Sinti in der DDR

geschrieben von Axel Holz

21. Januar 2021

Blick auf den Alltag einer Minderheit

Den Alltag einer Minderheit zeigt der Bildband »Sinti in der DDR« von Markus Hawlik-Abramowitz und Simone Trieder. Die dabei verwendeten Fotos entstanden 1983 im Rahmen des Fotografiediploms des Autors an der Hochschule für Grafik und Buchdruck in Leipzig. Der Student hatte das Alltagsleben von Sinti in Halle, Bitterfeld, Gera und Erfurt dokumentiert. Einige Fotos erschienen erstmals in der Zeitschrift Stern nach der Ausreise von Hawlik-Abramowitz nach Westdeutschland. Der Bildband wird durch einen umfangreichen Text von Simone Trieder bereichert, die sich ausführlich mit dem Schicksal der Sinti in der DDR beschäftigt. Die Regieassistentin und freie Autorin schreibt Erzählungen, Biografien, Funkessays und Texte zur Kulturgeschichte. So ist es nicht verwunderlich, dass ihre Einleitung von zahlreichen Einzelschicksalen der Sinti in der DDR geprägt ist.

Stigmatisierung währt lange

Die Sinti stießen nach dem Krieg in Ost wie West weiter auf Vorurteile. Ein angeblicher Hang zu Diebstahl und »Asozialität« waren die üblichen Zuschreibungen, die auch in der DDR weiter wirkten. Lange war die KZ-Haft vieler Sinti als rassistische Verfolgung nicht anerkannt worden. Diese Erfahrung bis 1945 und die anschließend fortdauernde Stigmatisierung blockierten das Ankommen der Überlebenden in der Nachkriegsgesellschaft. Erst 2020 beschloss der Bundestag, auch die KZ-Haft der als »asozial« Stigmatisierten anzuerkennen.

Markus Hawlik-Abramowitz/Simone Trieder: Sinti in der DDR, Alltag einer Minderheit. Herausgegeben vom Verein Zeit-Geschichte(n) e.V. im Mitteldeutschen Verlag, 144 Seiten, 25 Euro

Markus Hawlik-Abramowitz/Simone Trieder: Sinti in der DDR, Alltag einer Minderheit. Herausgegeben vom Verein Zeit-Geschichte(n) e.V. im Mitteldeutschen Verlag, 144 Seiten, 25 Euro

In Westdeutschland wurden die Entschädigungsanträge der Sinti-Opfer des NS-Regimes lange abgewiesen. In der DDR galten zwar Juden als rassisch Verfolgte, aber nicht Sinti. Sie mussten ihre Verfolgung bei den Behörden erst nachweisen. Immerhin waren von den ca. 200 in den 50er Jahren in der DDR lebenden Sinti 122 als Verfolgte des Naziregimes anerkannt. Ihre Zahl erhöhte sich bis 1966 auf 141. Aber immer wieder wurde der Verfolgtenstatus einigen überlebenden Sinti nicht gewährt oder sogar wieder aberkannt. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Sinti in der DDR nicht als ethnische Minderheit galten, entgegen den Sorben, deren Minderheitenstatus sogar in der Verfassung verankert war. Durch diesen Status wurden auch Sprache und Kultur der sorbischen Minderheit zielgerichtet gefördert. Eine solche Unterstützung oder gar ein Verständnis für die Kultur der Sinti fehlte vollkommen. Insbesondere die Lebensweisen der Sinti und die Anerkennung der von ihnen bevorzugt ausgeübten Berufe im Schaugewerbe und als Musiker fanden oft keine ausreichende Anerkennung bei den Gewerbeämtern. Das führte bis zur DDR-Gründung zu einer Abwanderungswelle zahlreicher überlebender Sinti nach Westdeutschland, wo sie ebenfalls auf Vorurteile und Ausgrenzung stießen.

Eine spezifische Rolle spielte das Strafrecht in der DDR, das neben dem verfassungsmäßigen Recht auf Arbeit auch eine Pflicht zur Arbeit vorsah. Sinti wurden vielfach wegen angeblichen »asozialen« Verhaltens strafrechtlich belangt. Umgekehrt stießen Sinti nicht selten bei ihren Bewerbungen um Arbeit auf Vorurteile und wurden abgewiesen, ebenso bei der Zuweisung von Wohnungen. Einigen wurde durch angeblich ungebührliches Verhalten der Verfolgtenstatus aberkannt. Grundsätzlich sah das Statut der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 1950 in der DDR für die Anerkennung als Naziverfolgte vor, dass diese in Nazihaft waren, vom zuständigen Arbeitsamt erfasst waren und eine antifa-schistisch-demokratische Haltung hatten. Opfer des NS-Regimes erhielten eine geringere Verfolgtenrente als sogenannte Kämpfer gegen den Faschismus, die aktiv Widerstand geleistet hatten.

Beispiele

Immerhin waren für mehr als die Hälfte der als NS-Opfer anerkannten Sinti in der DDR zahlreiche Hilfen möglich  – von der Verfolgtenrente über die Wohnraumzuweisung und die zusätzliche gesundheitliche Versorgung bis hin zur Vermittlung von Arbeit. Trieder berichtet von einem Sinti, der durch VVN-Fürsprache Polizist wurde und ein Polizei-Mandolinenorchester gründet, bis er nach einer Denunziation die DDR verließ. Zur Sprache kommt auch die Geschichte einer als NS-Verfolgte anerkannten Sintiza, die zwar eine Wohnungszuweisung erhielt, die aber von den zukünftigen Nachbarn sabotiert wurde. Trieder erzählt vom Journalisten und SED-Mitglied Reimar Gilsenbach, der sich über Jahrzehnte für Sinti einsetzt  – in Zeitungen, bei Gerichten, bei der VdN und mit Eingaben. Ihm gelingt es, dass für die von den Nazis eingesperrten Sinti 1986 ein erstes Denkmal in Berlin-Marzahn entsteht. Sein Verdienst ist es auch, dass einige Gerichte sich besser auf die Sinti-Kultur einstellen und dass die VdN-Bezirksstelle in Gera nach Konfrontation mit seinem Feature über Sinti ihren Umgang mit diesen überdenkt. Er hat dabei Engagement und Unterstützung für Sinti in der DDR an den Tag gelegt, die eigentlich von Staat und Gesellschaft zu erwarten gewesen wären, aber nicht vorgelebt wurden.