Weder Lawine noch Freibrief

geschrieben von P.C. Walther

23. September 2014

Zur Debatte um Antisemitismus auf »Deutschlands Straßen«

 

Der Gaza-Krieg hat die Gemüter erregt. Das ist nicht verwunderlich bei täglichen Bildern von Zerstörungen und den Meldungen über Tote und Verletzte. Holger Schmale gab in der »Frankfurter Rundschau« eine treffende Zustandsbeschreibung: »Wir sind seit Wochen Zeugen, wie die israelische Armee mit ihren Raketen, Granaten und Bomben Gaza in Schutt und Asche legt. Wir sind Zeugen von Kriegsverbrechen, denn die Israelis wie die Kämpfer der Hamas nehmen keinerlei Rücksicht auf die Zivilbevölkerung, weder auf ihr Leben noch auf die Infrastruktur, die ihr Leben erst ermöglicht. Dass die Hamas so agiert – mit weitaus geringerer Wirkung – ist nicht sehr überraschend. Dass aber Israel so gnadenlos zuschlägt, ist ebenso entsetzlich wie verstörend.«

Erschütterung und Empörung über die Geschehnisse zeitigten auch hierzulande politische Folgen. Vielerorts kam es zu Kundgebungen und Demonstrationen unterschiedlichen Charakters. Die einen wandten sich gegen die Bombardierungen der Menschen im Gaza-Streifen, die anderen primär gegen den Raketenbeschuss auf Orte und Menschen in Israel. Als Drittes wandten sich schließlich viele gegen die Kriegshandlungen beider Seiten. Sie forderten von beiden Seiten den sofortigen Stopp aller kriegerischen Handlungen, um politische Lösungen zu ermöglichen, zu denen natürlich beiderseits Bereitschaft bestehen muss.

Zusätzlich für Erregung sorgten die auf einigen Kundgebungen oder in zeitlichem Zusammenhang damit auch anderenorts auftretenden antisemitischen Ausfälle, Übergriffe und Anschläge auf jüdische Menschen und Einrichtungen. Einige sahen darin eine »Welle von antisemitischem Hass und Gewalt auf Deutschlands Straßen«.

Wolfgang Benz, einer der renommiertesten Antisemitismus-Experten hierzulande, stellte klar, dass von einer solchen »Lawine des Antisemitismus« keine Rede sein könne; hier werde übertrieben. Erheblich schlechter geworden sei allerdings die Stimmung gegenüber dem Staate Israel. Dessen Politik stoße zunehmend auf Kritik. Das jedoch, betonte Benz, »ist kein Antisemitismus«.

Harte Kritik an Israels Kriegspolitik kam u.a. auch von UN-Generalsekretär Ban Ko Moon, der die Bombardierungen als »grobe Verletzung des humanitären Völkerrechts« bezeichnete. Frankreichs Außenminister Laurent Fabius erklärte, das Recht Israels auf Sicherheit »rechtfertigt nicht, dass man Kinder tötet und Zivilsten massakriert«. Für den israelischen Völkerrechtler Eyal Benvenisti ist der Gaza-Krieg »eine humanitäre und eine politische Katastrophe«.

Dass die täglich Toten und Verletzten, die Zerstörungen von Häusern und lebenswichtigen Einrichtungen bei Menschen, deren Landsleute oder gar Angehörige davon betroffen sind, Emotionen auslösen, sollte zumindest Verständnis finden, auch wenn daraufhin folgende Aussagen, sobald sie zu Hass-Parolen und Gewaltaufrufen führen, nicht zu billigen sind.

Zweifellos äußerte sich auf einigen Kundgebungen – und mehr noch im Internet – unverblümter Antisemitismus. Und es ist auch zu Angriffen auf jüdische Menschen und Einrichtungen gekommen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden. Das ist auch geschehen. Das Schlimme ist, dass Israels Regierung mit ihrer Politik den Antisemitismus noch verstärkt. Die Bomben-Politik erleichterte es Antisemiten, den Menschen zuzurufen: Seht, »die Juden« bringen Frauen und Kinder um.

Das Widerwärtige und Nichthinnehmbare an dieser Darstellung ist, »die Juden« für die Politik der israelischen Regierung verantwortlich zu machen. Hier kann von einer berechtigten Kritik an Israels Bomben-Politik keine Rede sein; das ist blanker Antisemitismus. Kritik an der Politik Israels verliert jede Berechtigung, wo zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgerufen wird.

Völlig daneben gehen allerdings auch Darstellungen wie die des israelischen Botschafters in Berlin, Yakov Hadas-Handelsman, wonach die Verfolgung von Juden hier und jetzt »in den Straßen Berlins« so sei, »als ob wir uns im Jahr 1938 befänden«. Das ist auf die heutigen Verhältnisse bezogen nicht nur eine maßlose Übertreibung, die schlimmstenfalls geeignet ist, jüdischen Menschen zusätzlich Angst zu machen. Es ist vor allem eine unverantwortliche Bagatellisierung der faschistischen Gewalt, die zu dieser Zeit in Deutschland herrschte. Einen solch schiefen Vergleich sollte ein Botschafter auch dann unterlassen, wenn er alles versuchen will, Kritik an der Politik seiner Regierung zum Verstummen zu bringen.

Ein Beispiel, das vielmehr Schule machen sollte, lieferten in Hannover die Jüdische Gemeinde und die Palästinensische Gemeinde. In einer »Gemeinsamen Erklärung zur anhaltenden Antisemitismusdebatte« plädierten sie für »offene Kritik und offene Meinungsäußerung« bei gegenseitigem Respekt und Anstand. So gelinge es, »nicht jede Kritik an dem Vorgehen Israels als antisemitisch motiviert einzustufen und nicht jede Solidaritätsbekundung für die palästinensischen Maßnahmen als Sympathie für die Hamas zu brandmarken«. Wirklich kluge Worte.

