Karlsruher Logik: Demo-Verbot bestätigt

geschrieben von P.C. Walther

8. November 2015

Als das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen das Verbot eines in Hamburg geplanten Aufmarschs rechter Hooligans und Neonazis bestätigte, dachte wohl schon mancher, dass in Karlsruhe endlich die Einsicht gesiegt habe, dass Neonazis mit ihren Aufmärschen sich nicht auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen dürfen, die sie sofort abschaffen würden, wenn sie die Macht dazu haben. Zwölf Jahre mörderische Faschismusherrschaft in Deutschland haben mehr als deutlich gemacht, dass Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.

Doch weit gefehlt. Karlsruhe hat nicht das Verbot bestätigt, weil Neonazis aufmarschieren wollten, sondern weil, wie es in dem Karlsruher Beschluss (1 BvR 211/15) ausdrücklich heißt, »angesichts der Kürze der Zeit nicht möglich« war, eine andere Einschätzung als die des Oberverwaltungsgerichts, welches das polizeiliche Verbot bestätigt hatte, zu treffen.

In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass »der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer«, also die Neonazis, sich »überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit auf Grund des Verhaltens Dritter – insbesondere von Gegendemonstrationen – zu befürchten sind«.

Der Staat dürfe jedoch »nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden«. Das ist die übliche Darstellung, die immer noch nahezu allen Polizeieinsätzen zugrunde liegt, dass nämlich Neonazis »überwiegend friedlich« seien, während davon ausgegangen werden müsse, dass Gegendemonstranten, d.h. Nazigegner, sich »gewalttätig« verhalten.

Im vorliegenden Karlsruher Beschluss wurde das Verbot nur deshalb bestätigt, weil nach Ansicht des Gerichts nachvollziehbar und nicht zu widerlegen war, dass wegen der »nicht hinreichend verfügbaren Einsatzkräfte« ein »polizeilicher Notstand« vorlag, der den Schutz der Neonazis unmöglich gemacht hätte. Um das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches handelte es sich somit nicht.

Wehrsport und Bürgerwehr

geschrieben von Horst Teubert

8. November 2015

In Polen sind paramilitärische Einheiten im Kommen

 

Laut zischt es, dann explodiert die Rauchbombe. Blitzartig stürmen Jakub und seine Kameraden, das Sturmgewehr im Anschlag und hektisch Schreie ausstoßend, durch die Tür in den vernebelten Raum. Der aber ist leer: Kein Feind ist da, die uniformierte, schwerbewaffnete Truppe übt bloß in dem leerstehenden, heruntergekommenen Schulhaus. »Heute trainieren wir die Kampftaktik für die leichte Infanterie in bebautem Gelände«, erläutert Bartłomiej, ein junger Krankenpflege-Student, und Jakub ergänzt: »Das ist unser Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes.« Es ist der Beitrag nicht der polnischen Streitkräfte, sondern der »Mazowiecka Obrona Terytorialna«, der »Masowischen Landesverteidigung«, einer rein privaten Wehrsportvereinigung. Vor allem junge Männer sind es, die da für den Krieg trainieren. »In meiner Einheit liegt das Durchschnittalter bei 20 Jahren«, sagt Jakub: »Die meisten studieren, aber einige arbeiten auch schon in ihrem Beruf.«

Wehrsportvereine sind in Polen stark im Kommen, seit im vergangenen Jahr der Konflikt um die Ukraine und mit ihm der Konflikt zwischen dem Westen und Russland krachend eskalierte. Zwischen 80 und 100 solcher Organisationen unterschiedlichster Größenordnung soll es inzwischen geben, in denen sich vielleicht 30.000, womöglich sogar mehr Männer und Frauen zusammengetan haben. Sie erlernen dort nicht nur Schießen, sondern auch Häuserkampf und den Partisanenkrieg. »Viele intelligente Leute, mit denen ich im Alltag zu tun habe – das sind manchmal Professoren der Akademie für Landesverteidigung, manchmal Soldaten -, sagen, dass wir unausweichlich auf einen Konflikt zusteuern«, erläutert der Polizeiausbilder Marek Mroszczyk, der die »Masowische Landesverteidigung« trainiert. Der »Konflikt« – das ist ebenjener mit Russland. Daran jedenfalls lassen Bartłomiej, Jakub und ihr Trainer Mroszczyk gegenüber der deutschen Tageszeitung »Die Welt« keinen Zweifel.

Die polnischen Wehrsportvereine, die seit 2014 beträchtlichen Zulauf haben, weisen durchaus Unterschiede auf. Einige sind regional organisiert wie die »Masowische Landesverteidigung« oder die »Bürgerwehr Lublin«; sie sind in der örtlichen Bevölkerung teilweise gut verankert. Manche sind erst kürzlich gegründet worden, andere berufen sich wie zum Beispiel der »Związek Strzelecki ›Strzelec‹« (»Schützenverband ›Schütze‹«) auf eine alte Tradition. Der Strzelec etwa begreift sich als Nachfolger einer gleichnamigen Organisation, die 1910 gegründet wurde, um den Kampf gegen die damalige Besatzungsmacht Russland vorzubereiten. Nach dem Ersten Weltkrieg bestand er fort; nicht wenige seiner Mitglieder gingen dann ab September 1939 zum Untergrundkampf gegen die deutschen Besatzer über. 1939 ist bis heute für die Aktivisten des Strzelec – und nicht nur für sie – ein zentraler Bezugspunkt. »Wir hatten 1939 angeblich ein starkes Bündnis, und doch kam niemand uns zu Hilfe«, sagt Strzelec-Hauptkommandant Marcin Waszczuk – und will Parallelen zur heutigen Lage erkennen. Entsprechend hat der Strzelec sich an der Gründung der Organisation »Odbudujmy AK« beteiligt, die sich für eine Stärkung des Wehrsports in Polen zwecks Förderung der eigenen militärischen Kampfkraft einsetzt. »Odbudujmy Armię Krajową« lautet ihr vollstänidger Name: »Bauen wir die Heimatarmee wieder auf«.

Das Kampfpotenzial, das in den kriegspielenden paramilitärischen Verbänden heranwächst, hat schon im vergangenen Jahr das Interesse des Verteidigungsministeriums geweckt. Um sie kümmert sich inzwischen Bogusław Pacek, ein General a.D., der einst die Militärpolizei kommandierte, von 2010 bis 2012 den Verteidigungsminister beriet und von 2012 bis 2014 die Akademie für Nationale Verteidigung in Warschau leitete. Seit September 2014 berät Pacek die NATO bei der Ausbildung ukrainischer Militärs; im November 2014 ist er in Warschau zum »Beauftragten für Verteidigungsinitiativen aus der Gesellschaft« ernannt worden. Der Posten wurde damals eigens eingerichtet, um Kontakte zu den aufsprießenden Wehrsportvereinen herzustellen und zu pflegen. Im Dezember 2014 billigte das polnische Verteidigungsministerium dann prompt einen Nationalen Verteidigungsplan, der eine engere Koordination zwischen den Streitkräften und den Paramilitärs vorsah.

Pacek hat sich umgehend an die Arbeit gemacht. Schon Ende 2014 war zu erfahren, dass diverse Wehrsportvereine von den Streitkräften mit Uniformen und Material versorgt wurden und sich der Unterstützung durch reguläre Ausbilder von Militär und Polizei erfreuten. Pacek reiste quer durchs Land, besuchte seine Klientel – und konnte im März 2015 eine erste Tagung mit Vertretern zahlreicher paramilitärischer Organisationen zur Bündelung der Kräfte durchführen. Inzwischen hat er offiziell die »Federacja Organizacji Proobronnych« (FOP, »Föderation der Pro-Verteidigungs-Organisationen«) gegründet, in der die wichtigsten Wehrsportverbände zusammengeschlossen sind. Pacek verfolgt durchaus ehrgeizige Ziele. So sollen künftig Ausbilder der Paramilitärs an der staatlichen Offiziershochschule in Wrocław geschult werden. Perspektivisch soll die FOP mit lokalen Ablegern in sämtlichen 380 polnischen Kreisen vertreten sein, auf lange Sicht sogar in jeder Gemeinde. Auf mindestens 100.000 Mitglieder hofft der General a.D. Drei Ziele verfolge er, hat er im Juni der »Welt« verraten: Die FOP und ihre Mitgliedsorganisationen sollten in Krisensituationen, etwa bei Überschwemmungen, Hilfe leisten; sie sollten im Kriegsfall »als paramilitärische Einheiten im System der Territorialverteidigung« tätig werden, etwa »die Zivilbevölkerung unterstützen« oder »Aufgaben für die Armee erfüllen«; vor allem aber gehe es darum, die Jugend zu »Patriotismus« zu erziehen. Die Konflikte der letzten Jahre hätten schließlich gezeigt, »wie wichtig die Entschlossenheit einer Gesellschaft zur Verteidigung ihrer Heimat ist«.

