»Remigration« auf EU-Art
4. November 2026
Konservative und extreme Rechte verschärfen gemeinsam die europäische Abschiebepolitik
Seit dem 1. Oktober ist sie beschlossen: Mit dem Votum der EU-Innenminister:innen hat die neue Rückführungsverordnung die letzte Hürde genommen. Im EU-Parlament fand die Verordnung im Juni nur eine Mehrheit, weil die konservative EVP mit CDU und CSU auf die Stimmen der extrem rechten Fraktionen setzte, darunter die der AfD. Die »Brandmauer«, die die Union in Berlin beschwört, gilt in Brüssel nicht – und Kernforderungen der extremen Rechten werden EU-Recht.
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, lässt ihnen aber Spielraum für noch härtere nationale Regeln. Einige Bestimmungen greifen seit dem 16. Oktober, der Großteil ab dem 17. Oktober 2027. Sofort anwendbar ist die Möglichkeit, Menschen in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie keinerlei Bezug haben. Es genügt ein Abkommen eines oder mehrerer EU-Staaten mit einem solchen Land. Damit wird der Weg bereitet für »Return Hubs«, gefängnisähnliche Lager außerhalb der EU. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will noch 2026 eine Vereinbarung, im Gespräch ist Ruanda. Verbindliche Standards für Unterbringung, Versorgung und unabhängige Kontrolle schreibt die Verordnung nicht vor. Was das bedeutet, zeigen die italienischen Lager in Albanien.
Ab Herbst 2027 wird die Abschiebungshaft von regulär sechs auf zwölf Monate ausgeweitet, mit Verlängerungen auf bis zu 30 Monate, auch für Familien mit Kindern. Wer als »Sicherheitsrisiko« gilt, kann unbefristet festgehalten werden. Fehlende Papiere oder Obdachlosigkeit sollen als Hinweis auf Fluchtgefahr reichen, nach unerlaubter Einreise wird sie sogar vermutet. Wer Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert Leistungskürzungen, den Verlust der Arbeitserlaubnis und Haft. Einreiseverbote steigen auf bis zu zehn, in Einzelfällen 20 Jahre. Die Mindestfrist für eine freiwillige Ausreise entfällt, Klagefristen werden auf höchstens 14 Tage begrenzt, das Zielland muss erst kurz vor der Abschiebung feststehen.
Damit nicht genug: EU-Kommissar Magnus Brunner hat eine neue Notfallrahmenverordnung angekündigt, mit der Asylverfahren in vermeintlichen Krisensituationen ausgesetzt oder erheblich eingeschränkt werden könnten. Menschen könnten dann zurückgewiesen werden, ohne dass geprüft wird, ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter drohen. Pro Asyl fordert gemeinsam mit 37 Organisationen die Bundesregierung auf, das Grundrecht auf Asyl zu verteidigen. (red)
Ausführliche Analyse von Hannah Herber auf proasyl.de






