Neue »tragfähige Anlässe«?

geschrieben von Ernst Antoni

23. September 2014

Das Oktoberfest-Attentat von 1980 und die Ermittlungslöcher

 

Ende Juli bedankte sich der Generalbundesanwalt bei der VVN-BdA dafür, dass diese ihm den Beschluss ihres Bundeskongresses 2014 mit der Forderung nach Wiederaufnahme der Oktoberfestattentats-Ermittlungen zugeleitet hatte. »Seit geraumer Zeit wird in meinem Haus intensiv geprüft«, schrieb er, ob »die förmliche Wiederaufnahme der Ermittlungen…geboten ist«. Allerdings habe sich »ein tragfähiger Anlass …bisher nicht ergeben«.

Am 26. September sind es 34 Jahre seit dem Blutbad in München. 13 Menschen starben, es gab über 200 Verletzte. Bis heute wird bei diesem bisher verheerendsten Bombenanschlag in der Bundesrepublik, dessen Bezüge zum Neofaschismus unbestritten sind, an einer »Einzeltäter«-Theorie festgehalten.

Kritische Stimmen dazu gab es seit der Einstellung der Ermittlungen in den 80er-Jahren. Bis heute sahen diese sich durch weitere neofaschistische Terrorakte bestätigt. Der im Zuge der »NSU«-Enthüllungen ans Licht gekommene Hintergrund des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße ist hier ein aktuelles Beispiel.

Unermüdlich hatten sich in Sachen Oktoberfest neben gewerkschaftlichen und linken Initiativen der BR-Journalist Ulrich Chaussy und der Anwalt von Attentats-Opfern und Nachkommen Werner Dietrich engagiert. Zuhauf gab es Enthüllungen über die Vernichtung wichtiger Asservate, die es etwa für DNA-Analysen gebraucht hätte.

Nun, vor dem 34. Jahrestag, ist das alles wieder etwas deutlicher ins öffentliche Blickfeld gerückt. Auslöser waren der Spielfilm »Der blinde Fleck« über die Erlebnisse von Ulrich Chaussy bei seinen Recherchen (s. antifa Nov./Dez. 2013: »Terror im Erzählkino«) und die aktualisierte Neuauflage seines Buches »Oktoberfest – Das Attentat«. Und die Tatsache, dass Anwalt Werner Dietrich jetzt erstmals Einsicht in Akten des Bayerischen Landeskriminalamts nehmen konnte, die bisher unter Verschluss waren.

Neben bekannten »Wehrsport«-Bezügen finden sich da neue Hinweise auf ultrarechte »Stay-Behind«-Agenten aus CIA- und BND-Umfeldern, die sich mit reichlich zur Verfügung gestelltem Explosivmaterial auf Untergrundkämpfe nach etwaigen kommunistischen Machtübernahmen vorbereiten sollten.

»Schon wegen der von Ihnen zu Recht hervorgehobenen Bedeutung des Oktoberfestanschlags«, schreibt der Bundesanwalt an die VVN-BdA, »werde ich auch weiterhin alle Erfolg versprechenden Erkenntnisquellen ausschöpfen und möglich neue Ansatzpunkte sorgfältig prüfen.« Und dann?

Verbot mit Ankündigung

geschrieben von Janka Kluge

23. September 2014

Am 23. Juli 2014 wurde vom bayrischen Innenministerium das neonazistische Netzwerk Freies Netz Süd (FNS) verboten. Das war mehr als überfällig. Bereits im April 2012 hatten alle Fraktionen des Landtags in München einstimmig ein Verbot des Nazi-Netzwerkes gefordert. Begründet wurde das nicht damit, dass Mitglieder offen für ein neues Drittes Reich eintraten, sondern dass sie die Arbeit der Fränkischen Aktionsfront (AFF) fortsetzten. Die AFF wurde bereits 2004 verboten. Vorausgegangen war zusammen mit dem Nationalen Infotelefon Bayern und der Kameradschaft Süd-Aktionsbüro Süddeutschland die Gründung einer AG Bayern. Aus diesen Strukturen heraus wurde das FNS etabliert.

Im FNS waren bis zu 20 militante neonazistische Gruppen aus ganz Bayern zusammengeschlossen. Sie organisierten Kundgebungen und Demonstrationen (bspw. am 1. Mai). Nach Angaben der Antifaschistischen Informations-, Dokumentatios und Archivstelle (A.i.D.A.) verging keine Woche ohne eine Aktion des FNS. Ihre Schwerpunkte lagen in Franken, Oberbay-ern und München.

Sowohl die Fränkische Aktionsfront, als auch das FNS hielten enge Kontakte zum Thüringer Heimatschutz und den dort organisierten Kameradschaften. Wenn man diese militanten Nazinetzwerke anschaut, ist es nicht mehr so verwunderlich, dass die meisten Morde des NSU in Bayern begangen wurden. Über Jahre war Martin Wiese der führende Kopf des FNS. Er wurde im September 2003 zusammen mit acht weiteren Mitgliedern des FNS verhaftet und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Für den 9. November hatten sie einen Bombenanschlag auf die Grundsteinlegung der neuen Synagoge in München geplant.

Bereits vor einem Jahr gründeten Mitglieder aus dem FNS eine Auffangorganisation. Mit der Partei »Der III. Weg« versuchen sie es diesmal mit einer Parteistruktur. Auffällig ist dabei nicht nur der Name, mit dem direkt auf das 3. Reich Bezug genommen wird. Damit ist »Der III. Weg« nach der »Rechten« innerhalb kurzer Zeit die zweite Parteigründung, mit den Neonazis versuchen, ihre Strukturen aufrecht zu halten.