»Patriotismus« wird Pacek in den Wehrsportvereinen sicherlich zur Genüge vorfinden – denn sie sind vor allem für Rechte angesichts deren Wertschätzung bewaffneter Vaterlandsverteidigung höchst attraktiv. Ein Zufall ist es wohl nicht, dass der Strzelec-Vorsitzende Marcin Waszczuk 2011 für die rechte »Prawo i Sprawiedliwość« (PiS) kandidierte. Zu den Unterstützern von Odbudujmy Armię Krajową gehört mit Andrzej Zapałowski ein Politiker, der für die »Liga Polskich Rodzin« (LPR, »Liga polnischer Familien«) tätig war und 2008 zu den Gründern der rechten Partei »Naprzód Polsko« (»Vorwärts Polen«) zählte. Auf Veranstaltungen des Strzelec kann man durchaus schon mal Symbole polnischer Falangisten oder Aktivisten des extrem rechten »Narodowe Odrodzenie Polski« (NOP, »Nationale Wiedergeburt Polens«) beobachten. Und auch bei ihren Auslandskontakten sind die polnischen Wehrsportvereine nicht gerade zimperlich. Damian Duda von der »Legia Akademicka« (»Akademische Legion«) hat unlängst berichtet, er besuche regelmäßig die in der Ostukraine kämpfenden ultrarechten Freiwilligen-Bataillone; sie seien eindeutig ein »Vorbild« für ihn.

»Polska paramilitarna«, »Paramilitärisches Polen«: So hat die Gazeta Wyborcza am 31. August einen Artikel über die Szene der polnischen Wehrsportvereine überschrieben. Sie sind rechts, sie sollen in Zukunft flächendeckend Präsenz zeigen, sie bringen das Land mit staatlicher Unterstützung noch stärker als bisher gegen Russland in Stellung – und sie organisieren vor allem junge Menschen, also die Generationen der Zukunft. Die Paramilitärs, die auf den ersten Blick fast exotisch erscheinen, drohen eine tiefe gesellschaftliche Wirkung zu entfalten und letztlich zur Verstetigung des Konflikts mit Russland beizutragen. Ein Grund mehr, sie sorgfältig zu beobachten und auf die fatalen Folgen ihrer Aktivitäten hinzuweisen.

Meldungen

8. November 2015

Straf- und Gewalttaten

Die »rechts motivierten« Straf-und Gewalttaten haben sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Laufe dieses Jahres verdoppelt bis verdreifacht. Im ersten Halbjahr 2015 waren es monatlich um die 200; dagegen wurden im Juli 423 und im August 628 gezählt. Auch die Zahl der Gewalttaten war im Juli und August zwei- bis dreimal so hoch wie in den ersten sechs Monaten des Jahres.

Rasante Zunahme

Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte ist in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Einer internen Aufzeichnung des Bundeskriminalamtes zufolge sind in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 505 Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte verübt worden, davon 285 allein im dritten Quartal. 19 Tage nach Quartalsende (also Stand 19. Oktober) waren es bereits 576, also noch 71 mehr. Das sind im Schnitt täglich drei bis vier Anschläge. Neben Flüchtlingen rücken politisch Tätige sowie Helfer und Förderer von Flüchtlingen »verstärkt in den Zielfokus etwaiger Gewaltstraftaten«, heißt es beim BKA.

Pegida und AfD

Pegida und AfD werden in Erklärungen mehrerer Politiker sowie von Politikwissenschaftlern wesentlich mitverantwortlich gemacht für die zunehmende Fremdenfeindlichkeit und daraus resultierende Bedrohungen und Gewalttaten. Die Organisatoren der Pegida- und AfD-Aufmärsche und die dortigen Hetzredner seien »nichts anderes als Brandstifter und Volksverhetzer«, erklärte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi. Da wachse »ein rechter Terror« heran, der nicht unterschätzt werden dürfe. »Pegida ist eine offen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Bewegung, die gestoppt werden muss«, erklärte die Münchner Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch.

Kein Anlass für VS

Während selbst Bundesinnenminister de Maiziere konstatierte, Pegida werde von »harten Rechtsextremisten« geführt, SPD-Chef Gabriel die AfD als »offen rechtsradikal« bezeichnete und der SPD-Vizevorsitzende Stegner feststellte, dass jemand wie Thüringens AfD-Chef Höcke »von Neonazis nicht mehr zu unterscheiden« sei, sieht der sächsische Verfassungsschutz keine Notwendigkeit, sich um Pegida zu kümmern. VS-Präsident Meyer-Plath erklärte vielmehr, bei Pegida sei »keine Einflussnahme durch einschlägig bekannte Rechtsextremisten festzustellen«. Man dürfe »nicht jeden asylkritischen Protest in die Ecke des Rechtsextremismus rücken«. Zur gleichen Zeit traten bei Pegida Redner der »English Defense League«, von »Lega Nord« und jener Akif Pirincci auf, der erklärte, dass »die KZs ja leider derzeit außer Betrieb« sind. Eine Woche zuvor waren Galgen mit daran befestigten Hinweisen auf Merkel und Gabriel herumgetragen worden (übrigens ohne polizeiliches Einschreiten!).

Nicht verharmlosen

Zur Hetze gegen Flüchtlinge, den Bedrohungen und Angriffen, und der mangelhaften Bekämpfung dieser Zustände, erklärte der Leiter des Bielefelder Uni-Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung, Prof. Andreas Zick: »Die Relativierung rassistischer Gewalt muss ein Ende haben. Wir dürfen die Menschenfeinde, die Flüchtlingsunterkünfte angreifen, nicht länger als ‘Asylkritiker‘ oder ‘Sorgenbürger‘ verharmlosen. Wir müssen die rassistische Gewalt in Deutschland als das benennen, was sie ist: eine Form des Terrors.«

Attentatsübung

Im Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker wurde bekannt, dass Neonazis bereits im Frühjahr im Wald in der Nähe von Köln »Nahkampf« trainiert hatten, dabei auch den Einsatz von Messern für gezielte Stiche in den Hals. Entsprechende Videos kursierten im Internet. Der messerstechende Attentäter von Köln entpuppte sich als langjähriger Neonazi, der dem Geheimdienst Verfassungsschutz mehr als bekannt war.

Roma-Präsenz

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eröffnete in Berlin eine eigenes Ausstellungszentrum und damit auch eine Repräsentanz in der Bundeshauptstadt. Gerade angesichts wachsender rassistischer Vorurteile in der Mitte der Gesellschaft gegenüber Sinti und Roma sei es umso wichtiger, in der Hauptstadt Gesicht zu zeigen, erklärte Zentralratsvorsitzender Romani Rose.

Nazis im Internet

Nach Recherchen des Zentrums Jugendschutz.net hat sich schon im vergangenen Jahr die Zahl rechtsextremer Webauftritte im Internet von 5.507 (im Vorjahr) auf 6.172 erhöht. Jugendliche würden dort immer häufiger zu Gewalt gegen Flüchtlinge, Muslime, Juden oder Homosexuelle angestachelt. In Anbetracht der enormen Zunahme von Hetze und Hassbotschaften mit Aufforderungen zu Gewalttaten, die dennoch nicht gelöscht werden, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungsverfahren gegen drei Facebook-Manager aufgenommen.

Aus »Die Rechte«

Von den dreizehn Mitgliedern der rechtsextremen Terrorgruppe in Bamberg, die bei einer Razzia festgenommen wurden, stammt ein erheblicher Teil aus der Mitte und dem Umfeld der Neonazi-Partei »Die Rechte«. Bei der Gruppe, die Anschläge geplant haben soll, wurden neben einer Hakenkreuzfahne und Nazi-Propaganda vor allem Waffen und Sprengstoff gefunden.

