Hetze strafbar
11. August 2020
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil den Schutz des Volksverhetzungsparagraphen auf Frauen erweitert. Das OLG hob den Freispruch des Landgerichts Bonn auf und wies ihn an eine andere Kammer des Gerichts zurück. Der Angeklagte hatte auf einer von ihm betriebenen Homepage Frauen u.a. als »minderwertige Menschen« und den »Tieren näherstehend« bezeichnet.