Sellners Filiale in Magdeburg

geschrieben von Janka Kluge

4. November 2026

Ein Vertreibungsplan für Sachsen-Anhalt – adressiert an die AfD

Rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der extrem rechte Kader Martin Sellner aus Österreich, langjähriger Kopf der »Identitären Bewegung« (IB), ein »Institut für Remigration« ins Handelsregister eintragen lassen. Sitz ist Magdeburg, die angegebene Adresse liegt in Chemnitz, wo auch die IB einen Treffpunkt hat. Dazu legte Sellner ein Papier vor, in dem er ausbuchstabiert, wie Menschen aus dem Bundesland vertrieben werden sollen: einen Handlungsleitfaden samt 100-Tage-Programm für eine AfD-geführte Landesregierung.

Sachsen-Anhalt solle zum »Remigrationsmusterland« werden. Ausgewiesen werden sollen nicht nur ausreisepflichtige und straffällige Geflüchtete, sondern auch deutsche Staatsbürger*innen, die in Sellners Augen »nicht assimiliert« sind. Dafür, räumt er ein, wäre allerdings eine Gesetzesänderung auf Bundesebene nötig. Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hält in einer Stellungnahme fest, das Papier beschreibe »konkrete Maßnahmen, mit denen Menschen vertrieben werden sollen«. Einbezogen werden sollten dabei »Schulen, Behörden, Vereine und weitere zivilgesellschaftliche Akteur*innen«.

Der Adressat ist klar. AfD-Spitzenkandidat und Wahlsieger Ulrich Siegmund ist für Sellner kein Unbekannter: Er war im November 2023 beim Potsdamer Geheimtreffen dabei, als Sellner dort seinen »Masterplan« zur massenhaften Ausweisung vorstellte. Offiziell steht die IB bis heute auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Und Götz Kubitschek, in dessen Verlag Sellner publiziert, sagte der taz, er habe »im Austausch mit der Arbeitsgruppe gestanden«, die das Wahlprogramm von Siegmunds Landesverband verfasst hat. Über abgeordnetenwatch.de wurde Siegmund im April 2026 gefragt, ob er sich von Sellners Vertreibungsplänen distanziere. Der Fragesteller wartet bis heute auf eine Antwort.

Ein Bankkonto bekommt Sellner für sein Institut vorerst nicht: Die Sparkasse Chemnitz lehnte seinen Antrag im Februar ab. Seinen Eilantrag dagegen wies das Verwaltungsgericht Chemnitz ab, der Beschluss ist rechtskräftig.

Die Stellungnahme des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt zum »Institut«: fluechtlingsrat-lsa.de