Verbieten Sie den Nazi-Aufmarsch!

geschrieben von Prof. Dr. Heinrich Fink, Cornelia Kerth VVN-BdA

5. September 2013

Offener Brief der VVA-BdA an die Regierenden in Sachsen und Berlin

Jan.-Feb. 2012

Wie in den vergangenen Jahren ist auch im Februar 2012 ein Nazi-Aufmarsch in Dresden geplant, mit dem sich die politischen Kräfte, die Europa in Schutt und Asche gelegt haben und die Verantwortung für die 55 Millionen Toten des Zweiten Weltkriegs tragen, als Repräsentanten »unschuldiger Opfer« eines »alliierten Bombenholocausts« darstellen wollen.

Als Veranstalter tritt ein »Aktionsbündnis gegen das Vergessen« auf, um das sich von »Kameradschaften«, »Freien Kräften«, »Autonomen Nationalisten« bis zum NPD-Kreisverband Dresden der gesamte braune Sumpf gruppiert, dem der »Nationalsozialistische Untergrund« entstammt und aus dem er unterstützt wurde. Was sie eint, ist ihre völkische Ideologie: Rassismus, Antisemitismus, Hass auf alles »Fremde« ebenso wie auf jeden, der grundlegenden humanistischen Prinzipien folgt, die das Menschen- und Gesellschaftsbild unseres Grundgesetzes bestimmen.

Dass zu diesem Umfeld nicht »nur« die 10-fachen Mörder aus Zwickau, sondern auch Mörder und Totschläger von mindestens 150 weiteren Menschen gehören, macht noch einmal ganz deutlich, warum wir mit vielen anderen zusammen sagen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Sie haben in den vergangenen Jahren keinen Grund gesehen, den europaweit größten Nazi-Aufmarsch durch Dresden zu verbieten. Jahr für Jahr haben sich diesem aber mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger entgegen gestellt.

Jahr für Jahr wurde der antifaschistische Protest schon im Vorfeld als illegitim diffamiert und zunehmend kriminalisiert. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Durchsuchung von Büros in Dresden und Berlin und an die Massenspeicherung von Handy-Daten. Nun sind eine Reihe von strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Personen eingeleitet worden, denen eine verantwortliche Rolle bei den Protesten gegen diesen Nazi-Aufmarsch unterstellt wird. Schnell ist man hier mit Tatvorwürfen wie »Bildung einer kriminellen Vereinigung« oder »Landfriedensbruch« bei der Hand.

Wie passt das dazu, dass immer wieder – wir meinen: zu Recht – zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts eingefordert wird? Wie passt das vor allem dazu, dass die notwendige gesellschaftliche Auseinandersetzung oft als Alternative einem Verbot der NPD und aller anderen faschistischen Organisationen – das das Grundgesetz in Artikel 139 ja immer noch gebietet – gegenüber gestellt wurde?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Sehr geehrte Herren,

Wir wiederholen unsere Forderung: Haben Sie in dieser Frage den Mut zu einer Wende!

Sorgen Sie durch Abschaffung des V-Leute-Systems für die vom Verfassungsgericht vorgegebene Voraussetzung zu einem erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren!

Sorgen Sie dafür, dass Menschen, die sich in einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung Faschisten in den Weg stellen, nicht länger kriminalisiert werden.

Lassen Sie nicht zu, dass im Februar 2012 der Nazi-Szene wieder der Weg durch Dresden frei geprügelt wird!

Verbieten Sie den Nazi-Aufmarsch!

Jeder Nazi-Aufmarsch verhöhnt die Opfer – die von damals und die von heute!

Solange Nazis marschieren dürfen, werden sich ihnen Antifaschisten in den Weg stellen, auch mit Blockaden!