Vor 60 Jahren begann in Frankfurt am Main der Auschwitzprozess
Als am 20. Dezember 1963 im Plenarsaal des Frankfurter Römers der »Auschwitzprozess« »Gegen Mulka und andere« mit dem Aktenzeichen 4 Ks 2/63 gegen 22 Angeklagte eröffnet wurde, war es ein Wendepunkt in der juristischen Aufarbeitung faschistischer Verbrechen. Zuvor dominierte in der BRD-Gesellschaft im Kalten Krieg und mit dem »Wirtschaftswunder« eine Tendenz, die faschistischen Verbrechen zu verdrängen, zu ignorieren oder einfach zu beschweigen. Die Masse der »Mitläufer« und auch die Täter und politisch Verantwortlichen hatten wieder ihre einflussreichen Positionen in der BRD-Nachkriegsgesellschaft gefunden. Gegen dieses »Nichts mehr wissen wollen« kämpften die Überlebenden der NS-Verfolgung. In der VVN gab seit den 1950er Jahren eine Rechercheabteilung, die Materialien und Zeugenaussagen über faschistische Verbrechen sammelte. Auch international wurden solche Dokumente gesammelt, um Prozesse gegen Naziverbrecher auf den Weg bringen zu können. Im damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatten die Antifaschisten einen »Verbündeten«, der – als er von Überlebenden Dokumente aus dem Auschwitzkommandanturbereich erhielt – beim Bundesgerichtshof (BGH) für das Landgericht Frankfurt am Main die Zuständigkeit für alle Verfahren im Zusammenhang mit den Massenverbrechen in Auschwitz beantragte. Dies wurde im April 1959 durch den BGH bestätigt. Forderung nach Erziehung weiterlesen »