Abschaffung des Asylrechts

geschrieben von Jürgen Weber

8. November 2015

Die Festlegung »sicherer Herkunftsstaaten« soll weitere Abschottung garantieren

 

»Wir schaffen das!« So die vielzitierte Antwort der Kanzlerin auf die so genannte »Flüchtlingskrise«. Wir schaffen das! Notfalls, indem wir den löchrigen Käse »Asylrecht« weiter so aushöhlen, bis nichts mehr davon übrig bleibt. Eine Methode dazu ist, Menschen aus immer mehr Staaten vom Grundrecht auf Asyl auszuschließen oder dieses für sie einzuschränken.

Seit der Asylrechtsverschärfung von 1993 sind bereits alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union von diesem Grundrecht in Deutschland ausgeschlossen. Während beispielsweise Hunderte von ungarischen Linken und Intellektuellen, Jüdinnen und Juden oder Angehörigen der Minderheit der Roma aus Ungarn in ein Asylverfahren nach Kanada fliehen, ist ihnen dies in Deutschland verwehrt. Ähnliches gilt seit 1993 für Menschen aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten. Diese Staaten werden per Gesetzesänderung für »sicher« erklärt. Seit 1993 betrifft dies Flüchtlinge aus Ghana und Senegal. Die Große Koalition im Bundestag und die Stimme des grün-roten Baden-Württemberg im Bundesrat haben 2014 Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu sicheren Herkunftsländern gemacht. Die gleichen Mehrheiten führten nun rund ein Jahr später, am 24. Oktober 2015, dazu, auch Albanien, den Kosovo und Montenegro als sicher zu erklären. Diese Liste scheint beliebig erweiterbar. In den letzten Wochen wird sogar Afghanistan als sicherer Herkunftsstaat in die Diskussion gebracht.

Wir schaffen das! Medial wird uns die »Mutti« für Flüchtlinge, die Hüterin der »Europäischen Werte« verkauft, politisch werden eine knallharte Abschottungspolitik und die Aushöhlung der Grundrechte betrieben. Neben Horst Seehofers Androhung »bis zur letzten Patrone gegen Zuwanderung« zu kämpfen wirkt fast alles liberal. Da musste nur der grüne Oberbürgermeister aus Tübingen mit der Forderung an den EU-Außengrenzen »bewaffnete Grenztruppen« zu installieren dem Wahlvolk zeigen, dass Grün auch AfD kann.

In der »Krise« ist bekanntlich jedes Mittel recht. Flüchtlinge und Humanität sind nach neoliberaler Logik nicht systemrelevant. Die »Flüchtlingsfrage« wird in der »Flüchtlingskrise« vor dem Hintergrund menschlicher Verwertbarkeit diskutiert. Nach dem neuen »Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz« erhalten nur Flüchtlinge mit Bleibeperspektive Integrationsangebote. Für Roma also kein Deutsch sondern Sachleistungen in Sonderlagern bis zur Abschiebung in Schnellverfahren. Einzig die Phantasien der Abschottung scheinen dieser Tage grenzenlos.

Massenknäste, so genannte Transitzonen, außerhalb des Geltungsbereiches deutscher Grundrechte werden diskutiert. Ein Zugang zum Asylverfahren selektiert nach Nationalität oder Bleibeperspektive ist mit der deutschen Verfassung jedoch nicht vereinbar. Zwar sind bei »sicheren Herkunftsstaaten« Details im Asylverfahren unterschiedlich, nach wie vor gilt für alle Flüchtlinge in Deutschland aber das Grundrecht auf Asyl und eine Prüfung des Einzelfalls. Wer Flüchtlingen dieses Recht verwehrt und sie ihrer Freiheit beraubt stellt sich gegen Grund- und Menschenrechte. Das dürfen sie nicht schaffen!

Chilenen besuchen Buchenwald

geschrieben von Gregor Gallner

8. November 2015

Vom 12. bis 16. September besuchte auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung der Sozialattaché der chilenischen Botschaft in Madrid, Christian Cuevas , Deutschland. Am 11. September 2015 hatte er noch auf einer Großkundgebung in Madrid in Erinnerung an die Opfer des Putsches vom 11. September 1973 gesprochen. Am 13. September folgte er der Einladung des Thüringer DGB-Vorsitzenden Sandro Witt zum Besuch der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald.

Sandro Witt begrüßte im Namen des DGB Thüringens Christian Cuevas an der Gedenkstätte. Anschließend fand eine intensive Führung durch die DGB-Jugend mit einer interessanten Diskussion statt. Zum Gedenken an die Opfer Buchenwalds und an die Selbstbefreiung wurden rote Nelken an der Gedenktafel für Ernst Thälmann niedergelegt. Sandro Witt erinnerte in seiner Rede an den Putsch am 11. September in Chile und an den 13. April 1945, den Tag der Selbstbefreiung Buchenwalds. Christian Cuevas war tief bewegt und sprach davon, dass die Toten Buchenwalds und die Toten der Konzentrationslager der Militärdiktatur in Chile Mahnung für die heute Lebenden sind und betonte die Wichtigkeit der internationalen Solidarität. Zum Abschluss bedankte sich Jürgen Hinzer für die Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora für die Einladung des DGB Thüringen und die Worte Christian Cuevas.

