Er bleibt ein Faschist

geschrieben von Janka Kluge

11. Juni 2020

Warum es erlaubt bleibt Björn Höcke zu nennen was er ist

Das Landgericht Hamburg hat im März einer einstweiligen Verfügung von Björn Höcke stattgegeben. Der Vorsitzende der AfD Fraktion im Thüringer Landtag war gegen eine Äußerung des Fraktionschefs der FDP im Berliner Landtag, Sebastian Czaja, vorgegangen. Dieser darf nun nicht mehr sagen, dass Höcke ein »gerichtlich bestätigter Faschist« ist. Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts sagte gegenüber der Presse, dass ein Leser denken könne, dass ein Gericht bestätigt habe, dass Höcke ein Faschist sei.

Der Streit geht um die Interpretation eines Urteils des Verwaltungsgerichts Meiningen aus dem September letzten Jahres. Eine Antifaschistin hatte damals gegen eine Veranstaltung der AfD in Eise-nach eine Kundgebung angemeldet. In der Anmeldung hieß es zur Begründung: »Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke«. Die AfD ist gegen diese Formulierung juristisch vorgegangen. Die Stadt Eisenach hatte zwar die Kundgebung genehmigt, aber zur Auflage gemacht, dass Höcke nicht als Faschist bezeichnet werden dürfe. Gegen diese Auflage hat die Antifaschistin Widerspruch eingelegt. Das Landgericht Meiningen hat ihr in einem Eilverfahren Recht gegeben. Nicht weil, und das ist das Wichtige, Höcke ein Faschist ist, sondern weil es in der politischen Auseinandersetzung möglich sein muss, ihn so zu bezeichnen. In der Begründung des Gerichts heißt es: »Die Antragsstellerin hat in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist.« Bei der Bezeichnung Höckes als »Faschist« handele es sich um ein Werturteil, welches durch Artikel 5 GG als geschützte Meinung anzusehen ist. Diesen Punkt hat das Landgericht Hamburg nicht zurückgenommen. Wir können in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD und Björn Höcke also weiter sagen, dass er ein Faschist ist.