Solidarisch zusammenhalten
4. Januar 2025
Freispruch für VVN-BdA-Aktivisten nach Kriminalisierungsversuch durch AfDler
Der AfD-Politiker Stefan Hrdy hat mich vor Gericht gezerrt, die Verhandlung fand am 11. Dezember 2024 in Marl (NRW) statt. Der ursprüngliche Vorwurf: Ich habe ihn am 24. Februar auf einer Demonstration gegen den AfD-Landesparteitag in Marl geduzt. Auch »halt’s Maul« soll ich ihm mehrmals entgegengerufen haben. Hrdy, ein ehemaliger GSG-9-Polizist, der nach eigenen Angaben 1977 an der Befreiung der »Landshut«-Maschine beteiligt gewesen war, fühlte sich durch das Duzen beleidigt. Um seine Anzeige zu stützen, reichte der Expolizist zusätzlich ein Bild von mir mit einem Winterschal ein und behauptete, ich sei vermummt gewesen und hätte damit gegen das Versammlungsgesetz NRW verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft sah im Duzen zwar keine Strafbarkeit, wurde jedoch wegen des Vermummungsvorwurfs hellhörig – so kam es tatsächlich zum Gerichtsverfahren. In der Verhandlung stellte sich schnell heraus, wie absurd der Vorwurf war. Der Schal war offensichtlich nicht dazu geeignet, meine Identität zu verschleiern, zumal mich anwesende Polizeibeamte bereits von anderen Demonstrationen kannten. Die Staatsanwaltschaft charakterisierte mich in ihrem Plädoyer kurzerhand als »Person des öffentlichen Lebens« und forderte selbst einen Freispruch.
Hrdys Aussagen im Prozess hingegen hätten nicht widersprüchlicher sein können. Plötzlich behauptete er, mich gar nicht wegen Beleidigung, sondern ausschließlich wegen des Vermummungsvorwurfs angezeigt zu haben, zur Verwunderung des Richters, der die von Hrdy unterzeichnete Anzeige wegen des Duzens vor sich liegen hatte.
Solche widersprüchlichen Aussagen haben System. Schon bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag Ende Juni 2024 in Essen, als er einen Antifaschisten in die Wade biss, widersprach die Beschreibung der Situation den später entdeckten Videoaufnahmen. Dass er selbst 200 Schusswaffen zu Hause lagerte, bis die Behörden ihm das aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft untersagten, ist alarmierend.
Für Antifaschist*innen muss die Konsequenz klar sein: Wir dürfen uns nichts gefallen lassen und uns nicht einschüchtern lassen. Solidarisch zusammenhalten, erst recht, wenn sich Neofaschisten der Staatsgewalt bedienen. Versuche von faschistischen Kräften, das Schwert des Strafrechts zu instrumentalisieren, um politische Gegner einzuschüchtern, sind extrem gefährlich. Antifaschismus ist kein Verbrechen.