Nach dem Besuch in Buchenwald berichtete Christian Cuevas bei einer Veranstaltung des DGB im offenen Jugendbüro filler in Erfurt über die aktuelle Situation in Chile. Gemeinsam wurde der Opfer des Putsches vom 1. September 1973 gedacht.

Pegida und der 9. November

geschrieben von Ernst Antoni

8. November 2015

Nazi-Nostalgien, Provokationen und Versammlungsfreiheiten

 

Mit dem Datum 9. November verbindet sich in München mancherlei: der »Hitlerputsch« 1923 mit dem Marsch der Nazis und ihrer Verbündeten, der am Odeonsplatz vor der Feldherrnhalle sein Ende fand. Ab 1933 dann die Kult-Orte und -Veranstaltungen, mit denen Jahr für Jahr an dieses Datum erinnert wurde. Am 9. November 1938 ist es Joseph Goebbels, der im Saal des Alten Rathauses, in dem sich zum 15. Putsch-Jubiläum die »Alten Kämpfer« versammelt haben, zur reichsweiten Judenverfolgung aufruft. Die diesem Aufruf folgenden Pogrome leiten letztlich den Holocaust ein.

»Kult-Orte«: Zunehmend suchten sich die Initiatoren des Münchner Pegida-Ablegers für die Anmeldung ihrer Kundgebungen Orte mit Bezügen zur NS-Vergangenheit. Dies veranlasste schließlich, nachdem Ignoranz und Gewährenlassen durch staatliche Behörden unübersehbar waren, das Bündnis »München ist bunt«, eine »gemeinsame Stellungnahme Münchner Organisationen« mit dem Titel »Warum Pegida rechtsextremistischen Charakter hat« öffentlich zu machen.

Über 60 Verbände und Gruppen, darunter auch die VVN-BdA, Parteien, Kirchen, kulturelle Einrichtungen und Initiativen gehörten zu den Erstunterzeichnern. Ausführlich wird in dieser »Stellungnahme« anhand von vor allem lokalen und regionalen Beispielen unter Rubriken wie »Neonaziszene«, »Bürgerliche Organisatoren?«, »Bezug zu Orten des Nationalsozialismus« oder »Der Münchner Pegida-Ableger im Internet« deutlich gemacht, welche Bewandtnis es mit dem Pegida-Umfeld in München hat – bis hinein in neofaschistische Terror-Szenen.

»Hier«, so das Resümee, »sei nur kurz auf den gemeinsamen Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags verwiesen: ‚Die Analyse der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern zur rechtsterroristischen Gefahr war falsch und grob verharmlosend‘. Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen. Wir fordern daher die Politik und alle staatlichen und kommunalen Akteure auf, dieser Bewegung mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.«

All das, zu diesem Zeitpunkt längst öffentlich, hinderte das Verwaltungsgericht in München nicht daran, am 26. Oktober ein von der Stadt verhängtes Verbot gegen einen Pegida-Aufmarsch vor der Feldherrnhalle abzuschmettern. Weil das ja »ein Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit« sei. Derzeit ist noch offen, ob Pegida sich auch am 9. November am Odeonsplatz oder einem vergleichbaren Ort wieder ihrer Versammlungsfreiheit erfreuen darf.

Karlsruher Logik: Demo-Verbot bestätigt

geschrieben von P.C. Walther

8. November 2015

Als das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen das Verbot eines in Hamburg geplanten Aufmarschs rechter Hooligans und Neonazis bestätigte, dachte wohl schon mancher, dass in Karlsruhe endlich die Einsicht gesiegt habe, dass Neonazis mit ihren Aufmärschen sich nicht auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen dürfen, die sie sofort abschaffen würden, wenn sie die Macht dazu haben. Zwölf Jahre mörderische Faschismusherrschaft in Deutschland haben mehr als deutlich gemacht, dass Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.

Doch weit gefehlt. Karlsruhe hat nicht das Verbot bestätigt, weil Neonazis aufmarschieren wollten, sondern weil, wie es in dem Karlsruher Beschluss (1 BvR 211/15) ausdrücklich heißt, »angesichts der Kürze der Zeit nicht möglich« war, eine andere Einschätzung als die des Oberverwaltungsgerichts, welches das polizeiliche Verbot bestätigt hatte, zu treffen.

In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass »der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer«, also die Neonazis, sich »überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit auf Grund des Verhaltens Dritter – insbesondere von Gegendemonstrationen – zu befürchten sind«.

Der Staat dürfe jedoch »nicht dulden, dass friedliche Demonstrationen einer bestimmten politischen Richtung durch gewalttätige Gegendemonstrationen verhindert werden«. Das ist die übliche Darstellung, die immer noch nahezu allen Polizeieinsätzen zugrunde liegt, dass nämlich Neonazis »überwiegend friedlich« seien, während davon ausgegangen werden müsse, dass Gegendemonstranten, d.h. Nazigegner, sich »gewalttätig« verhalten.

Im vorliegenden Karlsruher Beschluss wurde das Verbot nur deshalb bestätigt, weil nach Ansicht des Gerichts nachvollziehbar und nicht zu widerlegen war, dass wegen der »nicht hinreichend verfügbaren Einsatzkräfte« ein »polizeilicher Notstand« vorlag, der den Schutz der Neonazis unmöglich gemacht hätte. Um das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches handelte es sich somit nicht.