Auch die Täter haben Namen

geschrieben von Jürgen Weber

23. September 2014

Sant`Anna di Stazzema: Hoffnung auf Gerechtigkeit

 

Im Strafverfahren gegen die in Italien schon seit neun Jahren verurteilten Täter des Massakers von Sant`Anna di Stazzema (Toskana) scheint es auch in Deutschland eine späte Wende zu geben. Die am 5. August 2014 über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe verbreitete Mitteilung zeigt der Stuttgarter Justiz recht deutlich auf, dass sie die Mittel des Rechtsstaates gegen die Täter einer SS-Division nicht ausgeschöpft und eine angezeigte Strafverfolgung damit verhindert hat. 560 Menschen, vorwiegend Alte, Frauen und Kinder, wurden in verschiedenen Weilern und auf dem Kirchplatz des Dorfes Sant` Anna am 12. August 1944 von SS-Einheiten systematisch ermordet, so begutachtete der Kölner Historiker Carlo Gentile jedenfalls die Tat. Kritik am jahrelangen Verschleppen und der schlussendlichen Einstellung der Ermittlungen prallte bislang an Justiz und Politik ab. Der baden-württembergischen Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) ließ unmittelbar nach der Einstellungsverfügung vermelden, er habe keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaften. Damit dürfte es nun vorbei sein.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke mit ihrem Mandanten, dem Überlebenden Enrico Pieri

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke mit ihrem Mandanten, dem Überlebenden Enrico Pieri

Der die Ermittlungen über zehn Jahre leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler wurde mittlerweile in den Ruhestand versetzt. Seiner Einstellungsverfügung vom Oktober 2012 und der Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sind die Karlsruher Richter nicht gefolgt. In Ihrer Entscheidungsbegründung sehen sie einen »ausreichenden Tatverdacht«. Mehr noch: Sie halten eine Verurteilung des noch einzig lebenden und verhandlungsfähigen Täters für wahrscheinlich. Der Karlsruher Richterspruch mahnt eine baldige Anklage gegen den beschuldigten SS-Untersturmführer und Kompaniechef Gerhard Sommer (93) an.

Diese sprichwörtlich schallende Ohrfeige trifft nicht nur die Ermittler der Staatsanwaltschaften in Stuttgart. Das Karlsruher Urteilt schallt weit in die Politik hinein. Selbst Bundespräsident Joachim Gauck schämte sich im März 2013 nicht, am Ort des Massakers im toskanischen Bergdorf zu erklären, dass es keine »rechtsstaatlichen Mittel« gäbe, um Gerechtigkeit herzustellen. Diese wurden in Italien längst gefunden.

Nun muss die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlung an die Kolleginnen und Kollegen in Hamburg abgeben. Dort lebt der in Italien durch drei Instanzen verurteilte Kriegsverbrecher Sommer unbehelligt. Die Bundesrepublik Deutschland verweigert die Auslieferung der seit 2008 mit internationalem Haftbefehl gesuchten zehn Mörder. Sie wurden in Italien wegen der Beteiligung am Massakers im toskanischen Bergdorf Sant`Anna di Stazzema durch alle Instanzen rechtskräftig verurteilt. Lediglich vier von ihnen sind heute noch am Leben.

Die Klageerzwingung wurde von der Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die den Überlebenden Enrico Pieri vertritt, erwirkt. Die Rechtsanwältin erklärte auf einer Podiumsdiskussion am 10. August 2014 im Museum von Sant`Anna, dass ihr eine rasche Bearbeitung von der Hamburger Staatsanwaltschaft zugesagt wurde. Obwohl alle Fakten eindeutig für eine Anklage sprechen würden, habe sie selbst an eine Wende im Verfahren nicht mehr geglaubt.

Das Karlsruher Urteil stieß bei der Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Massakers am 12. August 2014 in Sant`Anna di Stazzema auf große Beachtung und Zustimmung. Die Opfer des Massakers hoffen nun wieder auf Gerechtigkeit auch in Deutschland. Es geht ihnen um die Anerkennung der Schuld, nicht darum »alte Männer ins Gefängnis zu bringen«, so der Überlebende Enio Mancini.

Des Bürgermeister von Stazzema, Maurizio Verona, erinnerte in seiner Rede auf der Gedenkveranstaltung daran, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck bei seinem Besuch darauf hingewiesen habe, wie wichtig es sei, den Opfern Namen zu geben. In Richtung Gaucks sagte er: »Aber auch die Täter haben Namen«.

Trotz der Entscheidung der Karlsruher Richter könnte die offensichtliche Strategie einer »biologischen Lösung« des Stuttgarter Oberstaatsanwaltes Häußler noch aufgehen: Die Verhandlungsunfähigkeit oder das Ableben des 93-jährigen beschuldigten Kompaniechefs in der 16. SS-Panzergrenadierdivision Gerhard Sommer kann jederzeit eintreffen. Der Überlebende Enio Mancini wünschte ihm auf der Podiumsdiskussion im Museum von Sant`Anna jedenfalls »ein langes Leben«.

Aufbauhelfer der Nazi-Szene

geschrieben von Paul Wellsow

16. September 2014

Was der Thüringer Trinkaus-Ausschuss ans Licht brachte

 

Am 5. Dezember 2012 meldete der Mitteldeutsche Rundfunk: »Ehemaliger Erfurter NPD-Chef war V-Mann«. In den Jahren 2006 und 2007 stand Kai-Uwe Trinkaus im Sold des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV). Er fiel mit subversiven Aktionen gegen Antifas, Abgeordnete und Gewerkschafter auf – vor allem die Linkspartei war Ziel seiner Attacken. Im Januar 2013 wurde zur Aufklärung der Affäre ein Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag eingerichtet. Zu klären war: Was wusste der Geheimdienst von den Aktionen? Und: War der Dienst sogar an den Planungen beteiligt, wie Trinkaus erklärte? Im Juli 2014 legte der Ausschuss nun seinen Abschlussbericht vor. Das Ergebnis ist eindeutig: Trinkaus hätte nie als V-Mann verpflichtet werden dürfen. Er sei unzuverlässig, ungeeignet und lieferte meist wertlose Informationen. Das Amt verstieß gegen Vorschriften, die Kontrolle habe versagt.

2006 wurde Trinkaus stellvertretender Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Erfurt-Sömmerda und übernahm im April 2007 – kurz nach seiner Verpflichtung als V-Mann – den Vorsitz. Sprunghaft stiegen die Aktivitäten an. Unter den Augen der Behörden baute Trinkaus rechte Vereine auf, organisierte Kundgebungen, unterwanderte kommunal engagierte Organisationen, störte Veranstaltungen und schuf mit rechten Hooligans ein Klima der Angst und der Verunsicherung. Er schleuste einen Praktikanten – getarnt als Juso-Mitglied – in die Landtagsfraktion der Linken ein, stellte einer Abgeordneten mit Blumensendungen, Anrufen und Kurznachrichten nach, arrangierte geschickt mit dem damaligen Vorsitzenden der Thüringer »Linkspartei.PDS« ein Treffen, das von anderen Neonazis gefilmt wurde. Die Presse behauptete daraufhin wider besseren Wissens, es gebe eine »rot-braunen Kungelei«. Und der Ruf eines anderen Politikers wurde von den Nazis rund um Trinkaus mit dem erfundenen Vorwurf einer sexuellen Belästigung beschädigt. Auch die Gewerkschaft
ver.di und den Erfurter Sportbund versuchte Trinkaus – ebenso wie andere Vereine und Organisationen – zu unterwandern und öffentlich zu diskreditieren.

