Grundgesetzwidrig

geschrieben von Andreas Siegmund-Schultze

13. Mai 2022

Erfolgreiche Klage gegen Verfassungsschutzgesetz in Bayern

Die Klatsche dürfte gesessen haben: Das Bundesverfassungsgericht urteilte Ende April, dass zahlreiche Befugnisse des bayerischen VS gegen Grundrechte verstoßen und damit verfassungswidrig sind. Sie waren im Zuge einer Überarbeitung im Jahr 2016 in das Verfassungsschutzgesetz des Landes aufgenommen worden – unter Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann. Bis spätestens Juli 2023 muss das Gesetz nun geändert werden. Da ähnliche Befugnisse der Geheimdienste auch in anderen Bundesländern gang und gäbe sind, dürften sich auch die dortigen Innenminister:innen durch das Urteil unter Zugzwang gesetzt fühlen. Das sah sogar Herrmann kurz nach Bekanntgabe des Richterspruchs nicht anders.

Die Liste an Instrumenten, derer sich auch die Schlapphüte aus dem sogenannten Freistaat im Süden illegal bemächtig(t)en, ist lang, und sie betreffen vor allem Persönlichkeitsrechte von Ausgespähten: zum Beispiel die Observation der Betroffenen außerhalb der eigenen vier Wände, die Auskunft über Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung, Wohnraumüberwachung mit Wanzen sowie Kameras und die Ortung von Mobilfunkgeräten. Gegen im Grundgesetz geschützte Rechte verstößt auch, wie in Bayern der Einsatz verdeckter Ermittler:innen vonstattengeht. Zukünftig muss der VS bei einer »unabhängigen Vorabkontrolle« eine Genehmigung einholen, bevor er Spitzel loslassen kann.

Freuen dürfen sich Aktivist:innen der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der bayerischen VVN-BdA. Sie hatten die Klage vor dem Gericht in Karlsruhe angestrengt. Die Kamerad:innen der bayerischen Landesvereinigung waren schon zuletzt erfolgreich, die alljährliche Diffamierung der VVN-BdA im VS-Bericht Bayerns wurde endlich beendet (siehe
Länderseiten Bayern). Bei allem Jubel sollte aber nicht vergessen werden, was das eigentliche Ziel sein sollte: Geheimdienste wie der VS gehören aufgelöst. Ohne Wenn und Aber.

Erklärung der VVN-BdA Bundesvereinigung zum Thema unter

kurzelinks.de/vsurteil

Zur Kritik am Verfassungsschutz:

Cornelia Kerth et al.: Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz?: Ein Geheimdienst und seine Praxis. PapyRossa, 2020, 148 Seiten, 12,90 Euro