Mythos »Neutralitätsgebot«

7. Juli 2026

Interview mit »Aufstehen gegen Rassismus« über AfD-Angriffe auf Bildungsorte und den Schutz freier Debatten

antifa: Eure Broschüre »Mythos Neutralitätsgebot« betont, dass das Neutralitätsgebot eine Pflicht für staatliche Institutionen ist, nicht aber für die Zivilgesellschaft. Im Fall des SDS-Jugendkongresses an der TU Berlin Mitte Juni hat das Präsidium nach AfD-Drohungen antifaschistische Vorträge eingeschränkt. Wo verläuft hier die Grenze zwischen der Hochschule als politisch neutralem staatlichem Akteur und Eingriffen in die geschützte Wissenschafts- und Meinungsfreiheit?

Lena Waldhoff: Zunächst stellt sich die Frage, ob das Neutralitätsgebot in diesem Fall überhaupt greift. Es verpflichtet den Staat dazu, sich nicht in den parteipolitischen Wettbewerb einzumischen. Hochschulen sind als öffentliche Einrichtungen staatliche Institutionen. Aber nicht jede politische Äußerung oder Veranstaltung in ihren Räumen kann der Hochschule zugerechnet werden.

Im Fall des SDS-Jugendkongresses ist entscheidend, dass die Veranstaltung von einer studentischen Gruppe organisiert wurde. Hochschulen sind Orte des offenen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurses. Studierende haben ein Recht darauf, sich kritisch mit politischen Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Veranstaltungen zu organisieren. Dieses Recht wird durch die Meinungsfreiheit geschützt und – soweit die behandelten Themen einen wissenschaftlichen Bezug aufweisen – auch durch die Wissenschaftsfreiheit. Neutralität kann für den Staat an dieser Stelle also nur bedeuten, sich gerade nicht in den freien wissenschaftlichen Diskurs einzumischen.

antifa: Wir sehen vielfach den Versuch der AfD, Kritiker*innen mithilfe von Klagedrohungen einzuschüchtern. An der TU Berlin reichte das Schreiben eines AfD-nahen Anwalts aus. Warum funktioniert diese Drohkulisse in der Praxis so effektiv, und wie lässt sich dieser »vorauseilende Gehorsam« von Institutionen auch strukturell durchbrechen?

Die Broschüre »Mythos Neutra-litätsgebot« ist erhältlich unter:aufstehen-gegen-rassismus.de/shop

Die Broschüre »Mythos Neutra-litätsgebot« ist erhältlich unter:
aufstehen-gegen-rassismus.de/shop

L. W.: Auch wenn diese Klagen meist erfolglos bleiben, entfalten sie ihre Wirkung durch Verunsicherung und Vereinzelung. Denken wir an die Aktionskonferenz der »Studis gegen Rechts« im November letzten Jahres in Berlin. Nachdem Humboldt-Universität und Freie Universität die Veranstaltung abgesagt hatten, fand die Veranstaltung an der TU statt. Ein starkes Signal wäre gewesen, wenn die Berliner Hochschulen die Aktionskonferenz gemeinsam auf Grundlage transparenter demokratischer Kriterien geduldet hätten.

Eine demokratische Haltung zu vertreten, bedeutet in Zeiten der AfD, nicht jedem Konflikt auszuweichen. Breite Bündnisse zwischen Hochschulen, Schulen, gemeinnützigen Vereinen und politischen Initiativen sind jetzt zentral. Nur so können sie sich bei Angriffen gegenseitig den Rücken stärken und zugleich politischen Druck für eine bessere rechtliche Absicherung aufbauen.

antifa: Rechte Akteure fordern unter Berufung auf das Neutralitätsgebot oder den Beutelsbacher Konsens oft eine »Gleichbehandlung« aller Positionen im Bildungssektor. In Berlin betraf die Kritik der AfD unter anderem wissenschaftliche Vorträge zum Faschismus von Björn Höcke. Warum bedeutet parteipolitische Neutralität für eine staatliche Institution gerade nicht, dass menschen- oder demokratiefeindliche Positionen im Diskurs denselben schützenswerten Stellenwert besitzen wie verfassungskonforme Positionen?

L. W.: In einer Demokratie sind Menschenwürde und Grundrechte nicht kontrovers, sondern das Fundament, auf dem überhaupt erst ein Diskurs stattfinden kann. Wir stellen uns nicht die Frage: Menschenverachtende Positionen – ja oder nein? Wer die Menschenwürde für bestimmte Personengruppen grundsätzlich infrage stellt, bewegt sich außerhalb des demokratischen Spektrums.

antifa: Welche konkreten Schutzmechanismen oder vertraglichen Formulierungen sollten im Vorfeld von Veranstaltungen beachtet werden, um sich gegen den Vorwurf der »fehlenden Neutralität« abzusichern und zum Beispiel universitäre Räume als freie Diskursorte zu verteidigen?

L. W.: Veranstaltende können durch Formulierungen wie »Die Veranstaltung dient dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs« deutlich machen, dass diese sowohl durch die Meinungsfreiheit als auch durch die Wissenschaftsfreiheit geschützt ist und Raum für kritische Debatten bieten soll. Außerdem kann es sinnvoll sein, durch eine Distanzierungsklausel zwischen Positionen der Hochschule und Äußerungen auf der Veranstaltung zu unterscheiden. Eine mögliche Formulierung wäre: »Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zur Ermöglichung einer rechtmäßigen Veranstaltung. Hieraus kann keine Billigung oder Identifikation der Universität mit den vertretenen Auffassungen abgeleitet werden.«

Es gilt aber auch immer klar aufzuzeigen: Eine falsch verstandene Neutralitätsanforderung an Wissenschaft, politische Bildung oder Zivilgesellschaft läuft selbst Gefahr, in staatliche Meinungslenkung umzuschlagen. Und gerade davor soll das Neutralitätsgebot doch eigentlich schützen.

Lena Waldhoff ist Bildungsreferentin bei »Aufstehen gegen Rassismus« und Mitautorin der AgR-Broschüre »Mythos Neutralitätsgebot«. Darüber hinaus entwickelt sie Bildungsformate zum Thema für Lehrkräfte und gemeinnützige Vereine.

Siehe auch Erklärung des Bundes-sprecher*innenkreises der VVN-BdA »Keine Neutralität gegenüber der AfD!« unter vvn-bda.de/keine-neutralitaet-gegenueber-der-afd