Vor steigendem Antisemitismus hat der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, gewarnt. In einigen Großstädten müsse davor gewarnt werden, sich als Jude zu erkennen zu geben. Das offene Tragen einer Kippa oder eines Davidsterns könne verbale oder körperliche Bedrohungen zur Folge haben. Sowohl in Schulen als auch auf Sportplätzen werde »Jude« als Schimpfwort verwendet. Der Bundesregierung warf Schuster vor, im Kampf gegen Antisemitismus zu zögerlich zu sein. Noch immer sei kein Beauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus ernannt worden.
VS-Praktiken I
9. Oktober 2017
Nach Recherchen der ARD-Magazine »Report« und »Fakt« hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Ermittlungen gegen die Neonazi-Organisation »Blood and Honour« unterbunden. Seit dem Verbot der Organisation beschwerten sich Ermittler von Kriminalämtern, dass ihnen benötigte Informationen vom Verfassungsschutz nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das wurde mit notwendigem »Quellenschutz« (Schutz von V-Leuten) begründet. Einer dieser V-Leute war der ehemalige Deutschland-Chef von »Blood and Honour«, Stephan Lange.
VS-Praktiken II
6. Oktober 2017
Das Bündnis »Aufstehen gegen Rassismus«, in dem neben der VVN-BdA auch Mitglieder aus gewerkschaftlichen, sozialdemokratischen, grünen und linksparteilichen Organisationen und Gruppierungen mitarbeiten, wird in Veröffentlichungen der Verfassungsschutz-Ämter von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg »extremistischen Aktivitäten« zugeordnet. Begründet wird das u.a. damit, dass zu dem Bündnis auch die »Interventionistische Linke« gehöre.
»Meinungsfreiheit«
6. Oktober 2017
Zu einer im südhessischen Kreis Wetterau vom Kreis-Parlament einberufenen Flüchtlingskonferenz erschien der NPD-Abgeordnete Daniel Lachmann in einem T-Shirt mit der Aufschrift »Asylbetrüger? Nein Danke!«. Landrat Joachim Arnold (SPD) verwies ihn daraufhin des Saales. Das Verwaltungsgericht Gießen erklärte den Rauswurf des NPD-Politikers für unrechtmäßig. Die Aufschrift auf dem T-Shirt sei »von der Meinungsfreiheit gedeckt«.
Freispruch für Tim
6. Oktober 2017
Sechseinhalb Jahre lang wurde der Berliner Antifaschist Tim H . von der sächsischen Polizei und Justiz verfolgt. Ihm wurde Landfriedensbruch und Rädelsführerschaft bei den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden vorgeworfen. 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden daraufhin zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. 2015 minderte das Landgericht das Urteil zu einer Geldstrafe; in einem weiteren Verfahren im Januar 2017 kam es schließlich zum Freispruch. In beiden Fällen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein und bestand auf einer Bestrafung. Das Oberlandesgericht Dresden wies den Revisionsanspruch der Staatsanwaltschaft nunmehr endgültig zurück. Zwischenzeitlich wurden die rund 10.000 Euro Verfahrenskosten für Tim durch Spenden und Solidaritätsaktionen aufgebracht.
Ungeklärter Tod
3. Oktober 2017
Über zwölf Jahre nach dem immer noch unaufgeklärten Feuertod des in einer Polizeizelle in Dessau verbrannten Asylsuchenden Oury Jalloh wurde nunmehr der Staatsanwaltschaft Dessau der Fall entzogen und der Staatsanwaltschaft Halle für neue Ermittlungen übertragen. Nach bisheriger Darlegung von Polizei und Justiz habe der an Händen und Füßen gefesselte Häftling sich selbst verbrannt. Die »Initiative im Gedenken an Oury Jalloh« wirft dagegen der Polizei vor, den gefesselten Häftling getötet zu haben. Von der Initiative beauftragte Gutachter erklärten, dass eine Selbsttötung unter diesen Umständen nicht möglich gewesen sei.
Nasenkontrolle und Wegsperren
3. Oktober 2017
Vorbeugehaft, Präventivgewahrsam,…Altbekannte Begriffe schwirren in Zusammenhang mit einer Gesetzesmaßnahme des Bayerischen Landtags vom 19. Juli herum. Einer fehlt: »Schutzhaft« will die Neuerung im Verhaftungswesen nun doch keiner nennen. Dafür gibt es die schöne Bezeichnung für Leute, die von der Maßnahme im freistaatlichen »Polizeiaufgabengesetz« künftig betroffen sein sollen: »Gefährder«.
Wer als solcher gesehen wird, war der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums zu entnehmen: »Besonders wichtig ist es dem bayerischen Innenminister, die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme. Die Notwendigkeit habe beispielsweise auch der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt.«
Wer gerade als »Gefährder« betrachtet wird, darüber kann die Polizei entscheiden. Dann kann der oder die ins Behördenauge Gefasste weggesperrt werden. Nicht nur für 14 Tage, wie bisher schon bei Vorbeugehaft möglich, sondern im Grunde genommen auf unbefristete Zeit. Beim Aussuchen der »Gefährder« sind den Ordnungskräften bestimmt die einschlägigen Geheimdienste gerne behilflich.
