Die Nürnberger Gesetze

7. November 2015

Vom »Schutz des deutschen Blutes« und der »Erbgesundheit«. Von Peter Kirchner

Im Verlaufe der Erinnerungsveranstaltungen in diesem Jahr haben wir besonders der 70. Wiederkehr des Tages der Befreiung vom Hitlerfaschismus gedacht. Aber genau zehn Jahre früher, im September 1935, war auf dem alljährlich veranstalteten Reichsparteitag in Nürnberg die Verkündung dreier Gesetze erfolgt, von denen nur eines, das Flaggengesetz, von geringerer Bedeutung war. Die beiden anderen gingen als »Reichsbürgergesetz« und als »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« in den faschistischen Gesetzeskanon ein, im Oktober des gleichen Jahres wurden sie durch das »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes« (Ehegesundheitsgesetz) ergänzt.

Eingeschoben sei hier ein kurzer Exkurs zu der Frage, was denn eigentlich unter dem Begriff »die Juden« im Deutschland des Jahres 1933 und später zu verstehen war, ob und vor allem wie sich diese Gruppierung vom »Deutschen Volk« abgrenzte. In Deutschland lebten damals etwa 500.000 Menschen, die sich zur jüdischen Religionsgemeinschaft bekannten. Dies war eine religiöse Zuordnung, wie jene der evangelischen oder katholischen Christen. Aber die Verfolgung der Juden hatte über die Jahrhunderte hinweg im christlichen Europa eine lange Tradition, meist begründet durch die im christlichen Glauben und in den kirchlichen Schriften nachhaltig vertretene Feststellung, dass die Juden, und nur sie, am Tode Jesu Schuld seien. Diese Unterstellung hatte schon bei den Verfolgungen in früheren Jahrhunderten – z. B. im Rahmen der mittelalterlichen Kreuzzüge – für Plünderungen und Vertreibungen an jüdischen Menschen, ja auch deren Ermordung, herhalten müssen.

Basierend auf diesem kirchlichen Antijudaismus meinten viele Menschen in Deutschland, dass die faschistischen Vorbehalte gegenüber den Juden in einer historischen Traditionsreihe ständen und die Anfeindungen allein die Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft beträfen. Das glaubten nicht zuletzt auch viele ehemals jüdische Menschen, die selbst – oder deren Vorfahren – zu einem anderen Glauben übergetreten waren und sich so überhaupt nicht mehr als Juden empfanden.

Neben den Kommunisten wurden die Juden durch die Nazis zum Hauptfeind des deutschen Volkes gestempelt, nur mit dem Unterschied, dass in ihrem Fall die ganze Familie, alle Angehörigen vom Säugling bis zum Greis, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Stellung, zum Gegenstand der Angriffe gemacht, und im weiteren Verlauf dann in den Kreis der Lebensunwerten, zu Tötenden, eingereiht wurden.

Nur eine Woche nach dem Boykott jüdischer Geschäfte wurde schon am 7. April 1933 das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« erlassen, in dem es hieß, dass Beamte nichtarischer Abstammung in den Ruhestand zu versetzen seien, ausgenommen wurden lediglich jene, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte waren bzw. im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich gekämpft hatten. Dieses Zugeständnis der sogenannten »Frontkämpferklausel« war ein nur zeitweiliges und eine Rücksichtnahme auf jene Parteigänger, die in den eigenen Reihen gegen allzu rigorose antijüdische Maßnahmen waren, nicht zuletzt im Bereich des Offizierskorps im aktiven Dienst oder der Reserve, die sicher nicht primär den Juden besonders zugewandt waren , sondern aus etwas verworrenen Vorstellungen über den »Dank des Vaterlandes« gegenüber den früheren Kriegskameraden ihre Bedenken formulierten. Nicht zuletzt war es Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, gegen dessen Einspruch man – zumindest zu seinen Lebzeiten – sich seitens der neuen Machtelite noch nicht durch offene Konfrontation durchsetzen wollte.

Die »arische Rasse«

Und ein Begriff war hier in die Gesetzgebung eingeflossen, jener der arischen Rasse, die mit dem reinen Deutschtum gleichgesetzt wurde: Als nichtarisch im Sinne dieses Gesetzes im Jahre 1933 galten alle Personen, bei denen mindestens ein Großelternteil der jüdischen Religion angehörte. Eine sehr stringente Festlegung. Hier sollten die späteren Gesetze vom September 1935 dann eine genauere und sogar etwas weniger einschränkende Festlegung treffen. In einer am 30. Juni 1933 erlassenen Zusatzverordnung war dieses Gesetz auch auf Personen des Beamtenstandes ausgedehnt worden, die mit einer Person nichtarischer Abstammung die Ehe eingehen und deshalb zu entlassen seien. Dabei waren jedoch ausdrücklich Ausnahmen in Einzelfällen und im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zugelassen. Nuremberg_laws[1]

In einem weiteren »Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen« vom 25. April 1933 wurde festgelegt, dass für die Besucher jeder Schule und jeder Fakultät der Anteil der Nichtarier deren prozentualen Anteil an der reichsdeutschen Gesamtbevölkerung nicht überschreiten dürfe. Angesichts von 1/2 Million religiös zugeordneten Juden betrug dies an der damaligen Bevölkerung (etwa 62 Millionen) nur etwas mehr als 1% und stellte damit eine massive Behinderung dar. Gerade im Bereich der Schüler war bis zu diesem Zeitpunkt nur ein geringerer Teil an eigenständigen Jüdischen Schulen eingeschult worden. Für die jüdische Gemeinschaft entstand nun die große Aufgabe, die Möglichkeiten eines umfassenderen eigenen Schulsystems zu erweitern.

Im »Reichserbhofgesetz« vom 29. September 1933 wurde festgeschrieben, dass Bauer nur der sein könne, der deutschen oder stammesgleichen Blutes sei, davon aber ausgeschlossen bleibe, wer unter seinen Vorfahren jüdisches oder farbiges Blut (was immer man sich unter letzterem vorstellte) habe. In diesem Zusammenhang wurde formuliert, dass der nichtarischen Bevölkerungsgruppe auch Zigeuner und Farbige zugeordnet wurden. In immer gleicher Form des Ausschlusses wurden die Einschränkungen auch im »Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft« vom 7. April 1933 bzw. der »Zulassung der Steuerberater« vom 6. Mai 1933 formuliert.

In der »Verordnung über die Zulassung von Ärzten bei den Krankenkassen« vom November 1933 findet sich erstmals in einem Gesetz der zusätzliche Hinweis, dass dieser Ausschluss sowohl bei Personen nichtarischer Abstammung als auch bei solchen mit einer Betätigung im kommunistischen Sinne gelte. In einer Zusatzverordnung vom Mai 1934 wurde diese Ausschließung dann auch auf Ärzte ausgeweitet, deren Ehepartner nicht-arischer Abstammung waren.

In den nachfolgenden Jahren kam es immer wieder zu Angriffen auf jüdische Einrichtungen, insbesondere aber auf Einzelpersonen und deren privaten Besitz. All dies führte dazu, dass es zunehmend Proteste aus dem Ausland gab, denen man seitens der Regierung Rechnung tragen musste. Die Vertreter der eigenen Industrie (insbesondere im Rüstungssektor) hielten wegen der befürchteten Nachteile für die weitere Entwicklung zumindest in dieser Zeit (dem Jahr 1933/34) eine offene Benachteiligung jüdischer Unternehmen für nicht angeraten. Da schien es zeitweilig geboten, mittels Anweisungen weitere direkte Übergriffe antijüdischer Art, wie sie meist von der SA ausgingen, zu untersagen, wenngleich ernsthafte Verurteilungen bei Verstößen meist nicht zustande kamen. Entscheidendes Resultat war, dass in dieser Phase die antijüdischen Aktivitäten, die meist von der unteren Ebene der SA bei spontanen Übergriffen bestanden hatten, zeitweilig abklangen, um dann aber im Übergang zum Jahre 1935 und insbesondere in der Mitte des Jahres wieder zuzunehmen.

Gleichzeitig erschien dann im Herbst 1935 die Zeit reif, mit neuen Gesetzen die antijüdischen Maßnahmen in eine neue Form zu bringen. Es erschien notwendig, das weitere Vorgehen durch entsprechende verschärfte antijüdische Gesetze zu regulieren, ging es doch letztendlich darum, den Kreis der Auszugrenzenden genauer zu klassifizieren.

Der Nürnberger Parteitag 1935

So geschehen dann auf dem alljährlichen Reichsparteitag in Nürnberg vom 10. bis 16. September 1935. Die Zusammenkunft hatte den Namen »Parteitag der Freiheit« bekommen und stand schon in seinem ganzen äußeren militärischen Gehabe – mit einem Tag der Wehrmacht – ganz im Sinne der Bestätigung, die riesigen Kosten, die die Aufrüstung der gesamten Volkswirtschaft aufbürdete, den breiten Massen als unbedingt notwendig erscheinen zu lassen. Bei den offiziellen Reden, die auf dem Parteitag gehalten wurden, war außerdem die antikommunistische Tendenz mit Ausfällen gegen die sowjetische Außenpolitik ein Schwerpunkt. Gleichzeitig wurde ausgedrückt, dass das Eindringen des Judentums in die Kultur und Politik der europäischen Staaten nicht hingenommen werden könne. In diesem Sinne seien auch die verkündeten Gesetze als Ausdruck des Kampfes gegen den Bolschewismus und die Juden zu verstehen, wie es Hitler in seiner Rede formulierte.

