6. September 2025
Wahlteilnahme passé
In Leverkusen wurde Mitte Juli dem neofaschistischen Politiker Markus Beisicht die Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl durch den Wahlausschuss der Stadt verweigert. Grundlage für die Ablehnung war ein Bericht des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen über Beisicht. Als ehemaliger Aktivist der »Bürgerbewegung pro NRW« und aktives Mitglied von »Aufbruch Leverkusen« werte er bestimmte Minderheiten auf Grund ihrer Nationalität und Religionszugehörigkeit ab. Zu den Stadtratswahlen kann Beisicht kandidieren und bleibt ebenso wie »Aufbruch Leverkusen« zugelassen.
Wie Ende Juli bekannt wurde, sind ebenfalls in Nordrhein-Westfalen der AfD-Kommunalpolitiker Uwe Detert in der Stadt Lage und Julian Bender (»Der III. Weg«) in Hilchenbach von den dortigen Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen worden. Joachim Paul, Bundesvorstandsmitglied der AfD und Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein (Pfalz), verlor Mitte August nach seiner Zurückweisung durch den Wahlausschuss in erster Instanz das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Paul wollte erwirken, doch an der OB-Wahl teilnehmen zu dürfen. Auch hier lagen Dossiers über dessen neofaschistische Vergangenheit vom VS bzw. der Grünen zugrunde. Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 25. August zurück.
Nicht angenommen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen Malu Dreyer (SPD) Ende Juli nicht zur Entscheidung angenommen. Die AfD hatte moniert, dass die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz ihre Neutralitätsverpflichtung verletzt habe, als sie in ihrem Instagram-Kanal behauptete, die AfD verschleiere durch den Remigrationsbegriff ihre rassistischen Pläne. Unsere Meldungen weiterlesen »