Wehrsport und Bürgerwehr

geschrieben von Horst Teubert

8. November 2015

In Polen sind paramilitärische Einheiten im Kommen

 

Laut zischt es, dann explodiert die Rauchbombe. Blitzartig stürmen Jakub und seine Kameraden, das Sturmgewehr im Anschlag und hektisch Schreie ausstoßend, durch die Tür in den vernebelten Raum. Der aber ist leer: Kein Feind ist da, die uniformierte, schwerbewaffnete Truppe übt bloß in dem leerstehenden, heruntergekommenen Schulhaus. »Heute trainieren wir die Kampftaktik für die leichte Infanterie in bebautem Gelände«, erläutert Bartłomiej, ein junger Krankenpflege-Student, und Jakub ergänzt: »Das ist unser Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes.« Es ist der Beitrag nicht der polnischen Streitkräfte, sondern der »Mazowiecka Obrona Terytorialna«, der »Masowischen Landesverteidigung«, einer rein privaten Wehrsportvereinigung. Vor allem junge Männer sind es, die da für den Krieg trainieren. »In meiner Einheit liegt das Durchschnittalter bei 20 Jahren«, sagt Jakub: »Die meisten studieren, aber einige arbeiten auch schon in ihrem Beruf.«

Wehrsportvereine sind in Polen stark im Kommen, seit im vergangenen Jahr der Konflikt um die Ukraine und mit ihm der Konflikt zwischen dem Westen und Russland krachend eskalierte. Zwischen 80 und 100 solcher Organisationen unterschiedlichster Größenordnung soll es inzwischen geben, in denen sich vielleicht 30.000, womöglich sogar mehr Männer und Frauen zusammengetan haben. Sie erlernen dort nicht nur Schießen, sondern auch Häuserkampf und den Partisanenkrieg. »Viele intelligente Leute, mit denen ich im Alltag zu tun habe – das sind manchmal Professoren der Akademie für Landesverteidigung, manchmal Soldaten -, sagen, dass wir unausweichlich auf einen Konflikt zusteuern«, erläutert der Polizeiausbilder Marek Mroszczyk, der die »Masowische Landesverteidigung« trainiert. Der »Konflikt« – das ist ebenjener mit Russland. Daran jedenfalls lassen Bartłomiej, Jakub und ihr Trainer Mroszczyk gegenüber der deutschen Tageszeitung »Die Welt« keinen Zweifel.

Die polnischen Wehrsportvereine, die seit 2014 beträchtlichen Zulauf haben, weisen durchaus Unterschiede auf. Einige sind regional organisiert wie die »Masowische Landesverteidigung« oder die »Bürgerwehr Lublin«; sie sind in der örtlichen Bevölkerung teilweise gut verankert. Manche sind erst kürzlich gegründet worden, andere berufen sich wie zum Beispiel der »Związek Strzelecki ›Strzelec‹« (»Schützenverband ›Schütze‹«) auf eine alte Tradition. Der Strzelec etwa begreift sich als Nachfolger einer gleichnamigen Organisation, die 1910 gegründet wurde, um den Kampf gegen die damalige Besatzungsmacht Russland vorzubereiten. Nach dem Ersten Weltkrieg bestand er fort; nicht wenige seiner Mitglieder gingen dann ab September 1939 zum Untergrundkampf gegen die deutschen Besatzer über. 1939 ist bis heute für die Aktivisten des Strzelec – und nicht nur für sie – ein zentraler Bezugspunkt. »Wir hatten 1939 angeblich ein starkes Bündnis, und doch kam niemand uns zu Hilfe«, sagt Strzelec-Hauptkommandant Marcin Waszczuk – und will Parallelen zur heutigen Lage erkennen. Entsprechend hat der Strzelec sich an der Gründung der Organisation »Odbudujmy AK« beteiligt, die sich für eine Stärkung des Wehrsports in Polen zwecks Förderung der eigenen militärischen Kampfkraft einsetzt. »Odbudujmy Armię Krajową« lautet ihr vollstänidger Name: »Bauen wir die Heimatarmee wieder auf«.

Das Kampfpotenzial, das in den kriegspielenden paramilitärischen Verbänden heranwächst, hat schon im vergangenen Jahr das Interesse des Verteidigungsministeriums geweckt. Um sie kümmert sich inzwischen Bogusław Pacek, ein General a.D., der einst die Militärpolizei kommandierte, von 2010 bis 2012 den Verteidigungsminister beriet und von 2012 bis 2014 die Akademie für Nationale Verteidigung in Warschau leitete. Seit September 2014 berät Pacek die NATO bei der Ausbildung ukrainischer Militärs; im November 2014 ist er in Warschau zum »Beauftragten für Verteidigungsinitiativen aus der Gesellschaft« ernannt worden. Der Posten wurde damals eigens eingerichtet, um Kontakte zu den aufsprießenden Wehrsportvereinen herzustellen und zu pflegen. Im Dezember 2014 billigte das polnische Verteidigungsministerium dann prompt einen Nationalen Verteidigungsplan, der eine engere Koordination zwischen den Streitkräften und den Paramilitärs vorsah.