Rüstungsexporte

In den ersten sechs Monaten dieses Jahr wurden von der Bundesregierung Rüstungsexporte im Werte von 3,5 Milliarden Euro genehmigt. Dazu gehören Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete wie Saudi-Arabien und Nahost. Die Einzelausfuhrgenehmigungen lagen im ersten Halbjahr 2015 fast ebenso hoch wie im gesamten Vorjahr.

NSU-Prozess

Das Münchner Oberlandesgericht untermauerte erneut seine Position, dass Aufklärungen über Rolle und Verstrickung des Verfassungsschutzes mit dem »Nationalsozialistischen Untergrund« keine Aufgabe des NSU-Prozesses seien. Das Gericht lehnte die Einvernahme des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier darüber ab, weshalb er als Innenminister polizeiliche Ermittlungen über V-Leute und VS-Mitarbeiter behinderte. Im NSU-Prozess gehe es allein um die Schuldfrage der Angeklagten.

Treffen in Mala Upa

In der Tradition der seit 1922 jährlich durchgeführten Arbeitertreffen kamen auch in diesem Jahr Ende August in Mala Upa, am Fuße der Schneekoppe im Riesengebirge, rund 300 Antifaschisten aus Deutschland, Polen, Tschechien und weiteren europäischen Ländern zusammen, um über gemeinsame Anliegen und Erfahrungen zu sprechen. Hauptthemen der diesjährigen Diskussionen waren die sich verschärfende Kriegsgefahr, die Flüchtlingskatastrophe und die Solidarität mit den Flüchtlingen. Das nächste Treffen findet traditionell am Sonnabend des letzten Wochenendes im August 2016 wieder in Mala Upa statt.

 

Zusammengestellt von P.C. Walther

 

 

 

 

Künftig Gesundheitskarten

geschrieben von Axel Holz

8. November 2015

Doch die medizinische Versorgung für Asylbewerber bleibt zunächst eingeschränkt

 

Am 15. Oktober 2015 hat der Bundestag das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen und der Bundesrat am Folgetag unverändert bestätigt. Im Schellverfahren haben Regierung und Parlament eine Asylrechtsänderung durchgebracht, die bereits ab November 2015 umgesetzt wird.

Das Gesetz sieht eine deutlich bessere Ausstattung der Länder und Kommunen mit zusätzlich vier Milliarden Euro in 2016 vor und die schnellere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern. Insbesondere sollen Asylbewerber aus dem Kosovo, Mazedonien und Albanien als sogenannte sichere Drittländer bis 2020 pauschal keine Asylberechtigung erhalten. (Siehe Kommentar auf Seite 6)

Im Gesetz soll den Bundesländern ermöglicht werden, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge funktioniere »nur mit dem einheitlichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte«, erklärten die Interims-Vorstände des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch und Frank Michalak, bereits nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes. Die Gesundheitskarte ermögliche den Flüchtlingen diskriminierungsfreien Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung, garantiere Ärzten und Krankenhäusern die Vergütung ohne Verwaltungsaufwand und entlaste die Kommunen von überflüssiger Bürokratie, heißt es von Seiten des AOK-Bundesverbandes. Der Großteil der Länder, will die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun einführen. Zwei Länder wollen dies noch prüfen, Bayern lehnt die Einführung ab. Die Gesundheitskarte wird in der Praxis erst an Flüchtlinge verteilt, wenn diese in den Kommunen ihren Wohnsitz haben.

Außerdem erfolgt eine Änderung der Bundesärzteordnung, mit der Asylbewerber, die Ärzte sind, ermächtigt werden können, Heilkunde auszuüben. Schließlich wird die Versorgung der Asylbewerber mit Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen geregelt. Auch die psychologische Betreuung der Asylbewerber soll verbessert werden, allerdings erst nach 15 Monaten Aufenthalt. Dieser Punkt stößt auf große Kritik der Flüchtlingsverbände, die davon ausgehen, dass jeder zweite Flüchtling traumatisiert ist und sofort dringend psychologische Hilfe benötigt. Bis zur Anerkennung als Flüchtlinge bzw. bis zum Abschluss im Asylverfahren bezahlt der Staat komplett die eingeschränkten Gesundheitsleistungen und den Verwaltungsaufwand der Gesundheitsbetreuung an die Krankenkassen. Erst danach werden die Betroffenen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang. Diese Ungleichbehandlung in der Leistungsgewährung wird von Flüchtlingsverbänden zu Recht kritisiert.

Die Gedenkstätte »Hotel Silber« kommt

geschrieben von Janka Kluge

8. November 2015

Wenn es nach den Plänen der Stadt Stuttgart gegangen wäre, würde das Hotel Silber schon lange nicht mehr stehen. Die Firma Breuninger baut nebenan eine riesengroße Erweiterung ihres Kaufhauses. Erst nach jahrelangen Protesten konnte der Abriss des Hotels verhindert werden. Getragen wurden die Proteste von vielen Gruppen in Stuttgart, die sich mit Geschichtspolitik und der Aufarbeitung des Faschismus befassen. Dem neu gegründeten Verein, der sich den Kampf um den Erhalt des Hotels Silber verschrieben hatte, gehören mehr als 20 Vereine und Organisationen, vom DGB bis zur VVN, an.

Im Hotel Silber war von 1933 bis 1945 die Politische Polizei untergebracht. Bis 1935 war sie zwar Heinrich Himmler in Berlin unterstellt und damit formal gleichgeschaltet. Erst danach wurde sie auch offiziell in Gestapo umbenannt. Viele der Widerstandskämpfer und Kämpferinnen die in Württemberg verhaftet wurden, wurden hier verhört und gefoltert.

Erst durch die Arbeit der Initiative wurden die hier verübten Verbrechen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Dazu trug auch die von der Initiative mitfinanzierte Forschungsarbeit »Alles erforscht?« der Historikerin Susanne Wein bei. In dieser Arbeit listete sie die bisherigen Veröffentlichungen zu diesen Fragen in Württemberg auf.

Doch auch seit klar ist, dass das Gebäude nicht abgerissen und eine Gedenkstätte darin errichtet wird, konnte sich der Verein nicht zurücklehnen. Der Landtag beschloss, dass die künftige Gedenkstätte vom »Haus der Geschichte« in Stuttgart betrieben wird. Der Leiter dieses Museums stand damit vor einer neuen Situation. Auf einmal saß er kritischen Historikern und Laien gegenüber, die andere Sichten vertraten als er.

Die Zusammenarbeit zwischen Verein, Stadt und Land wurde in mehreren »Runden Tischen« mühsam vorangebracht. Für das Programm, einschließlich des Rahmenprogramms, soll nun ein Beirat gegründet werden. Leider ist es nicht gelungen, dass die Opferverbände Baden-Württembergs ein fester Teil des Gremiums sind. Die Gedenkstätte soll 2017 eröffnet werden.

Potsdam, 70 Jahre danach

geschrieben von Bernd Kant

8. November 2015

Lebhafte Debatten über ein welthistorisches Abkommen

 

Auf Einladung der Stadt Potsdam, der Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft (BBAG) und der Deutsch – Polnischen Gesellschaft, unterstützt durch die VVN-BdA und die FIR fand im September 2015 eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema »Das Potsdamer Abkommen: rechtliche Bedeutung und historische Auswirkungen« statt. Anwesend waren Wissenschaftler aus Russland, Polen, Großbritannien, Kanada und Deutschland.

Eingeladen war auch die Bundesregierung bzw. das Außenministerium, das jedoch bis zuletzt keine Möglichkeit sah, mit einem eigenen Referenten zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Als Ersatz referierte Prof. Manfred Görtemaker (Potsdam), der zwar faktengestützt den Weg zur Konferenz und deren Ergebnis skizzierte, jedoch eher apologetisch der Einschätzung früherer Bundesregierungen in den Bewertungen folgte. Einen Kontrapunkt lieferte Prof. Lutz Kleinewächter (WeltTrends e.V.), der ein düsteres Bild der heutigen Weltordnung und möglicher Handlungsoptionen beschrieb.

