Leserbrief – Wenn ein AfD-Aktivist sich beleidigt fühlt
23. Januar 2017
»Rassist« sei für Parteigänger und Aktivisten der rassistischen AfD eine Beleidigung. Ein entsprechendes Klageverfahren hat leider gute Erfolgsaussichten. So jedenfalls muss ein Urteil vom Amtsgericht Leverkusen verstanden werden. Der Hintergrund: Gegen einen Infostand der AfD in Leichlingen/Rheinland im April 2016 organisierte sich sehr schnell eine Protestversammlung; es kam zu lautstarken Auseinandersetzungen in deren Verlauf von Seiten der Gegendemonstranten das rassistische und fremdenfeindliche Programm der AfD attackiert wurde.
Es wurde festgestellt, dass es Rassisten sind, die dieses Programm vertreten. Unter den Gegendemonstranten war auch unser Kamerad Günter Bischoff, Vorstandsmitglied der VVN/BdA in Solingen. Konkret von ihm fühlte sich ein AfD-Aktivist persönlich beleidigt und erstattete Anzeige gegen Günter Bischoff. Das Programm der AfD als rassistisch zu kennzeichnen, ist nach dem nun erfolgten Richterspruch eine zulässige Meinung. AfD-Aktivisten dürfen sich mit einer solchen Zuschreibung aber beleidigt fühlen.
Günter Bischoff machte in dem Verfahren deutlich, dass er in den Auseinandersetzungen niemanden persönlich angesprochen habe, seine Bemerkungen über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und geistige Brandstiftung immer mit konkreten Belegen auf das AfD-Programm bezogen waren. Gleichwohl folgte der Richter den Aussagen des als Zeugen geladenen Klageführers trotz seiner widersprüchlichen Hinweise als glaubwürdig. Das Urteil: 15 Tagessätze à € 25,– plus Gerichtskosten für den angeklagten Antifaschisten.
Wir von der VVN-BdA Solingen erklärten: Sollen, wie im Falle von Günter Bischoff, Gegner der AfD auf diese Weise mundtot gemacht und Demokraten eingeschüchtert werden? Während Anzeigen wegen Volksverhetzung gegen einen anwesenden CDU-Ratsherren (»die Syrer zünden ihre Heime doch selbst an«) von der Kölner Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt wurden, hat man jetzt gegen den Sprecher der VVN-BdA verhandelt. Ein Jugendlicher AfD-Gegner wurde bereits mit einem Bußgeld belegt.
Günter Bischoff sagt: »Es ist ein Skandal, dass Gegner dieser Rechtspopulisten jetzt durch Gerichte eingeschüchtert werden sollen, während die AfD weiterhin gegen Flüchtlinge und Asylsuchende hetzen darf. Ich habe niemanden persönlich beleidigt, sondern die Politik der AfD als in weiten Teilen rassistisch und völkisch national dargestellt. Mit ihrer Hetze ist diese Partei Stichwortgeber für die Nazis und Brandstifter in Deutschland. Das habe ich während des Infostandes der AfD deutlich gemacht und dabei bleibe ich. Ich lasse mich nicht mundtot machen«.
Inge Krämer, Solingen