Die ewige Mär vom Einzeltäter
16. Oktober 2019
Nach dem Mordanschlag im hessischen Wächtersbach, bei dem ein Asylbewerber angeschossen wurde, kam wieder sehr schnell die These vom »Einzeltäter« auf, weil der Schütze, der sich später selbst erschoss, soweit erkennbar, keiner Gruppierung angehört habe, sondern ein »Einzelgänger« gewesen sei.
Die Einzeltäter-These ist mehrfach unzutreffend. Kein Täter fällt vom Himmel. Seine Gewalttat wird in aller Regel herbeigeführt durch die Umgebung, in der er sich befindet und der er ausgesetzt ist. Ohne Stimmungsmache, ohne Beeinflussung und Hetze in seiner Umgebung, in den sozialen Medien, in der Gesellschaft, die ihn umgibt und die ihn formt, wird kaum einer zum Täter.
Im Fall Wächtersbach kommt die erschreckende Tatsache hinzu, dass der Täter seine Absicht, einen Flüchtling zu töten, in seiner Umgebung, in seiner Kneipe, mehrmals öffentlich angekündigt (und anschließend dort sogar seine erfolgte Tat verkündet) hat, ohne dass seine Umgebung etwas dagegen unternahm, es also hinnahm, als sei das ganz normal.
Ebenso alarmierend sind erneut die Verhaltensweisen des Verfassungsschutzes im Fall des ermordeten CDU-Politikers Lübcke. Der Täter war, obwohl jahrelang als Neonazi aktiv und vorbestraft, vom Verfassungsschutz angeblich nicht mehr wahrgenommen worden; im Fall des Beschaffers der Mordwaffe wurden, ebenfalls nicht zum ersten Mal, vom Verfassungsschutz Informationen gegenüber der zuständigen Behörde zurückgehalten, was zur Erteilung eines Waffenscheins und damit zur legalen Beschaffung von Waffen führte.