Als politischer Abschluss wurde am 15. September 1935 das »Reichsbürgergesetz« verkündet. Zielstellung war, eine unwiderrufliche Zurücksetzung der in Deutschland lebenden Juden zu erreichen. Die deutsche Bevölkerung wurde in zwei Gruppen unterteilt, zum einen die »Reichsbürger deutschen oder artverwandten Blutes«, die »alleinige Träger der vollen politischen Rechte« sein sollten, und die übrigen »Staatsangehörigen«, die zur politischen Rechtlosigkeit verurteilt wurden und zu denen vor allem die Juden gehörten. Im Gegensatz zum Staatsangehörigen galten als Reichsbürger Personen, die keinerlei Verbindung zu einem jüdischen Vorfahren hatten und dies über mehrere Generationen zurück nachweisen konnten. Ein Reichsbürger genoss das Recht, an allen Wahlen etc. unbeschränkt teilzunehmen, und er war selbst wahlfähig.

In § 4 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 wurde dann auch ausdrücklich festgelegt, dass Juden keine Reichsbürger seien können, somit auch kein öffentliches Amt bekleiden dürfen. Während man vordergründig eine an das Blut gebundene Zugehörigkeit im Rassesinne zugrunde legte, wurde um einer besseren Zuordnung willen in § 5 erweiternd festgeschrieben, dass als Juden auch Personen galten, die durch Übertritt, z. B. bei einer Eheschließung, den jüdischen Glauben angenommen hatten, im Grunde genommen also eigentlich »rein-arischen Blutes« waren. Im Rahmen einer zweiten Verordnung wurde dann weiterführend festgelegt, dass solche Personen mit jüdischen Vorfahren aus allen leitenden Funktionen des Landes auszuschließen seien. Im Verlaufe der nachfolgenden Jahre wurden immerhin 13 Durchführungsverordnungen erlassen, die zunehmend weitergehende Maßnahmen gegenüber den Juden zum Inhalt hatten.

So z. B. die 4. Verordnung vom 25. Juli 1938, die allen jüdischen Ärzten die Allgemeine Approbation entzog und sie zu »Krankenbehandlern« machte, die nur noch jüdische Patienten betreuen durften.

Die 5. Verordnung vom 27. September 1938 entzog allen bei deutschen Gerichten zugelassenen jüdischen Rechtsanwälten das Vertretungsrecht.

In einer 8. Verordnung vom 17. Januar 1939 wurde auch allen jüdischen Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern die Zulassung entzogen.

Die letzten drei Verordnungen trugen dann den eindeutigen Stempel der »Endlösung«. In der 11. Verordnung vom 25. November 1941 wurde allen nicht in Deutschland lebenden Juden die deutsche Staatsbürgerschaft abgesprochen und gleichzeitig die Einziehung ihres Vermögens verfügt.

In dem gleichzeitig verkündeten, sehr viel einschneidenderen »Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre« wurde darüber hinaus festgelegt, dass zukünftig Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes verboten seien. Ehen, die trotzdem im Ausland geschlossen wurden, galten als nichtig. Lediglich die vor dem Inkrafttreten geschlossenen Ehen blieben gültig, da dem Gesetz keine rückwirkende Kraft beigelegt werden konnte. Jeglicher Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen Blutes war verboten. Einbezogen wurde in dieses Verbot auch ein sexueller Kontakt zwischen Juden und jüdischen Mischlingen zweiten Grades, da letztere als für die deutsche Volksgemeinschaft noch nicht verloren angesehen wurden. Den Erläuterungen Stuckarts und Globkes zufolge wurde unter Geschlechtsverkehr nicht nur der direkte Beischlaf verstanden, sondern auch beischlafähnliche Handlungen. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass weibliche Staatsangehörige deutschen Blutes unter 45 Jahren nicht in einem jüdischen Haushalt beschäftigt werden dürfen, weil – unausgesprochen – die Gefahr des Missbrauchs durch den jüdischen Haushaltungsvorstand bestände. Diese Gefahr der »Rassenschande« wurde in den erläuternden Darstellungen des »Stürmers«, dem berüchtigtsten antisemitischen Hetzblatt, ausgeweitet und vor einem Missbrauch arischer Kinder durch jüdische Männer gewarnt. Letztlich wurden jüdische Menschen als politische und gemeine Verbrecher »vom Blut her« diffamiert. In Nachtragserklärungen wurden – den Juden gleichgestellt – auch »Zigeuner« und »Neger« als untauglich zur Eheschließung mit deutschen Reichsbürgern eingestuft.

Hitler, der als einziger Redner dieses Tages auftrat, erklärte die Gesetze als eine Erfüllung des Volkswillens. Sie seien erlassen worden, um nun klare und dauerhafte Regelungen für das Verhältnis der Deutschen und der »Juden« zu schaffen. Mit der gesetzlich fixierten Trennung sei die »Judenfrage« für die Nationalsozialisten erledigt. Hitler war so skrupellos, die Nürnberger Gesetze neben der Abgrenzung als Ausdruck des ungestörten Zusammenlebens von Deutschen und Juden auszumalen. Auch dies ausschließlich ein vorgeschobenes Zugeständnis an die Außensicht auf Deutschland, um dortige Kritiker zu beruhigen. Gleichzeitig Grundlage dafür, dass viele der unter rassistischen Vorwänden verfolgten Menschen an ein Ende direkter Verfolgung glaubten und beschlossen, im Lande zu verbleiben, nicht zuletzt auch meine Eltern.

All dies wurde ausführlich in Band 1 der Kommentare zur deutschen Rassengesetzgebung durch den Staatssekretär im Reichsministerium des Innern Dr. Wilhelm Stuckart und den Oberregierungsrat Dr. Hans Globke erläutert.

Die Folgen der Nürnberger Gesetze

Mit den Gesetzen, die in Nürnberg verkündet worden waren, erhielt der deutsche Antisemitismus den Rang einer Staatsdoktrin, bot die Grundlage, nunmehr mit gesetzlich vorgegebenen Festlegungen Übergriffe auf einen ausgewählten Teil der Bevölkerung und deren Besitz durchzuführen. Die Absicht, Millionen Deutsche ideologisch so auszurichten, dass sie den Menschen neben sich nicht als ihresgleichen ansahen und folglich entsprechend verachten, seine Verfolgung hinnehmen würden, war damit vollzogen. Was zuvor noch Diffamierung von »Juden« durch die Karikaturen des »Stürmers« war, erschien nun als staatlich sanktionierte arische Lebensform. Gleichzeitig wurde jede Sympathiekundgebung für die jüdischen Verfolgten als staatsfeindliche Widerstandshandlung eingestuft und verfolgt.

z465_1874_02[1] Der Umstand, dass die jüdischen Mitbürger offiziell zu einer Gattung minderen Rechts gestempelt wurden und jede Gewalttat ihnen gegenüber als patriotische Tat sanktioniert, förderte das Hinnehmen jeglicher Aktivitäten gegenüber Juden durch die Gesamtbevölkerung. Besonders die jüngere Generation der deutschen Bevölkerung wurde so zu obrigkeitshörigen Untertanen erzogen, die bedenkenlos jeden Befehl ausführten.

Die erste Phase der Judenverfolgung war zu Ende gegangen, eine neue Etappe hatte begonnen, die dann mit dem Pogrom des 9. November 1938 in seine nächste, sehr viel bedrohlichere Form übergehen sollte, als nicht mehr die Tendenz zur Verdrängung und Nötigung zur Ausreise, sondern die wirtschaftliche Bereicherung an jüdischem Besitz im Mittelpunkt stand. Mit dem Beginn des Weltkrieges und insbesondere nach dem Überfall auf die Sowjetunion setzte dann die Phase der direkten Ermordung jüdischer Menschen durch Vergasung in den Konzentrationslagern und Massenerschießungen ein.

In den Auseinandersetzungen der Historiker über die Vorgeschichte des Nürnberger Parteitages und die dort verkündeten Gesetze gab es vielfältige Interpretationen. Gerade in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft waren die oft in entsprechenden Funktionen verbliebenen ehemaligen Mandatsträger daran interessiert, diese Gesetze als einsame Entscheidungen Hitlers hinzustellen. Angeblich sollten sie in nur wenigen Tagen vor dem 15. September 1935 wegen sonst fehlender Thematik auf direkte Anweisung Hitlers für den Parteitag formuliert worden sein. Nicht zuletzt versuchten die Verteidiger der Angeklagten in den Prozessen vor dem Nürnberger Militärgerichtshof mit solchen Erklärungen, eine Einbindung der Angeklagten in die verbrecherischen Absichten des Systems zu bestreiten.