Pacek hat sich umgehend an die Arbeit gemacht. Schon Ende 2014 war zu erfahren, dass diverse Wehrsportvereine von den Streitkräften mit Uniformen und Material versorgt wurden und sich der Unterstützung durch reguläre Ausbilder von Militär und Polizei erfreuten. Pacek reiste quer durchs Land, besuchte seine Klientel – und konnte im März 2015 eine erste Tagung mit Vertretern zahlreicher paramilitärischer Organisationen zur Bündelung der Kräfte durchführen. Inzwischen hat er offiziell die »Federacja Organizacji Proobronnych« (FOP, »Föderation der Pro-Verteidigungs-Organisationen«) gegründet, in der die wichtigsten Wehrsportverbände zusammengeschlossen sind. Pacek verfolgt durchaus ehrgeizige Ziele. So sollen künftig Ausbilder der Paramilitärs an der staatlichen Offiziershochschule in Wrocław geschult werden. Perspektivisch soll die FOP mit lokalen Ablegern in sämtlichen 380 polnischen Kreisen vertreten sein, auf lange Sicht sogar in jeder Gemeinde. Auf mindestens 100.000 Mitglieder hofft der General a.D. Drei Ziele verfolge er, hat er im Juni der »Welt« verraten: Die FOP und ihre Mitgliedsorganisationen sollten in Krisensituationen, etwa bei Überschwemmungen, Hilfe leisten; sie sollten im Kriegsfall »als paramilitärische Einheiten im System der Territorialverteidigung« tätig werden, etwa »die Zivilbevölkerung unterstützen« oder »Aufgaben für die Armee erfüllen«; vor allem aber gehe es darum, die Jugend zu »Patriotismus« zu erziehen. Die Konflikte der letzten Jahre hätten schließlich gezeigt, »wie wichtig die Entschlossenheit einer Gesellschaft zur Verteidigung ihrer Heimat ist«.

»Patriotismus« wird Pacek in den Wehrsportvereinen sicherlich zur Genüge vorfinden – denn sie sind vor allem für Rechte angesichts deren Wertschätzung bewaffneter Vaterlandsverteidigung höchst attraktiv. Ein Zufall ist es wohl nicht, dass der Strzelec-Vorsitzende Marcin Waszczuk 2011 für die rechte »Prawo i Sprawiedliwość« (PiS) kandidierte. Zu den Unterstützern von Odbudujmy Armię Krajową gehört mit Andrzej Zapałowski ein Politiker, der für die »Liga Polskich Rodzin« (LPR, »Liga polnischer Familien«) tätig war und 2008 zu den Gründern der rechten Partei »Naprzód Polsko« (»Vorwärts Polen«) zählte. Auf Veranstaltungen des Strzelec kann man durchaus schon mal Symbole polnischer Falangisten oder Aktivisten des extrem rechten »Narodowe Odrodzenie Polski« (NOP, »Nationale Wiedergeburt Polens«) beobachten. Und auch bei ihren Auslandskontakten sind die polnischen Wehrsportvereine nicht gerade zimperlich. Damian Duda von der »Legia Akademicka« (»Akademische Legion«) hat unlängst berichtet, er besuche regelmäßig die in der Ostukraine kämpfenden ultrarechten Freiwilligen-Bataillone; sie seien eindeutig ein »Vorbild« für ihn.

»Polska paramilitarna«, »Paramilitärisches Polen«: So hat die Gazeta Wyborcza am 31. August einen Artikel über die Szene der polnischen Wehrsportvereine überschrieben. Sie sind rechts, sie sollen in Zukunft flächendeckend Präsenz zeigen, sie bringen das Land mit staatlicher Unterstützung noch stärker als bisher gegen Russland in Stellung – und sie organisieren vor allem junge Menschen, also die Generationen der Zukunft. Die Paramilitärs, die auf den ersten Blick fast exotisch erscheinen, drohen eine tiefe gesellschaftliche Wirkung zu entfalten und letztlich zur Verstetigung des Konflikts mit Russland beizutragen. Ein Grund mehr, sie sorgfältig zu beobachten und auf die fatalen Folgen ihrer Aktivitäten hinzuweisen.

Meldungen

8. November 2015

Straf- und Gewalttaten

Die »rechts motivierten« Straf-und Gewalttaten haben sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Laufe dieses Jahres verdoppelt bis verdreifacht. Im ersten Halbjahr 2015 waren es monatlich um die 200; dagegen wurden im Juli 423 und im August 628 gezählt. Auch die Zahl der Gewalttaten war im Juli und August zwei- bis dreimal so hoch wie in den ersten sechs Monaten des Jahres.

Rasante Zunahme

Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte ist in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Einer internen Aufzeichnung des Bundeskriminalamtes zufolge sind in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 505 Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte verübt worden, davon 285 allein im dritten Quartal. 19 Tage nach Quartalsende (also Stand 19. Oktober) waren es bereits 576, also noch 71 mehr. Das sind im Schnitt täglich drei bis vier Anschläge. Neben Flüchtlingen rücken politisch Tätige sowie Helfer und Förderer von Flüchtlingen »verstärkt in den Zielfokus etwaiger Gewaltstraftaten«, heißt es beim BKA.

Pegida und AfD

Pegida und AfD werden in Erklärungen mehrerer Politiker sowie von Politikwissenschaftlern wesentlich mitverantwortlich gemacht für die zunehmende Fremdenfeindlichkeit und daraus resultierende Bedrohungen und Gewalttaten. Die Organisatoren der Pegida- und AfD-Aufmärsche und die dortigen Hetzredner seien »nichts anderes als Brandstifter und Volksverhetzer«, erklärte die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi. Da wachse »ein rechter Terror« heran, der nicht unterschätzt werden dürfe. »Pegida ist eine offen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Bewegung, die gestoppt werden muss«, erklärte die Münchner Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch.