Damit Minister Herrmann sieht, dass auch der Bundesinnenminister nicht schläft, als dessen Nachfolger er ja bereits im Gespräch ist, hat Thomas de Maizière kürzlich ein schönes Pilotprojekt gestartet. Die »automatische Gesichtserkennung« am Berliner Bahnhof Südkreuz. Klappt die erst richtig, geht’s noch einfacher: Erst Nasenkontrolle, dann Wegsperren.
Lob für Rostock
3. Oktober 2017
Gelobt hat der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rosi, die Stadt Rostock für ihre Aufarbeitung der rassistischen Krawalle 1992 im Stadtteil Lichtenhagen. Rostock sei »ein bemerkenswertes Beispiel dafür, dass wir aus der Geschichte, auch aus der jüngsten Zeitgeschichte, lernen können«, erklärte Rose. Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft hätten einen Prozess in Gang gesetzt, um Ursachen und Auswirkungen der rassistischen Ausschreitungen und der Gewalt vor 25 Jahren zu dokumentieren und aufzuarbeiten. Das verdiene Respekt und Anerkennung.
Zwei Polizeitaktiken
30. September 2017
Wiederholt stößt man auf sehr unterschiedliche Verhaltensweisen der Polizei. Bei den G-20-Protesten in Hamburg zum Beispiel stürmte die Polizei rabiat in eine bis dahin friedliche Demonstration, weil einige der Demonstranten vermummt gewesen seien und ihre Vermummung nicht abgelegt hätten. Nach diesem Polizeieinsatz kam es dann zu den bekannten Ausschreitungen und Gewalttaten. Über Ursache und Wirkung zu grübeln, ist müßig oder ein eigenes Thema.
Einige Zeit später fand anderenorts ebenfalls ein großer Aufmarsch statt, diesmal allerdings ganz anderer Art. Im thüringischen Themar kamen mehrere tausend Neonazis zu einem Neonazi-Konzert zusammen. Die Polizei beschränkte sich im Wesentlichen auf einen Ordnungsdienst, der für einen reibungslosen Zugang und Ablauf des Neonazi-Konzerts sorgte; sogar für zusätzliche Parkflächen wurde gesorgt.
Wie Aufnahmen beweisen, grölten die Neonazis nicht nur die Hassgesänge mit, sie hoben auch mehrfach den rechten Arm zum Hitlergruß, was eindeutig eine Straftat ist. Doch die Polizei schritt nicht ein, obwohl sie wegen der Straftaten sogar den Abbruch des Konzerts hätte verlangen können.
Zwei unterschiedliche Polizeitaktiken, die leider keine Seltenheit sind. Festhaltenswert, dass es sich im einen Fall um einen Aufmarsch von Linken handelt, im anderen Fall von Rechten. Nun handeln die Beamten gewiss nicht ohne Vorgaben von oben. Anlass genug, eingehend nach Motivationen und Begründungen zu fragen.
Die AfD als Vorleser
30. September 2017
Alljährlich organisiert die gemeinnützige »Stiftung Lesen« für den dritten Freitag im November bundesweit Vorlesungen an Schulen, Kindertagesstätten und in Büchereien. Bei Kindern und Jugendlichen soll damit das Interesse an Lesestoffen und am Lesen geweckt und gefördert werden.
Zu diesem Zweck werden von der Stiftung Politiker und Abgeordnete angeschrieben und eingeladen, an dem Aktionstag als Vorleserinnen oder Vorleser mitzuwirken. Die Einladungen mit dieser Aufforderung gingen in diesem Jahr auch an alle Abgeordneten der rechtspopulistischen AfD. Sie wurden gebeten, durch ihre Mitwirkung das, wie es heißt, »große Volksfest zwischen Nordseeküste und den Alpen« aktiv zu unterstützen. In der Folge käme es dann also dazu, dass AfD-Politiker wie zum Beispiel Björn Höcke, André Poppenburg oder der Baden-Württemberger Wolfgang Gedeon, der das Judentum als »inneren« und den Islam als »äußeren Feind« betrachtet, vor Kindern und Jugendlichen als Lesebotschafter und damit in Vorbildfunktion auftreten können.
Ein unglaublicher Vorgang. Er weist in alarmierender Deutlichkeit darauf hin, dass bei immer mehr Leuten und Institutionen die rechtspopulistische und teilweise rechtsextreme AfD mit ihren menschenfeindlichen Positionen bereits als normal betrachtet wird.
Dieser Wegbereitung von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zum Normalfall muss energisch entgegengetreten werden; erst recht, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.



























