Nichts als Kosmetik

geschrieben von Janka Kluge

12. März 2025

Taktisches Agieren gegen Verbot: AfD entledigt sich ihres Jugendverbandes JA

Die AfD hat auf ihrem Parteitag in Riesa Anfang des Jahres beschlossen, dass die Junge Alternative (JA) in Zukunft nicht mehr Parteijugend sein soll. Die JA war als eigenständiger Verein organisiert, der zwar formal – seit dem Parteitag 2015 in Hannover – die Parteijugend, aber nicht Teil der AfD ist. Die JA wurde immer mehr zur Belastung für die AfD.

»Verdachtsfall«

Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die JA als extrem rechten »Verdachtsfall« eingestuft; im April 2023 wurde sie auf »gesichert rechtsextremistisch« hochgestuft. Sowohl die JA als auch die AfD haben versucht, juristisch in einem Eilverfahren gegen die Einschätzung vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der JA jedoch als gerechtfertigt bezeichnet. Die Begründung ist im Internet abrufbar. Das Gericht schrieb in einer Pressemitteilung vom 6. Februar 2024: »Diese [die Einstufung, antifa] folgt zunächst aus dem Umstand, dass die JA weiterhin einen völkisch abstammungsmäßigen Volksbegriff vertritt. Der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand und nach Möglichkeit der Ausschluss ›ethnisch Fremder‹ ist eine zentrale politische Vorstellung der JA. -Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. (…) Hinzu kommt bei der JA eine fortgeführte massive ausländer- und insbesondere islam- und muslimfeindliche Agitation.«

Auch gegen diesen Beschluss ist die AfD vorgegangen. Am 13. Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts jedoch bestätigt und keine Berufung zugelassen. Die Verfahren fanden, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln ansässig ist, in NRW statt. Aus dieser Niederlage zog die AfD schließlich im Januar in Riesa die Konsequenz und hat der JA den Status als offizielle Jugendorganisation entzogen.

Die AfD hatte wegen eines Sonderstatus der JA keinen Einfluss auf ihre eigene Jugendorganisation. Beispielsweise mit dem Ergebnis, dass, als die AfD eine Zusammenarbeit mit der »Identitären Bewegung« offiziell ausgeschlossen hatte, sich in der JA niemand darum scherte – die AfD war machtlos. Trotz der vermeintlichen Differenz profitierte die AfD weitgehend von dem Engagement der JA-Mitglieder. Sie klebten Plakate und standen an den Infoständen. Ein Problem für die AfD war auch, dass nur ein kleiner Teil der ungefähr 2.500 Mitglieder der JA auch Mitglieder der AfD waren. Das soll sich nun ändern. Im zukünftigen Jugendverband können nur noch Mitglieder der AfD aktiv sein.

In der bisherigen Satzung der AfD hieß es: »Die Junge Alternative für Deutschland (JA) ist die offizielle Jugendorganisation der Alternative für Deutschland.« In der neuen Satzung, die ab dem 1. April 2025 in Kraft treten soll, heißt es nun: »Die Jugendorganisation der AfD ist ein rechtlich unselbstständiger Teil der Partei. Ihr Name wird durch das Jugendstatut festgelegt.«

Bei einem eilig einberufenen Bundeskongress der JA am ersten Februarwochenende in Apolda wurde die Auflösung des Vereins beschlossen. Dafür mussten die 250 anwesenden Mitglieder der JA zunächst die Satzung ändern. Ursprünglich stand in dieser, dass 90 Prozent der anwesenden Mitglieder einer Auflösung der Organisation zustimmen müssten. Es wurde offensichtlich angenommen, dass dieses hohe Quorum nicht erreicht werden würde, und so einigte man sich auf eine Änderung, dass mindestens 75 Prozent der anwesenden Mitglieder zustimmen müssten. Dies wurde dann auch erreicht und entsprechend des Zeitplans der AfD die JA zum 31. März für aufgelöst erklärt.

Nähe zur »Identitären Bewegung« suchen

Auf einem jugendpolitischen Kongress der AfD im April soll dann ein neuer Jugendverband gegründet werden. Unklar ist, wie viele der 2.500 Mitglieder der JA diesen Schritt mitmachen werden. Einige haben bereits angekündigt, jetzt noch stärker die Nähe zur »Identitären Bewegung« zu suchen. Zumal die IB sich vor kurzem in der BRD selbst als Partei organisiert hat.

Wahrscheinlich ist, dass der neue Jugendverband den Namen »Republikanische Jugend« tragen wird. Zumindest steht dieser als Vorschlag in dem Antrag, der auf dem Parteitag in Riesa eingebracht wurde. Eine große Gefahr bestand für die AfD darin, dass die JA als Organisation vom Innenministerium leicht hätte verboten werden können, da sie als Verein organisiert ist. Ein Verbot der JA hätte auch Auswirkungen auf ein mögliches Parteiverbot der AfD gehabt. Obwohl die AfD in der Diskussion um die Einstufung durch den Verfassungsschutz als »in Teilen gesichert rechtsextrem« sich einen vermeintlichen Vorteil verschafft hat, sind die Positionen, die die Partei vertritt, nicht weit von denen der JA entfernt.

Sie unterscheidet auch zwischen sogenannten Bio- und »Passdeutschen« und vertritt damit ebenso einen ethnischen Volksbegriff. Selbst der von der IB geschaffene Begriff der »Remigration« wird mittlerweile von der AfD offensiv benutzt. Mit der Gründung eines neuen Jugendverbandes betreibt die AfD Kosmetik, ohne selbstverständlich ihre Politik zu ändern.