Weiter KZ-Prozesse

8. Februar 2018

Die späten Ermittlungen gegen ehemalige KZ-Täter werden fortgesetzt. Wie die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg im Dezember mitteilte, sind die Ermittlungen gegen neun weitere KZ-Mitarbeiter wegen Beihilfe zum Mord (meist in hunderten bzw. tausenden Fällen) abgeschlossen und den zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt worden. Es handelt sich um Täter in den KZs Ravensbrück, Buchenwald, Mauthausen und wiederum Auschwitz. In Dortmund wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei ehemalige Wärter des Vernichtungslagers Stutthof erhoben. In Osnabrück ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen SS-Mann, der an der Erschießung von fast 34.000 Juden im ukrainischen Babi Jar beteiligt war. Am Wohnort des noch immer freien Tatverdächtigen aus dem SS-Einsatzkommando kam es im November zu einer Demonstration wegen der jahrelangen Verschleppung des Verfahrens.

Gegen Polizeigewalt

8. Februar 2018

In einem Offenen Brief an den niedersächsischen Innenminister und den Polizeipräsidenten der Landeshauptstadt Hannover protestierte die IG Metall Hannover scharf gegen die Polizeigewalt bei der am 2. Dezember 2017 stattgefundenen Demonstration eines breiten Bündnisses gegen den Bundesparteitag der AfD. Die Gewerkschaft kritisiert »die besondere Brutalität« des Polizeieinsatzes, der bei einem Gewerkschafter zu schweren Verletzungen geführt habe, ebenso den »martialischen Auftritt« mit Wasserwerfern, Hubschraubern, Räumpanzern und behelmten Hundertschaften. Die Gewerkschaft sieht durch einen solchen Polizeieinsatz »unser Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit massiv eingeschränkt«. Das werde man nicht hinnehmen.

Schießübungen

8. Februar 2018

Deutsche Neonazis trainieren regelmäßig den Umgang mit Schusswaffen. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner hervor. Den Sicherheitsbehörden sind seit Januar 2016 mindestens 14 Vorgänge bekannt, in denen Neonazis im In- oder Ausland an Schießtrainings teilnahmen.

Auf freiem Fuß

8. Februar 2018

Über 500 Rechtsextremisten sind auf freiem Fuß, obwohl gegen sie Haftbefehle vorliegen (Stichtag: 25. September 2017). Gestiegen ist damit im Vergleich zum Vorjahr die Zahl nicht vollstreckter Haftbefehle um 300. In 114 Fällen handelt es sich um Gewaltdelikte. Bei 498 rechts motivierten Gewalttaten in der Zeit von Januar bis September 2017 wurden 302 Menschen verletzt.

Jetzt angeklagt

8. Februar 2018

Der im April 2017 unter dem Verdacht der Vorbereitung eines Anschlags verhaftete Bundeswehr-Oberstleutnant Franco Albrecht wurde Ende November vom Bundesgerichtshof aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Dezember hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Albrecht u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erhoben. »Aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus« habe Albrecht Anschläge auf Politiker und andere Menschen geplant und den Verdacht auf Flüchtlinge lenken wollen. Zu diesem Zweck hatte er sich erfolgreich als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Auch Vorgesetzte unternahmen nichts gegen sein nazistisches Auftreten. Trotz der Anklage wurde der Haftbefehl nicht wieder in Kraft gesetzt.

Neustart in Koblenz

8. Februar 2018

Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse wird neu aufgerollt. Es handelt sich um das Verfahren gegen das neonazistische »Aktionsbüro Mittelrhein« mit ursprünglich 26, zuletzt nur noch 17 Angeklagten. Der seit Sommer 2012 vor dem Landgericht Koblenz stattgefundene Prozess hatte sich fünf Jahre lang dahingeschleppt. Im Mai 2017 stellte das Gericht wegen »überlanger Dauer« das Verfahren ohne Urteile ein, als sich abzeichnete, dass der Vorsitzende Richter in den Ruhestand geht. Das Oberlandesgericht Koblenz ordnete im Dezember die Wiederaufnahme des Verfahrens an.

Nach 17 Jahren

8. Februar 2018

Erst im Dezember 2017 wurde in Düsseldorf nach mehr als 17 Jahren Anklage gegen einen Neonazi erhoben, der im Juli 2000 versucht haben soll, zwölf Menschen überwiegend jüdischen Glaubens mit einer Rohrbombe zu töten. Zehn Menschen wurden dabei zum Teil schwer verletzt. Der Bombenanschlag ereignete sich im Juli 2000 am Düsseldorfer S- Bahnhof Wehrhahn.

Ersatzlos streichen!

geschrieben von Regina Girod

8. Februar 2018

Nachdem die Ärztin Kristina Hänel schon mehrfach von militanten Abtreibungsgegnern des Vereins »Nie wieder« wegen »verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt worden war, hat das Amtsgericht Gießen sie im November wegen Verstoßes gegen §219a StGB zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.

»Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache«, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.

Dass so genannte »Lebensschützer« mit Strafanzeigen auf Grundlage des in der Nazizeit eingeführten §219a die Justiz für ihre Zwecke instrumentalisieren können, ist ein Skandal, dem die Politik umgehend ein Ende setzten muss. Oder will sie warten, bis Frau von Storch einen Gesetzentwurf der AfD für die Aufhebung der Fristenregelung und die Wiedereinführung des alten §218 einbringt?

Tatsächlich forderte die SPD bereits, den Paragrafen 219a komplett zu streichen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl kündigte eine entsprechende Initiative an. Auch Politiker von Grünen und Linken schlossen sich an. Wann also, wenn nicht jetzt?

Eine neue Regierung ist nicht in Sicht, der Bundestag dümpelt vor sich hin, weil voreilige Gesetzentwürfe mögliche spätere Koalitionspartner vergrämen könnten, höchste Zeit für ein Zeichen gegen Rechts!

Bei der Gelegenheit könnte dann auch endlich §218 fallen. Einen unrühmlichen Platz in der Geschichte besitzt er schon.

Nix mit wehrhafter Demokratie

geschrieben von P.C. Walther

8. Februar 2018

Nicht nur dass die Pegida-Träger des Galgens mit den Namensschildern Merkel und Gabriel straffrei geblieben sind, obwohl die Aufforderung, die beiden aufzuhängen, deutlich war. Nun hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz auch den Nachbau und Vertrieb des Galgens im Mini-Format zum »Kunstwerk« erklärt und damit Straffreiheit gewährt.

Ähnliche Befreiungen für neonazistische Untaten finden sich auch anderenorts. Da fällt der Aufruf zum »kleinen Holocaust« für G20-»Randalierer« auf der Webseite eines Unternehmers laut zuständiger Staatsanwaltschaft ebenso unter die Meinungsfreiheit wie die Neonazi-Auftritte einschließlich Hitlergrüße eines Polizeibeamten nach Auffassung mehrerer Verwaltungsgerichte zur »privaten Meinung« erklärt werden, bis das Bundesverwaltungsgericht dem Spuk nach zehn Jahren (in denen der Polizist bei Weiterzahlung der vollen Bezüge freigestellt bleibt) endlich ein Ende bereitete.

Dasselbe Bundesverwaltungsgericht sprach jedoch in einem anderen Fall einer Neonazigruppierung das Recht der Meinungsfreiheit zu und untersagte den Stadtverwaltungen einschließlich ihrer Führungen, also den Bürgermeistern, Stadträten usw., als solche, d.h. in amtlicher Funktion, gegen Neonazis und Rechtsextremnisten aufzutreten – und sei es auch nur mit dem Verdunkeln des Rathauses bei einem Neonazi-Aufmarsch. Das Verwaltungsgericht Gießen verlangte schließlich, Neonazis wie der NPD auch öffentliche Räume zur Verfügung zu stellen. Das gelte auf für eine verfassungsfeindliche Partei, solange diese nicht verboten sei.

Braune »Winterhelfer«

geschrieben von Ernst Antoni

8. Februar 2018

Die rechten Aktivisten, die sich als Partei »Der Dritte Weg« präsentieren, gehen gerne mit eindeutigen Verlautbarungen und Aktionen an die Öffentlichkeit. So eindeutig, dass selbst die in dieser Richtung oft mit einer sehr eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit ausgestatteten Behörden eigentlich grundgesetzwidrige NS-Bezüge erkennen müssten. Und Konsequenzen ziehen…

2016 etwa, als mit Poststempel 20. April (Hitlers Geburtstag), viele für Flüchtlinge und gegen Nazis engagierte Menschen in ihren privaten Briefkästen Postkarten der Dritte-Weg-Nazis vorfanden. Mit der Aufforderung »zum Verlassen des Landes«, weil die Adressaten doch »einen systematischen Austausch unseres Volkes mit art- und kulturfremden Ausländern vorantreiben« würden.

Dieser Tage propagieren die Neonazis wieder einmal eine »Deutsche Winterhilfe für unsere Volksangehörigen«. Mit kleinen Wortumstellungen feiert da das »Winterhilfswerk des Deutschen Volkes« aus der NS-Zeit Auferstehung. Um Spenden wird geworben, es gibt Essens- und Kleidergaben. Aber nur für »Deutschstämmige«. Der völkisch-rassistische Auftakt fand unlängst im sächsischen Chemnitz statt. Mit Suppe für die Armen aus einer Feldküche.

Von Konsequenzen zuständiger Stellen hört man wenig. Obwohl durchaus bekannt ist, dass die »Drittweg«- Partei sich vor allem aus Überresten der verbotenen Nazigruppierung »Freies Netz Süd« zusammensetzt. Mal sehen, ob ein aktueller Vorstoß der Grünen im bayerischen Landesparlament für ein Nachfolger-Verbot weiterbringt.

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