Briefe

3. September 2015

Sehr geehrte Redaktion,

 

Seit vielen Jahren bin ich Abonnent der »antifa«. Nicht jeder Artikel entspricht meinen Überzeugungen. Insgesamt halte ich die Zeitung jedoch für informativ. Ich möchte Sie auf einen Irrtum in dem Artikel »Das Potsdamer Abkommen« aufmerksam machen. Dort heißt es: »Beim Thema ›Polen‹ wurden die polnische Westgrenze (Oder-Neiße-Linie) und der polnische Anteil Ostpreußens endgültig fixiert, wobei zu diesem Thema auch eine polnische Delegation gehörte wurde.« Der Text zur Oder-Neiße-Grenze ist irreführend und entspricht nicht den Tatsachen. In dem vom »Staatsverlag der DDR, Berlin 1975« herausgegebenen Buch »Das Potsdamer Abkommen – Dokumentensammlung«, Seite 228 heißt es:

»In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen  die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll. Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenkonferenz zurückgestellt werden soll.«

Im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 hatte die DDR zwar die Oder-Neiße-Grenze de facto anerkannt aber ein Teilstaat kann nur für sich sprechen, sonst hätte es ja eine Hallstein-Doktrin à la DDR gegeben. Die BR Deutschland hat zwar auch im Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 die »Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze« anerkannt – allerdings mit dem einschränkenden Hinweis auf die »Friedenskonferenz«. Die endgültige Regelung fand erst im 2+4 – Vertrag am 12. September 1990 ihren Niederschlag und ist damit völkerrechtlich verbindlich. Ich erwarte eine Korrektur Ihres Artikels.

 

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Leutner

 

 

Lieber Kollege Leutner,

 

ich freue mich, dass die antifa so aufmerksame Leser hat, die sich mit den einzelnen Beiträgen sehr genau beschäftigen und mögliche Fehler nicht nur kritisieren, sondern auch wichtige korrigierende Hinweise geben.

Dennoch sehe ich gegenwärtig keinen Notwendigkeit einer Korrektur des Beitrages. Der Unterschied in der Begründung liegt in einer völkerrechtlichen und in einer politischen Bewertung. In der Tat wurde – insbesondere aufgrund der Vorbehalte der englischen Verhandlungsdelegation – in dem Verhandlungstext der Vorbehalt »bis zu einer endgültigen Friedensvertragsregelung« aufgenommen.

Defacto und politisch war es aber so, dass durch die Gebietsverschiebung die Kompensation und Reparationszahlung an Polen abgegolten wurde. Auch die Umsiedlung aus diesen Gebieten wurde akzeptiert. Damit war klar, dass durch diese Regelungen eine grundlegende Neustrukturierung geschaffen wurde.

Zurecht hat die DDR mit dem deutsch-polnischen Vertrag (Görlitzer Abkommen) daher schon Anfang der 50er Jahre diese Grenzziehungen als »Friedensgrenze« anerkannt.

Es war dem damaligen weltpolitischen Kräfteverhältnis geschuldet, dass zwar Konrad Adenauer und später die Bundesregierung lauthals dagegen wetterten und immer wieder Gebietsansprüche gegenüber Polen erhoben (»Dreigeteilt niemals!«), diese aber nur propagandistisch – wie eine Monstranz – vor sich her tragen konnten.

Der Realismus der Ostverträge (Warschauer Vertrag) ging ebenfalls vom politischen und territorialen Status quo aus. Dass sich die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht noch einmal die »Vorläufigkeit« dieser Vereinbarung bestätigen ließ, hatte insbesondere innenpolitische Bedeutung.

Von diesem virtuellen Gebietsanspruch ging man erst ab, als anders nicht der Anschluss der DDR mit den vier alliierten Mächten zu haben war. Somit war – völkerrechtlich – tatsächlich erst mit dem 2+4-Vertrag diese Grenze endgültig.

Faktisch war sie es aber seit der Festlegung durch das Potsdamer Abkommen – und darauf bezieht sich die Aussage in dem Artikel in der antifa.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Überlegungen nachvollziehbar sind und verbleibe mit kollegialen Grüßen

Dr. Ulrich Schneider