UNO rügt Deutschlands Asylbewerberleistungsgesetz
Der Sozialausschuss der UNO hat im Herbst 2025 erstmals Deutschland gerügt: Der vollständige Entzug von Sozialleistungen für Geflüchtete im Dublin-Verfahren ist ein Verstoß gegen den UNO-Sozialpakt. Im konkreten Fall betraf es einen jungen Geflüchteten Syrer im Ilm-Kreis (Thüringen), dessen Leistungen gestrichen wurden, obwohl keine realistische Ausreisemöglichkeit bestand. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärte Malta für das Asylverfahren zuständig. Daraufhin habe das Landratsamt dem Mann Ende 2024 Unterkunft, Nahrung und medizinische Versorgung verweigert. Menschenrechtsverstoß weiterlesen »



























