Grundlegende Resolution
4. Januar 2015
UNO-Generalversammlung gegen Geschichtsrevisionismus und Neofaschismus
Mitte Dezember 2014 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York eine grundlegende Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus und anderer Praktiken angenommen, die Rassismus, rassistische Diskrimination, Xenophobie und damit verbundene Intoleranz schüren. Gleichzeitig werden alle Formen der Rehabilitierung der faschistischen Verbrechen und verbrecherischen Organisationen verurteilt. Die Resolution nimmt Bezug darauf, dass die internationale Gemeinschaft im Jahre 2015 den 70. Jahrestag des Sieges über den Faschismus begehen wird. Und sie erinnerte daran, dass mit den Grundsätzen des Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesses und dessen Urteilen unter anderem die SS mit allen ihren Teilen, insbesondere der Waffen-SS, zur kriminellen Organisation erklärt worden sei und weitere Festlegungen zur Frage der Verbrechen gegen die Menschlichkeit getroffen wurden, die bis heute Gültigkeit besitzen. Die Erklärung erinnert an die Durban-Resolution vom September 2001, in der es heißt: »Wir verurteilen den Fortbestand und das Wiederaufleben von Neonazismus, Neofaschismus und gewalttätigen nationalistischen Ideologien, die auf rassischen oder nationalen Vorurteilen gründen.« Jegliche positive Bezugnahme auf das Nazi-Regime, seine Alliierten und verbundener Organisationen sollten verboten werden. Besorgt ist man über die Zunahme extrem rechter und rechtspopulistischer Parteien in Parlamenten und darüber, dass traditionelle Parteien mit diesen Koalitionen eingehen. Die beschlossene Erklärung verurteilt alle Praktiken, »die das Andenken der unzähligen Opfer der im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschmutzen, insbesondere der Opfer der Verbrechen, die von der SS und denjenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition kämpften und mit der nationalsozialistischen Bewegung kollaborierten, begangen wurden, und Kinder und Jugendliche negativ beeinflussen«. Die Erklärung schließt damit, »dass Staaten, die nicht wirksam gegen diese Praktiken vorgehen, gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nach deren Charta und gegen die Ziele und Grundsätze der Organisation verstoßen.« Es gab nur vier Gegenstimmen: die USA, Kanada, Palau und die Ukraine, die sich – obwohl mit keinem Wort erwähnt – zu Recht auf der Anklagebank dieser Resolution sah. Die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie Ungarn, die mit den in der Erklärung angesprochenen Themen ebenfalls kritisiert wurden, zogen es vor, sich im Schutze der meisten Staaten der Europäischen Union der Gruppe von 51 Enthaltungen zuzuordnen. Auch der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland enthielt sich. Eine offizielle Stellungnahme für diese faktische Ablehnung eines Entwurfes, der verschiedene Grundsatzaussagen der Vereinten Nationen für heute und in Zukunft bestätigte, wurde nicht gegeben. Der italienische UN-Botschafter meinte zwar, man zweifele an der »Ehrlichkeit des Resolutionstextes«. Konnte jedoch keinen Punkt nennen, der gegen die Grundpositionen der Vereinten Nationen gestanden hätte. Informell war zu hören, dass die BRD und andere EU-Regierungen der Entschließung deshalb nicht hätten zustimmen wollten, da sie erstens von der Russischen Föderation und mit ihr verbundenen Staaten eingebracht worden sei und man zweitens nicht der ukrainischen Regierung in den Rücken fallen wolle. An dieses Verhalten sollte man die politisch Verantwortlichen auch der BRD erinnern, wenn sie wieder einmal – wie häufig Bundespräsident Gauck – Krokodilstränen an Orten faschistischer Massenverbrechen vergießen, politische Konsequenzen und Verantwortung für das Geschehene jedoch ablehnen. Die Antifaschisten nicht nur in unserem Land haben mit dieser UNO-Resolution jedenfalls eine gute Grundlage, in Vorbereitung auf den 70. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, allen Versuchen der Rehabilitierung oder der Geschichtsvergessenheit entgegenzutreten.