Die hier vorgetragene zeitlich enge Aufeinanderfolge entsprechender antijüdischer Gesetze und Verordnungen zeigt jedoch, dass vom Anbeginn der faschistischen Herrschaft eine systematische Eskalation der Gesetzgebung erkennbar war. Auch die Gesetze von 1935 waren letztlich langfristig angedacht. Die verschärften Formulierungen waren genau bedachte Eingrenzung, um die nachfolgenden Maßnahmen gegen die Juden zu ermöglichen. Bereits im Sommer 1935 waren vielerorts vor Gerichten Prozesse wegen angeblicher Rassenschande gegen Juden durchgeführt worden. Der dabei erkennbare Mangel einer landesweiten verbindlichen Gesetzgebung war nun beseitigt.

Auch der Umstand einer gewissen Zurücknahme in der Gesetzgebung gegenüber den sogenannten Mischlingen 2. Grades war nun berücksichtigt. In den Vorplanungen zur Ausweitung der Wehrmacht waren die Überlegungen von Wichtigkeit, wie groß der Anteil von Wehrpflichtigen sein könne, die wegen ihrer sogenannten »jüdischen Versipptheit« nicht eingezogen werden könnten. Bei den Mischlingen zweiten Grades, also jenen, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten, wurde diese Zahl der möglichen Wehrpflichtigen auf immerhin über 300.000 beziffert. In ihrem Falle wurde nun festgelegt, dass der arische Anteil überwiegen würde und daher eine mögliche Zuordnung als Reichsbürger vertretbar sei. Mischlingen 2. Grades war daher – wie auch den »Ariern« – eine Verheiratung mit Juden verboten, um somit einer weiteren »Verjudung« entgegen zu wirken.

Ein Indiz, dass eine längerfristige Vorbereitung bestand, war in der Tatsache zu erkennen, dass bereits im Juli 1935 in einem Runderlass mitgeteilt worden war, dass die Reichsregierung beabsichtige, »die Frage der Verehelichung zwischen Ariern und Nichtariern binnen kurzem allgemein gesetzlich zu regeln und daher Aufgebote von Vollariern und Volljuden vorerst bis auf weiteres zurückzustellen seien.« Dass die Verkündung auf dem Parteitag erfolgte, war somit eine logische Konsequenz, die sowohl die notwendige Aufmerksamkeit als auch die entsprechende Kulisse bot.

Reaktionen im In- und Ausland

Während in der deutschen Presse die gesetzlichen Festlegungen gefeiert wurden, war die Reaktion im Ausland kritisch ablehnend. Offen geblieben waren Richtlinien bezüglich des Vermögens der Juden, sowohl in Bankguthaben als auch an industriellem Besitz. Trotzdem war der Druck auf jüdische Unternehmer, ihre Firmen an arische Teilhaber zu überschreiben, zunehmend erkennbar, auch mit dem Hinweis, dass die Zukunft des Betriebes ohne jüdische Beteiligung im Sinne der Angestellten zu einer günstigeren Prognose führen würde.

Die Versuche, Deutschland zu verlassen, nahmen unter den Betroffenen zu und entsprachen somit den eigentlichen Absichten der Verdrängung jüdischer Menschen aus den deutschen Landen. Dabei waren jedoch die Chancen für die Betroffenen, in einem anderen europäischen oder überseeischen Land eine neue Heimat zu finden, beschränkt, nicht zuletzt deshalb, weil eine Mitnahme von Vermögenswerten nicht möglich war. Selbst die Versuche zionistischer Organisationen, eine Ausreise nach Palästina zu befördern, scheiterten weitestgehend an den begrenzenden Quotenregelungen der englischen Mandatsmacht, die eine Zuwanderung in größerem Rahmen nicht zuließ.

Bleibt abschließend nur zu konstatieren, dass oppositionelle Kreise, hauptsächlich unter den meist im Untergrund arbeitenden Kommunisten, die Gesetze scharf kritisierten. In kommunistischen Flugblättern wurde die demagogische Benutzung des Antisemitismus durch die Nazis gebrandmarkt und die Beendigung der antijüdischen Maßnahmen gefordert. So nachzulesen bei Saul Friedländer, einem ansonsten sehr bürgerlichen Historiker, in seiner umfangreichen Publikation »Das Dritte Reich und die Juden«, der diesen Umstand besonders hervorhebt.

Die Kirchen hielten Distanz in ihren Stellungnahmen, selbst in der Preußischen Bekenntnissynode wurde eine anfänglich geäußerte Sorge um die getauften wie ungetauften Juden dann wieder gestrichen. Die Mehrheit der Bevölkerung stimmte den Gesetzen aber durchaus zu, identifizierte sie sich doch mit der Rassenpolitik.

Seitens der jüdischen Gemeinschaft waren die Reaktionen widersprüchlich. Einerseits akzeptierte man die gesetzlichen Festlegungen in der Erwartung, dass damit eine gewisse Klärung der Zuordnung erfolgt sei, die keine weiteren Konsequenzen haben würde. Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Juden glaubte trotz der bedrohlichen Vorzeichen an eine weitere Existenz in Deutschland, wenngleich andererseits die Tendenzen zur Auswanderung zunahmen, dabei aber die Länder, die bereit waren, Juden aufzunehmen, immer weniger wurden.

Faschismus ohne Maske

geschrieben von Otto Pfeiffer

6. November 2015

Ein spanischer Verein kämpft um die Wiedererlangung der historischen Erinnerung

 

»Todesursache: Kampf gegen den Marxismus«. So steht es in zynischer Offenheit in der Sterbeurkunde des hingerichteten Antonio Fernando González, die immerhin seinen Angehörigen noch ausgehändigt wurde. Im Gefängnis von Monte Ezkaba (Navarra) wurden die Totenscheine auf dem anstaltseigenen Friedhof in Flaschen gesteckt und zusammen mit den Leichen vergraben. Die Opfer blieben verschollen. Aus dem Gefängnis von Ayerbe (Huesca) wurde die letzte Gruppe von neun inhaftierten Francogegnern erschossen in einem Straßengraben bei Murillo de Gallega (Zaragoza) namenlos verscharrt. In einem Massengrab in Ardaya (Burgos) konnte von 28 Ermordeten bisher nur einer identifiziert werden: An seinem Finger trug er noch den Ehering mit der Gravur »Benita 22-10-1931« – eine Erinnerung an seinen Hochzeitstag in glücklicher Zeit.

Diese und viele andere Beispiele für den menschenverachtenden mörderischen Terror der spanischen Faschisten zeigte die Ausstellung »Exhumando fosas; recuperando dignidades« (Gräber öffnen; Würde wiedergewinnen), die vom 2. September bis 30. Oktober in Berlin in den Räumen der »Deutschen Gesellschaft e. V.« zu sehen war. Sie wurde vom »Verein zur Wiedererlangung der historischen Erinnerung in Spanien« (ARMH) zur Verfügung gestellt, der sich seit 2000 um die Öffnung der Massengräber und die würdige Bestattung der Opfer des Francoregimes verdient macht.

Häufig besteht die erste Schwierigkeit darin, die Gräber überhaupt zu finden. Das Regime war daran interessiert, seine Untaten in Vergessenheit geraten zu lassen. Nur wenige Zeitzeugen sind noch unter den Lebenden. Die mündliche Überlieferung in den Familien der Opfer ist inzwischen lückenhaft. Während der Zeit der faschistischen Diktatur und auch noch danach blieben die Anhänger der legitimen republikanischen Regierung verfemt. Zweifel an der »Berechtigung des Bürgerkriegs« waren eines der großen Tabus der Francozeit.

Es ist bezeichnend, dass die Angehörigen eines Lehrers, des am 21.06.1936 ermordeten Victorino Cobo Vega in Prioranza del Bierzo (León), den Anstoß für die Suche nach den sterblichen Überresten und deren Exhumierung gaben: Die Liquidierung der republikanischen Intelligenz begann bei der Einnahme der Landgemeinden durch die Francotruppen typischerweise mit der Erschießung des örtlichen Lehrers. Die Mörder machten selbst vor dem Personal des Krankenhauses von Valdediós (Asturien) nicht Halt, wo ihnen elf Frauen und sechsMänner zum Opfer fielen.

Seither fanden 200 Ausgrabungen statt, die die Gebeine von 6000 Menschen enthielten – nur ein Anfang angesichts der weiteren etwa 113.000 noch heute »Verschwundenen«.

Die Ausstellung gewährte einen erschütternden Einblick in ein tragisches Kapitel spanischer Geschichte. Sie hätte in Berlin gewiss eine größere Aufmerksamkeit verdient als die, die ich in dem knappen Dutzend Eintragungen ins Besucherbuch nach sechs Wochen Laufzeit feststellen konnte. Schade auch, dass die deutschen Sponsoren offensichtlich keine Mittel bereitstellten, um in einem Begleitmaterial – und sei es nur ein einfacher Flyer – über historische Hintergründe zu informieren. Eigentlich eine moralische Verpflichtung in dem Land, dessen faschistische Regierung Franco mit Waffenhilfe in den Sattel hob.

