Urteil über Tokios Krieg
7. Juli 2026
Vor 80 Jahren: Prozess gegen Hauptkriegsverbrecher des japanischen Militarismus
Bei der Erinnerung an die Befreiung von Faschismus und Krieg und das Ende des Zweiten Weltkrieges gerät auch in unseren Reihen die weltweite Perspektive oftmals aus dem Blick. Tatsächlich endete der Zweite Weltkrieg im pazifischen Raum erst Anfang September 1945 mit der Kapitulation des japanischen Militarismus. Was ebenfalls oftmals aus dem Blick gerät, sind die etwa 30 Millionen Opfer auf chinesischer Seite und zahlreiche Kriegsverbrechen der japanischen Armee, die mit den Morden im »Vernichtungskrieg« vergleichbar sind.
Daher war es für die Mehrzahl der Medien auch kein Thema, dass sich vor 80 Jahren, nämlich beginnend Ende April 1946, japanische Militärs und Politiker für zahllose Kriegsverbrechen vor einem internationalen Gerichtshof verantworten mussten. Im Tokioter Prozess vor dem IMTFE1 wurden knapp acht Monate nach Ende des Krieges im pazifischen Raum 28 der politischen und militärischen Führer des Japanischen Kaiserreiches als Hauptkriegsverbrecher von den Siegermächten angeklagt und verurteilt. Am 29. April 1946 wurde offiziell die Anklage erhoben, die Gerichtsverhandlung selbst begann am 3. Mai 1946, die Urteilsverkündung erfolgte am 12. November 1948.
Analog zum Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und dem Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 setzte US-Kommandant General Douglas MacArthur am 19. Januar 1946 das IMTFE-Statut in Kraft. Insbesondere von japanischen Geschichtsrevisionisten hört man deshalb oftmals, der Prozess beruhe nicht auf einem internationalen Abkommen, sondern nur auf einer militärischen Anordnung der USA.
Während in Nürnberg vor allem die politische und Regierungsebene der NS-Herrschaft angeklagt war, standen in Tokio die militärischen Befehlshaber und einige Politiker, Diplomaten und hohe Staatsbeamte vor Gericht. Auf Veranlassung von MacArthur wurde Japans Kaiser Hirohito, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, von der Anklage ausgenommen. Denn die USA planten mit der Figur des Kaisers die japanische Nachkriegsordnung. Mit einem Urteil gegen ihn hätte ihm die politische Legitimation gefehlt.
Wie im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal wurden verschiedene Anklagepunkt formuliert. Die anfangs 55 Punkte wurden später zu zehn Punkten zusammengefasst. Sie beinhalteten:
- Verschwörung gegen den Weltfrieden. Rechtsgrundlage war hier u. a. der Briand-Kellogg-Pakt, der Angriffskriege ächtete. Japan war diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag beigetreten.
- Mord an Kriegsgefangenen, Zivilisten und Militärangehörigen
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Rechtsgrundlage waren hier u. a. die Haager Landkriegsordnung mit Japan als Signatarstaat sowie das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen.
Die Liste der Kriegsverbrechen war lang. Dazu gehörten z. B. das Massaker von Nanking, aber auch die Zwangsprostitution von Koreanerinnen als »Trostfrauen« für die japanischen Soldaten und Offiziere.
Belegt wurden die Anklagepunkte durch zahllose Zeugenberichte. Schriftliche Dokumente, wie sie im Nürnberger Tribunal vorgelegt wurden, spielten in diesem Prozess eine geringere Rolle. Beim IMTFE urteilten elf Richter, neben den fünf Hauptmächten waren auch Kanada, Australien, Neuseeland, die Niederlande, Britisch-Indien und die Philippinen vertreten. Diese Richter kamen nach über zweijähriger Verhandlung und bei manchen Angeklagten auch nicht einstimmig zu folgenden Urteilen: Von den 28 Angeklagten wurden sieben zum Tode verurteilt. Diese Todesstrafen wurden im Dezember 1948 vollstreckt. Zwei Angeklagte verstarben während des Prozesses, einer kam während des Prozesses in eine Klinik, 18 wurden zu Haftstrafen verurteilt, die meisten lebenslänglich. Ähnlich wie in Deutschland, befand sich jedoch 1956 keiner der Verurteilten mehr in Haft.
Es ist auffällig, dass dieser Prozess außerhalb -Asiens lange Zeit weit weniger beachtet wurde als der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Nach Abschluss des Tokioter Tribunals wurden die Dokumente zwar den Beteiligten des Verfahrens übergeben. Doch erst im Jahr 1968 wurden die Prozessmaterialien in japanischer Sprache veröffentlicht. Eine englische Fassung der Prozessdokumente erschien sogar erst Anfang der 1980er-Jahre. Erst mit der Aufnahme des Verbrechens des Angriffskrieges in den Katalog der Straftatbestände des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 2018 erhielt der Tokioter Prozess wieder größere internationale Aufmerksamkeit.
Tatsächlich hatten die Urteile des IMTFE nur eine geringe Auswirkung auf die japanische Nachkriegsordnung, die tradierten Machtverhältnisse wurden nur marginal angepasst. Dennoch werden japanische Nationalisten bis heute nicht müde, den Tokioter Prozess als »Siegerjustiz« zu kritisieren. Die Pilgerstätte des japanischen Militarismus, der Yasukuni-Schrein, rechnet auch vierzehn vom Tribunal verurteilte Militärs zu den »für die Nation Gefallenen«.
1 Internationaler Militärgerichtshof für den Fernen Osten (International Military Tribunal for the Far East)
Wir entnahmen diesen Text dem Newsletter Nummer 18/2026 der Fédération Internationale des Résistants (FIR).




