Den Aufschlag zur Tagung machte Prof. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch – Polnischen Gesellschaft, der sich mit dem Fortwirken der »Deutschland-Doktrin«, dass das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe und die BRD nur in eigenem Namen handeln könne, beschäftigte. Er beklagte, dass es 1990 bei den Beratungen zum 2+4 Vertrag nicht gelungen sei, die Bundesrepublik völkerrechtlich zur Aufgabe dieser – im Kern revanchistischen – Haltung, die durch das Bundesverfassungsgericht 1973 vorgegeben worden war, zu bewegen.

Prof. Galina Šinkareckaja (Moskau) untersuchte die Veränderungen im internationalen Recht, das zunehmend von konkreten Verträgen zu Vereinbarungen (»soft law«) mit politischer Bindewirkung übergeht. Darin ordnete sie auch die juristische Bewertung des Potsdamer Abkommens ein.

Einen anregenden Beitrag lieferte Prof. Bill Bowring (London), der über eine juristische Debatte zwischen einem amerikanischen Völkerrechtler und dem Vertreter der Deutschlanddoktrin Wilhelm Grewe berichtete.

Prof. Norman Paech (Hamburg) und Prof. Gregor Schirmer (Jena) zeichneten die unterschiedliche völkerrechtliche Debatte in beiden deutschen Staaten sehr anschaulich nach und machten noch einmal sichtbar, warum erst mit der Entstehung der BRD und der DDR wieder deutsche völkerrechtliche Subjekte auf der Bühne entstanden und wie sie bezogen auf die Festlegungen des Potsdamer Abkommens agierten.

Prof. Władysław Czapliński (Warschau) begründete, warum das Formulierte der polnischen Seite bei allen bisherigen Grenzverträgen mit den deutschen Staaten ausgereicht habe, da die »Deutschlanddoktrin« nur eine »innerdeutsche Debatte« sei, die am Fakt der Anerkennung der Grenze nichts ändere.

In der historischen Sektion zeichnete Prof. Michael Carley (Montreal) – gestützt auf Dokumente des britischen Außenministeriums – die Kontinuität der antisowjetischen Haltung der britischen Regierung von 1918 bis 1945 nach. Prof. Wladimir Pečatnov (Moskau) ergänzte diese Perspektive, indem er die Wochen der unmittelbaren Vorbereitungen auf die Konferenz aus sowjetischen Quellen untersuchte. Die Berichte der Botschafter aus den Hauptstädten der Alliierten ergaben vergleichbare Einschätzungen. Folgerichtig wurden zentrale Punkte des Abkommens zwischen der UdSSR und den USA ausgehandelt.

Prof. Geoffrey Roberts (Cork) sprach über das Verhältnis und die politischen Intentionen der Siegermächte von Jalta bis Potsdam. Prof. Bodgan Koszel (Poznań) zeichnete aus polnischer Perspektive deren Haltungen zur polnischen Westgrenze nach. Es ging dabei weniger um den konkreten Verlaufes der Grenze, als vielmehr um die Frage der Westverschiebung des polnischen Staatsgebietes.

Prof. Werner Röhr (Berlin) referierte mit großer Detailkenntnis über Debatten zur »polnischen Frage« von Teheran bis Potsdam, wobei er die innerpolnische Debatte zwischen der britisch gestützten Londoner Exilregierung und dem sowjetisch gestützten Lubliner Komitees berücksichtigte.

Dr. Ulrich Schneider (Kassel) skizzierte zum Abschluss die politischen Visionen der deutschen antifaschistischen Kräfte für einen Neuanfang und deren Kongruenz mit den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens in Punkt III. Obwohl deren Inhalte nur teilweise politische Realität wurden, sind sie bis heute eine antifaschistische Orientierung über parteipolitische Grenzen hinweg.

Zum Erfolg der Konferenz trug auch das von der BBAG organisierte Begleitprogramm bei, der Festakt zu »25 Jahre Deserteursdenkmal in Potsdam«, das Besuchsprogramm im Schloss Cecilienhof und zu anderen historischen Orten der Konferenz sowie am Hiroshima-Platz.

Man hätte dieser Konferenz durchaus mehr Teilnehmende gewünscht. Der angekündigte Protokoll-band wird die lebendigen Debatten am Rande der Tagung nur bedingt abbilden können.

Feuerwehr-Brandstifter

geschrieben von Folkhart Menzel, VVN-BdA Hagen

8. November 2015

Einer von vielen Fällen. Hier: Altena

 

 

Brandstiften hat was. Sucht Mensch herum in den Medien, erstaunt allein schon die Masse. In Hagen rückte die Feuerwehr in der letzten Woche fünfmal an einem einzigen Tag zu einer Schule aus. Trotzdem scheint das manchen nicht genug zu sein, manchen Feuerwehrlern nämlich. So etwa in Altena. Kurz nach Monatsanfang Oktober brannte es im Dachstuhl in dem Burgstädtchen an der Lenne in einem schlichten, alleinstehenden Mehrfamilienhaus. Wie das?

In diesem Haus fanden am Tag zuvor aus Krieg und Verfolgung Geflohene Zuflucht. Nicht von ungefähr. Der Bürgermeister, Dr. Andreas Hollstein, war bekannt geworden im Sauerländer Raum durch seine Aussage, in der jetzigen »Flüchtlingskrise« mehr Menschen aufnehmen zu wollen als der Stadt zugewiesen würden. Über Hundert.

Es scheint diese Politik in der von ständigem Einwohnerschwund geplagten Stadt nicht allen zu gefallen. Vermutlich will man warten, bis man allein in der Stadt wohnt, oder so ähnlich.

Jedenfalls schlichen sich ein in Lüdenscheid arbeitender Feuerwehrmann und sein Kumpel, den eine Kamera beim Einkauf an einer Tankstelle gefilmt hatte, in den Keller des Hauses. Dazu schlugen sie ein Kellerfenster ein. Im Gepäck war der gekaufte sog. Brandbeschleuniger, d.h. Benzin. Umweltfreundlich und bleifrei. Vom Keller begaben sich die jungen Männer vorsichtig und ungesehen zum Dachboden, kappten zuvor noch ganz professionell das Kabel zu einer Feuerwarnanlage – die aber noch gar nicht in Betrieb war – und tränkten augenscheinlich an zwei Stellen den Fußbereich tragender Holzpfosten mit der mitgebrachten Flüssigkeit, entzündeten sie und machten sich davon. Zwar ging das Feuer wieder aus, das angekohlte Holz schwelte aber vor sich hin mit nach erst ca. dreizehn Stunden stark zunehmender, entsprechender Rauchentwicklung.

Das bemerkten zwei Nachbarn, zugleich fiel ihnen das eingeschlagene Kellerfenster auf. Sie erkannten, dass der Rauch vom Dachboden kam und warnten die eben erst Eingezogenen, die daraufhin das Haus unversehrt und glücklicherweise ohne CO-Vergiftung verlassen konnten. Die echte Feuerwehr kam und löschte. Der Schaden blieb relativ gering.

Und dem Kumpel des verkehrten Feuerwehrmannes schlug das Gewissen, er zeigte sich selbst an, der Feuerwehrmann (auf Probe!) aber wurde kurz darauf gefasst, beide kamen in U-Haft. Im Falle einer Verurteilung haben sie mit ca. 15 Jahren Gefängnis zu rechnen.

Gut, dass wir in einer Demokratie mit Gewaltenteilung leben, Gut, dass deshalb über das längere Inhaftieren Verdächtiger ein Staatsanwalt zu entscheiden hat und nicht irgendwer im Polizeidienst. Der für Altena zuständige Staatsanwalt in Hagen hat mehr als dreißig Jahre Berufserfahrung. Er entschied, die beiden nicht länger einzusperren und gab Order, sie freizusetzen.

Das empfanden viele Menschen als unverständlich und unerhört. Der Staatsanwalt rechtfertigte sich damit, dass das Feuer von zwei geständigen, in ihr soziales Umfeld eingebetteten Bürgern, ohne Fluchtgefahr, gelegt worden sei, um die Asylsuchenden zu vertreiben, aber nicht um sie zu verletzen oder gar zu ermorden. Weil nämlich in letzterem Fall man so eine Brandstiftung im Keller macht.

