Neues AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes vorgelegt. Ein Gespräch mit Georg D. Falk
antifa: Kurz vor dem Regierungswechsel hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein Gutachten vorgelegt, in dem die AfD als gesichert rechtsextrem eingeschätzt wird. Wie beurteilen Sie das?
Georg D. Falk: Das Gutachten, das das BfV vorgelegt hat, war nach meiner Kenntnis schon vorher fertig. Und dann kamen die Ampel-Krise sowie die Auflösung des Bundestages, und da wirkte das Neutralitätsgebot. In einer solchen Phase des Wahlkampfs war es aus meiner Perspektive richtig, dieses Gutachten nicht öffentlich zu platzieren. Aus dem Grund hat sich das eben bis nach der Bundestagswahl verschoben.
Es kommt bei der Diskussion um ein AfD-Verbot eine besondere Problematik hinzu. Bei früheren Verbotsverfahren konnte man die Verfassungsfeindlichkeit an bestimmten Programmpunkten in den offiziellen Programmen festmachen. Dagegen findet man Verfassungsfeindliches in der offiziellen Programmatik der AfD nicht. Daher muss man bei dieser Partei die Verfassungsfeindlichkeit aus dem ableiten, was von Vertretern dieser Partei gemacht und gesagt wird. Deswegen ist dieses Gutachten auch mit über 1.000 Seiten so umfangreich ausgefallen; man muss viel dokumentieren, einfach sammeln, und dann kann man das juristisch bewerten. Hoffe auf politische Mehrheit weiterlesen »





























