Meldungen

4. September 2026

Handgemenge um Kranz

Ein Großneffe von Dietrich Bonhoeffer hatte am Rande der Feierlichkeiten zum Jahrestag des Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 versucht, einen Kranz zu entfernen, der im Namen der AfD-Bundestagsfraktion an der Gedenkstätte im Bendlerblock in Berlin abgelegt worden war. Sicherheitsmitarbeiter gingen dazwischen. Beim anschließenden Handgemenge wurde der Kranz beschädigt. Opferorganisationen solidarisierten sich mit dem Protest gegen die Beteiligung der AfD.

Doch nicht so »active«

Das »Active-Club«-Netzwerk in der BRD ist offenbar deutlich kleiner und weniger eigenständig, als die Onlinepräsenz vermuten lässt. Angetrieben durch eine Ästhetik, die Fitness, Männlichkeit und Lifestyle in den Vordergrund stellt, rekrutieren diese dezentral organisierten Zellen junge Männer. Eine Auswertung von 4.829 Beiträgen aus 28 Telegram-Kanälen durch die TU Dresden von Ende August zeigt, dass viele der angeblichen Clubs vor allem online existieren und umfangreich fremdes Material weiterverbreiten. Teilweise werden zudem bereits bestehende extreme rechte Jugendgruppen als »Active Clubs« gezählt.

Wirbel um Schulleiterin

Monika von Broens Ernennung zur Leiterin des Philipp-Melanchthon-Gymnasiums in Bautzen hat Mitte Juli zu heftigen Debatten geführt. Ihr Ehemann ist AfD-Stadtrat in der sächsischen Kreisstadt, und ihr werden Beziehungen zur neo-faschistischen Szene nachgesagt. Die Schulkonferenz hatte sich wohl gegen ihre Ernennung ausgesprochen. Eltern- und Lehrervertreter kritisierten, dass das zuständige Landesamt für Schule und Bildung ihre Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Anklage gegen Rechte

Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Juli vor dem OLG Düsseldorf Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der Reichsbürgergruppe »Königreich Deutschland« erhoben. Den Angeklagten wird u. a. Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Peter Fitzek soll sich zudem wegen des Betriebs eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und Steuerhinterziehung verantworten. Das »Königreich« ist seit 2025 verboten. Die vier Angeklagten waren verhaftet worden und sitzen seitdem in U-Haft. Die Gruppe sah sich als eigener Staat mit eigener Verfassung, Regierung, Währung und Ausweispapieren. Die Existenz der BRD wurde bestritten. Behörden, Gerichte und ihre Entscheidungen wurden nicht anerkannt, und Handlungen der Staatsorgane wurde zum Teil mit Gewalt begegnet.

Urteile gegen Neonazis

Die Jugendkammer des OLG Hamburg hat am 5. August Haftstrafen gegen acht Neofaschisten der Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« verhängt. Noch Ende Juni waren ein 16- und ein 17-jähriger Mann in U-Haft genommen worden. Während der Taten waren die Verurteilten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Die Urteile lauteten von 18 Monaten auf Bewährung bis zu fünf Jahren Jugendhaft. Sieben Angeklagten wurde Mitgliedschaft in einer bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Weitere Delikte waren Brandstiftung, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Sie planten beziehungsweise verübten Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie antifaschistische und linke Einrichtungen. Zudem hatten sie Jagd auf Männer gemacht, denen sie Pädophilie vorwarfen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Stadtrat verliert Posten

Der zweite Bürgermeister Gelsenkirchens, Norbert Emmerich (AfD), ist Mitte Juli von den Nicht-AfD-Mitgliedern im Gelsenkirchener Stadtrat seines Amtes enthoben worden. Er war Teil einer rechten Bürgerwehr, die im Stadtteil Ückendorf u. a. Bürger genötigt hat, Straße und Gehweg zu fegen. In einem Video erklärte seine Fraktionskollegin Enxhi Seli-Zacharias, dass »Roma-Dörfer« wegmüssen, und es war von »Blutsaugern unseres Sozialstaates« die Rede. Zum Nachfolger wurde der CDU-Politiker Werner Wöll gewählt.

Wahlrecht bleibt

Italiens extrem rechte Regierung hat am 16. Juli bei der Umsetzung ihrer Pläne für eine Wahlrechtsreform eine Niederlage erlitten. In der Abgeordnetenkammer scheiterte ein wichtiger Antrag mit 187 gegen 188 Stimmen. Die Regierung wollte die Mehrheitsbildung bei künftigen Wahlen erleichtern und die politische Stellung der Regierung stärken. Die Abstimmung zeigt zugleich, dass die Regierungsparteien im Parlament nicht über eine völlig sichere Mehrheit verfügen. Aller Voraussicht nach wird in Italien 2027 gewählt. Die Wahlrechtsreform sollte schon jetzt darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen die nächste Regierung gebildet wird.

Rechter Auflauf in Plauen

In Plauen sind am 8. August etwa 10.000 Menschen zu einem Aufmarsch der rechten Initiative »Einigkeit für Deutschland / Projekt Million« zusammengekommen. Der Rücktritt der Bundesregierung sowie Neuwahlen wurden ebenso verlangt wie die sofortige Ausweisung »aller verurteilten, straffälligen und illegalen Migranten«. Unterstützt wurde der Aufmarsch auch von den neofaschistischen »Freien Sachsen«; er ist Teil der rechten Mobilisierung, bei der soziale und politische Unzufriedenheit mit rassistischen und extrem rechten Forderungen verbunden werden. Neben der Forderung nach Abschiebungen standen die nach billigerem Strom und Gas, ein Deutschlandticket für 29 Euro und eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das örtliche Bündnis für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage warnte vor der Beteiligung und dem Einfluss der extremen Rechten.

Entschädigung gefordert

Die wenigen noch lebenden polnischen NS-Opfer sollen nach dem Willen der polnischen Regierung mehrere tausend Euro Entschädigung aus Deutschland erhalten. Die polnische Seite soll nach Medienberichten Ende Juni erneut der Bundesregierung signalisiert haben, dass sie einen jährlichen Betrag von 10.000 Złoty (ca. 2.333 Euro) für jedes noch lebende Opfer für akzeptabel hält. Deren Zahl wird auf etwa 50.000 Personen geschätzt, wobei monatlich rund 1.000 versterben. In der BRD wird weiter über eine humanitäre Geste diskutiert.

AfD ausgeschlossen

Für die niedersächsischen Kommunalwahlen haben die entsprechenden Wahlausschüsse Kandidaten der AfD nicht zugelassen. Dies gilt für die Bürgermeisterkandidatin von Nörten-Hardenberg, Reinhild Goes, den Oberbürgermeisterkandidaten Thorsten Moriße in Wilhelmshaven, den Landratskandidaten im Kreis Lüneburg, Stephan Bothe, und den Landratskandidaten im Kreis Friesland, Martin Sichert. Grund für die Ausschlüsse ist ihre Zugehörigkeit zum rechten AfD-Flügel, der vom Landesverfassungsschutz als »gesichert rechtsextrem« angesehen wird. Der Ausschluss gilt übrigens nicht für die Wahl zu kommunalen Gremien. Da Landräte und Bürgermeister in Niedersachsen aber verbeamtet werden, sind sie der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« verpflichtet.

Zusammengestellt von Ulrich Stuwe

(in memoriam P. C. Walther)