Mehr hetzen

geschrieben von Regina Girod

17. Juli 2018

Die AfD und der Volksverhetzungsparagraph

Die AfD, deren Wahlergebnisse davon zeugen, dass sie nur eine Minderheit vertritt, gibt trotzdem gerne vor, für alle zu sprechen. Doch alle heißt für sie nicht alle, die hier leben, sondern »das deutsche Volk«. Wer genau dazu gehört, steht allerdings nicht fest. Nachdem das »Zentrum für politische Schönheit« Björn Höcke als ausgewanderten Portugiesen enttarnte, wird an den Kriterien wohl noch zu feilen sein.

Bisher definieren sie die Zugehörigkeit zu ihrem »deutschen Volk« vor allem durch Abgrenzung. Abgrenzung von Menschen, die nach ihrer Meinung nicht dazugehören: Migranten, Flüchtlinge, Muslime und neuerdings sogar Behinderte. Wem dabei Assoziationen zum Faschismus kommen, der liegt nicht falsch. Betrachtet man die politische Agenda der AfD, scheint sie dem Plan zu folgen, nach und nach alle Elemente der faschistischen Ideologie aufzugreifen, um sie Stück für Stück wieder salonfähig zu machen.

In dieses Bild passt auch der jüngste Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag, den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) dahingehend zu erweitern, dass durch ihn nicht mehr nur Minderheiten vor antisemitischen, rassistischen und nazistischen Angriffen geschützt werden sollen, sondern auch »die deutsche Bevölkerung vor Deutschenfeindlichkeit«. Damit wird zwar der Geist des Paragraphen in sein Gegenteil verkehrt, doch das ist für die Antragsteller kein Problem. Im Gegenteil. Seine faktische Beseitigung käme ihnen nur zupass. Denn obwohl es schwierig ist, nach diesem Paragraphen verurteilt zu werden, ist es einigen AfD-Funktionären bereits gelungen. Weitere Ermittlungsverfahren laufen u.a. gegen den Fraktionsvorsitzenden Gauland, den Verfasser des Änderungsantrags, Jens Maier, und die Abgeordnete Beatrix von Storch.

 

Titelbild

17. Juli 2018

Unser Titelbild: Antifaschistische Demonstration am 25. März 2018 in Wetzlar gegen den NPD-Wahlkampfauftakt. Die Stadt hatte der NPD den Zugang zur Stadthalle verweigert.Foto: ARAG Antifa

Unser Titelbild: Antifaschistische Demonstration am 25. März 2018 in Wetzlar gegen den NPD-Wahlkampfauftakt. Die Stadt hatte der NPD den Zugang zur Stadthalle verweigert.Foto: ARAG Antifa

Weiterhin »leuchtende Vorbilder«?

geschrieben von Jakob Knab

15. Juli 2018

Die Umbenennung dieser Kasernen stünde jetzt dringend an

Niedersachsen ist die politische Heimat der Bundesministerin der Verteidigung. Am 28. März 2018 wurde in Hannover die Umbenennung der Emmich-Cambrai-Kaserne öffentlich inszeniert. Auszug aus der Rede der Ministerin: »Was können wir aus der Geschichte für das Heute lernen? Wo sind unsere Fundamente, auf die wir die Gestaltung unserer Zukunft bauen?« An diesem Tag wurde auch der neue Traditionserlass in Kraft gesetzt. Hier ein Auszug: »Der verbrecherische NS-Staat kann Tradition nicht begründen. Für die Streitkräfte eines demokratischen Rechtsstaates ist die Wehrmacht als Institution nicht traditionswürdig. Die Bundeswehr ist freiheitlichen und demokratischen Zielsetzungen verpflichtet. Für sie kann nur ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertebindung, das sich nicht allein auf professionelles Können im Gefecht reduziert, sinn- und traditionsstiftend sein.« Als zwingende Konsequenz daraus sehen wir die Umbenennung dieser Liegenschaften: Weiterhin »leuchtende Vorbilder«? weiterlesen »

Kranke sind keine Straftäter

15. Juli 2018

Fragen an Dr. Rolf Marschner zum geplanten »Psychisch-Kranken-Gesetz« in Bayern

Radio Corax: An dem geplanten Psychiatriegesetz der Bayerischen Landesregierung wird kritisiert, dass darin die Unterbringung psychisch kranker Menschen mit einer Inhaftierung gleichgesetzt würde. Worauf gründen sich diese Befürchtungen? Kranke sind keine Straftäter weiterlesen »

