Weiterhin ungeklärt

31. Juli 2017

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat seinen Bericht vorgelegt. Ein wesentliches Ergebnis ist die Feststellung, dass nach wie vor »weitreichende Mängel« bei der Aufklärung der Verbrechensserie und des »staatlichen Versagens« bestehen. Das Täterumfeld der NSU-Terroristen sei nicht erhellt worden. Der Ausschuss hegt starke Zweifel daran, dass die Täter nur aus einem Trio bestanden. Im Zusammenhang mit der Arbeit des hessischen Untersuchungsausschusses wurde bekannt, dass zumindest zwei Verfassungsschutzbehörden bereits Ende der 90er Jahre, also vor Beginn der Mordtaten, einen Hinweis auf »Nationalsozialistische Untergrundkämpfer« erhalten haben. Doch dem wurde ebenso wenig wie in den meisten anderen Fällen nachgegangen. Näheres Material darüber unterliegt der Geheimhaltung – teilweise für 90 bis 120 (!) Jahre. Andere Unterlagen sind bekanntlich vernichtet worden.