Ausreden sind abgeräumt

geschrieben von Thomas Willms

7. Juli 2026

Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Gutachten zur AfD vor

Im Februar schien das Thema »AfD-Verbot« tot zu sein. Anlass war der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als »gesichert rechtsextrem« bezeichnen darf. Auch wenn das juristisch gar nicht so viel bedeutet, kam in der Öffentlichkeit an, dass sich die Sache damit erledigt habe. Auslöser war eine Bundesbehörde, die trotz erheblichen Personals und entsprechender Mittel keinen adäquaten Schriftsatz zustande gebracht hatte. Konnten sie es nicht? Wollten sie nicht? Oder – wir reden von einer Behörde – sollten sie das auch gar nicht?

Verbot von rechter EU-Fraktion steht im Raum

Im Mai zogen für die AfD dann doch wieder dunklere Wolken auf, und zwar über die von ihr maßgeblich organisierte EU-Parlaments-Fraktion »Europa der souveränen Nationen« (ESN). Zu dieser gehört unter anderem die rechts von Le Pens RN stehende, offen rassistische Bewegung Reconquête von Éric Zemmour aus Frankreich. Rechtlich ist der ESN eine »europäische Partei«, und diese geriet ins Visier einer Aufsichtsbehörde der EU, da es Anzeichen gebe, dass sie gegen »grundsätzliche Werte« der EU verstoße. Am Ende könnte der Entzug einiger Finanzmittel auf europäischer Ebene stehen.

Im Juni endlich zeigte die NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass sie kann, was das BfV nicht kann: eine in sich schlüssige sachlich-juristische Dokumentation und Argumentation zur Verfassungswidrigkeit der AfD auf die Beine zu stellen, die sich an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts orientiert.

Für eine zivilgesellschaftliche Organisation war der Aufwand immens: Acht Expert*innen sichteten ein gutes Jahr lang, zum Teil mit Hilfe von KI, nicht weniger als drei Millionen öffentlich zugängliche Datensätze – Partei- und Fraktionsdokumente aus Bund und Ländern, Öffentlichkeitsmaterialien und insbesondere Social-Media-Beiträge der Partei.

Heraus kam eine Studie von 1.800 Seiten mit 1.200 Seiten Belegen. Den Autor*innen ist es sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass man ergebnisoffen an die Sache herangegangen sei. Tatsächlich haben sie (»im Zweifel für den Angeklagten«) Bereiche identifiziert, in denen sich die AfD nicht komplett extrem rechtem Gedankengut zuordnen lässt, insbesondere beim Antisemitismus.

Zwar gebe es zahlreiche Hinweise auf verschwörungsideologisches Denken und damit einhergehenden Antisemitismus. Dieser erreiche aber nicht die Dichte, die es für einen Verbotserfolg vor dem Bundesverfassungsgericht brauche. Vor allem fehle es an der gedanklichen Umsetzung der Ideologie in konkrete vorgedachte Handlungsschritte.

Aggressiver antimuslimischer Rassismus

Diese taktische Zurückhaltung – so muss man es lesen – gilt beim antimuslimischen Rassismus nicht, ganz im Gegenteil. Bis ins Detail ist die Diskriminierung von Muslimen, unter ihnen deutsche Kinder, die einen Elternteil mit einer weiteren neben der deutschen Staatsbürgerschaft haben, vorausgedacht.

Betont wurde bei der Pressekonferenz der GFF am 25. Juni, dass nicht etwa nur subalterne Fanatiker jenseits des Verfassungsbogens agieren, sondern auch die Führungsspitzen der Partei, allen voran Tino Chrupalla und Alice Weidel.

Im Ergebnis kommt die GFF zu dem Schluss, dass sich ein Verbotsantrag auf zwei rechtlich unabhängige Säulen stützen kann: den Verstoß gegen das Prinzip der Menschenwürde einerseits und andererseits den Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Man verstehe das als Denkanstoß an alle Zuständigen, sich dem Verbotsthema noch einmal neu zu widmen. Alle, die sich da nicht zurückhalten wollen, so wie die von der VVN-BdA mitgetragene Kampagne »AfD-Verbot jetzt«, können eher Folgendes sagen: Die Ausreden für mangelnde Aktivität sind abgeräumt, die Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD liegen auf dem Tisch. Jetzt kommt es darauf an, das Thema auf die Agenda zu setzen und durchzuziehen.

https://afd-gutachten.de