Was so ein Staatsanwalt alles weiß! Indirekt gibt er eine Gebrauchsanweisung für zündelnde Verrückte aller Schattierungen, manche nennen die beiden Altenaer gar Rassisten und Faschisten. Diese temporäre Freilassung und besonders ihre Begründung war einigen AntifaschistInnen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft denn doch zu viel. Gerade in diesem Land. Gerade in diesem Land, in dem sich die furchtbaren Tage und Nächte um den 9ten 11ten herum bald zum 77sten Mal jähren. Gerade in diesem Land, in dem die Ortsnamen Mölln, Solingen, Hoyerswerda, Wismar, Rostock-Lichtenhagen und andere ein unauslöschliches Stigma tragen.

Sie organisierten eine Demonstration, die jede Gewalt gegen Menschen anklagte. Am Rande: Der scheint‘s so progressive CDU-Bürgermeister (z.Zt. in Urlaub) lehnte eine Mitwirkung ab.

Die Nürnberger Gesetze

7. November 2015

Vom »Schutz des deutschen Blutes« und der »Erbgesundheit«. Von Peter Kirchner

Im Verlaufe der Erinnerungsveranstaltungen in diesem Jahr haben wir besonders der 70. Wiederkehr des Tages der Befreiung vom Hitlerfaschismus gedacht. Aber genau zehn Jahre früher, im September 1935, war auf dem alljährlich veranstalteten Reichsparteitag in Nürnberg die Verkündung dreier Gesetze erfolgt, von denen nur eines, das Flaggengesetz, von geringerer Bedeutung war. Die beiden anderen gingen als »Reichsbürgergesetz« und als »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« in den faschistischen Gesetzeskanon ein, im Oktober des gleichen Jahres wurden sie durch das »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes« (Ehegesundheitsgesetz) ergänzt.

Eingeschoben sei hier ein kurzer Exkurs zu der Frage, was denn eigentlich unter dem Begriff »die Juden« im Deutschland des Jahres 1933 und später zu verstehen war, ob und vor allem wie sich diese Gruppierung vom »Deutschen Volk« abgrenzte. In Deutschland lebten damals etwa 500.000 Menschen, die sich zur jüdischen Religionsgemeinschaft bekannten. Dies war eine religiöse Zuordnung, wie jene der evangelischen oder katholischen Christen. Aber die Verfolgung der Juden hatte über die Jahrhunderte hinweg im christlichen Europa eine lange Tradition, meist begründet durch die im christlichen Glauben und in den kirchlichen Schriften nachhaltig vertretene Feststellung, dass die Juden, und nur sie, am Tode Jesu Schuld seien. Diese Unterstellung hatte schon bei den Verfolgungen in früheren Jahrhunderten – z. B. im Rahmen der mittelalterlichen Kreuzzüge – für Plünderungen und Vertreibungen an jüdischen Menschen, ja auch deren Ermordung, herhalten müssen.

Basierend auf diesem kirchlichen Antijudaismus meinten viele Menschen in Deutschland, dass die faschistischen Vorbehalte gegenüber den Juden in einer historischen Traditionsreihe ständen und die Anfeindungen allein die Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft beträfen. Das glaubten nicht zuletzt auch viele ehemals jüdische Menschen, die selbst – oder deren Vorfahren – zu einem anderen Glauben übergetreten waren und sich so überhaupt nicht mehr als Juden empfanden.

Neben den Kommunisten wurden die Juden durch die Nazis zum Hauptfeind des deutschen Volkes gestempelt, nur mit dem Unterschied, dass in ihrem Fall die ganze Familie, alle Angehörigen vom Säugling bis zum Greis, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Stellung, zum Gegenstand der Angriffe gemacht, und im weiteren Verlauf dann in den Kreis der Lebensunwerten, zu Tötenden, eingereiht wurden.

Nur eine Woche nach dem Boykott jüdischer Geschäfte wurde schon am 7. April 1933 das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« erlassen, in dem es hieß, dass Beamte nichtarischer Abstammung in den Ruhestand zu versetzen seien, ausgenommen wurden lediglich jene, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte waren bzw. im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich gekämpft hatten. Dieses Zugeständnis der sogenannten »Frontkämpferklausel« war ein nur zeitweiliges und eine Rücksichtnahme auf jene Parteigänger, die in den eigenen Reihen gegen allzu rigorose antijüdische Maßnahmen waren, nicht zuletzt im Bereich des Offizierskorps im aktiven Dienst oder der Reserve, die sicher nicht primär den Juden besonders zugewandt waren , sondern aus etwas verworrenen Vorstellungen über den »Dank des Vaterlandes« gegenüber den früheren Kriegskameraden ihre Bedenken formulierten. Nicht zuletzt war es Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, gegen dessen Einspruch man – zumindest zu seinen Lebzeiten – sich seitens der neuen Machtelite noch nicht durch offene Konfrontation durchsetzen wollte.

Die »arische Rasse«

Und ein Begriff war hier in die Gesetzgebung eingeflossen, jener der arischen Rasse, die mit dem reinen Deutschtum gleichgesetzt wurde: Als nichtarisch im Sinne dieses Gesetzes im Jahre 1933 galten alle Personen, bei denen mindestens ein Großelternteil der jüdischen Religion angehörte. Eine sehr stringente Festlegung. Hier sollten die späteren Gesetze vom September 1935 dann eine genauere und sogar etwas weniger einschränkende Festlegung treffen. In einer am 30. Juni 1933 erlassenen Zusatzverordnung war dieses Gesetz auch auf Personen des Beamtenstandes ausgedehnt worden, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen und deshalb zu entlassen seien. Dabei waren jedoch ausdrücklich Ausnahmen in Einzelfällen und im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zugelassen. Nuremberg_laws[1]

In einem weiteren »Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen« vom 25. April 1933 wurde festgelegt, dass für die Besucher jeder Schule und jeder Fakultät der Anteil der Nichtarier deren prozentualen Anteil an der reichsdeutschen Gesamtbevölkerung nicht überschreiten dürfe. Angesichts von 1/2 Million religiös zugeordneten Juden betrug dies an der damaligen Bevölkerung (etwa 62 Millionen) nur etwas mehr als 1% und stellte damit eine massive Behinderung dar. Gerade im Bereich der Schüler war bis zu diesem Zeitpunkt nur ein geringerer Teil an eigenständigen Jüdischen Schulen eingeschult worden. Für die jüdische Gemeinschaft entstand nun die große Aufgabe, die Möglichkeiten eines umfassenderen eigenen Schulsystems zu erweitern.

Im »Reichserbhofgesetz« vom 29. September 1933 wurde festgeschrieben, dass Bauer nur der sein könne, der deutschen oder stammesgleichen Blutes sei, davon aber ausgeschlossen bleibe, wer unter seinen Vorfahren jüdisches oder farbiges Blut (was immer man sich unter letzterem vorstellte) habe. In diesem Zusammenhang wurde formuliert, dass der nichtarischen Bevölkerungsgruppe auch Zigeuner und Farbige zugeordnet wurden. In immer gleicher Form des Ausschlusses wurden die Einschränkungen auch im »Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft« vom 7. April 1933 bzw. der »Zulassung der Steuerberater« vom 6. Mai 1933 formuliert.

In der »Verordnung über die Zulassung von Ärzten bei den Krankenkassen« vom November 1933 findet sich erstmals in einem Gesetz der zusätzliche Hinweis, dass dieser Ausschluss sowohl bei Personen nichtarischer Abstammung als auch bei solchen mit einer Betätigung im kommunistischen Sinne gelte. In einer Zusatzverordnung vom Mai 1934 wurde diese Ausschließung dann auch auf Ärzte ausgeweitet, deren Ehepartner nicht-arischer Abstammung waren.

In den nachfolgenden Jahren kam es immer wieder zu Angriffen auf jüdische Einrichtungen, insbesondere aber auf Einzelpersonen und deren privaten Besitz. All dies führte dazu, dass es zunehmend Proteste aus dem Ausland gab, denen man seitens der Regierung Rechnung tragen musste. Die Vertreter der eigenen Industrie (insbesondere im Rüstungssektor) hielten wegen der befürchteten Nachteile für die weitere Entwicklung zumindest in dieser Zeit (dem Jahr 1933/34) eine offene Benachteiligung jüdischer Unternehmen für nicht angeraten. Da schien es zeitweilig geboten, mittels Anweisungen weitere direkte Übergriffe antijüdischer Art, wie sie meist von der SA ausgingen, zu untersagen, wenngleich ernsthafte Verurteilungen bei Verstößen meist nicht zustande kamen. Entscheidendes Resultat war, dass in dieser Phase die antijüdischen Aktivitäten, die meist von der unteren Ebene der SA bei spontanen Übergriffen bestanden hatten, zeitweilig abklangen, um dann aber im Übergang zum Jahre 1935 und insbesondere in der Mitte des Jahres wieder zuzunehmen.