Der Weg meines Vaters

geschrieben von Italo Poma

6. November 2015

Anello Poma kämpfte in Spanien und bei den italienischen Partisanen

 

Das Leben Anello Pomas ist ein typisches Beispiel für die Entwicklung eines antifaschistischen Kämpfers und Revolutionärs im 20. Jahrhundert.

Er wurde im Jahr 1914 in Italien geboren, in der Stadt Biella, dem Zentrum der italienischen Textilindustrie. Die Arbeit in den Fabriken weckte schon früh ein Gefühl der Rebellion gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung in ihm, das ihn stark prägte und dazu führte, dass er sich Mitte der dreißiger Jahre der im Untergrund tätigen PCI (Kommunistische Partei Italiens) anschloss.

Als der spanischen Bürgerkrieg ausbrach, verfolgte er den Widerstand gegen den faschistischen Putsch mit Leidenschaft und beschloss, Italien zu verlassen und nach Spanien zu fahren. Er trat in die XII. Internationale Brigade ein, die Brigade der Garibaldini. Während des Krieges wurde er mehrmals verwundet, er kämpfte an den Fronten in der Extremadura und am Ebro. Nach der Niederlage der Republikaner und der Verabschiedung der Interbrigadisten aus Spanien folgte für ihn, wie für viele antifaschistischen Kämpfer, eine Odyssee durch die Konzentrationslager im Südwesten Frankreichs. Die Haftzeit nutzte er für seine persönliche Entwicklung: Er lernte Sprachen, studierte und wurde zu einem gut ausgebildeten jungen Antifaschisten.

Im Jahr 1941, als die Mehrheit der Italiener in Vernet inhaftiert war, bat er um seine Auslieferung nach Italien, wo er zur Haft auf der Insel Ventotene verurteilt wurde. Mit großer Rührung erinnerte er sich später an die Atmosphäre dort, die von den Kämpfern des Spanienkrieges und führenden italienischen Antifaschisten (u.a. Luigi Longo, Sandro Pertini, Pietro Secchia und Altiero-Spinelli) bestimmt wurde. Hier setzte er seine politisch kulturelle Ausbildung unter der persönlichen Leitung von Pietro Secchia fort.

Im August 1943, nach dem Sturz des Faschismus, wurden die politischen Gefangenen freigelassen und Poma kehrte in seine Heimatstadt Biella zurück. Einige Tage später wurde Italien von den Nazis und ihren faschistischen Verbündeten besetzt. Die Spanienkämpfer gehörten aufgrund ihrer Erfahrung sofort zu den Hauptorganisatoren des antifaschistischen Widerstands. In Biella bildete sich die zweite italienische Partisanenbrigade, deren Kommandeure vier Kämpfer der Internationalen Brigaden waren: Piero Pajetta, Adriano Rossetti, Luigi Viana und Anello Poma.

Schon bald blieb nur Poma zurück: Pietro Pajetta wurde von den Faschisten ermordet und die beiden anderen wurden in verschiedenen Regionen des Landes mit politischen Aufgaben betraut, da sie aufgrund ihres Alters den anstrengenden Guerilla-Kampf in den Bergen nicht mehr dauerhaft leisten konnten. Anello Poma aber verfügte über erhebliche politische und militärische Erfahrung, kannte sich ausgezeichnet im Gelände aus und hatte mit dreißig Jahren das Alter und das Temperament jener jungen Menschen, die in die Berge gingen, um bei den Partisanen zu kämpfen.

Der Spanienkrieg hatte ihn gelehrt, wie man eine Volksarmee von unten her aufbaut, wie man die Kämpfer motiviert und wie man die Offiziere und verantwortlichen Militärs und politischen Funktionäre auswählt. Bereichert durch seine spanischen Erfahrungen besaß er die besondere Fähigkeit, den Dialog mit Andersdenkenden zu führen und gemeinsame Lösungen zu finden.

Anello Poma wurde Politkommissar der Garibaldi-Brigade, der Zweiten Brigade in Italien, die bald zwei Divisionen mit fast 4.000 Kämpfern umfasste. Poma war von Anfang bis Ende, der Kommandeur aller Partisanenbrigaden in der Region Biella, mit dem Rang eines Oberstleutnants des Corps der Freiwilligen für die Freiheit.

Nach dem Krieg war er in zahlreichen Positionen in seiner Partei und in der Gewerkschaft tätig. Im Jahr 1968 stand er an der Seite der Studentenbewegung, die das Land erschüttert hatte, und entfernte sich von der Linie seiner Partei. Anello wurde daher im Alter von 54 Jahren berentet. Den Rest seines Lebens war er in antifaschistischen Widerstandsverbänden tätig. Er beteiligte sich an der Erinnerungsarbeit an den spanischen Bürgerkrieg, trat als Zeitzeuge der Ereignisse auf, an denen er selbst teilgenommen hatte und wirkte als Historiker der Widerstandsbewegung. Sein Werdegang war ein Emanzipationsprozess – von einem jungen Arbeiter hin zu einer politischen Führungspersönlichkeit mit einer guten Bildung. Bis an sein Lebensende versuchte Anello Poma zu verstehen, was in der Welt geschieht, und den Dialog mit jenen zu führen, die für die Werte von Freiheit und Demokratie kämpften, für die er sich sein Leben lang einsetzte. Er starb im Dezember 2001 im Alter von 87 Jahren; bevor er starb, bat er darum, dass man seine Urne in die Fahne der spanischen Republik hüllen möge.

 

Italo Poma, Vorsitzender der AICVAS
(Associazione Italiana Combattenti Volontari Antifascisti di Spagna). Übersetzung: Kerstin Hommel

Geschmähter wird Vorbild

geschrieben von Renate Hennecke

6. November 2015

Bundesverdienstkreuz für den Aktivisten Reinhard Strecker

 

»Mir kommt heute die Aufgabe zu, Ihnen den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszuhändigen… Sie haben Ihr Leben dem Ziel verschrieben und sich – man kann schon sagen, obsessiv – dafür eingesetzt, dass der geistige und gesellschaftliche Wiederaufbau Deutschlands nicht in die falsche Richtung geht.« So der Berliner Kulturstaatssekretär Tim Renner in seiner Laudatio für Reinhard Strecker, der am 24. August 2015 mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde.

Reinhard Strecker mit Tim Renner, Kulturstaatssekretär von Berlin.

Reinhard Strecker mit Tim Renner, Kulturstaatssekretär von Berlin.

Die falsche Richtung? »In den 50er Jahren gab es quer durch Bevölkerung und Politik den Wunsch nach einem Schlussstrich, nach einer allgemeinen Amnestie, nach einem Weiterleben ohne Vergangenheit.« Vormalige Nazis kehrten zuhauf in den öffentlichen Dienst zurück. »Unter Richtern und Staatsanwälten betrug die Quote der personellen Kontinuität 90 %. Darunter waren auch viele, die während der NS-Zeit an den über 27.000 Todesurteilen des Volksgerichtshofes und anderer Straf- und Militärgerichte mitgewirkt hatten.«

Strecker habe, hob Renner hervor, gegen diese Schlussstrich-Stimmung angekämpft. »Sie haben mit der inzwischen legendären Ausstellung ‚Ungesühnte Nazi-Justiz‘, mit Petitionen an den Deutschen Bundestag, mit Strafanzeigen gegen wieder beamtete frühere NS-Juristen und mit Ihren Veröffentlichungen, z.B. dem Buch über Dr. Hans Globke, einen wesentlichen Ausschlag gegeben, dass das deutsche Volk seine Schuld nicht vergaß und dass zumindest einige Täter aus öffentlichen Ämtern entfernt wurden.«

Vor allem aber habe der damalige Student an der FU Berlin, so Renner weiter, mit wesentlichen Impulsen den Prozess der Aufarbeitung in der jungen Bundesrepublik angestoßen. Im Gegensatz zu offiziellen Verlautbarungen, in denen die »Aufarbeitung der Vergangenheit« in der BRD als vorbildhaft gefeiert wird, zeichnete Renner ein realistisches Bild der Widerstände, mit denen sich Menschen wie Strecker konfrontiert sahen: »Von offizieller Seite und weiten Teilen der Bevölkerung wurden Sie für Ihr Engagement schikaniert, diffamiert, diskreditiert, als ‚Nestbeschmutzer‘, als ‚Gefahr für die Sicherheit Berlins‘, als ‚Agitator zugunsten der sowjetzonalen Seite‘. Das persönliche Opfer, das Sie und Ihre Familie für die Wahrheit erbracht haben, war groß.«

Zur seelischen Belastung durch Diffamierung und Bespitzelung seien die Zerstörung beruflicher Chancen, die Bedrohung der Familie bis hin zu Entführungsversuchen gegen die Kinder sowie schwere finanzielle Belastungen für Recherche und die Beschaffung der ausgestellten Aktenkopien gekommen. Renner bedauerte Schikanen, an denen »in vorderster Reihe auch der Berliner Senat und Ihre und meine eigene Partei, die SPD, beteiligt« waren: »Justizsenator Kielinger und Senator für Volksbildung Tiburtius erwirkten bei den Berliner Hochschulen und Bezirken, dass keine Ausstellungsräume für ‚Ungesühnte Nazi-Justiz‘ zur Verfügung gestellt wurden und betrieben eine gezielte Rufmord-Kampagne, indem sie den Verdacht äußerten, Sie seien ‚zumindest vom Osten gelenkt und inspiriert‘. Der SPD-Parteivorstand distanzierte sich von der Ausstellung und vom SDS und versuchte die Ausstellung zu behindern, ein vom Kreis Steglitz beantragter Parteiausschluss aus der SPD scheiterte.«

