Weiter ungeklärt

20. November 2019

Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine Wiederaunahme von Ermittlungen im Fall des in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Yalloh aus formalen Gründen abgelehnt. Der Antrag auf Klageerzwingung sei nicht korrekt formuliert worden und des gebe keinen Hinweis auf einen konkreten Beschuldigten.