Zum NPD-Verbot

geschrieben von Walter Hähnel, Lübeck

5. September 2013

Mai-Juni 2009

Das Verbot der NPD steht nach wie vor auf dem Programm. Ich wundere mich darüber, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland offenbar zu wenig bekannt ist, denn darin steht im Artikel 139 folgendes: »Fortgelten der Vorschriften über Entnazifizierung.

Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.«

Die Propaganda der Rechtsextremisten ist also gesetzeswidrig. Warum wird von euch darauf nicht hingewiesen? Die NPD müsste längst verboten sein, wenn die Justiz sich entsprechend verhalten hätte.