Angriff auf die VVN-BdA

4. September 2026

Das Finanzamt Berlin stellt wieder die Gemeinnützigkeit infrage – nach einer rechter Kampagne. Ein Gespräch

antifa: Das Berliner Finanzamt hat der VVN-BdA unlängst einen Brief geschickt, in dem die Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Raum steht. Worauf beruft sich die Behörde?

Cornelia Kerth: Zunächst geht das Finanzamt offensichtlich fest davon aus, dass es uns die Gemeinnützigkeit aberkennt. Es verlangt die Steuererklärungen für 2023 bis 2025 vorzeitig und beruft sich auf einen Paragrafen der Abgabenordnung, der greift, wenn eine Abschlusszahlung von mehr als 10.000 Euro zu erwarten ist, also bei Steuern, die man mit der Gemeinnützigkeit gar nicht zahlen muss. Zur Begründung heißt es, »aufgrund der öffentlich gewordenen tatsächlichen Geschäftsführung« sei zu prüfen, ob wir die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit noch erfüllen oder »als steuerpflichtige Körperschaft zu behandeln« sind, »weil eine aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht unzulässige politische Betätigung vorliegt«. Zugleich wird uns die Spendenhaftung angedroht: Wir sollen für Steuervergünstigungen haftbar gemacht werden, die unsere Spender:innen in Anspruch genommen haben könnten.

antifa: Das Finanzamt schreibt, dass »die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten« unsere Gemeinnützigkeit gefährden können. Wie liest du diesen Satz?

C. K.: Das ist der Kern des Ganzen: Da wird behauptet, wir hätten mit der Gemeinnützigkeit die Verpflichtung, uns zum AfD-Verbot nicht zu äußern. Wir sehen es genau umgekehrt. Unsere Gemeinnützigkeit ist in der Satzung beschrieben: Förderung des Friedens und der Völkerverständigung, Fürsorge für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und deren Angehörige, Förderung des Andenkens an die Verfolgten. Das zentrale Anliegen derer, die unsere Vereinigung gegründet haben – der Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten –, war es, der menschenverachtenden Ideologie des Faschismus ein für alle Mal die Grundlage zu entziehen. Und nun greift mit der AfD eine Partei nach der Macht, die an den völkischen Nationalismus des »Dritten Reiches« direkt anschließt, und wir stellen uns ihr mit aller Macht entgegen. Das ist die logische Konsequenz aus der Förderung des Andenkens an die Verfolgten.

antifa: Vorausgegangen war ein anderer Vorgang: Nach den »Widersetzen«-Protesten in Erfurt forderten extrem rechte Medien eine Überprüfung unserer Gemeinnützigkeit. Wie eng hängt das mit dem Brief des Finanzamts zusammen?

C. K.: Es fängt sogar noch früher an. Bereits im Juni hat der Jura-Professor Volker Boehme-Neßler, dem laut Wikipedia zur Idee eines AfD-Verbots das Wort »Zivilisationsbruch« einfällt, die Berliner Finanzverwaltung aufgefordert, unsere Gemeinnützigkeit prüfen zu lassen. So haben es die extrem rechten Medien Nius und Apollo News ebenfalls noch vor den Protesten in Erfurt berichtet. Am 8. Juli stand dann in der Welt, »aufgeschreckt« durch einen von Apollo News-Protagonisten ausgelösten Vorfall an einem Blockadepunkt in Erfurt, bei dem es entgegen dem Aktionskonsens zu körperlicher Gewalt kam, sei das Finanzamt tätig geworden. Auch die Welt nimmt dabei Bezug auf Boehme-Neßlers Schreiben als Auslöser.

antifa: 2019 wurde uns die Gemeinnützigkeit schon einmal aberkannt, erst 2021 haben wir sie zurückbekommen. Welche Unterschiede siehst du?