Dabei hätte die SPD, dies sei hinzugefügt, nicht nur wegen der eigenen Opfer Grund gehabt, sich positiv zu der Ausstellung zu verhalten. Um zu verhindern, dass am 8. Mai 1960, 15 Jahre nach Kriegsende, sämtliche NS-Verbrechen außer Mord verjähren würden (und was galt denn damals überhaupt als Mord?), legte die SPD Anfang 1960 dem Bundestag den Entwurf für ein »Berechnungsgesetz« vor. Danach sollte der Beginn der 15-jährigen Verjährungsfrist für Delikte wie Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und Ähnliches auf den 16. September 1949 verschoben werden, da eine geordnete Strafverfolgung vor Gründung der BRD nicht möglich war. Die Ausstellung »Ungesühnte Nazijustiz« widerlegte das Argument der Verjährungsbefürworter, es sei nicht mehr mit einer nennenswerten Anzahl von NS-Prozessen zu rechnen, denn das meiste sei bereits aufgearbeitet und weiteres Aktenmaterial nicht zugänglich. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, die Verschiebung erst 1965 beschlossen, als die Verjährung von Mord drohte.

Renner: »Mit Ihrem Engagement haben Sie Brücken des Vertrauens zu europäischen Nachbarn und dem Staat Israel geschaffen. … Sie haben im deutschen Wiederaufbau Verantwortung und große persönliche Opfer auf sich genommen, um dazu beizutragen, dass aus diesem Land ein demokratischer Rechtsstaat wurde. Sie haben als Privatmann eine Aufgabe übernommen, die eigentlich eine öffentliche war, und dabei viel erreicht. Sie sind damit ein Vorbild für Zivilcourage und staatsbürgerliches Engagement.«

Auschwitz und die Folgen

geschrieben von Kurt Nelhiebel

5. November 2015

Vor 50 Jahren wurden im Frankfurter Auschwitz-Prozess die Urteile verkündet

 

Ich habe einmal die Bremer Bildungs-Senatorin gefragt, auf welche Weise Auschwitz an den Schulen des Landes Bremen behandelt wird. Frau Dr. Bogedan ließ mich wissen, dass Auschwitz im Kontext der Erinnerungskultur für die Schulen ein wichtiges Thema sei. Bei der Vermittlung des Holocaust müsse aber berücksichtigt werden, dass der Unterricht in Klassen gestaltet werde, deren Schülerinnen und Schüler biografische Wurzeln in zahlreichen anderen Kulturräumen hätten. Das ist natürlich eine Herausforderung. Aber die Lehren der Vergangenheit dürfen deswegen nicht zu kurz kommen.

Was lernen die Bremer Schüler zum Beispiel über Martha Heuer, jene bescheidene Frau aus einem Bremer Arbeiterviertel, die während der Nazizeit mit ihrer Mutter unter Lebensgefahr Menschen jüdischen Glaubens versteckte und vor dem Tode bewahrte? Die Israelis haben sie als Gerechte unter den Völkern geehrt. Ich hoffe, es noch zu erleben, dass eine Straße oder ein Platz nach Martha Heuer benannt wird.

Eine der Erfahrungen des deutschen Widerstandes besagt, dass die Ausgrenzung und Diffamierung von Minderheiten nicht geduldet werden darf; denn damit begann das, was mit Auschwitz endete. Wer sich ein Bild vom Ausmaß des Verbrechens machen will, das in Auschwitz begangen worden ist, der möge sich daran erinnern, dass bei der Tsunami-Katastrophe in Ostasien mehr als Zweihunderttausend Menschen dem blinden Wüten der Naturgewalt zum Opfer gefallen sind. Das Entsetzen darüber war groß. In Auschwitz wurden fünfmal soviel Menschen ermordet. Sie starben von Menschenhand.

Einige Beteiligte an dem beispiellosen Verbrechen mussten sich 1963 in Frankfurt am Main vor Gericht verantworten. Die Verkündung des Urteils in dem Jahrhundertverfahren jährte sich am 19. August zum 50. Male. Ich habe den Prozess als Journalist miterlebt. Wer weiß, was in Auschwitz geschah, ist für immer gefeit gegen alles, was auch nur im Entferntesten mit Nazi-Ungeist zu tun hat. Ohne Erinnerung an das Böse, so Bundespräsident Roman Herzog 1996, gibt es weder die Überwindung des Bösen, noch Lehren für die Zukunft.

Wenn von den Gräueltaten der Nazis die Rede ist, antworten manche, andere hätten sich auch die Hände schmutzig gemacht. Das mag sein. Aber niemals und nirgendwo sonst wurden Menschen so systematisch und in so großer Zahl getötet, wie in den deutschen Vernichtungslagern, nirgendwo sonst wurden den Ermordeten die Goldzähne ausgerissen und zur Devisenbeschaffung eingeschmolzen, nirgendwo sonst wurden die Haare der Opfer zur Filzherstellung verwendet.

 

Gründlich – auch beim Morden

Die Täter mordeten nicht unter Zwang, sie befanden sich nicht in einem Befehlsnotstand, sondern stimmten in ihrem persönlichen Hass auf Juden und Kommunisten völlig mit der Naziführung überein. Dieses freiwillige Mittun ist das eigentlich Unfassbare. Abgesehen davon – Menschen lassen sich manipulieren. Hier schlummert eine Gefahr für die Zukunft.

Ich war als Journalist dabei, als die Überlebenden der Todesfabrik in den Zeugenstand traten und in Gegenwart ihrer Peiniger zu Protokoll gaben, was in Auschwitz geschah. Auf der Anklagebank sah ich Männer mit Durchschnittsgesichtern. Kaufleute waren darunter, Handwerker, Apotheker und Zahnärzte, Menschen wie du und ich. Aber sie verkörperten ein Grauen, das mich bis in den Schlaf hinein verfolgte. Als die Verhandlung begann, war ich Mitte dreißig. Über Auschwitz hatte ich Einiges gelesen. Dennoch erlebte ich den Prozess wie einen Alptraum. Quälend war jedes Mal auch die Rückkehr in den Alltag.

Musste das Leben nicht stillstehen angesichts des Grauens, das eben noch im Gerichtssaal auf mich eingestürmt war? Aber draußen nahm alles seinen gewohnten Gang. Geschäftig wie immer eilten die Menschen hin und her und ihre unbeteiligten Gesichter wirkten auf mich wie Masken aus einer anderen Welt. In den Prozessberichten erfüllte ich meine Chronistenpflicht nach bestem Wissen und Gewissen. Ein neutraler Beobachter war ich nicht. Wenn mir jemand wegen meiner Parteinahme für die Opfer mangelnde Objektivität vorwirft, dann ehrt mich das.

Sechsmal lebenslanges Zuchthaus, elfmal begrenzte Freiheitsstrafen zwischen 3 und 14 Jahren und dreimal Freispruch – das ist in dürren Worten die Bilanz dieses Prozesses. Bis auf zwei Ausnahmen verloren die Angeklagten kein menschliches Wort des Bedauerns für die Opfer. Die meisten zeigten nur Mitleid mit sich selbst. Selbst wenn alle Angeklagten die höchste Strafe bekommen hätten, bliebe Auschwitz ungesühnt.

Es gibt keine Strafe, die dem Unfasslichen gerecht werden könnte. Die nachfolgenden Generationen können nur eines tun: durch ihr klares Nein gegenüber allen Versuchen, das Geschehene zu bagatellisieren oder zu relativieren, den Opfern ihren Respekt zu erweisen. Damit schützen sie sich selbst vor einem wie auch immer gearteten Rückfall in die Unmenschlichkeit.

 

Der Sündenbock-Mechanismus

Seit der Verkündung des Urteils sind fünfzig Jahre vergangen. Wie verhielt es sich in dieser Zeit mit dem Interesse an Auschwitz? Als mir vor Jahren die Idee kam, meine Prozessberichte der Jugend von heute zugänglich zu machen, ahnte ich nichts von den Schwierigkeiten, mit denen ich zu tun bekommen sollte. Sechs Jahre dauerte meine Suche nach einem Verlag. Dabei machte ich die Erfahrung, dass alle gern von der Notwendigkeit des Erinnerns reden, aber ungern in diese Notwendigkeit investieren.

Zu den Wenigen, die öffentlich immer wieder vor einem Rückfall in frühere Denkweisen gewarnt haben, gehörte Fritz Bauer. Eindringlich beschrieb er, wie es dazu kommen konnte, dass die erste deutsche Republik gewalttätigen Rechtsextremisten in die Hände fiel.

