Neue Runde im Fall Drews
7. Juli 2026
BGH verweist Streit um rechte Netzwerke und Berichterstattung zurück ans OLG
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung im Verfahren zwischen Jörg Drews, dem Geschäftsführer der Hentschke Bau, und der VVN-BdA Sachsen an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen. Drews klagt gegen ein 18seitiges Dossier des Recherchekollektivs »15 Grad«, in dem unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen analysiert wurde. Auch Drews und Hentschke Bau werden dort erwähnt. Er soll laut dem Bericht 2017 der AfD eine Wahlkampfspende in Höhe von 19.500 Euro gemacht haben, die Zeitschrift Denkste?!, die dem verschwörungstheoretischen Lager zuzurechnen sei, soll 250 Euro bekommen haben, und Ostsachsen TV, bei dem auch viele extrem Rechte zu Wort kommen, soll er teilfinanziert haben. Das erste Urteil des Landgerichts Dresden (Frühjahr 2024) fiel vollständig zugunsten von Drews aus. Die VVN-BdA sollte den Teil aus der Studie streichen.
In der Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden (Herbst 2024) wurde die Entscheidung der ersten Instanz weitgehend umgedreht und fiel überwiegend zugunsten der VVN-BdA Sachsen aus. Nur die Behauptung, im Pausenraum des Unternehmens seien unwidersprochen rechtsradikale Positionen geäußert und vom »Vergasen« die Rede gewesen, musste die VVN-BdA zurücknehmen, da der Zeuge nicht aussagen wollte.
Der BGH hat dieses Urteil nun kassiert und in der Revision entschieden, dass einiges dafür spräche, dass die angegriffene Berichterstattung unvollständig sei. In dem Bericht sei verschwiegen worden, dass Drews rund 100.000 Euro an die CDU überwiesen habe, zudem säße Drews für das »Bürger Bündnis Baut-zen« im Stadtrat, und beim Ostsachsen TV käme die gesamte Breite des politischen Spektrums zu Wort.
Nach dem BGH beeinträchtige die einseitige Darstellung die »soziale Anerkennung« und die »Berufsehre« von Drews. Gerade bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftige, dürfe die Kürzung des genannten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein negativ entstelltes Bild von der Person erhält. Das OLG Dresden muss nun darüber entscheiden, ob bei Darstellungen von Personen wirklich jede entlastende Handlung berücksichtigt werden muss.




