Kein Anlass für VS

Während selbst Bundesinnenminister de Maiziere konstatierte, Pegida werde von »harten Rechtsextremisten« geführt, SPD-Chef Gabriel die AfD als »offen rechtsradikal« bezeichnete und der SPD-Vizevorsitzende Stegner feststellte, dass jemand wie Thüringens AfD-Chef Höcke »von Neonazis nicht mehr zu unterscheiden« sei, sieht der sächsische Verfassungsschutz keine Notwendigkeit, sich um Pegida zu kümmern. VS-Präsident Meyer-Plath erklärte vielmehr, bei Pegida sei »keine Einflussnahme durch einschlägig bekannte Rechtsextremisten festzustellen«. Man dürfe »nicht jeden asylkritischen Protest in die Ecke des Rechtsextremismus rücken«. Zur gleichen Zeit traten bei Pegida Redner der »English Defense League«, von »Lega Nord« und jener Akif Pirincci auf, der erklärte, dass »die KZs ja leider derzeit außer Betrieb« sind. Eine Woche zuvor waren Galgen mit daran befestigten Hinweisen auf Merkel und Gabriel herumgetragen worden (übrigens ohne polizeiliches Einschreiten!).

Nicht verharmlosen

Zur Hetze gegen Flüchtlinge, den Bedrohungen und Angriffen, und der mangelhaften Bekämpfung dieser Zustände, erklärte der Leiter des Bielefelder Uni-Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung, Prof. Andreas Zick: »Die Relativierung rassistischer Gewalt muss ein Ende haben. Wir dürfen die Menschenfeinde, die Flüchtlingsunterkünfte angreifen, nicht länger als ‘Asylkritiker‘ oder ‘Sorgenbürger‘ verharmlosen. Wir müssen die rassistische Gewalt in Deutschland als das benennen, was sie ist: eine Form des Terrors.«

Attentatsübung

Im Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker wurde bekannt, dass Neonazis bereits im Frühjahr im Wald in der Nähe von Köln »Nahkampf« trainiert hatten, dabei auch den Einsatz von Messern für gezielte Stiche in den Hals. Entsprechende Videos kursierten im Internet. Der messerstechende Attentäter von Köln entpuppte sich als langjähriger Neonazi, der dem Geheimdienst Verfassungsschutz mehr als bekannt war.

Roma-Präsenz

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eröffnete in Berlin eine eigenes Ausstellungszentrum und damit auch eine Repräsentanz in der Bundeshauptstadt. Gerade angesichts wachsender rassistischer Vorurteile in der Mitte der Gesellschaft gegenüber Sinti und Roma sei es umso wichtiger, in der Hauptstadt Gesicht zu zeigen, erklärte Zentralratsvorsitzender Romani Rose.

Nazis im Internet

Nach Recherchen des Zentrums Jugendschutz.net hat sich schon im vergangenen Jahr die Zahl rechtsextremer Webauftritte im Internet von 5.507 (im Vorjahr) auf 6.172 erhöht. Jugendliche würden dort immer häufiger zu Gewalt gegen Flüchtlinge, Muslime, Juden oder Homosexuelle angestachelt. In Anbetracht der enormen Zunahme von Hetze und Hassbotschaften mit Aufforderungen zu Gewalttaten, die dennoch nicht gelöscht werden, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungsverfahren gegen drei Facebook-Manager aufgenommen.

Aus »Die Rechte«

Von den dreizehn Mitgliedern der rechtsextremen Terrorgruppe in Bamberg, die bei einer Razzia festgenommen wurden, stammt ein erheblicher Teil aus der Mitte und dem Umfeld der Neonazi-Partei »Die Rechte«. Bei der Gruppe, die Anschläge geplant haben soll, wurden neben einer Hakenkreuzfahne und Nazi-Propaganda vor allem Waffen und Sprengstoff gefunden.

Rüstungsexporte

In den ersten sechs Monaten dieses Jahr wurden von der Bundesregierung Rüstungsexporte im Werte von 3,5 Milliarden Euro genehmigt. Dazu gehören Waffenexporte in Kriegs- und Krisengebiete wie Saudi-Arabien und Nahost. Die Einzelausfuhrgenehmigungen lagen im ersten Halbjahr 2015 fast ebenso hoch wie im gesamten Vorjahr.

NSU-Prozess

Das Münchner Oberlandesgericht untermauerte erneut seine Position, dass Aufklärungen über Rolle und Verstrickung des Verfassungsschutzes mit dem »Nationalsozialistischen Untergrund« keine Aufgabe des NSU-Prozesses seien. Das Gericht lehnte die Einvernahme des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier darüber ab, weshalb er als Innenminister polizeiliche Ermittlungen über V-Leute und VS-Mitarbeiter behinderte. Im NSU-Prozess gehe es allein um die Schuldfrage der Angeklagten.

Treffen in Mala Upa

In der Tradition der seit 1922 jährlich durchgeführten Arbeitertreffen kamen auch in diesem Jahr Ende August in Mala Upa, am Fuße der Schneekoppe im Riesengebirge, rund 300 Antifaschisten aus Deutschland, Polen, Tschechien und weiteren europäischen Ländern zusammen, um über gemeinsame Anliegen und Erfahrungen zu sprechen. Hauptthemen der diesjährigen Diskussionen waren die sich verschärfende Kriegsgefahr, die Flüchtlingskatastrophe und die Solidarität mit den Flüchtlingen. Das nächste Treffen findet traditionell am Sonnabend des letzten Wochenendes im August 2016 wieder in Mala Upa statt.

