Opfer zweiter Klasse

geschrieben von Joachim Aust

5. September 2013

65 Jahre nach Kriegsende sind »Euthanasie«-Verfolgte immer noch
diskriminiert

Sept.-Okt. 2010

Sie nannten es Desinfektion.

Aufstellung über die Vernichtung Geisteskranker, aufgefunden im Schloss Hartheim (Auszug):

Bis zum 1. September 1941 wurden desinfiziert: Personen: 70.273.

Diese Zahl verteilt auf die einzelnen Anstalten für die Jahre 1940 und 1941 ergibt folgende Aufstellung:

Als vorläufiges Mahnmal für die Euthanasie-Opfer erinnert das »Denkmal der grauen Busse«: Ein grauer Bus aus Beton in Originalgröße, ein Bus wie er typisch war für die Busse der Tarnorganisation »Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft« (GEKRAT), ein Denkmal mit einem Gang in der Mitte und der überlieferten Frage eines Patienten »wohin bringt ihr uns?“ Zur Zeit zu sehen in Pirna.

Am 14. Juli 1933 schufen die Nazis das »Gesetz zur Verhinderung erbkranken Nachwuchses«, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat und am 18. Oktober 1935 durch das »Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes« ergänzt wurde. Nach einer gerichtlich festgestellten Erbkrankheit sollte demnach bei den Betroffenen die Zwangssterilisation durchgeführt werden. Sterilisationsgründe waren Geisteskrankheit, Epilepsie, erbliche Blindheit, erblich bedingte Gehörlosigkeit und schwere, erblich bedingte, körperliche Missbildung. Gründe für die Zwangssterilisation konnten ebenfalls »schwerer Alkoholismus«, aber auch »sexuelle Ausschweifungen« sein.

Dagegen gab es in Deutschland spürbaren Widerstand. So nahmen die deutschen katholischen Bischöfe am 14. Januar 1934 in einem Hirtenbrief gegen das Gesetz Stellung. Sie bezeichneten es als im Gegensatz zur christlichen Lehre stehend und forderten die Gläubigen auf, weder sich selbst sterilisieren zu lassen, noch die Sterilisation für andere zu beantragen. Darauf reagierten die NS-Führer am 13. September 1934 in einem vertraulichen Schreiben des »Reichsärzteführers« Wagner an alle Gauamtsleiter des »Amtes für Volksgesundheit« und alle Amtsleiter der »Kassenärztlichen Vereinigung« Deutschlands. Er forderte darin den Schwangerschaftsabbruch bei allen erbkranken Frauen und bei Schwangeren, die von einem erbkranken Mann ein Kind erwarteten. Der Abbruch erfolgte zwangsweise und ohne gesetzliche Grundlage. Die Genehmigung für die Schwangerschaftsunterbrechung erteilte auch nachträglich das »Amt für Volkswohlfahrt der Reichsleitung der NSDAP«, an das solche Fälle zu melden waren. Darüber informierte Wagner in einem weiteren Schreiben vom gleichen Tage. Er berief sich dabei auf den »Führer« als »den obersten Gerichtsherrn«, der Straffreiheit für jeden Arzt garantiere, der einen solchen Abbruch durchführe. Am 26. Juni 1935, verfügte die Hitlerregierung das »Änderungsgesetz zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«. Mit ihm wurden die bisher ohne Gesetz erfolgten Schwangerschaftsabbrüche bei erbkranken Müttern nun formal legalisiert. Die Erbkrankheit war jeweils durch ein »Erbgesundheitsgericht« festzustellen.

Allein bis 1. September 1939 wurden über 300.000 Menschen zwangsweise sterilisiert, von denen viele starben. Dass die SS die Konzentrationslager als rechtsfreien Raum ansah, wurde auch im Zusammenhang mit den Sterilisationsverbrechen deutlich. Als 1938 ein Häftling des KZ Sachsenhausen das positive Urteil eines Erbgesundheitsgerichts erreichte, wurde ihm dieses nicht ausgehändigt und er dennoch vom Lagerarzt sterilisiert. Von den Sterilisationsverbrechen führte der direkte Weg zu den Euthanasie- Morden der Nazis mit ihren über 100.000 Opfern. Sie begannen im Frühjahr 1939 mit der »Kinder-Euthanasie«. Im Anschluss an die von Hitler auf Antrag des Vaters genehmigte Tötung eines missgebildeten und blinden Kindes in der Universitätsklinik Leipzig, für die es wiederum keine gesetzliche Grundlage gab, wurden unter Verantwortung des Reichsleiters Philipp Bouhler und Hitlers Begleitarzt Dr. med. Karl Brandt die »missgebildeten« und »idiotischen« Kinder ermordet. Dem folgten wiederum nur auf Befehl Hitlers ab September 1939 die Euthanasiemorde an Jugendlichen und Erwachsenen.

Angesichts der bekannten Äußerungen von Nazi-Führern und ihrer Mittäter ist die bis heute fehlende Gleichstellung dieser Opfer mit anderen von den Nazis rassisch Verfolgten unverständlich und muss dringend korrigiert werden. Dabei muss auch den Versuchen zur Wiederbelebung der NS-Rassentheorie durch die neuen Nazis entgegengetreten werden, wie denen des NPD-Fraktionschef Udo Pastörs am 31. Januar 2007 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. »Jedem das Seine, auch wenn es Ihnen nicht gefällt«, führte er aus. »Ich will noch ein Beispiel für Ihre verfehlten Ansätze geben. Sie sprechen von der Unterstützung benachteiligter Menschen – schön und gut. Aber eines fehlt in ihrem Gedankenkonstrukt: Unser erstes Augenmerk hat dem Gesunden und Starken zu gelten. Dieses ist zuallererst zu fördern und zu unterstützen. Das ist keine Selektion, sondern einfache Logik…« Gegen diesen Ungeist aufzustehen, ist und bleibt unsere Pflicht. Die Losung der von der NS-Diktatur Befreiten, die Losung aller Widerstandskämpfer, aller Antifaschisten: Auschwitz, Treblinka, Buchenwald … »Nichts ist vergeben! Nichts ist vergessen!«, gilt weiter.