Trinkaus behauptet, er habe die Attacken mit seinem V-Mann-Führer besprochen. Nachweislich waren mindestens zwei Aktionen vor Durchführung im Amt bekannt – aber eine Warnung erfolgte nie. Doch als Trinkaus den Erfurter Bund der Vertriebenen (BdV) unterwanderte, um Geld abzuschöpfen und eine Jugendgruppe aufzubauen, griffen das CDU-geführte Innenministerium und der Geheimdienst ein. Der Vorsitzende des BdV Thüringen, der CDU-Landtagsabgeordnete Egon Primas, wurde gewarnt.

Für seine Spitzeltätigkeit zwischen Mai 2006 und September 2007 erhielt Trinkaus knapp 15.000 Euro. Früh war im Amt klar, dass er einen Teil der Aktionen offenbar nur deswegen initiierte, um mehr Geld zu kassieren. Als Spitzel hatte er sich selbst angeboten, um Schutz in Strafverfahren zu bekommen. Von der Justiz und dem Geheimdienst wurde das bestritten. Merkwürdig ist jedoch, dass es trotz 21 Ermittlungsverfahren gegen Trinkaus nur zu zwei Verurteilungen kam. Unklar blieb im Untersuchungsausschuss auch, wie Trinkaus 2007 an Personendaten von Antifas kam. Nach einem Angriff auf eine Nazi-Kneipe und das Auto von Trinkaus veröffentlichte er die Namen und Adressen von den Beschuldigten auf der Website der NPD. Trinkaus sagte, sein V-Mann-Führer habe ihm Namen und Adressen gegeben.

Nach einem Nazi-Aufmarsch am 1. Mai 2007 in Erfurt wurde ein Journalist von Neonazis verletzt und seiner Kamera beraubt. Noch am selben Tag nannte Trinkaus seinem V-Mann-Führer den Namen des Nazis, bei dem die Kamera zu finden sei – später lieferte er auch die Fotos ab. Das berichtete der Geheimdienstler dem damaligen Vizepräsidenten des TLfV. Doch der erteilte die Anweisung, den Vorgang nicht zu notieren und keine Nachforschungen anzustellen. Der Raub der Kamera blieb so straflos. Ebenso folgenlos blieben Berichte von Trinkaus über anonyme Spenden an die NPD sowie aktenkundigen Insolvenz- und Sozialbetrug durch Nazis. Auch die Planung eines »Sturmangriffs« auf ein von linken Jugendlichen bewohntes Haus in Erfurt meldete Trinkaus. Die »Bude« solle abgefackelt werden, heißt es in den Akten des TLfV. Doch eine Mitteilung an die Polizei oder ein Warnung an die Bewohnerinnen erfolgte nicht. Der Schutz der Quelle Trinkaus war offenbar wichtiger als der Schutz von Menschenleben und die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Indem das TLfV einen führenden Kader der Szene mit Geld versorgte, wirkte der Thüringer Geheimdienst wieder einmal als Aufbauhelfer der Nazi-Szene.

Meldungen

16. September 2014

Zum Antikriegstag

In dem Aufruf des DGB-Bundesvorstandes zum Antikriegstag 2014 wird unter der Überschrift »Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!« an den Beginn des Ersten und Zweiten Weltkrieges erinnert. Dazu heißt es: »Beide Jahrestage machen den diesjährigen Antikriegstag zu einem zentralen Tag der Erinnerung und des Mahnens. Auch heute gilt: Kriege kommen nicht über uns – sie werden gemacht.« Weiter: »Erfolgreiche Friedenspolitik beginnt mit der Erkenntnis, dass Frieden ohne soziale Gerechtigkeit nicht zu haben ist.« Im Schlussteil des Aufrufs wird betont: »Der Antikriegstag verpflichtet uns auch zum entschiedenen Widerstand gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus… Dies gilt auch für ausländerfeindliche Demonstrationen und Angriffe auf Flüchtlingsheime.«

Blockade straffrei

Im Prozess gegen drei Nazigegnerinnen, die am 1.Mai 2013 in Frankfurt am Main gemeinsam mit rund tausend Nazigegner/innen durch Gleisblockaden einen Neonaziaufmarsch verhindert haben, wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Die Betroffenen hatten sich geweigert, das Bußgeld, das von der Bundespolizei verlangt worden war, zu zahlen. Die Richterin ließ es bei der Ermahnung bewenden, dass nicht verbotene Kundgebungen nicht nach eigenem Ermessen behindert werden dürften.

Nato bestimmt

Die Nato mache mit ihren Einflussnahmen »mehr als deutlich, wie sehr sie die inneren Verhältnisse in der Ukraine bestimmt«, schreibt der frühere verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Staatssekretär und Vize-Präsident der OSZE, Willy Wimmer, in einer Voraus-Einschätzung zum Nato-Gipfel in Wales. Auffallend sei, »wer in Kiew so alles zu den Faschisten schweigt«. Wimmer fragt, ob man beim Nato-Gipfel etwa »Nazimilitärs als Vertreter der ukrainischen Nationalgarde-Einheit ‘Asow‘ begrüßen« werde.

Gezielte Sabotage

»Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen« lasse »den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens« zu, heißt es in dem einstimmig beschlossenen Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtages im Hinblick auf das Verhalten von Sicherheitsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz; letzterem wird »mittelbare Unterstützung« und »Begünstigung« neonazistischer Strukturen vorgeworfen.

NPD verloren

Verloren hat die NPD beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, bei dem sie dem Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) verbieten lassen wollte, auf der Internetseite der Stadt die Rede zu veröffentlichen, mit der Kaminskys sich gegen einen NPD-Aufmarsch gewandt hatte.