 

Zusammengestellt von P.C. Walther

 

 

 

 

Künftig Gesundheitskarten

geschrieben von Axel Holz

8. November 2015

Doch die medizinische Versorgung für Asylbewerber bleibt zunächst eingeschränkt

 

Am 15. Oktober 2015 hat der Bundestag das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen und der Bundesrat am Folgetag unverändert bestätigt. Im Schellverfahren haben Regierung und Parlament eine Asylrechtsänderung durchgebracht, die bereits ab November 2015 umgesetzt wird.

Das Gesetz sieht eine deutlich bessere Ausstattung der Länder und Kommunen mit zusätzlich vier Milliarden Euro in 2016 vor und die schnellere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern. Insbesondere sollen Asylbewerber aus dem Kosovo, Mazedonien und Albanien als sogenannte sichere Drittländer bis 2020 pauschal keine Asylberechtigung erhalten. (Siehe Kommentar auf Seite 6)

Im Gesetz soll den Bundesländern ermöglicht werden, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge funktioniere »nur mit dem einheitlichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte«, erklärten die Interims-Vorstände des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch und Frank Michalak, bereits nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes. Die Gesundheitskarte ermögliche den Flüchtlingen diskriminierungsfreien Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung, garantiere Ärzten und Krankenhäusern die Vergütung ohne Verwaltungsaufwand und entlaste die Kommunen von überflüssiger Bürokratie, heißt es von Seiten des AOK-Bundesverbandes. Der Großteil der Länder, will die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun einführen. Zwei Länder wollen dies noch prüfen, Bayern lehnt die Einführung ab. Die Gesundheitskarte wird in der Praxis erst an Flüchtlinge verteilt, wenn diese in den Kommunen ihren Wohnsitz haben.

Außerdem erfolgt eine Änderung der Bundesärzteordnung, mit der Asylbewerber, die Ärzte sind, ermächtigt werden können, Heilkunde auszuüben. Schließlich wird die Versorgung der Asylbewerber mit Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen geregelt. Auch die psychologische Betreuung der Asylbewerber soll verbessert werden, allerdings erst nach 15 Monaten Aufenthalt. Dieser Punkt stößt auf große Kritik der Flüchtlingsverbände, die davon ausgehen, dass jeder zweite Flüchtling traumatisiert ist und sofort dringend psychologische Hilfe benötigt. Bis zur Anerkennung als Flüchtlinge bzw. bis zum Abschluss im Asylverfahren bezahlt der Staat komplett die eingeschränkten Gesundheitsleistungen und den Verwaltungsaufwand der Gesundheitsbetreuung an die Krankenkassen. Erst danach werden die Betroffenen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang. Diese Ungleichbehandlung in der Leistungsgewährung wird von Flüchtlingsverbänden zu Recht kritisiert.

Die Gedenkstätte »Hotel Silber« kommt

geschrieben von Janka Kluge

8. November 2015

Wenn es nach den Plänen der Stadt Stuttgart gegangen wäre, würde das Hotel Silber schon lange nicht mehr stehen. Die Firma Breuninger baut nebenan eine riesengroße Erweiterung ihres Kaufhauses. Erst nach jahrelangen Protesten konnte der Abriss des Hotels verhindert werden. Getragen wurden die Proteste von vielen Gruppen in Stuttgart, die sich mit Geschichtspolitik und der Aufarbeitung des Faschismus befassen. Dem neu gegründeten Verein, der sich den Kampf um den Erhalt des Hotels Silber verschrieben hatte, gehören mehr als 20 Vereine und Organisationen, vom DGB bis zur VVN, an.

Im Hotel Silber war von 1933 bis 1945 die Politische Polizei untergebracht. Bis 1935 war sie zwar Heinrich Himmler in Berlin unterstellt und damit formal gleichgeschaltet. Erst danach wurde sie auch offiziell in Gestapo umbenannt. Viele der Widerstandskämpfer und Kämpferinnen die in Württemberg verhaftet wurden, wurden hier verhört und gefoltert.

Erst durch die Arbeit der Initiative wurden die hier verübten Verbrechen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Dazu trug auch die von der Initiative mitfinanzierte Forschungsarbeit »Alles erforscht?« der Historikerin Susanne Wein bei. In dieser Arbeit listete sie die bisherigen Veröffentlichungen zu diesen Fragen in Württemberg auf.

Doch auch seit klar ist, dass das Gebäude nicht abgerissen und eine Gedenkstätte darin errichtet wird, konnte sich der Verein nicht zurücklehnen. Der Landtag beschloss, dass die künftige Gedenkstätte vom »Haus der Geschichte« in Stuttgart betrieben wird. Der Leiter dieses Museums stand damit vor einer neuen Situation. Auf einmal saß er kritischen Historikern und Laien gegenüber, die andere Sichten vertraten als er.

