Die Furcht vor Recherche
4. September 2026
Wie Berliner Behörden 1961 Forschung zum Widerstand blockierten
Heutige Historiker*innen können sich nur schwer vorstellen, vor welchen Herausforderungen antifaschistische Geschichtsarbeit in den ersten Jahrzehnten der BRD stand. Anders als heute standen den Aktivisten zumeist keine erschlossenen Archive zur Verfügung, sondern vor allem ihre eigene Erinnerung, das Wissen über die regionalen und politischen Gegebenheiten und – in eingeschränktem Maße – die Prozesse gegen NS-Verbrecher, die entweder vor alliierten oder vor deutschen Gerichten geführt wurden.
Während die Dokumente des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals schon Ende der 1940er-Jahre gedruckt in allen öffentlichen Bibliotheken einsehbar waren, wurden deutsche Gerichtsakten sehr bald schon zur »Verschlusssache«, sodass es nur wenig Möglichkeiten gab, die Täterseite nachzuzeichnen – es sei denn, die Tagespresse hatte ausführlich über die Prozesse berichtet.
Dennoch konnten engagierte Antifaschisten oftmals noch in den 1950er-Jahren Archivakten, wenn sie denn bereits erschlossen und sortiert waren, für ihre historische Aufklärungsarbeit nutzen. Eine der ersten umfangreichen Studien, die bereits überregionales Archivmaterial nutzen konnte, war die Arbeit des Kasseler Journalisten, Kommunisten und VVN-Aktivisten Willi Belz. 1960 legte er eine knapp zweihundertseitige Dokumentation unter dem Titel »Die Standhaften. Über den Widerstand in Kassel und Hessen-Waldeck 1933–1945« vor. Dass er dafür nicht nur Tageszeitungen, seine eigenen Erinnerungen und die seiner Mitstreiter ausgewertet hat, zeigt die umfangreiche Liste der in politischen Prozessen in Kassel verurteilten Frauen und Männer aus dem Widerstand – mit Hinweis auf die Aktenzeichen der Prozesse und weiteren Informationen.

Foto: Willi Belz: Die Standhaften, 1960. Der Kasseler Journalist, Kommunist und VVN-Aktivist legte damit eine der ersten umfangreichen Dokumentationen zum regionalen Widerstand vor. Gegen den Trend jener Jahre stützte er sich nicht nur auf Zeitungen und die eigene Erinnerung, sondern wertete auch überregionales Archivmaterial aus: Seine Liste der in Kassel in politischen Prozessen Verurteilten nennt die Aktenzeichen der Verfahren. Quellenangaben blieben in antifaschistischen Veröffentlichungen sonst die Ausnahme – nicht zuletzt, weil manche Akten inoffiziell zugespielt wurden und niemand die Helfer gefährden wollte.
Da nicht nur Willi Belz, sondern auch viele seiner antifaschistischen Weggefährten keine akademisch-wissenschaftliche Ausbildung besaßen, findet man in Veröffentlichungen der frühen Zeit nur selten Quellenhinweise oder Informationen zur Archivnutzung. Vielleicht lag es auch daran, dass manchen dieser Rechercheure Archivalien zur Verfügung gestellt wurden, die offiziell noch gar nicht freigegeben waren. So ist bekannt, dass Georg Merle, ehemaliger Buchenwald-Häftling und anerkannter Rechtsbeistand der VVN Hessen in Entschädigungsverfahren, regelmäßig Unterlagen aus dem Archiv des International Tracing Service (ITS) in Bad Arolsen erhalten hat, als dieses für die historische Forschung noch gar nicht zugänglich war. Hier wirkte noch der Zeitzeugenbonus.
Ein Musterbeispiel für die politische Abschottung lieferte der Berliner Senator für Inneres Joachim Lipschitz (SPD), der für die Archive der Hinrichtungsstätte Plötzensee und anderer Haftstätten zuständig war. Schon Ende der 1950er-Jahre hatte sich die Geschwister-Scholl-Jugend in Hamburg mit Biografien von Jugendlichen im Widerstand beschäftigt. Unter anderem mit der Biografie von Helmuth Hübener, der einer mormonischen Widerstandsgruppe angehörte und 1942 im Alter von 17 Jahren in Plötzensee hingerichtet wurde. Zwar existierte schon eine kleine Broschüre der VVN Hamburg über diese Widerstandsgruppe, jedoch gab es noch viele offene Fragen, zum Beispiel auch zu den verantwortlichen Richtern, die die Urteile über Helmuth Hübener und seine Mitstreiter gesprochen haben.
Um diese Lücke zu schließen, wandte sich Ulrich Sander Anfang 1961 namens der Geschwister-Scholl-Jugend an den Berliner Senat mit der Bitte, vorhandene Unterlagen über den Prozess und die Hinrichtung zur Verfügung zu stellen. Nachdem der Senat im Februar 1961 noch eine positive Rückmeldung gegeben hatte, erhielten die Jugendlichen in Hamburg am 21. Juli 1961 folgendes Schreiben des Berliner Senators für Inneres (Geschäftszeichen I F – 0257/15):
»Sehr geehrter Herr Sander! In Beantwortung Ihres Schreibens vom 17. Juli d. J. teile ich Ihnen folgendes mit: Erst nach Abgang meines Schreibens vom 20. Februar 1961 habe ich erfahren, daß die von Ihnen vertretene ›Geschwister-Scholl-Jugend‹ Hamburg die Jugendgruppe der dort verbotenen VVN ist. Die Jugendgruppe wird von ehemaligen Funktionären der verbotenen VVN geleitet. Aus diesen Gründen mußte ich Ihr Ersuchen auf Überlassung der Unterlagen über Helmuth Hübener an eine verbotene Organisation ablehnen. Die Einverständniserklärungen der Herren Kunkel (Hans und Gerhard), Schnibbe und Bobbe füge ich zu meiner Entlastung bei.«
Die Furcht vor antifaschistischer Recherche saß offenkundig so tief, dass selbst die Einverständniserklärungen der Angehörigen der Verfolgten die Senatsverwaltung nicht dazu bewegen konnten, die entsprechenden historischen Dokumente für die Erinnerungsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Die Abschottung der historischen Archive verschärfte sich seit Mitte der 1960er-Jahre, als nun auch aus den Universitäten heraus antifaschistische Historiker begannen, Archive – mit Erfolg – nach Tätern und ihren Verbrechen zu durchforsten. Dass ihnen dabei manchmal auch Unterstützung aus der DDR zuteilwurde, führte regelmäßig zu dem Vorwurf, antifaschistische Aufklärungsarbeit sei »DDR-gesteuert«.





