C. K.: 2019 hatte der bayerische Inlandsgeheimdienst die VVN-BdA in seinem »Verfassungsschutzbericht« immer noch als linksextremistisch beziehungsweise linksextremistisch beeinflusst geführt. Begründet wurde das mit der Behauptung, wir pflegten einen »orthodox kommunistischen« Antifaschismus, der – ich zitiere, es ist inhaltlich vollkommen unsinnig – davon ausgehe, »dass alle nicht marxistischen Gesellschaftssysteme notwendig zum Faschismus führen«. Anhand unserer Darlegungen sah das Finanzamt die Behauptung schlussendlich als widerlegt an. Ein Jahr später wurde auch die bay-erische VVN-BdA nicht mehr erwähnt. Diesmal ist es im Grunde der aktive Antifaschismus selbst, der zum Problem erklärt wird.

antifa: 2007 haben wir die Kampagne »nonpd – NPD-Verbot jetzt!« gestartet, ohne dass jemand deshalb unsere Gemeinnützigkeit infrage gestellt hätte. Heute reicht die Forderung nach einem AfD-Verbot.

C. K.: 2007 haben sich noch viele Überlebende mit ihrer Stimme an der Kampagne beteiligt. Und solange die Überlebenden sich selbst einbringen konnten, war weitgehend unstrittig, dass man aus den Erfahrungen des historischen Faschismus nur einen Schluss ziehen kann: Nie wieder. Dazu gehörte ein Konsens über das Verbot faschistischer Parteien: Noch beim UNO-Beitritt der Bundesrepublik 1973 galt als Argument, dass im Grundgesetz – vermittelt über die Weitergeltung der Potsdamer Beschlüsse im Artikel 139 – faschistische Parteien verboten sind. Diesen Konsens über die Illegitimität faschistischer Parteien gab es 2007 noch. Das hat sich offensichtlich vollkommen geändert. Und dementsprechend ist auch die Abgrenzung zu faschistischen Parteien, deren schärfste Äußerung eben das Verbot ist, löchrig geworden.

2019 bis 2021 hat breite Solidarität den Ausschlag für den Erhalt der Gemeinnützigkeit gegeben. Cornelia Kerth auf die Frage, was damals gewirkt hat und was unsere Mitglieder ab sofort tun können:

Zu den Ersten, die öffentlich solidarisch waren, gehörten das Internationale Auschwitz Komitee, die Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Lagergemeinschaften und Protagonist:innen aus Gedenkstätten und Erinnerungspolitik. Esther Bejarano hat eine Petition gestartet, und weitere Überlebende, die zum Teil wie sie Bundesverdienstkreuze oder andere Auszeichnungen erhalten hatten, haben öffentlich Stellung bezogen, Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen in Bund und Ländern haben sich positioniert, Gewerkschaften, die Allianz »Zivilgesellschaftliches Engagement muss gemeinnützig sein«, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und natürlich viele Bündnispartner:innen aus Friedens- und antifaschistischer Bewegung – alle, die sich wie wir dem Andenken der Toten und Überlebenden verpflichtet fühlen.

An diese breite Solidarität wollen wir anknüpfen. Sprecht Bündnispartner:innen auf allen Ebenen an, weist in Veröffentlichungen auf die Petition zum Erhalt der Gemeinnützigkeit hin. Weist immer wieder darauf hin: Es ist wirklich ein Skandal, dass das Berliner Finanzamt auf eine rechte Kampagne zur Diskreditierung von Protesten und Verbotsforderungen gegen die AfD anspringt und dem Kampf gegen Nazis die Gemeinnützigkeit abspricht. Bei jeder öffentlichen Intervention gegen die AfD sollten wir dazusagen: Und das ist gemeinnützig! Denn eine faschistische Partei zerstört das demokratische Gemeinwesen, sie greift die Grundlagen unserer Verfassung an – von systematischer Missachtung der Menschenwürde bis hin zur erwartbaren Verfolgung politischer Gegner:innen. Das ist in mehreren Gutachten nachgewiesen. Ich sage es mit den Worten von Peter Gingold: »Widerstand leisten kostet einen jetzt nichts. Wenn Faschisten erst einmal an der Macht sind, wird es lebensgefährlich.« Und das zu verhindern ist gemeinnützig – und muss gemeinnützig bleiben.

Das Gespräch führte Andreas Siegmund-Schultze.