Rentenüberprüfung

24. Mai 2019

Als »unerträglichen Zustand« bezeichnete der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, dass im Ausland lebende ehemalige SS-Angehörige und vermutliche NS-Täter im Falle eines damaligen gesundheitlichen Schadens weiterhin aus deutscher Kasse eine Rente erhalten. Der Zentralrat verlangt eine Überprüfung dieser Rentenzahlungen und entsprechende Konsequenzen. Seit einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes, die nach Bekanntwerden solcher Zahlungen erfolgte, können Rentenansprüche verweigert werden, wenn die Betroffenen gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Das kann bereits eine freiwillige SS-Mitgliedschaft sein. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es weltweit 2.033 Empfänger/innen solcher Zahlungen.