Gleichzeitig erschien dann im Herbst 1935 die Zeit reif, mit neuen Gesetzen die antijüdischen Maßnahmen in eine neue Form zu bringen. Es erschien notwendig, das weitere Vorgehen durch entsprechende verschärfte antijüdische Gesetze zu regulieren, ging es doch letztendlich darum, den Kreis der Auszugrenzenden genauer zu klassifizieren.

Der Nürnberger Parteitag 1935

So geschehen dann auf dem alljährlichen Reichsparteitag in Nürnberg vom 10. bis 16. September 1935. Die Zusammenkunft hatte den Namen »Parteitag der Freiheit« bekommen und stand schon in seinem ganzen äußeren militärischen Gehabe – mit einem Tag der Wehrmacht – ganz im Sinne der Bestätigung, die riesigen Kosten, die die Aufrüstung der gesamten Volkswirtschaft aufbürdete, den breiten Massen als unbedingt notwendig erscheinen zu lassen. Bei den offiziellen Reden, die auf dem Parteitag gehalten wurden, war außerdem die antikommunistische Tendenz mit Ausfällen gegen die sowjetische Außenpolitik ein Schwerpunkt. Gleichzeitig wurde ausgedrückt, dass das Eindringen des Judentums in die Kultur und Politik der europäischen Staaten nicht hingenommen werden könne. In diesem Sinne seien auch die verkündeten Gesetze als Ausdruck des Kampfes gegen den Bolschewismus und die Juden zu verstehen, wie es Hitler in seiner Rede formulierte.

Als politischer Abschluss wurde am 15. September 1935 das »Reichsbürgergesetz« verkündet. Zielstellung war, eine unwiderrufliche Zurücksetzung der in Deutschland lebenden Juden zu erreichen. Die deutsche Bevölkerung wurde in zwei Gruppen unterteilt, zum einen die »Reichsbürger deutschen oder artverwandten Blutes«, die »alleinige Träger der vollen politischen Rechte« sein sollten, und die übrigen »Staatsangehörigen«, die zur politischen Rechtlosigkeit verurteilt wurden und zu denen vor allem die Juden gehörten. Im Gegensatz zum Staatsangehörigen galten als Reichsbürger Personen, die keinerlei Verbindung zu einem jüdischen Vorfahren hatten und dies über mehrere Generationen zurück nachweisen konnten. Ein Reichsbürger genoss das Recht, an allen Wahlen etc. unbeschränkt teilzunehmen, und er war selbst wahlfähig.

In § 4 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 wurde dann auch ausdrücklich festgelegt, dass Juden keine Reichsbürger seien können, somit auch kein öffentliches Amt bekleiden dürfen. Während man vordergründig eine an das Blut gebundene Zugehörigkeit im Rassesinne zugrunde legte, wurde um einer besseren Zuordnung willen in § 5 erweiternd festgeschrieben, dass als Juden auch Personen galten, die durch Übertritt, z. B. bei einer Eheschließung, den jüdischen Glauben angenommen hatten, im Grunde genommen also eigentlich »rein-arischen Blutes« waren. Im Rahmen einer zweiten Verordnung wurde dann weiterführend festgelegt, dass solche Personen mit jüdischen Vorfahren aus allen leitenden Funktionen des Landes auszuschließen seien. Im Verlaufe der nachfolgenden Jahre wurden immerhin 13 Durchführungsverordnungen erlassen, die zunehmend weitergehende Maßnahmen gegenüber den Juden zum Inhalt hatten.

So z. B. die 4. Verordnung vom 25. Juli 1938, die allen jüdischen Ärzten die Allgemeine Approbation entzog und sie zu »Krankenbehandlern« machte, die nur noch jüdische Patienten betreuen durften.

Die 5. Verordnung vom 27. September 1938 entzog allen bei deutschen Gerichten zugelassenen jüdischen Rechtsanwälten das Vertretungsrecht.

In einer 8. Verordnung vom 17. Januar 1939 wurde auch allen jüdischen Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern die Zulassung entzogen.

Die letzten drei Verordnungen trugen dann den eindeutigen Stempel der »Endlösung«. In der 11. Verordnung vom 25. November 1941 wurde allen nicht in Deutschland lebenden Juden die deutsche Staatsbürgerschaft abgesprochen und gleichzeitig die Einziehung ihres Vermögens verfügt.

In dem gleichzeitig verkündeten, sehr viel einschneidenderen »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« wurde darüber hinaus festgelegt, dass zukünftig Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten seien. Ehen, die trotzdem im Ausland geschlossen wurden, galten als nichtig. Lediglich die vor dem Inkrafttreten geschlossenen Ehen blieben gültig, da dem Gesetz keine rückwirkende Kraft beigelegt werden konnte. Jeglicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen Blutes war verboten. Einbezogen wurde in dieses Verbot auch ein sexueller Kontakt zwischen Juden und jüdischen Mischlingen zweiten Grades, da letztere als für die deutsche Volksgemeinschaft noch nicht verloren angesehen wurden. Den Erläuterungen Stuckarts und Globkes zufolge wurde unter Geschlechtsverkehr nicht nur der direkte Beischlaf verstanden, sondern auch beischlafähnliche Handlungen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass weibliche Staatsangehörige deutschen Blutes unter 45 Jahren nicht in einem jüdischen Haushalt beschäftigt werden dürfen, weil – unausgesprochen – die Gefahr des Missbrauchs durch den jüdischen Haushaltungsvorstand bestände. Diese Gefahr der »Rassenschande« wurde in den erläuternden Darstellungen des »Stürmers«, dem berüchtigtsten antisemitischen Hetzblatt, ausgeweitet und vor einem Missbrauch arischer Kinder durch jüdische Männer gewarnt. Letztlich wurden jüdische Menschen als politische und gemeine Verbrecher »vom Blut her« diffamiert. In Nachtragserklärungen wurden – den Juden gleichgestellt – auch »Zigeuner« und »Neger« als untauglich zur Eheschließung mit deutschen Reichsbürgern eingestuft.

Hitler, der als einziger Redner dieses Tages auftrat, erklärte die Gesetze als eine Erfüllung des Volkswillens. Sie seien erlassen worden, um nun klare und dauerhafte Regelungen für das Verhältnis der Deutschen und der »Juden« zu schaffen. Mit der gesetzlich fixierten Trennung sei die »Judenfrage« für die Nationalsozialisten erledigt. Hitler war so skrupellos, die Nürnberger Gesetze neben der Abgrenzung als Ausdruck des ungestörten Zusammenlebens von Deutschen und Juden auszumalen. Auch dies ausschließlich ein vorgeschobenes Zugeständnis an die Außensicht auf Deutschland, um dortige Kritiker zu beruhigen. Gleichzeitig Grundlage dafür, dass viele der unter rassistischen Vorwänden verfolgten Menschen an ein Ende direkter Verfolgung glaubten und beschlossen, im Lande zu verbleiben, nicht zuletzt auch meine Eltern.

All dies wurde ausführlich in Band 1 der Kommentare zur deutschen Rassengesetzgebung durch den Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Dr. Wilhelm Stuckart und den Oberregierungsrat Dr. Hans Globke erläutert.

Die Folgen der Nürnberger Gesetze

Mit den Gesetzen, die in Nürnberg verkündet worden waren, erhielt der deutsche Antisemitismus den Rang einer Staatsdoktrin, bot die Grundlage, nunmehr mit gesetzlich vorgegebenen Festlegungen Übergriffe auf einen ausgewählten Teil der Bevölkerung und deren Besitz durchzuführen. Die Absicht, Millionen Deutsche ideologisch so auszurichten, dass sie den Menschen neben sich nicht als ihresgleichen ansahen und folglich entsprechend verachten, seine Verfolgung hinnehmen würden, war damit vollzogen. Was zuvor noch Diffamierung von »Juden« durch die Karikaturen des »Stürmers« war, erschien nun als staatlich sanktionierte arische Lebensform. Gleichzeitig wurde jede Sympathiekundgebung für die jüdischen Verfolgten als staatsfeindliche Widerstandshandlung eingestuft und verfolgt.

z465_1874_02[1] Der Umstand, dass die jüdischen Mitbürger offiziell zu einer Gattung minderen Rechts gestempelt wurden und jede Gewalttat ihnen gegenüber als patriotische Tat sanktioniert, förderte das Hinnehmen jeglicher Aktivitäten gegenüber Juden durch die Gesamtbevölkerung. Besonders die jüngere Generation der deutschen Bevölkerung wurde so zu obrigkeitshörigen Untertanen erzogen, die bedenkenlos jeden Befehl ausführten.

