA und ich wiesen auf die zahlreichen Fälle hin, da VVN-Mitglieder als »Linksextremisten« Berufsverbote, Diffamierungen und Verfolgungen zu erleiden hatten. Dies ist immer im Widerspruch zum Grundgesetz geschehen. Der langjährige Sachsenhausen-Häftling und KPD-Politiker Max Reimann sagte bei der Beschlussfassung über das Grundgesetz am 8. Mai 1949 namens der KPD, dass die Kommunisten aus grundsätzlichen Erwägungen das Grundgesetz als eine Urkunde der Spaltung Deutschlands ablehnen. »Aber«, so fügte er hinzu, »der Tag wird kommen, dass wir Kommunisten das Grundgesetz verteidigen werden gegen jene, die es brechen.«