Rassismus hat System
5. Mai 2026
Studie zeigt strukturelle Diskriminierung in Behörden
Rassismus ist kein Einzelfall, nicht nur Ausdruck von Fehlentscheidungen einzelner Mitarbeitender, sondern ein strukturelles Problem in deutschen Institutionen. Er zeigt sich in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und im Umgang mit Beschwerden.
Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie des Innenministeriums über Rassismus in deutschen Behörden auf Bundesebene – bei Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Zoll und Agentur für Arbeit – sowie auf kommunaler und Landesebene bei Polizei, Justiz, Jobcentern sowie Ämtern für Ausländer, Jugend, Ordnung und Gesundheit. In den befragten Behörden haben mit 12.833 Personen etwa 16 Prozent der Mitarbeitenden den Fragebogen vollständig ausgefüllt.
In 17 Einzelfragen wurden in der Querschnittstudie sechs Dimensionen untersucht: ethnische Hierarchisierungen, Antisemitismus, Wohlfahrtschauvinismus, Rassismuswahrnehmung und Aversion gegen Rassismuskritik. Die InRa-Studie »Institutionen & Rassismus« wurde von 2021 bis 2024 vom interdisziplinären Forschungsinstitut für gesellschaftlichen Zusammenhalt (FGZ) in Leipzig durchgeführt. Das Innenministerium hat die Studie kürzlich auf seiner Homepage veröffentlicht – ohne Pressekonferenz oder Pressemitteilung. Es gab im Vorfeld große Widerstände gegen diese Untersuchung, und auch jetzt zeigt sich das Ministerium eher zurückhaltend im Umgang mit den Ergebnissen.
Die Studie bestätigt, dass Rassismus ein gesellschaftliches Problem ist, das nicht an die Ränder ausgelagert werden kann, sondern in der gesamten Gesellschaft und auch in ihren Institutionen präsent ist. Sie ist Ergebnis eines 2020 eingerichteten Kabinettsausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.

Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland. Abschlussbericht der InRa-Studie »Institutionen & Rassismus«, Verbundprojektleitung: Prof. Dr. Gert Pickel, wissenschaftliche Koordination: Dr. Anne-Linda Amira Augustin, siehe https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie
In der InRa-Studie erweisen sich Sprachbarrieren als strukturelles Diskriminierungsrisiko. Hängt deren Überwindung vom guten Willen der Mitarbeitenden ab, kann Sprache selbst zur Barriere werden. Außerdem berichten nicht nur Klient*innen, sondern auch Behördenmitarbeitende von rassistischen Diskriminierungserfahrungen.
Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weisen die befragten Behörden kein einheitlich erhöhtes Ausmaß ethnisch diskriminierender Einstellungen auf. Allein das ist jedoch problematisch, denn Behördenmitarbeitende sind dem Grundgesetz verpflichtet, während dies für die Bevölkerung nur normativ gelten sollte. Es stellt sich die Frage, ob diese Verpflichtung in den Behörden ausreichend ernst genommen und eingefordert wird. Unter Mitarbeitenden mit geringerem Bildungsniveau wurden erhöhte diskriminierende Einstellungen festgestellt – ein Hinweis auf zusätzlichen Aufklärungsbedarf.
Die große Mehrheit der Beschäftigten gibt an, sich frei zu fühlen, Missstände anzusprechen und Diskriminierungen zu melden. Bei der Bundespolizei weist jedoch ein indirektes Messverfahren (Listenexperiment) doppelt so hohe Werte rassistischer Einstellungen aus wie in den übrigen untersuchten Behörden.
In der Bevölkerung sind 65 Prozent der Befragten der Ansicht, dass es rassistische Diskriminierung in Behörden gibt, heißt es in der Studie. Diese Einschätzung wird auch von der Mehrheit der Beschäftigten des BAMF (56 Prozent) und der Bundesagentur für Arbeit (48 Prozent) geteilt. In einer Onlinebefragung von Muslim*innen berichten etwa 40 bis 50 Prozent von rassistischen Erfahrungen in Jobcentern sowie Sozial- und Ausländerbehörden. Nur ein kleiner Teil wendet sich an Antidiskriminierungsstellen. Das unterstreicht die Bedeutung niedrigschwelliger und unabhängiger Beschwerdestrukturen sowie eines Vertrauensklimas, in dem Diskriminierungserfahrungen ernst genommen werden.
Aus diesen Befunden leiten die Wissenschaftler*innen konkrete Empfehlungen ab: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt derzeit nicht für Behörden und sollte auf das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und staatlichen Institutionen ausgeweitet werden. In staatlichen Institutionen sollten unabhängige Beschwerdestellen außerhalb behördlicher Hierarchien eingerichtet werden. Der Dienstweg über Vorgesetzte reicht nicht aus, um strukturelle Diskriminierung nachhaltig zu bekämpfen.
Rassismuskritische Fortbildungen sollten stärker in Personalentwicklung und Führungskräftetrainings verankert werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Behördenentscheidungen müssen verbessert werden, um Diskriminierungen vorzubeugen. Diskriminierte Beschäftigte dürfen nicht alleingelassen werden, sondern brauchen klare Ansprechstellen und Schutzmechanismen. Schließlich kann die gezielte Anwerbung von Menschen aus diskriminierten Gruppen auf allen Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes dazu beitragen, ein besseres Klima zu schaffen.
Nun sind Bund, Länder und Kommunen gefordert, diese Empfehlungen umzusetzen und ein Klima in ihren Institutionen zu schaffen, in dem Diskriminierung erschwert und Betroffene besser geschützt werden. Es wird Zeit, dass auch Personalräte auf Grundlage der InRa-Studie Druck aufbauen, um sowohl Klient*innen als auch Mitarbeitende wirksam vor Diskriminierung zu schützen.



