Die erste Phase der Judenverfolgung war zu Ende gegangen, eine neue Etappe hatte begonnen, die dann mit dem Pogrom des 9. November 1938 in seine nächste, sehr viel bedrohlichere Form übergehen sollte, als nicht mehr die Tendenz zur Verdrängung und Nötigung zur Ausreise, sondern die wirtschaftliche Bereicherung an jüdischem Besitz im Mittelpunkt stand. Mit dem Beginn des Weltkrieges und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion setzte dann die Phase der direkten Ermordung jüdischer Menschen durch Vergasung in den Konzentrationslagern und Massenerschießungen ein.

In den Auseinandersetzungen der Historiker über die Vorgeschichte des Nürnberger Parteitages und die dort verkündeten Gesetze gab es vielfältige Interpretationen. Gerade in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft waren die oft in entsprechenden Funktionen verbliebenen ehemaligen Mandatsträger daran interessiert, diese Gesetze als einsame Entscheidungen Hitlers hinzustellen. Angeblich sollten sie in nur wenigen Tagen vor dem 15. September 1935 wegen sonst fehlender Thematik auf direkte Anweisung Hitlers für den Parteitag formuliert worden sein. Nicht zuletzt versuchten die Verteidiger der Angeklagten in den Prozessen vor dem Nürnberger Militärgerichtshof mit solchen Erklärungen, eine Einbindung der Angeklagten in die verbrecherischen Absichten des Systems zu bestreiten.

Die hier vorgetragene zeitlich enge Aufeinanderfolge entsprechender antijüdischer Gesetze und Verordnungen zeigt jedoch, dass vom Anbeginn der faschistischen Herrschaft eine systematische Eskalation der Gesetzgebung erkennbar war. Auch die Gesetze von 1935 waren letztlich langfristig angedacht. Die verschärften Formulierungen waren genau bedachte Eingrenzung, um die nachfolgenden Maßnahmen gegen die Juden zu ermöglichen. Bereits im Sommer 1935 waren vielerorts vor Gerichten Prozesse wegen angeblicher Rassenschande gegen Juden durchgeführt worden. Der dabei erkennbare Mangel einer landesweiten verbindlichen Gesetzgebung war nun beseitigt.

Auch der Umstand einer gewissen Zurücknahme in der Gesetzgebung gegenüber den sogenannten Mischlingen 2. Grades war nun berücksichtigt. In den Vorplanungen zur Ausweitung der Wehrmacht waren die Überlegungen von Wichtigkeit, wie groß der Anteil von Wehrpflichtigen sein könne, die wegen ihrer sogenannten »jüdischen Versipptheit« nicht eingezogen werden könnten. Bei den Mischlingen zweiten Grades, also jenen, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten, wurde diese Zahl der möglichen Wehrpflichtigen auf immerhin über 300.000 beziffert. In ihrem Falle wurde nun festgelegt, dass der arische Anteil überwiegen würde und daher eine mögliche Zuordnung als Reichsbürger vertretbar sei. Mischlingen 2. Grades war daher – wie auch den »Ariern« – eine Verheiratung mit Juden verboten, um somit einer weiteren »Verjudung« entgegen zu wirken.

Ein Indiz, dass eine längerfristige Vorbereitung bestand, war in der Tatsache zu erkennen, dass bereits im Juli 1935 in einem Runderlass mitgeteilt worden war, dass die Reichsregierung beabsichtige, »die Frage der Verehelichung zwischen Ariern und Nichtariern binnen kurzem allgemein gesetzlich zu regeln und daher Aufgebote von Vollariern und Volljuden vorerst bis auf weiteres zurückzustellen seien.« Dass die Verkündung auf dem Parteitag erfolgte, war somit eine logische Konsequenz, die sowohl die notwendige Aufmerksamkeit als auch die entsprechende Kulisse bot.

Reaktionen im In- und Ausland

Während in der deutschen Presse die gesetzlichen Festlegungen gefeiert wurden, war die Reaktion im Ausland kritisch ablehnend. Offen geblieben waren Richtlinien bezüglich des Vermögens der Juden, sowohl in Bankguthaben als auch an industriellem Besitz. Trotzdem war der Druck auf jüdische Unternehmer, ihre Firmen an arische Teilhaber zu überschreiben, zunehmend erkennbar, auch mit dem Hinweis, dass die Zukunft des Betriebes ohne jüdische Beteiligung im Sinne der Angestellten zu einer günstigeren Prognose führen würde.

Die Versuche, Deutschland zu verlassen, nahmen unter den Betroffenen zu und entsprachen somit den eigentlichen Absichten der Verdrängung jüdischer Menschen aus den deutschen Landen. Dabei waren jedoch die Chancen für die Betroffenen, in einem anderen europäischen oder überseeischen Land eine neue Heimat zu finden, beschränkt, nicht zuletzt deshalb, weil eine Mitnahme von Vermögenswerten nicht möglich war. Selbst die Versuche zionistischer Organisationen, eine Ausreise nach Palästina zu befördern, scheiterten weitestgehend an den begrenzenden Quotenregelungen der englischen Mandatsmacht, die eine Zuwanderung in größerem Rahmen nicht zuließ.

Bleibt abschließend nur zu konstatieren, dass oppositionelle Kreise, hauptsächlich unter den meist im Untergrund arbeitenden Kommunisten, die Gesetze scharf kritisierten. In kommunistischen Flugblättern wurde die demagogische Benutzung des Antisemitismus durch die Nazis gebrandmarkt und die Beendigung der antijüdischen Maßnahmen gefordert. So nachzulesen bei Saul Friedländer, einem ansonsten sehr bürgerlichen Historiker, in seiner umfangreichen Publikation »Das Dritte Reich und die Juden«, der diesen Umstand besonders hervorhebt.

Die Kirchen hielten Distanz in ihren Stellungnahmen, selbst in der Preußischen Bekenntnissynode wurde eine anfänglich geäußerte Sorge um die getauften wie ungetauften Juden dann wieder gestrichen. Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte den Gesetzen aber durchaus zu, identifizierte sie sich doch mit der Rassenpolitik.

Seitens der jüdischen Gemeinschaft waren die Reaktionen widersprüchlich. Einerseits akzeptierte man die gesetzlichen Festlegungen in der Erwartung, dass damit eine gewisse Klärung der Zuordnung erfolgt sei, die keine weiteren Konsequenzen haben würde. Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Juden glaubte trotz der bedrohlichen Vorzeichen an eine weitere Existenz in Deutschland, wenngleich andererseits die Tendenzen zur Auswanderung zunahmen, dabei aber die Länder, die bereit waren, Juden aufzunehmen, immer weniger wurden.

Faschismus ohne Maske

geschrieben von Otto Pfeiffer

6. November 2015

Ein spanischer Verein kämpft um die Wiedererlangung der historischen Erinnerung

 

»Todesursache: Kampf gegen den Marxismus«. So steht es in zynischer Offenheit in der Sterbeurkunde des hingerichteten Antonio Fernando González, die immerhin seinen Angehörigen noch ausgehändigt wurde. Im Gefängnis von Monte Ezkaba (Navarra) wurden die Totenscheine auf dem anstaltseigenen Friedhof in Flaschen gesteckt und zusammen mit den Leichen vergraben. Die Opfer blieben verschollen. Aus dem Gefängnis von Ayerbe (Huesca) wurde die letzte Gruppe von neun inhaftierten Francogegnern erschossen in einem Straßengraben bei Murillo de Gallega (Zaragoza) namenlos verscharrt. In einem Massengrab in Ardaya (Burgos) konnte von 28 Ermordeten bisher nur einer identifiziert werden: An seinem Finger trug er noch den Ehering mit der Gravur »Benita 22-10-1931« – eine Erinnerung an seinen Hochzeitstag in glücklicher Zeit.