»Statt einer ,Bewältigung der Vergangenheit’, die auch damals notwendig war und die einen harten Willen zur Wahrheit erforderte, zog man den Betrug und Selbstbetrug eines angeblichen Dolchstoßes vor und suchte krampfhaft nach Sündenböcken. Man fand sie bald in ,Marxisten’, bald in Juden. Jeder Sündenbock-Mechanismus erwächst aus Charakterschwäche; er ist ein infantiler Zug und alles andere als eine männliche Reaktion.«

»Je schwächer die Leute sind und je mehr sie von Minderwertigkeits-Komplexen geplagt werden, desto mehr rufen sie nach Härte und desto gewalttätiger und brutaler treten sie auf, um ihr eigenes Ungenügen und das Fiasko ihres Daseins zu verbergen. Die Kraftmeierei des Nazismus, sein Geschrei, seine Demonstrationen, seine Verbrechen, waren die Maske von neidischen Schwächlingen.«

 

Rechts wo die Mitte ist

Während seiner Amtzeit als Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland verlangte Paul Spiegel, beim Kampf gegen die Neonazis nicht bestimmte Entwicklungen in der Mitte der Gesellschaft aus dem Blickfeld zu verlieren; dort gebe es immer noch hartnäckige Vorurteile gegenüber Menschen anderer Hautfarbe, anderer Herkunft und anderer Religion.

Wie es in der Mitte der Gesellschaft zur Zeit des Auschwitz-Prozesses aussah, verdeutlichte ein Vorfall kurz nach Prozessbeginn. Ein ehemaliger Spitzenmanager des IG-Farben-Konzerns, der wegen des Einsatzes von Auschwitzhäftlingen zu Sklavenarbeit, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden war, wurde mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet, weil er sich angeblich um den Wiederaufbau verdient gemacht hatte. Als einzige deutsche Zeitung prangerte die antifaschistische Wochenzeitung »Die Tat« den Skandal an. Erst als eine jüdische Zeitung aus der Schweiz bei der Ordenskanzlei in Bonn anrief, musste der Geehrte das Verdienstkreuz zurückgeben.

Zyniker sagen, die Wiederbeschäftigung alter Nazis habe der Demokratie nicht geschadet. Alle hätten sich doch vom Ungeist des Nazismus distanziert. In der Tat hat es an solchen Beteuerungen nicht gefehlt. Immer hieß es, die Bekämpfung des Rechtsextremismus gehöre, wie die Bekämpfung des Linksextremismus, zu den Lehren der Vergangenheit. In Wirklichkeit hatte man hauptsächlich die Linken im Visier, darunter die aktivsten Gegner Hitlers, deren Widerstand gegen die Wiederbewaffnung und die Notstandsgesetze als Widerstand gegen den Rechtsstaat gedeutet und deren Verdienste im Kampf gegen den nazistischen Unrechtsstaat ignoriert wurden.

Die »unbußfertige Verschwörung des allgemeinen Nichtwissens«, die Fritz Bauer bei den Angeklagten im Auschwitz-Prozess beobachte hatte, beschränkte sich nach seiner tiefen Überzeugung nicht auf den Kreis der unmittelbar an den NS-Verbrechen Beteiligten; er hielt sie für ein verbreitetes Phänomen.

Für eine Radio-Bremen-Sendung habe ich den Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsidenten Richard Schmid 1966 gefragt, wie er die Stimmung im Lande beurteilt. Er sagte, das deutsche Volk zeige noch immer die alte Mischung von Intoleranz und Autoritätsglauben und neige zu irrationalen nationalistischen Anwandlungen. Auch sonst gebe es Anzeichen, dass das deutsche Bürgertum das alte Gift noch nicht ausgeschieden habe. Das waren prophetische Worte.

 

Nichts gehört der Vergangenheit an

Vielleicht sollte Bundeskanzlerin Merkel Bundespräsidenten Joachim Gauck gelegentlich daran erinnern, dass sie mit ihrem Satz von der »immerwährenden Verantwortung« für das von Deutschland begangene Menschheitsverbrechen bei den Hinterbliebenen der Ermordeten im Wort steht. Sie haben am schwersten daran zu tragen, dass die Vergangenheit peu à peu entsorgt und der Welt gegenüber gleichwohl der irrige Eindruck erweckt wird, es gebe nach dem deutschen Wirtschaftswunder jetzt auch noch ein deutsches Vergangenheitsbewältigungswunder.

In Wirklichkeit gilt immer noch, was Fritz Bauer unter dem Eindruck einer verbreiteten Indolenz gegenüber der Nazivergangenheit dem deutschen Volk bewusst zu machen versuchte: »Nichts gehört der Vergangenheit an. Alles ist noch Gegenwart und kann wieder Zukunft werden. Nichts ist, wie man zu sagen pflegt, bewältigt, mag auch die Öffentlichkeit sich gerne in dem Glauben wiegen, dass ihr zu tun fast nichts mehr übrig bleibe.«

Verfolgt und nicht vergessen

geschrieben von Gerald Netzl

3. November 2015

Eine CD-Edition mit Aufnahmen »entarteter« Musik

 

Mit der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 begann in Deutschland ein in der europäischen Kulturgeschichte einmaliger Versuch der Vernichtung künstlerischer und moralischer Werte in bis dahin unvorstellbarem Maße. Literatur, Wissenschaft, bildende Kunst und Musik in all ihren Ausprägungen fielen dem Rassenwahn vom einzig wertvollen »Ariertum« zum Opfer. »Schmutz und Schund« nannte Propagandaminister Goebbels die nun verbotenen Werke verfemter AutorInnen. Viele Namen sind deshalb der jüngeren Generation fremd oder werden nicht in Verbindung mit nationalsozialistischer Verfolgung gebracht. Bereits 1928 hatten Nazis und Nationalkonservative einen »Kampfbund für deutsche Kultur« geschaffen. Im November 1933 wurde die Reichskulturkammer mit ihren Einzelkammern für Literatur, Radio, Theater, Musik und Film gegründet. Die Mitgliedschaft war Pflicht für alle Berufsgruppen. Der Ausschluss oder die Verweigerung der Aufnahme (aus rassistischen oder politischen Gründen) kamen einem Berufsverbot für die KünstlerInnen gleich.

Forbidden but Not Forgotten / Verboten, Verfolgt, Aber Nicht Vergessen! CD-Box-Set, 10 CDs, 23,99 Euro

Forbidden but Not Forgotten / Verboten, Verfolgt, Aber Nicht Vergessen! CD-Box-Set, 10 CDs, 23,99 Euro

2015 erschien die CD-Box »Forbidden but not forgotten« mit insgesamt 175 Musikaufnahmen auf 10 CDs. Ein umfangreiches Booklet enthält kurze biographische und diskographische Angaben. Diese 10-CD-Box mit originalen »entarteten« Musikbeispielen vor und noch aus der Nazi-Zeit gliedert sich sehr übersichtlich in einzelne Sparten, was das Hören erleichtert, was in den einzelnen Bezeichnungen der Rubriken auch mal Stirnrunzeln hervorruft, weil man da die Anführungsstriche auch vermisst (Kulturbolschewismus, gefolgt von Kabarett/Chanson, Lockere Sitten, Die große Freiheit, Schlager und Film, (viel) Operette, Oper, Konzert).

Diese 10 CDs sind ein deprimierendes Kompendium an Namen und Persönlichkeiten, die im Dritten Reich nicht gelitten waren, umgebracht wurden oder doch noch gerade entkommen konnten. Weigert und Busch, Elisabeth Schumann und Lotte Lehmann, Tauber und Spoliansky, Strawinsky und Schulhoff, Schönberg und Mahler, Delia oder Max Reinhardt, Kipnis und Schorr, Jansen und Scheidl, Armbrust und Mira, Dietrich und Ebinger – eine Legion, deren Vernichtung (eben auch im öffentlichen Nachkriegsbewusstsein) ein akutes Ausbluten des deutschen und österreichischen Geistes- und Kunstlebens bedeutete.

Deshalb ist dieses 10-CD-Kompendium umso empfehlenswerter, weil es uns kursorisch an unsere reiche musikalische Vergangenheit erinnert und uns diese – gut aufgefächert – hörbar nahebringt. Für wohlfeile € 23,99 erhältlich.

»Fragt uns, wir sind die Letzten:« Teil 6

3. November 2015

Erinnerungen von Verfolgten des Nationalsozialismus und Menschen aus dem antifaschistischen Widerstand. Eine Interview-Broschüre (Teil 6)

Wie die Geschichte des Nationalsozialismus und der Shoah geschrieben und interpretiert wird, steht nicht fest, sondern bleibt stark umkämpft. Wir – der Arbeitskreis »Fragt Uns« – befragen deshalb Verfolgte und Widerstandskämpfer_innen nach ihren individuellen Erlebnissen und Einschätzungen und versehen die dabei entstandenen Interviews mit historischen Begriffserklärungen. Uns geht es nicht darum, die Vergangenheit zu »bewältigen« oder abzuschließen. Vielmehr möchten wir marginalisierte Perspektiven sichtbar machen und aus den Erfahrungen der Überlebenden Konsequenzen für unser Denken und Handeln heute ziehen.

