Trügerischer Niedergang

geschrieben von Peter C. Walther

5. September 2013

Weshalb das NPD-Verbot aktuell bleiben muss

Mai-Juni 2013

Gegen ein NPD-Verbotsverfahren, wie es der Bundesrat beantragt hat, Bundesregierung und Bundestagsmehrheit aber ablehnten, erheben nicht nur regierungs- und parteiamtliche Sprecher Einwände, sondern auch manche aus durchaus nazigegnerischen Reihen.

Eines ihrer Argumente ist, mit einem Verbot werde das Übel und die Gefahr neofaschistischer und rassistischer Auffassungen nicht beseitigt.

Das stimmt. Ein Verbot hebt die Notwendigkeit nicht auf, neonazistische und rassistische Ideologien (die bis in die Mitte der Gesellschaft reichen) zu bekämpfen. Aber das Verbot der NPD würde einen wesentlichen Agitationsherd beseitigen, die Neonazis schwächen, ihnen Auftritts- und Wirkungsmöglichkeiten entziehen und so auch die Abwehr neonazistischer Auffassungen stärken.

Auch die Argumentation, die NPD befinde sich doch ohnehin bereits im Niedergang, sei klein und unbedeutend geworden, keine reale Bedrohung mehr, widerlegt nicht die Notwendigkeit des Verbots.

Ob die Partei zahlenmäßig groß oder klein ist, in jedem Fall bietet die NPD mit ihren Parteiprivilegien und staatlicher Finanzierung Hilfe und Rückhalt für neonazistische Aktivitäten jeder Art bis hin zum Terrorismus. Der NSU hatte nicht zufällig Unterstützer aus den Reihen der NPD.

Scheinbar klein und unbedeutend war übrigens auch die Nazipartei zur Zeit der Weimarer Republik mehrmals. Als mächtige Kräfte es für angebracht hielten und schließlich auch herbeiführten, war es mit dem Klein- und Unbedeutendsein schnell vorbei. Die Unterschätzung und Verkennung der faschistischen Gefahr rächte sich bitterlich.

Und was die Bedrohung betrifft, so widerlegt schon jeder einzelne Mensch, der von Neonazis oder Rassisten bedroht wird (was in über 180 Fällen zum Tod führte!), dass keine Bedrohung bestehe. Mit ihrer Agitation stärkt die NPD täglich den Nährboden für diese Gewalttaten.

Auch der Einwand, der Europäische Gerichtshof werde möglicherweise (oder gar mit Sicherheit) ein NPD-Verbot wieder aufheben, lässt außeracht, dass wir uns in Deutschland in einer besonderen Lage befinden. Von hier ging der brutale deutsche Faschismus aus. Hier in Deutschland existiert – verursacht durch diese Erfahrungen – ein Faschismusverbot, festge-schrieben in Strafgesetzen und im Grundgesetz, das vom Bundesverfassungsgericht zutreffend als »Gegenentwurf« zum Naziregime bezeichnet wurde.

Hierzulande besteht nach allen Erfahrungen geradezu eine Verpflichtung zum NPD-Verbot. Daran wird auch ein europäisches Gericht nicht vorbeigehen.