Ebenso scheiterte die NPD mit einer Klage gegen den saarländischen Landesminister Ulrich Commercon (SPD), der die NPD als »braune Brut« und »Wiedergänger der alten Nazis« bezeichnet und zum Widerstand aufgerufen hatte.

Neonazi-Straftaten

Im 1. Halbjahr 2014 haben Neonazis in Deutschland mehr als 5.000 (genau 5.239) Straftaten verübt, darunter 241 Gewalttaten, bei denen 216 Menschen verletzt wurden. Außerdem fanden in diesem Halbjahr bereits 109 Neonazi-Aufmärsche statt. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 186. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen aus der Linksfraktion hervor.

Gegen Flüchtlinge

Im 1. Halbjahr 2014 fanden 155 Kundgebungen und Demonstrationen gegen Flüchtlinge und Flüchtlings-Unterkünfte statt. In 34 Fällen wurden Anschläge, darunter 18 Brandanschläge, verübt. Das geht aus Zahlen der Amadeu-Antonio-Stiftung und von PRO ASYL hervor. Stark gestiegen ist auch die Zahl der Angriffe und Anschläge auf Moscheen in Deutschland. Von Anfang 2012 bis März 2014 wurden 78 Anschläge registriert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion hervor.

Nazis im Internet

Neonazistische Hetze wird auf Internet-Seiten immer unverhohlener verbreitet, heißt es in dem im August veröffentlichten Jahresbericht von »Jugendschutz.net«. Über soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube und Tumber werde Hetze gegen Sinti und Roma, Juden, Muslime und Flüchtlinge immer offensiver verbreitet. Insgesamt wurden von Jugendschutz.net 5.500 rechtsextreme Web-Angebote gesichtet. Oft seien die rechtsextremen Inhalte nicht sofort als solche zu erkennen.

Eintrag als Verein

Aus der Untersuchungshaft heraus hat der bereits vorbestrafte Kasseler Neonazi-Anführer Bernd Tödter beim Amtsgericht Kassel die Eintragung seiner Neonazikameradschaft »Sturm 18« als Verein beantragt. Das Amtsgericht führte die Eintragung (VR 5129) durch. »Alle gesetzlichen Voraussetzungen« seien erfüllt gewesen. In der Satzung des Vereins wird u.a. der Reichsadler, wie ihn die Nazis 1935 als Staatswappen einführten, zum Vereinslogo erklärt. Das Hakenkreuz wird durch die Zahl 18 ersetzt. Die 18 steht in der Neonaziszene für die Initialen von Adolf Hitler.

Klage erzwungen

Ein Klageerzwingungsverfahren gegen den in Hamburg lebenden ehemaligen SS-Kompanieführer Gerhard Sommer hat der Sprecher der Überlebenden des SS-Massakers von Sant Anna di Stazzema, Enrico Pieri, mit Hilfe der Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke beim Oberlandesgericht Karlsruhe durchgesetzt. Sommer war als Kompanieführer bei der SS-Panzergrenadierdivision »Reichsführer SS« an der Ermordung von 560 Bewohnern des italienischen Dorfes im August 1944 beteiligt. Die Strafverfolgungsbehörden in Stuttgart hatten die Ermittlungen eingestellt und eine Anklageerhebung verweigert. (mehr dazu auf Seite 8)

Ghettorenten ab 1997

Ab 1.August 2014 ist die Beschränkung für Nachzahlungen von sogenannten Ghettorenten entfallen. Dafür hatte sich der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte mit Nachdruck eingesetzt. Von der Änderung sind rund 40.000 Menschen betroffen, denen bisher die Nachzahlung ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung im Juli 1997 verweigert worden war.

Erinnerung

Die Grünen erinnerten daran, dass die SPD mit ihnen im vorigen Bundestag die Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als Opfer des NS-Unrechts beantragt hatte, um den Häftlingen, von denen mehr als die Hälfte umgebracht wurden, den Anspruch auf Entschädigung zuzuerkennen. Der Antrag war liegengeblieben. Die SPD erinnere sich jetzt in der Regierung offenbar nicht mehr daran.

(Zusammenstellung von P.C. Walther)

Nazis raus – aus den Parlamenten!

geschrieben von Martin Schirdewan

16. September 2014

Die Landtagswahlen im Herbst können zu Verschiebungen im rechten Spektrum führen

 

In drei ostdeutschen Bundesländern wurde und wird gegen die Ferienzeit, die Urlaubsstimmung und das politische Desinteresse wahlgekämpft. Neue Landtage wurden am 31.August in Sachsen und am 14. September in Thüringen und Brandenburg gewählt und die Wahlkämpfenden aller Parteien geben sich jede Mühe, den Sommer – so gut oder schlecht er sich auch präsentierte – mit politischen Slogans aufzuheizen.

Auch die NPD kämpft ziemlich verzweifelt um Aufmerksamkeit. Selbst die arme Helene Fischer musste mit ihrem Sommer-Fußballweltmeisterschaftsliedchen »Atemlos« herhalten, um der NPD wenigstens etwas Attraktivität zu verleihen. Doch so, wie sich Helene Fischer juristisch erfolgreich gegen die Vereinnahmung ihres Liedes durch die NPD gewehrt hat, so erfolgreich scheinen sich die Wählerinnen und Wähler von den braunen Gestalten abzuwenden. Umfragen sagen der NPD in allen drei Bundesländern ein Scheitern an der 5 %-Hürde voraus.

Mit der äußerst knappen Niederlage der NPD in Sachsen fiel erfreulicherweise ein wichtiger Rückhalt der Bundespartei. Zehn Jahre hat die sächsische NPD-Landtagsfraktion als Motor und Impulsgeber für die gesamte Partei fungiert. Zumindest haben die Abgeordneten und Mitarbeiter versucht, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Der Verlust der Landtagsfraktion kann der kriselnden Partei eine strategische Niederlage zufügen, von der sie sich nicht so schnell erholen dürfte.