Folgende Interviews finden sich in dieser Ausgabe: Paraskewi Labraki, erlebte als junge Frau den deutschen Besatzungsterror auf Kreta. Tomasz Miedziński entrann den Deutschen, die ihn wie alle anderen Jüdinnen und Juden ermorden wollten und schloss sich einer sowjetischen Partisaneneinheit an. Adela Żurawskas wurde als junge Frau nach der sowjetischen Teil-Besatzung Polens zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt und kämpfte später in der 1. Polnischen Infanterie-Division für die Befreiung Warschaus. Vera Friedländer überlebte die Shoah in Berlin als Zwangsarbeiterin des Schuhkonzerns Salamander, der bis heute leugnet, jüdische Zwangsarbeitskräfte beschäftigt zu haben.

Schiffbruch einer Politik

geschrieben von Janka Kluge

3. November 2015

Ursachen und Folgen des Umgangs mit Flüchtlingen in Europa

 

Tag für Tag sehen wir die Bilder von verzweifelten Flüchtlingen im Fernsehen. Viele Menschen fühlen sich durch ihr Kommen überfordert und haben Angst vor der Zukunft. Laut aktuellen Umfragen rechnen zwei Drittel der Befragten wegen der Flüchtlinge in Deutschland mit sozialen Unruhen, also mit rassistischen Demonstrationen und Ausschreitungen. Die sogenannten besorgten Bürger, denen ihr Bauch sagt, dass Deutschland deutsch bleiben soll, haben massiven Zulauf.

Schiffbruch: Das Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik. Wolfgang Grenz, Julian Lehmann, Stefan Keßler, 10,99 Euro.

Schiffbruch: Das Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik. Wolfgang Grenz, Julian Lehmann, Stefan Keßler, 10,99 Euro.

In dieser Situation ist ein Buch erschienen, das uns hilft einen kühlen Kopf zu behalten. »Schiffbruch – Das Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik« ist von dem Autorentrio Wolfgang Grenz, Julian Lehmann und Stefan Keßler geschrieben worden. Die drei gehören zu den kompetentesten Autoren, die es in Deutschland zu diesem Thema gibt. Wolfgang Grenz hat von 1979 bis 2013 hauptberuflich für Amnesty International gearbeitet. In den letzten Jahren sogar als Generalsekretär. Außerdem war er einer der Mitgründer von Pro Asyl. Stefan Keller arbeitet beim Jesuiten Flüchtlingsdienst in Brüssel. Der Dienst wurde 1980 angesichts des Elends der vietnamesischen Boatpeople gegründet. Mittlerweile betreuen 1600 Mitglieder des Flüchtlingsdienstes weltweit Flüchtlinge. In Deutschland kümmern sie sich hauptsächlich um Menschen ohne Papiere und betreuen Menschen in der Abschiebehaft. Julian Lehmann ist Mitarbeiter beim Global Public Policy Institute (GPPI) in Berlin. Das Institut berät Regierungen, die UNO, und das Europäische Parlament in Menschenrechts- und Flüchtlingsfragen. Davor hat Julian Lehmann beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen gearbeitet.

Das Buch beginnt mit dem Untergang eines Schiffes, das vollgeladen ist mit Flüchtlingen. Mehr als 520 Menschen ertrinken bei dieser Tragödie. Die Bilder der aufgereihten Leichensäcke lösen auf der ganzen Welt Empörung aus. Die italienische Insel Lampedusa wird für kurze Zeit zum Sinnbild für die unmenschliche Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Die Autoren betonen aber, dass nicht nur vor Lampedusa Flüchtlinge ertrinken. Die Autoren zitieren die niederländische Organisation UNITED nach deren Angaben zwischen Mitte 1995 und Mitte 2014 über 10 000 Menschen vor Europa ertrunken sind. Allerdings sind die Zahlen der Flüchtlinge, die insgesamt auf dem Weg nach Europa sterben, mindestens doppelt so hoch.

Die Autoren bleiben aber nicht bei der Beschreibung der katastrophalen Zustände auf den Fluchtrouten stehen. Sie schreiben am Ende des ersten Kapitels: »Mit diesem Buch wollen wir nicht nur danach fragen, welche Verantwortung Deutschland und Europa für Flüchtlinge tragen. Wir wollen auch zurückgehen zu den Ursprüngen.«

Zu dieser Geschichte gehört die weitgehende Abschaffung des Asylrechts Anfang der 1990er Jahre. Aus dieser Zeit stammt auch die Überlegung, Flüchtlinge abzuweisen, wenn sie aus »sicheren Drittstaaten« kommen. 1993 wurde diese Formulierung sogar ins Grundgesetz aufgenommen. Bereits ein Jahr davor wurde mit der »Londoner Resolution« ein Abkommen beschlossen, dass das Asylrecht weiter einschränkte. Die Autoren beschreiben es so: »Sollte ein Flüchtling auch in einem anderen Staat sicher vor einer Abschiebung in sein Heimatland sein, würde dessen Asylantrag in der Sache nicht mehr geprüft werden.« Unklar ist bis heute allerdings, wie ein »sicherer Drittstaat« definiert wird. Für die Bundesrepublik gehören die Balkanstaaten dazu. Nach der EU-Definition, die nicht nur die staatliche Verfolgung anerkennt, sondern auch gruppenspezifische Verfolgung, gelten dieselben Staaten für die Volksgruppe der Roma als nicht sicher. Mit den Dublin Abkommen ist dann geregelt worden, dass Flüchtlinge in dem EU Land, das sie als erstes betreten, Asyl beantragen und dann auch bleiben müssen. Deutschland war maßgeblich am Entstehen dieser Abkommen beteiligt. In der Folge schafften es kaum noch Flüchtlinge bis nach Deutschland.

Die Autoren schreiben dazu: »Europa als Ganzes und Deutschland als einzelner Mitgliedstaat hat in den letzten Jahren fast immer dabei zugeschaut, wenn Menschen an seinen Grenzen ums Leben kamen. Ob Menschen nun vor Krieg oder Verfolgung fliehen oder ob sie ,nur‛ der Armut entkommen wollen, ob wir sie Flüchtlinge nennen oder Arbeitsmigranten: Welchen Unterschied macht es wenn es um die Rettung von Menschenleben geht?« Diese humanistische Einstellung durchzieht das ganze Buch.

Im letzten Kapitel gehen die Autoren der Frage nach, wie eine bessere Flüchtlingspolitik aussehen kann. Neben anderen Punkten betonen sie, dass es ganz wichtig sei, die Flüchtlingspolitik der UNO zu unterstützen. Sie nennen Syrien als Beispiel. Vor dem Krieg war die Schulausbildung dort vorbildlich. Inzwischen leben im Libanon mehr syrische Kinder als libanesische. Von ihnen kann aber nur ein Viertel eine Schule besuchen. Wenn wir nicht die nächsten Probleme heranzüchten wollen, muss die Welt handeln.

Auch wenn es die tagesaktuellen Ereignisse nicht berücksichtigen kann, ist das Buch sehr wichtig. Wir müssen als Antifaschisten gegen den alltäglichen Rassismus aufstehen und dagegenhalten. Das Buch hilft uns dabei, Argumente zu finden und klar zu bleiben.         Janka Kluge

Am Anfang steht die Angst

geschrieben von Tobias P. Jachmann

3. November 2015

Gedanken zur Situation in unserer Gesellschaft

 

Bekanntlich soll das gesellschaftliche Sein das Bewusstsein der Menschen bestimmen. Wenn das stimmt, was läuft dann falsch in einer Gesellschaft, die sich in weiten Teilen vor Überfremdung fürchtet? Warum erhöhen sich Menschen heroisch selbst als Patrioten? Woher rührt das »Unbehagen in der Kultur«?

Der eine oder andere Sozialromantiker hängt immer noch an der Vision eines Sozialstaates, zeigt doch dagegen die Wirklichkeit, dass Länder wie die Bundesrepublik sich nicht mehr durch soziale Gerechtigkeit und Sicherheit auszeichnen. Das Individuum sieht sich heute nicht nur in einer Situation, in der es ausgebeutet wird, sondern – was psychisch die gewichtigere Rolle spielen dürfte – es befindet sich ständig in der ausweglosen Situation der Selbstausbeutung.

Es gibt keinen Alltagsbereich, in dem nicht schon einmal die Hand eines Unternehmensberaters versuchte, neoliberale Zauberformeln zur Profitmaximierung zur Anwendung zu bringen. Die Nebel der Prekarisierung legen sich auf alles und vergiften die blühendsten Landschaften. Das Individuum aber kann nichts für seine Arbeitslosigkeit, und wird doch für die perversen Prinzipien des Marktes bestraft und zur Verantwortung gezogen. Ohnmacht scheint die einzige Antwort auf Entfremdung zu sein. Oder in den Worten Christa Wolfs: »Da sie [Christa T.] an der Welt nicht zweifeln konnte, blieb ihr nur der Zweifel an sich«.

