Prozesswelle gegen Antifaschist*innen

geschrieben von Ulrich Stuwe

8. März 2026

Staatsschutzjustiz forciert Mammutprozess mit umstrittener Beweisführung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf eröffnete Mitte Januar einen Prozess wegen versuchten Mordes, Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung gegen fünf Antifaschistinnen und einen Antifaschisten. Angeklagt wurden sie, weil sie in Erfurt (Thüringen) 2022 und in Budapest 2023 Neonazis überfallen und schwer verletzt haben sollen. Die Identifizierung der bei der Tat maskierten Täterinnen und Täter soll durch ein Gutachten erfolgen, in dem die digitalen Skelette der Angeklagten anhand von Videoaufnahmen abgeglichen werden. Zu der Gruppe soll auch Johannes G. gehören, gegen den zusammen mit sechs weiteren Personen seit Ende November in Dresden wegen der gleichen Delikte verhandelt wird – es sind über 100 Prozesstage geplant –, außerdem Maja T.

Maja T. war Anfang Februar in einem ersten Verfahren wegen der Taten im sogenannten Budapest-Komplex in der ungarischen Hauptstadt zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Trotz Protesten hat sich Bundesaußenminister Johann Wadephul anerkennend zum Urteil geäußert. Die Bundesregierung betreibe weiter die Rückkehr von Maja T. in die BRD. Proteste gegen das Urteil waren in Budapest verboten. Haftstrafen von mindestens fünf Jahren gab es wegen teilweise der gleichen Taten bereits gegen zwei Frauen 2025 in München (Hannah) und 2023 in Dresden (Lina E.).

Zum Prozessauftakt in Düsseldorf wurden die angeklagten Personen von einem größeren Sympathisantenkreis unterstützt. Es sind zunächst 70 Prozesstage angesetzt. Ein Urteil wird frühestens 2027 erwartet.