Die Schwächung der NPD Sachsen hat mehrere Ursachen. Zum einen der fortgesetzte innere Zerfleischungsprozess, Machtkämpfe, dubiose Finanzgeschichten auf Bundesebene. Zum anderen die personellen Eskapaden innerhalb der sächsischen Landtagsfraktion selbst. Letztes und wahrscheinlich prominentestes Beispiel ist der Rückzug des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, Holger Apfel. Erschwerend für die NPD – deren Wahlkampfplakate im klassischen corporate design daherkommen, den Heimatbegriff in Kombination mit den klassischen ausländerfeindlichen Parolen benutzen und bemüht auch landesspezifische Themen aufgreifen – war wohl auch der NSU-Komplex. In Sachsen ging der Protest dann lieber neue Wege. Das erschreckend hohe Wahlergebnis der AfD, die bei ihrem ersten Antritt gleich mit 9,7% in den Landtag einzog, lässt künftige Kampffelder für Antifaschistinnen und Antifaschisten aufscheinen. Eine neue, moderne Rechte, die sich wirtschaftsliberal und zugleich gesellschaftlich antiliberal präsentiert: bei ihr sind die Familienwerte, der Kampf gegen die Ausnutzung des Sozialstaates, die EU-Feindlichkeit und das D-Mark-Geschwiemel bestens aufgehoben. Dafür braucht es keine NPD mehr.

Doch eines ist klar: die strategische Niederlage der NPD, insbesondere in Sachsen, wird zu einer Verschiebung der Machtverhältnisse in der Partei beitragen: Hin zur Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern und damit zu Udo Pastörs und auch hin zum Europaparlamentarier Udo Voigt, einem innerparteilichen Gegenspieler von Pastörs. Weitere Nickligkeiten sind vorprogrammiert. Aber auch eine Radikalisierung der NPD, weg vom kleinbürgerlichen Kurs der Sachsen-NPD hin zum härteren Faschokurs, für den sowohl Pastörs als auch Voigt stehen.

Dennoch: In der Perspektive wird der Osten nazifrei. Zumindest aus parlamentarischer Sicht. Jetzt muss das Gespenst nur noch in Mecklenburg-Vorpommern bei den dortigen Landtagswahlen 2016 in der Seenplatte abtauchen. Am besten für immer.

Autoritäre Tendenzen

geschrieben von Kees van der Pijl

16. September 2014

Der Rechtsradikalismus in Europa besitzt objektive Wurzeln

 

Im August 2013 wurde ein Partner Glenn Greenwalds, jenes Journalisten, der Edward Snowden geholfen hat, seine Enthüllungen über die NSA-Spitzelpraktiken in die Öffentlichkeit zu bringen, am Londoner Flughafen Heathrow mit Verweis auf die Anti-Terrorgesetzgebung verhaftet. Befragt, wieso diese Gesetzgebung auf seinen Fall angewendet wurde, erklärte ein englischer Regierungssprecher, dass die Veröffentlichung der NSA-Materialien‚ die Absicht hatte, die Regierung zu beeinflussen und ein politisches oder ideologisches Programm zu befürworten. Daher fiele es unter die Definition von »Terrorismus«.

Hier wird ein Muster sichtbar, wie die Freiheit der Bürger immer neuen Restriktionen unterworfen wird. Schrittweise wird ein Netz von Repression gesponnen, dabei können wir drei Aspekte unterscheiden.

Der erste, schon genannte ist, dass besonders seit den Anschlägen von 9/11 der Begriff des Terrorismus ausgeweitet worden ist, so dass er heute wesentlich alle Formen von außerparlamentarischer Opposition umfasst. War dieser Begriff bisher im Wesentlichen ein Terminus, der von Besatzungsmächten benutzt wurde (von den Nazis gegenüber dem bewaffneten Widerstand, bis zu Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten), so ist er mittlerweile von beinahe allen Regierungen in der Welt eifrig aufgegriffen worden, um prinzipielle Opposition zu delegitimieren, bzw. zu kriminalisieren.

Hier spielt mit hinein, dass seit den 80er Jahren die Infrastruktur eines dauerhaften Notstandes ausgearbeitet wurde. In Folge der Anschläge von 9/11 wurde diese lange geplante Notstandsregierung, mit einer zusätzlichen Gesetzgebung (dem Patrioten-Gesetz), dann eingeführt, und auch in Europa wurden verschiedene derartige Gesetze erlassen..

Die NSA-Enthüllungen haben klar gezeigt, dass die Einschüchterung der Bevölkerung durch diese und vergleichbare Maßnahmen durch eine genaue – im Prinzip umfassende – Überwachung abgesichert wird.

Zweitens korrespondiert mit dieser Entwicklung eine Tendenz in der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, in der sich immer weniger Menschen immer größere Teile des Nationaleinkommens und -besitzes aneignen. Seit 1991 hat sich die Zahl der Menschen, die von ihrer Arbeit leben müssen, im Weltmaßstab auf rund drei Milliarden beinahe verdoppelt. und dies hatte wiederum eine radikale Flexibilisierung der Arbeitsumstände und Senkung der Löhne zur Folge. Die damit verbundene Liberalisierung der Märkte überhaupt, inklusive der Privatisierung von öffentlichen Betrieben und Diensten, befördern gleichzeitig das Abfließen großer Geldsummen in Richtung derjenigen Geschäftsnetzwerke (Banken und Investmentfonds aller Art), die diese Prozesse zum größten Teil kontrollieren. Dabei sollte auch in den Blick genommen werden, dass heute etwa die Hälfte aller Kapitalbewegungen in der Weltwirtschaft über Offshore-Inseln läuft, und so die Steuerzahlung umgeht, mit dem die öffentlichen Dienste für die lohnabhängige Bevölkerung finanziert werden müssen. Solche Möglichkeiten zur schnellen Bereicherung sind noch nie da gewesen; dennoch können diejenige Teile der Mittelklassen, die in den 1980er und 90er Jahren noch in einen auf steigenden Immobilienwerten beruhenden Klassenkompromiss einbezogen waren, ihren Wohlstand heute nur mit großen Anstrengungen bewahren.