Die Zusammenarbeit zwischen Verein, Stadt und Land wurde in mehreren »Runden Tischen« mühsam vorangebracht. Für das Programm, einschließlich des Rahmenprogramms, soll nun ein Beirat gegründet werden. Leider ist es nicht gelungen, dass die Opferverbände Baden-Württembergs ein fester Teil des Gremiums sind. Die Gedenkstätte soll 2017 eröffnet werden.

Potsdam, 70 Jahre danach

geschrieben von Bernd Kant

8. November 2015

Lebhafte Debatten über ein welthistorisches Abkommen

 

Auf Einladung der Stadt Potsdam, der Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft (BBAG) und der Deutsch – Polnischen Gesellschaft, unterstützt durch die VVN-BdA und die FIR fand im September 2015 eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema »Das Potsdamer Abkommen: rechtliche Bedeutung und historische Auswirkungen« statt. Anwesend waren Wissenschaftler aus Russland, Polen, Großbritannien, Kanada und Deutschland.

Eingeladen war auch die Bundesregierung bzw. das Außenministerium, das jedoch bis zuletzt keine Möglichkeit sah, mit einem eigenen Referenten zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Als Ersatz referierte Prof. Manfred Görtemaker (Potsdam), der zwar faktengestützt den Weg zur Konferenz und deren Ergebnis skizzierte, jedoch eher apologetisch der Einschätzung früherer Bundesregierungen in den Bewertungen folgte. Einen Kontrapunkt lieferte Prof. Lutz Kleinewächter (WeltTrends e.V.), der ein düsteres Bild der heutigen Weltordnung und möglicher Handlungsoptionen beschrieb.

Den Aufschlag zur Tagung machte Prof. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch – Polnischen Gesellschaft, der sich mit dem Fortwirken der »Deutschland-Doktrin«, dass das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe und die BRD nur in eigenem Namen handeln könne, beschäftigte. Er beklagte, dass es 1990 bei den Beratungen zum 2+4 Vertrag nicht gelungen sei, die Bundesrepublik völkerrechtlich zur Aufgabe dieser – im Kern revanchistischen – Haltung, die durch das Bundesverfassungsgericht 1973 vorgegeben worden war, zu bewegen.

Prof. Galina Šinkareckaja (Moskau) untersuchte die Veränderungen im internationalen Recht, das zunehmend von konkreten Verträgen zu Vereinbarungen (»soft law«) mit politischer Bindewirkung übergeht. Darin ordnete sie auch die juristische Bewertung des Potsdamer Abkommens ein.

Einen anregenden Beitrag lieferte Prof. Bill Bowring (London), der über eine juristische Debatte zwischen einem amerikanischen Völkerrechtler und dem Vertreter der Deutschlanddoktrin Wilhelm Grewe berichtete.

Prof. Norman Paech (Hamburg) und Prof. Gregor Schirmer (Jena) zeichneten die unterschiedliche völkerrechtliche Debatte in beiden deutschen Staaten sehr anschaulich nach und machten noch einmal sichtbar, warum erst mit der Entstehung der BRD und der DDR wieder deutsche völkerrechtliche Subjekte auf der Bühne entstanden und wie sie bezogen auf die Festlegungen des Potsdamer Abkommens agierten.

Prof. Władysław Czapliński (Warschau) begründete, warum das Formulierte der polnischen Seite bei allen bisherigen Grenzverträgen mit den deutschen Staaten ausgereicht habe, da die »Deutschlanddoktrin« nur eine »innerdeutsche Debatte« sei, die am Fakt der Anerkennung der Grenze nichts ändere.

In der historischen Sektion zeichnete Prof. Michael Carley (Montreal) – gestützt auf Dokumente des britischen Außenministeriums – die Kontinuität der antisowjetischen Haltung der britischen Regierung von 1918 bis 1945 nach. Prof. Wladimir Pečatnov (Moskau) ergänzte diese Perspektive, indem er die Wochen der unmittelbaren Vorbereitungen auf die Konferenz aus sowjetischen Quellen untersuchte. Die Berichte der Botschafter aus den Hauptstädten der Alliierten ergaben vergleichbare Einschätzungen. Folgerichtig wurden zentrale Punkte des Abkommens zwischen der UdSSR und den USA ausgehandelt.

Prof. Geoffrey Roberts (Cork) sprach über das Verhältnis und die politischen Intentionen der Siegermächte von Jalta bis Potsdam. Prof. Bodgan Koszel (Poznań) zeichnete aus polnischer Perspektive deren Haltungen zur polnischen Westgrenze nach. Es ging dabei weniger um den konkreten Verlaufes der Grenze, als vielmehr um die Frage der Westverschiebung des polnischen Staatsgebietes.

Prof. Werner Röhr (Berlin) referierte mit großer Detailkenntnis über Debatten zur »polnischen Frage« von Teheran bis Potsdam, wobei er die innerpolnische Debatte zwischen der britisch gestützten Londoner Exilregierung und dem sowjetisch gestützten Lubliner Komitees berücksichtigte.

Dr. Ulrich Schneider (Kassel) skizzierte zum Abschluss die politischen Visionen der deutschen antifaschistischen Kräfte für einen Neuanfang und deren Kongruenz mit den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens in Punkt III. Obwohl deren Inhalte nur teilweise politische Realität wurden, sind sie bis heute eine antifaschistische Orientierung über parteipolitische Grenzen hinweg.