Gesellschaft bedeutet miteinander leben und gemeinsam auszuhandeln wie dieses Miteinanderleben aussehen soll. Das klingt gerade hier utopisch, wo dem Menschen der Mitmensch nichts bedeutet. Wo das Individuum letztlich nicht mehr im Mittelpunkt der Gesellschaft steht, es unfreiwillig entleert wird. Das Subjekt ist vom Thron gestoßen und ringt nach einem Ausweg aus seiner Situation, in der die Entmachtung unaufhaltsam fortschreitet. Abwehrmechanismen versuchen eine Minus- in eine Plussituation zu überführen, obwohl sie sich gleicher Mechanismen bedienen, die ihren eigenen Zustand bedingen.

Die Angst, die Aussicht darauf, dass das Selbstgefühl des Individuums erniedrigt wird, ist der Motor, der die Kompensation in Gang bringt und am Laufen hält. Es geht darum, die Unsicherheiten im Leben zu bewältigen und dazu kann sich das Individuum vielerlei Fiktionen bedienen, um schließlich der Realität zu entfliehen und nicht in Erniedrigung versinken. Das betrifft gleichfalls den Manager, der sich hemmungslos der Rationalisierung hingibt, aber auch die grölende Masse derer, die sich gegen die Islamisierung des Abendlandes und Überfremdung aussprechen. Es findet ein Kampf gegen Herabsetzung statt. Wut als Zeichen von Angst und Hilflosigkeit.

Deshalb kann gerade Alfred Adler, der erste Dissident aus dem Freud-Kreis, Hilfreiches zur Debatte beitragen: Genau nämlich die Erkenntnis, dass die vielfältigen Ausformungen von Druck in der Gesellschaft oder auch in der Familie auf das Individuum einwirken und viele seelische Gefahren zur Folge haben können. Folgt man ihm, vermitteln gerade die Strukturen der Gesellschaft als auch der herrschende Zeitgeist bereits dem Kind die Annahme, dass Minderwertigkeit, d.h. das Schwachsein, durch ein individuelles Höherstreben ausgeglichen werden kann. Es geht um das Obensein, das Herrschen. Diese Überkompensation der Minussituation mittels Streben nach Anerkennung, Geltung, Überlegenheit und Macht, kann zu Unterwerfung, Autoritarismus und Depression führen. Gerade die eingeübten Mechanismen stehen aber infrage, wenn wir uns nicht mehr sicher fühlen, wenn Veränderung ansteht und neue Unterschiede uns irritieren.

Der Mensch ist von Natur ein soziales Wesen, der auch ein Bewusstsein dafür besitzt: Adler bezeichnet es als das sog. Gemeinschaftsgefühl. Passend formulierte er: »Das Streben nach Herrschaft ist ein verhängnisvolles Blendwerk und vergiftet das Zusammenleben der Menschen! Wer die Gemeinschaft will, muss dem Streben nach Macht entsagen«.

Der Mensch, um sich als Mensch zu fühlen, braucht ein größeres Ziel im Leben, eine Utopie. Dafür eignen sich höhere Ideale durchaus. Das Gemeinschaftsstreben des einen, ist die Suche nach Gott des anderen. Das ökonomisch Absolute hat jedenfalls kein Zeug dazu, es begründet keine objektive Wirklichkeit. Es konditioniert den Menschen – damals wie heute. Der aber braucht keine unnützen Überlegenheitsziele, sondern Freiheit und Sinnorientierung zum Leben. Und leben heißt Konflikte lösen, sich selbst in inneren Konflikten zu entgegnen und nicht in Angst zu verharren.

Ein Stahlgewitter

geschrieben von Thomas Willms

3. November 2015

Der »wirkliche« Antifaschismus und seine Regression

 

Für den Sammelband »Antifa heißt Luftangriff!«, herausgegeben von Susann Witt-Stahl, und Michael Sommer lassen sich mildernde Umstände anführen. Zum einen sind sie für den desaströsen Zustand der deutschen kommunistischen Bewegung, der sie mit Hilfe dieses Buches aufhelfen wollen, nicht selbst verantwortlich, sind also nur Ausdruck desselben. Zum zweiten drehen sie im Bereich eines der Hauptthemen – des Ping-Pongs zwischen besonders engagierten Israel-Kritikern und den entgegengesetzt engagierten Freunden – nicht alleine an der Eskalationsschraube. Und drittens behaupten sie anders als der Laika-Verlag, der das Ganze in der Reihe »Laikatheorie« herausgibt, nicht, dass hier Wissenschaft betrieben würde, sondern versprechen eine Streitschrift. Damit meinen die Autoren und insbesondere die Herausgeberin wohl das Recht erhalten zu haben, ohne jede Hemmung ihr Missfallen über ein weites Arrangement von zu Gegnern, Verrätern, Versagern und Idioten erklärten Personen, Organisationen und Institutionen ausdrücken zu dürfen. Beispielhaft für den Tonfall sei zitiert die Bezeichnung von Beate Klarsfeld als »lupenreine Rechte« und der jüdischen Gemeinde Frankfurt als »Bürgermob«. Erstere hat wie jeder wissen kann, einiges Praktische gegen deutsche Alt- und Neofaschisten unternommen – was von Frau Witt-Stahl nicht bekannt ist. Die zweite erlaubte sich 1976 gegen ein von ihr als beleidigend und antisemitisch empfundenes Theaterstück Rainer Werner Fassbinders zu protestieren.

Susann Witt-Stahl/Michael Sommer (Hrsg.): »Antifa heißt Luftangriff!«. Regression einer revolutionären Bewegung, Laikatheorie, 212 Seiten, 21,00 €

Susann Witt-Stahl/Michael Sommer (Hrsg.): »Antifa heißt Luftangriff!«. Regression einer revolutionären Bewegung, Laikatheorie, 212 Seiten, 21,00 €

Ausgangspunkt der Beiträge des Bandes ist die Vorstellung, dass es abseits des tatsächlichen einen wahren, nämlich marxistisch-revolutionären und antiimperialistischen Antifaschismus geben müsse. Alles andere sei »Regression« womit wohl der psychoanalytische Begriff gemeint ist, d.h. das Zurückfallen auf eine frühere kindliche Entwicklungsstufe. Die derart Zurückgebliebenen umfassen, wenn man den Auflistungen des Buches folgt, ca. 98% all derjenigen, die in Deutschland antifaschistische Politik betreiben. Das gilt auch für die VVN-BdA und namentlich antifa-Redakteur PC Walther, der es gleich zweimal zur Erwähnung bringt. Einmal soll er Anhänger einer Variante der Totalitarismustheorie sein, das andere Mal wird er zum Vertreter einer »linksneoliberal gewendeten Faschismustheorie« erklärt. Beides dürfte ihn und alle die ihn kennen, wundern.

Die Beiträge beschäftigen sich mit durchaus interessanten Themen: dem Verhältnis von Antifaschismus und Neoliberalismus, der Marx’schen Werttheorie und ihrem Verhältnis zum Antisemitismus, der Rechtfertigung von Kriegen durch historische Analogieschlüsse und anderem. Außer unter der uninteressanten Dauerpolemik leiden die Beiträge jedoch in unterschiedlichem, aber insgesamt beträchtlichem Maße an mangelnder intellektueller Redlichkeit. Aus der Real- und Ideologiegeschichte wird nur herausgeklaubt, was scheinbar dem eigenen Anliegen hilft.

In einem Beitrag des Briten M. Zurowski, in dem gegen das »Märchen vom kleineren Übel« zu Felde gezogen wird, findet sich gar eine Argumentation dafür »mit Faschisten zu reden«. Ausgehend von Beispielen aus der Weimarer Republik, werden diejenigen, die so etwas prinzipiell ablehnen als »irrational« bezeichnet. Diese wollten sich nur nicht »die Finger schmutzig machen«.

Besonders bizarr ist die durchgehende Ignoranz ausgerechnet gegenüber der Geschichte der kommunistischen Bewegung Deutschlands. Es hätte auffallen können und müssen, dass das geforderte »antiimperialistisch« verengte Vorgehen, in der sich die Energie nicht gegen die faschistische Bewegung, sondern zum großen Teil gegen »Lakaien«, »Sozialfaschisten« usw. richtete, wenigstens einmal pro Generation ins Feld geführt wurde. Nicht der Rede wert ist den Autoren, dass diese Linie insbesondere zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, Anfang der 1930er Jahre, die Parteilinie bestimmte und direkt in die Katastrophe führte. Die Überwindung dieser dramatischen Fehleinschätzung in späteren Jahren, nachlesbar in wichtigen Parteidokumenten, findet dann erst recht keine Beachtung.

Natürlich muss das, was einmal richtig war, heute nicht mehr zwangsläufig stimmen. Aber dafür bräuchte es eine differenzierte und schlüssige Argumentation und auch Respekt wenigstens denjenigen gegenüber, die aus den Lagern zurückgekehrt z.B. in der VVN gerade wegen ihrer kommunistischen Überzeugung für das eingetreten sind ,was Witt-Stahl und Konsorten partout nicht wollen: das Isolieren faschistischer Keimzellen und die Bildung eines breiten antifaschistischen Konsenses unter Beibehaltung und Akzeptanz unterschiedlicher gesellschaftspolitischer Entwürfe.

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