Zum dritten werden diese Tendenzen (Verstärkung des Staates und Einengung bürgerlichen Freiheiten einerseits, Plutokratisierung und Ungleichheit andrerseits) komplettiert von einem Anwachsen des Rechtsradikalismus bzw. Neofaschismus. Dies sollten wir nicht als Teil eines großen Plans auffassen, denn die objektiven Ursachen sind klar, ohne dass dabei von irgendeiner Verschwörung die Rede zu sein braucht. Denn von der Arbeitsmarktkonkurrenz der ‚drei Milliarden’ untereinander, von denen ein Teil innerhalb im Abbau begriffener Wohlfahrtsstaaten lebt, wo sich billige Arbeitskräfte von »sonstwo« als Flüchtlinge aller Art (wirtschaftlich, politisch, ökologisch…) anbieten, folgt beinahe von selbst, dass ein Teil der in seinen Lebenschancen bedrohten Bevölkerung dem falschen Lockruf der Neonazis folgt; gerade wenn der repressive »Terrorismus«-Reflex mithilft, gewisse Bevölkerungsgruppen unter Verdacht zu stellen, und damit wiederum das Programm der Rechtsradikalen praktisch unterschreibt.

Auch dass die Situation in Teilbereichen in den verschiedenen europäischen Ländern anders ist, und man die Gemeinsamkeiten nur sehen kann, wenn die verschiedenen Prozesse als ein Ganzes gesehen werden, erschwert eine adäquate Antwort. Dies alles macht klar, dass Neofaschismus und Rechtsradikalismus in Europa nicht nur mit moralischer Empörung und Verurteilung, sondern mit vertieften Analysen bekämpft werden müssen. Nur dann können wir hoffen, neben der Verteidigung der Menschlichkeit auch eine realistische Alternative bieten zu können.

Fluchtgrund »Roma«

16. September 2014

NS-Opfergruppe ist in Deutschland nicht willkommen. Von Jürgen Weber

 

Über den Völkermord an den europäischen Sinti und Roma durch die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie sind kaum Zeitzeugenberichte niedergeschrieben. Eine Forschung dazu ist bis heute lückenhaft. Das Heidelberger Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma geht von 500.000 Opfern des Völkermordes an Sinti und Roma in Europa aus. Auf dem Staatsgebiet des ehemaligen Jugoslawien waren es Zehntausende. Auf einer Spurensuche durch deutsche Flüchtlingslager wird schnell klar: Ihre direkten Nachfahren leben mitten unter uns. In unwürdigen Verhältnissen, von Behörden diskriminiert, von der Politik als »Armutsflüchtlinge« verunglimpft und ständig von Abschiebung bedroht. Deutsche Polizei dringt nachts in ihre Zimmer ein und holt sie ab. Das ist alltägliche Realität für die Kinder, Enkel und Urenkel der NS-Opfer. Von diesem Skandal nimmt die deutsche Öffentlichkeit kaum Kenntnis.

 

Drei Generationen Verfolgung

»Sie kamen mitten in der Nacht. Ich erinnere mich an furchtbare Angst und dass ich weinte. Die Uniformierten schrien etwas auf Deutsch«, erinnert sich Alisa Alisanovic. Sie sitzt an einem kleinen Tisch im Zimmer eines Flüchtlingslagers in Konstanz. In diesem Zimmer wohnen fünf Menschen aus drei Generationen der Roma-Familie. Die 76-jährige berichtet von der Festnahme und Deportation ihres Vaters. »1941, irgendwann im Herbst«, so die damals fünfjährige Alisa. Viele Roma wurden von den Deutschen und ihren bulgarischen Kollaborateuren in diesen Wochen aus ihrer Heimatstadt Prokuplje im Süden Serbiens verschleppt und in Konzentrationslager oder zur Zwangsarbeit deportiert. »Geschlagen, gefoltert, ermordet, weil wir Roma waren«, so die Oma der Flüchtlings-Familie. Nach Deutschland geflohen ist sie mit ihrem Sohn Zoran, der Schwiegertochter und zwei Enkeln im September 2012, nachdem ihr Haus in der südserbischen Industriestadt Niš mehrfach von serbischen Neonazis belagert und mit Flaschen und Steinen angegriffen wurde. Gegen den 1993 geborenen Enkel Sebastian hatten die Neonazis mehrfach Morddrohungen ausgesprochen.

Alisa Alisanovic im Flüchtlingsheim in Konstanz

Alisa Alisanovic im Flüchtlingsheim in Konstanz

Ihr Vater Sukrija Alisanovic ist 1914 geboren und war in der zweiten Generation Seilmacher. Die 1937 geborene Alisa war das mittlere von drei Kindern der Familie. Sie führten ein bescheidenes, aber gutes Leben, erzählt sie. Neben der Werkstatt des Vaters bot das Haus drei Zimmer für die Familie. Bis die deutschen Besatzer kamen und in ihrem Rassenwahn die arbeitsfähigen Männer aus den »Zigeuner«-Familien rissen. Die Mutter von Alisa machte sich nach der nächtlichen Abholung im Herbst 1941 auf die Suche nach ihrem Mann und fand ihn mit geschwollenem und blutverkrusteten Gesicht auf einer Wache in Prokuplje. Zwei Tage brachte sie ihm Essen dort hin. Dann wurde er ins Konzentrationlager »Crveni krst« nach Niš gebracht. »Crveni krst« heißt auf Deutsch »Rotes Kreuz« und ist nach dem gleichnamigen Stadtteil im Nordwesten der Stadt benannt. Dort war auch der Bruder der Mutter inhaftiert. Diese floh mit den drei Kindern vor den Schikannen und Übergriffen der Besatzer aus ihrem Haus in der Kleinstadt Prokuplje aufs Land. Dort kamen sie bis Kriegsende bei anderen Roma-Familien unter.

 

Acht Jahre alltäglicher Terror

Wie sein Großvater hatte sich Alisas Alisanovics Sohn Zoran Jusufovic in Niš auch eine kleine Existenz aufgebaut. Bis zur Flucht war er selbständiger Fliesenleger und das Haus, in dem die Familie von serbischen Neonazis angegriffen wurde, gehört der Familie. Unter Tito sei es allen Roma gut gegangen, so Vater Zoran Jusufovic. Niemand sei verfolgt worden. Alle hätten friedlich zusammen gelebt und gearbeitet, erinnert sich der heute 44-jährige. Dass sie im Sommer 2012 aus ihrem Heim fliehen mussten hat eine Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2004 zurück reicht.

