Ein gutes Urteil

geschrieben von Silvio Lang

1. November 2024

VVN-BdA überwiegend erfolgreich in Gerichtsverfahren gegen Firma Hentschke Bau

Nach gut anderthalb Jahren Rechtsstreit aufgrund der Klage der Firma Hentschke Bau und ihres Geschäftsführers Jörg Drews gegen die VVN-BdA Sachsen, ist nun ein letztinstanzliches Urteil am Oberlandesgericht Dresden (OLG) gefallen. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Dresden hatte der Richter, selbst Ex-AfD-Mitglied, dem Kläger in allen Punkten Recht zugesprochen. Das OLG hat das Urteil nun in den wesentlichen Punkten korrigiert. Lediglich im Fall der zitierten Aussage einer anonymen Quelle bleibt es dabei, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden darf. Im Sinne des Schutzes der Quelle nehmen wir dies hin, da wir gegenüber einer berichtenden Person im Wort stehen. Zudem ist es ein Nebenaspekt des Artikels.

In allen anderen Punkten aber ist nun bestätigt, was wir von Beginn an gesagt haben: Es muss im Sinne der freien Meinungsäußerung, Presse-, und in diesem konkreten Fall Wissenschaftsfreiheit möglich sein, ausgehend von nie bestrittenen Fakten (Großspende an die AfD 2017, Unterstützung für rechte Medien) abzuleiten, dass eine Person und ihr Unternehmen zur Etablierung rechter Netzwerke in Ostsachsen beigetragen haben. Dies sieht das OLG ebenso und hat damit den wesentlichen Teil des Artikels wieder ins Bild gesetzt. Einen Anspruch auf wohlwollende Berichterstattung gibt es eben gerade nicht!

Über Sachsen hinaus Bedeutung erlangte das Urteil an einer Stelle in der Begründung, die zahlreichen Anwaltskanzleien, die sich auf rechte Abmahnklagen fokussiert haben, sehr weh tun könnte. So nimmt der Richter in der Begründung selbst Bezug auf die neue EU-Richtlinie zu »SLAPP-Klagen« und setzt unter anderem den Streitwert, den die Kläger auf 60.000 Euro taxiert wissen wollten, deutlich auf 20.000 Euro herab. Mit Auswirkungen auf zum Beispiel die abrechenbaren Honorare der Anwälte. Damit ist auch klar: Eine Revision ist nicht zugelassen.

Der Dank für das Erreichen dieses Urteils und seiner Wirkung ist damit ausdrücklich der Open Knowledge Foundation (FragDenStaat) zu übermitteln. Ohne die finanzielle Solidarität aus dem Programm »GegenRechtsSchutz« wäre es nicht möglich gewesen, einen solchen Prozess in der Form durchzuhalten.

Zur Erinnerung: Die Baufirma und ihr politisch aktiver Geschäftsführer, der mehrfach bei rechten Montagsdemos als Redner auftrat, hatten die VVN-BdA Sachsen wegen eines Artikels verklagt, der auf dem Blog eines Antifarecherchekollektivs (15°Research) erschienen war. Dieses Kollektiv befindet sich in Trägerschaft der VVN-BdA (siehe antifa-Mai/Juni, Seite 8).

Silvio Lang ist Landesvorsitzender der sächsischen VVN-BdA.