Zum Erfolg der Konferenz trug auch das von der BBAG organisierte Begleitprogramm bei, der Festakt zu »25 Jahre Deserteursdenkmal in Potsdam«, das Besuchsprogramm im Schloss Cecilienhof und zu anderen historischen Orten der Konferenz sowie am Hiroshima-Platz.

Man hätte dieser Konferenz durchaus mehr Teilnehmende gewünscht. Der angekündigte Protokoll-band wird die lebendigen Debatten am Rande der Tagung nur bedingt abbilden können.

Feuerwehr-Brandstifter

geschrieben von Folkhart Menzel, VVN-BdA Hagen

8. November 2015

Einer von vielen Fällen. Hier: Altena

 

 

Brandstiften hat was. Sucht Mensch herum in den Medien, erstaunt allein schon die Masse. In Hagen rückte die Feuerwehr in der letzten Woche fünfmal an einem einzigen Tag zu einer Schule aus. Trotzdem scheint das manchen nicht genug zu sein, manchen Feuerwehrlern nämlich. So etwa in Altena. Kurz nach Monatsanfang Oktober brannte es im Dachstuhl in dem Burgstädtchen an der Lenne in einem schlichten, alleinstehenden Mehrfamilienhaus. Wie das?

In diesem Haus fanden am Tag zuvor aus Krieg und Verfolgung Geflohene Zuflucht. Nicht von ungefähr. Der Bürgermeister, Dr. Andreas Hollstein, war bekannt geworden im Sauerländer Raum durch seine Aussage, in der jetzigen »Flüchtlingskrise« mehr Menschen aufnehmen zu wollen als der Stadt zugewiesen würden. Über Hundert.

Es scheint diese Politik in der von ständigem Einwohnerschwund geplagten Stadt nicht allen zu gefallen. Vermutlich will man warten, bis man allein in der Stadt wohnt, oder so ähnlich.

Jedenfalls schlichen sich ein in Lüdenscheid arbeitender Feuerwehrmann und sein Kumpel, den eine Kamera beim Einkauf an einer Tankstelle gefilmt hatte, in den Keller des Hauses. Dazu schlugen sie ein Kellerfenster ein. Im Gepäck war der gekaufte sog. Brandbeschleuniger, d.h. Benzin. Umweltfreundlich und bleifrei. Vom Keller begaben sich die jungen Männer vorsichtig und ungesehen zum Dachboden, kappten zuvor noch ganz professionell das Kabel zu einer Feuerwarnanlage – die aber noch gar nicht in Betrieb war – und tränkten augenscheinlich an zwei Stellen den Fußbereich tragender Holzpfosten mit der mitgebrachten Flüssigkeit, entzündeten sie und machten sich davon. Zwar ging das Feuer wieder aus, das angekohlte Holz schwelte aber vor sich hin mit nach erst ca. dreizehn Stunden stark zunehmender, entsprechender Rauchentwicklung.

Das bemerkten zwei Nachbarn, zugleich fiel ihnen das eingeschlagene Kellerfenster auf. Sie erkannten, dass der Rauch vom Dachboden kam und warnten die eben erst Eingezogenen, die daraufhin das Haus unversehrt und glücklicherweise ohne CO-Vergiftung verlassen konnten. Die echte Feuerwehr kam und löschte. Der Schaden blieb relativ gering.

Und dem Kumpel des verkehrten Feuerwehrmannes schlug das Gewissen, er zeigte sich selbst an, der Feuerwehrmann (auf Probe!) aber wurde kurz darauf gefasst, beide kamen in U-Haft. Im Falle einer Verurteilung haben sie mit ca. 15 Jahren Gefängnis zu rechnen.

Gut, dass wir in einer Demokratie mit Gewaltenteilung leben, Gut, dass deshalb über das längere Inhaftieren Verdächtiger ein Staatsanwalt zu entscheiden hat und nicht irgendwer im Polizeidienst. Der für Altena zuständige Staatsanwalt in Hagen hat mehr als dreißig Jahre Berufserfahrung. Er entschied, die beiden nicht länger einzusperren und gab Order, sie freizusetzen.

Das empfanden viele Menschen als unverständlich und unerhört. Der Staatsanwalt rechtfertigte sich damit, dass das Feuer von zwei geständigen, in ihr soziales Umfeld eingebetteten Bürgern, ohne Fluchtgefahr, gelegt worden sei, um die Asylsuchenden zu vertreiben, aber nicht um sie zu verletzen oder gar zu ermorden. Weil nämlich in letzterem Fall man so eine Brandstiftung im Keller macht.

Was so ein Staatsanwalt alles weiß! Indirekt gibt er eine Gebrauchsanweisung für zündelnde Verrückte aller Schattierungen, manche nennen die beiden Altenaer gar Rassisten und Faschisten. Diese temporäre Freilassung und besonders ihre Begründung war einigen AntifaschistInnen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft denn doch zu viel. Gerade in diesem Land. Gerade in diesem Land, in dem sich die furchtbaren Tage und Nächte um den 9ten 11ten herum bald zum 77sten Mal jähren. Gerade in diesem Land, in dem die Ortsnamen Mölln, Solingen, Hoyerswerda, Wismar, Rostock-Lichtenhagen und andere ein unauslöschliches Stigma tragen.

Sie organisierten eine Demonstration, die jede Gewalt gegen Menschen anklagte. Am Rande: Der scheint‘s so progressive CDU-Bürgermeister (z.Zt. in Urlaub) lehnte eine Mitwirkung ab.

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