AfD extremistisch

12. Juli 2018

Nach einem Urteil des Landgerichts Gießen darf die AfD als rechtsextremistisch bezeichnet werden. Das Gericht wies eine Klage der AfD ab, die beantragt hatte, dem Vorsitzenden des Gießener Ausländerbeirats zu untersagen, die AfD weiterhin rechtsextremistisch zu nennen. Es falle unter die Meinungsfreiheit, die AfD so zu bezeichnen, erklärte das Gericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mindestens 27 Aktivisten und Anhänger rechtsextremer und neonazistischer Organisationen und Gruppierungen sind Mitarbeiter von Abgeordneten der Bundestagsfraktion der AfD und damit an einflussreichen Stellen im Bundestag tätig. Das haben Recherchen von Journalisten des »Netzwerks AfD« ergeben, dessen Ergebnisse mit konkreten Angaben u.a. in der »Zeit« und in der »taz« veröffentlicht wurden.

Protest in Ostritz

12. Juli 2018

Über 4.000 Menschen wandten sich bei zwei Gegenveranstaltungen im sächsischen Ostritz gegen ein Nazi-Festival, das dort unter dem Motto »Schild und Schwert« an Hitlers Geburtstag mit fast eintausend deutschen und europäischen Neonazis veranstaltet wurde. Nazigegner aus dem linken Bereich waren überrascht, als ihr Engagement bei »Rechts rockt nicht« vom sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer bei dessen Auftritt beim »Friedensfest« ausdrücklich anerkannt wurde.

Antisemitismus

12. Juli 2018

Gegen Antisemitismus richteten sich Kundgebungen und Demonstrationen an mehreren Orten, bei denen die Mehrzahl der Teilnehmer demonstrativ eine jüdische Kopfbedeckung, die Kippa, trugen. Ein Auslöser war der gewaltsame Angriff auf zwei junge Kippa-Träger in Berlin, die beweisen wollten, dass das Tragen einer Kippa in Deutschland ungefährlich sei. Der tätliche Angriff bestätigte hingegen die Zunahme antisemitischer Bedrohungen, und dass es notwendiger denn je ist, dem Antisemitismus in jeder Form entschieden entgegenzutreten. Die Kundgebungen sollen dazu einen Anstoss geben.

Menschenfeindlich

9. Juli 2018

Achtzehn Sozialverbände protestierten scharf gegen die in einer Anfrage der AfD enthaltene Verbindung von Behinderungen mit Inzest und Migration. Die dabei zum Ausdruck kommende Unterstellung von Zusammenhängen erinnere an die Nazi-Ideologie vom »unwerten Leben«, heißt es in der Erklärung der Sozialverbände, die als Anzeige in einer Sonntagszeitung veröffentlicht wurde. Und weiter: »Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen.«

Klarstellung

9. Juli 2018

Mit einer »Antwort für Demokratie und Menschenrechte« reagierte der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) auf die sogenannte »Erklärung 2018« rechtskonservativer Autoren (Henryk M. Broder, Thilo Sarrazin u.a.m.), die sich gegen eine angeblich drohende »illegale Masseneinwanderung« wenden. Mit seiner »Antwort« will der Schriftsteller/innen-Verband dem Eindruck entgegenwirken, es seien »die« Schriftsteller, die gegen Flüchtlinge und Asylsuchende auftreten. In der Verbands-Erklärung heißt es vielmehr: »Wir solidarisieren uns mit allen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Armut in unserem Land Zuflucht suchen, und wenden uns gegen jede Ausgrenzung«.

Nein zur AfD

9. Juli 2018

Mehr als hundert Personen aus nahezu allen Teilen der Gesellschaft haben in Hessen einen Aufruf »Für einen Landtag ohne AfD« unterzeichnet. Anlass ist die am 28.Oktober stattfindende Landtagswahl. In dem Aufruf heißt es: »In der AfD gewinnt ein wachsender faschistischer Flügel immer mehr Einfluss… Wir sagen: Eine Partei, die Neofaschisten und Antisemiten in ihren Reihen duldet und deren Rassismus die Gesellschaft spaltet, hat im Hessischen Landtag nichts zu suchen.« Zu den Erstunterzeichnern gehören Gewerkschaftsvorsitzende, Wissenschaftler, Publizisten und Vertreter von Parteien und Verbänden. Der Aufruf soll der Startschuss zu einer Kampagne sein, die sich umfassend mit der AfD auseinandersetzt. (Näheres unter www.keine-afd-im-landtag.de)

Ältere Nachrichten · Neuere Nachrichten