6. Mai 2025
Projekt zu den Endphasenverbrechen in Sachsen: Letzte Tage im Zweiten Weltkrieg
Mit der Einnahme erster deutscher Städte durch die Alliierten und den Erfolgen der Roten Armee an der Ostfront, die nun vor Warschau stand, begann das letzte Kapitel der NS-Herrschaft in Europa. Aufgrund der ausweglosen militärischen Situation an den Fronten versuchte das faschistische Regime, seine Herrschaft durch Gewalt zu stabilisieren. Diese richtete sich vor allem gegen Zivilist:innen und Soldaten, die der Wehrkraftzersetzung oder der Fahnenflucht beschuldigt wurden, KZ-Häftlinge auf Todesmärschen sowie Zwangsarbeiter:innen und Kriegsgefangene aus anderen Ländern. Diese Verbrechen werden auch als sogenannte Endphasenverbrechen bezeichnet.
Nach dem gescheiterten Attentat im Juli 1944 wurde die Ahndung von Straftaten innerhalb der Wehrmacht, die als politisch eingestuft wurden, an die sogenannten Sondergerichte übergeben. Diese Gerichte zeichneten sich dadurch aus, dass ihre Urteile vor allem politischer Natur waren und der Umsetzung der Interessen der NSDAP dienten. Ab Februar 1945 wurden die Befugnisse dieser Sondergerichte auch auf Zivilist:innen ausgeweitet. Insbesondere ab Winter 1944 nahmen die Verurteilungen aufgrund von »Wehrkraftzersetzung« oder Desertionen drastisch zu. Zudem verübten einzelne SS-Verbände immer wieder Verbrechen an Zivilist:innen, die versuchten, Soldaten vom Kampf abzubringen, zu früh weiße Fahnen an ihren Häusern anbrachten oder sich weigerten, bei der Errichtung von Befestigungsanlagen mitzuwirken. Mut zur Auseinandersetzung weiterlesen »