Diese und viele andere Beispiele für den menschenverachtenden mörderischen Terror der spanischen Faschisten zeigte die Ausstellung »Exhumando fosas; recuperando dignidades« (Gräber öffnen; Würde wiedergewinnen), die vom 2. September bis 30. Oktober in Berlin in den Räumen der »Deutschen Gesellschaft e. V.« zu sehen war. Sie wurde vom »Verein zur Wiedererlangung der historischen Erinnerung in Spanien« (ARMH) zur Verfügung gestellt, der sich seit 2000 um die Öffnung der Massengräber und die würdige Bestattung der Opfer des Francoregimes verdient macht.

Häufig besteht die erste Schwierigkeit darin, die Gräber überhaupt zu finden. Das Regime war daran interessiert, seine Untaten in Vergessenheit geraten zu lassen. Nur wenige Zeitzeugen sind noch unter den Lebenden. Die mündliche Überlieferung in den Familien der Opfer ist inzwischen lückenhaft. Während der Zeit der faschistischen Diktatur und auch noch danach blieben die Anhänger der legitimen republikanischen Regierung verfemt. Zweifel an der »Berechtigung des Bürgerkriegs« waren eines der großen Tabus der Francozeit.

Es ist bezeichnend, dass die Angehörigen eines Lehrers, des am 21.06.1936 ermordeten Victorino Cobo Vega in Prioranza del Bierzo (León), den Anstoß für die Suche nach den sterblichen Überresten und deren Exhumierung gaben: Die Liquidierung der republikanischen Intelligenz begann bei der Einnahme der Landgemeinden durch die Francotruppen typischerweise mit der Erschießung des örtlichen Lehrers. Die Mörder machten selbst vor dem Personal des Krankenhauses von Valdediós (Asturien) nicht Halt, wo ihnen elf Frauen und sechsMänner zum Opfer fielen.

Seither fanden 200 Ausgrabungen statt, die die Gebeine von 6000 Menschen enthielten – nur ein Anfang angesichts der weiteren etwa 113.000 noch heute »Verschwundenen«.

Die Ausstellung gewährte einen erschütternden Einblick in ein tragisches Kapitel spanischer Geschichte. Sie hätte in Berlin gewiss eine größere Aufmerksamkeit verdient als die, die ich in dem knappen Dutzend Eintragungen ins Besucherbuch nach sechs Wochen Laufzeit feststellen konnte. Schade auch, dass die deutschen Sponsoren offensichtlich keine Mittel bereitstellten, um in einem Begleitmaterial – und sei es nur ein einfacher Flyer – über historische Hintergründe zu informieren. Eigentlich eine moralische Verpflichtung in dem Land, dessen faschistische Regierung Franco mit Waffenhilfe in den Sattel hob.

Der Weg meines Vaters

geschrieben von Italo Poma

6. November 2015

Anello Poma kämpfte in Spanien und bei den italienischen Partisanen

 

Das Leben Anello Pomas ist ein typisches Beispiel für die Entwicklung eines antifaschistischen Kämpfers und Revolutionärs im 20. Jahrhundert.

Er wurde im Jahr 1914 in Italien geboren, in der Stadt Biella, dem Zentrum der italienischen Textilindustrie. Die Arbeit in den Fabriken weckte schon früh ein Gefühl der Rebellion gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung in ihm, das ihn stark prägte und dazu führte, dass er sich Mitte der dreißiger Jahre der im Untergrund tätigen PCI (Kommunistische Partei Italiens) anschloss.

Als der spanischen Bürgerkrieg ausbrach, verfolgte er den Widerstand gegen den faschistischen Putsch mit Leidenschaft und beschloss, Italien zu verlassen und nach Spanien zu fahren. Er trat in die XII. Internationale Brigade ein, die Brigade der Garibaldini. Während des Krieges wurde er mehrmals verwundet, er kämpfte an den Fronten in der Extremadura und am Ebro. Nach der Niederlage der Republikaner und der Verabschiedung der Interbrigadisten aus Spanien folgte für ihn, wie für viele antifaschistischen Kämpfer, eine Odyssee durch die Konzentrationslager im Südwesten Frankreichs. Die Haftzeit nutzte er für seine persönliche Entwicklung: Er lernte Sprachen, studierte und wurde zu einem gut ausgebildeten jungen Antifaschisten.

Im Jahr 1941, als die Mehrheit der Italiener in Vernet inhaftiert war, bat er um seine Auslieferung nach Italien, wo er zur Haft auf der Insel Ventotene verurteilt wurde. Mit großer Rührung erinnerte er sich später an die Atmosphäre dort, die von den Kämpfern des Spanienkrieges und führenden italienischen Antifaschisten (u.a. Luigi Longo, Sandro Pertini, Pietro Secchia und Altiero-Spinelli) bestimmt wurde. Hier setzte er seine politisch kulturelle Ausbildung unter der persönlichen Leitung von Pietro Secchia fort.

Im August 1943, nach dem Sturz des Faschismus, wurden die politischen Gefangenen freigelassen und Poma kehrte in seine Heimatstadt Biella zurück. Einige Tage später wurde Italien von den Nazis und ihren faschistischen Verbündeten besetzt. Die Spanienkämpfer gehörten aufgrund ihrer Erfahrung sofort zu den Hauptorganisatoren des antifaschistischen Widerstands. In Biella bildete sich die zweite italienische Partisanenbrigade, deren Kommandeure vier Kämpfer der Internationalen Brigaden waren: Piero Pajetta, Adriano Rossetti, Luigi Viana und Anello Poma.

Schon bald blieb nur Poma zurück: Pietro Pajetta wurde von den Faschisten ermordet und die beiden anderen wurden in verschiedenen Regionen des Landes mit politischen Aufgaben betraut, da sie aufgrund ihres Alters den anstrengenden Guerilla-Kampf in den Bergen nicht mehr dauerhaft leisten konnten. Anello Poma aber verfügte über erhebliche politische und militärische Erfahrung, kannte sich ausgezeichnet im Gelände aus und hatte mit dreißig Jahren das Alter und das Temperament jener jungen Menschen, die in die Berge gingen, um bei den Partisanen zu kämpfen.

Der Spanienkrieg hatte ihn gelehrt, wie man eine Volksarmee von unten her aufbaut, wie man die Kämpfer motiviert und wie man die Offiziere und verantwortlichen Militärs und politischen Funktionäre auswählt. Bereichert durch seine spanischen Erfahrungen besaß er die besondere Fähigkeit, den Dialog mit Andersdenkenden zu führen und gemeinsame Lösungen zu finden.

Anello Poma wurde Politkommissar der Garibaldi-Brigade, der Zweiten Brigade in Italien, die bald zwei Divisionen mit fast 4.000 Kämpfern umfasste. Poma war von Anfang bis Ende, der Kommandeur aller Partisanenbrigaden in der Region Biella, mit dem Rang eines Oberstleutnants des Corps der Freiwilligen für die Freiheit.

Nach dem Krieg war er in zahlreichen Positionen in seiner Partei und in der Gewerkschaft tätig. Im Jahr 1968 stand er an der Seite der Studentenbewegung, die das Land erschüttert hatte, und entfernte sich von der Linie seiner Partei. Anello wurde daher im Alter von 54 Jahren berentet. Den Rest seines Lebens war er in antifaschistischen Widerstandsverbänden tätig. Er beteiligte sich an der Erinnerungsarbeit an den spanischen Bürgerkrieg, trat als Zeitzeuge der Ereignisse auf, an denen er selbst teilgenommen hatte und wirkte als Historiker der Widerstandsbewegung. Sein Werdegang war ein Emanzipationsprozess – von einem jungen Arbeiter hin zu einer politischen Führungspersönlichkeit mit einer guten Bildung. Bis an sein Lebensende versuchte Anello Poma zu verstehen, was in der Welt geschieht, und den Dialog mit jenen zu führen, die für die Werte von Freiheit und Demokratie kämpften, für die er sich sein Leben lang einsetzte. Er starb im Dezember 2001 im Alter von 87 Jahren; bevor er starb, bat er darum, dass man seine Urne in die Fahne der spanischen Republik hüllen möge.

 

Italo Poma, Vorsitzender der AICVAS
(Associazione Italiana Combattenti Volontari Antifascisti di Spagna). Übersetzung: Kerstin Hommel

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