Zeitungsbericht über die Naziattacke 2004

Zeitungsbericht über die Naziattacke 2004

Am Nachmittag des 1. Mai 2004 ging Frau Esma mit ihrem 11-jährigen Sebastian durch die Innenstadt der 250.000-Einwohner zählenden Stadt Nis. Dort war eine Versammlung von Neonazis. Plötzlich lösten sich einige junge Männer aus der Kundgebung und beschimpften die Frau und das Kind als »Zigeuner« und begannen auf sie einzuschlagen und einzutreten. Die Mutter warf sich schützend über den Jungen. Doch die Neonazis traten immer wieder unter den Leib der Mutter und trafen mit ihren Stiefeln den Kopf des Kindes. Schwerverletzt kam der 11-jährige ins Krankenhaus. Die Mutter hat sich von diesem Trauma nie erholt. Der Fall ging landesweit durch die Presse und die Täter wurden festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Als Mitschüler aus der Nazi-Szene 2012 den Jungen in einer Schule wieder erkannten, ging der Terror erst richtig los. Morddrohungen, Belagerungen und Angriffe auf das Haus der Familie waren die Folge. Vater Zoran war mehrfach bei der Polizei und beim Bürgermeister. Doch diesmal wollte keiner die Roma-Familie schützen. Als in einer Nacht mehr und mehr Steine und Flaschen gegen die Rolläden der Fenster, Türen und die Wand des Hauses flogen, entschloss sich die Familie mit Oma Alisa Alisanovic Hals über Kopf nach Deutschland zu fliehen. Sie stellten in der zentralen Aufnahmestelle in Karlsruhe einen Asylantrag.

 

Überleben von KZ und Zwangsarbeit

Nach der Besetzung Serbiens durch deutsche Truppen im April 1941 wurde das Konzentrationslager »Crveni krst« eingerichtet, um dort ab Herbst 1941 Kriegsgefangene, Geiseln, Juden, Roma, Partisanen und Menschen, die in Verdacht standen mit Partisanen zu kooperieren, zu inhaftieren. Im Frühjahr 1942 flohen 174 kommunistisch organisierte Partisanen aus dem Lager. 105 überlebten die Flucht. Zur Vergeltung erschossen SS- und Polizeieinheiten auf dem Hügel Bunbanj rund 850 Häftlinge. Darunter waren alle jüdischen Männer des Lagers sowie sehr viele Roma. Einer von ihnen war Avdi Makic, der Bruder der Mutter von Alisa Alisanovic. Auf dem Hügel wurden zwischen 1941 und 1944 insgesamt mindestens 2000 Häftlinge erschossen. Vor allem Juden und Roma. Auf dem Erschießungshügel steht heute ein modernes Mahnmal mit drei steinernen Fäusten, die sich in den Himmel recken. Das Lager durchliefen rund 30.000 Häftlinge.

Konzentrationslager in Nis

Konzentrationslager in Nis

Vater Alisanovic überlebte und erzählte später, dass er immer bemüht war, gesund und kräftig zu wirken. Schwache und Kranke, die nicht zur Zwangsarbeit eingesetzt werden konnten, wurden erschossen oder erschlagen. Die Versorgung war außerordentlich schlecht und die Arbeit sei hart gewesen. Er war zur Zwangsarbeit in einer Fabrik zur Herstellung von Munitionsteilen und Eisenbahnschienen eingesetzt. Sukrija Alisanovic starb mit 84 Jahren im serbischen Prokuplje. Eine Entschädigung für Haft oder Zwangsarbeit hat er nie erhalten.

 

Eine Aufarbeitung fand nicht statt

Doch diese Familiengeschichte ist in deutschen Flüchtlingslagern kein Einzelfall. Bereits im Zimmer nebenan lebt eine fünfköpfige Familie im Konstanzer Lager aus einem Dorf an der serbischen Grenze zum Kosovo. Der Großvater wurde ins Lager Leskovac südlich von Niš deportiert. Aus dem Lager wurden Gefangene als Vergeltung für Partisanenaktionen erschossen. Leskovac steht auch für ein Massaker durch eine SS-Fallschirmjägerdivision im Herbst 1943, bei dem an einem einzigen Tag 320 Roma zusammengetrieben und erschossen wurden. Bereits ab April 1941 mussten sich die Roma in Serbien registrieren lassen und gelbe Armbinden mit der Aufschrift »Zigeuner« tragen.

Fast jeder Flüchtling aus den Balkan-Staaten hat unmittelbare Vorfahren und Angehörige durch die Verfolgung der europäischen Sinti und Roma verloren. Belastbare Zahlen gibt es hierfür nicht. Auf Anfrage nennt Soran Janjetovic, Historiker im Belgrader Institut für neuere Geschichte Serbiens, als wesentlichen Grund dafür, dass es keine Erhebungen über die Opfer der Roma gegeben hat. Anders als bei jüdischen Opfern gab es keine Organisationen oder Stellen, welche den Völkermord dokumentiert und aufgearbeitet hätten. Es gibt zwar ein überliefertes Wissen in den einzelnen Roma-Familien aber kaum wissenschaftliche Arbeiten dazu. Bis heute sei das Interesse an einer Aufarbeitung und Erhebung der Opferzahlen und Schicksale eher gering, so der Belgrader Historiker Janjetovic. Daher beruhen alle Opferzahlen des Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa auf Schätzungen. Gemäß Angaben des Deutschen Historischen Museums wurden allein im kroatischen Konzentrationslager Jasenovac 10.000 bis 40.000 Roma umgebracht. Insgesamt muss man von mehreren Zehntausenden Opfern, schätzungsweise zwischen 60.000 und 90.000 im Bereich der Saaten des ehemaligen Jugoslawien ausgehen. In den klassischen Fluchtländern Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo leben heute mit rund 250.000 ein Großteil der Roma in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Es gibt also fast ausnahmslos in jeder dieser Familien Angehörige, die dem Völkermord zum Opfer fielen oder wie Sukrija Alisanovic Haft und Zwangsarbeit überlebt haben.

 

Der Asylantrag »offensichtlich unbegründet«

Alisa Alisanovic streicht in wilden Bewegungen ein amtliches Schreiben glatt. Sie hat Parkinson. Ihr Asylantrag in Deutschland wurde als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Die Tochter des NS-Opfers, wieder auf der Flucht vor Neonazis, findet im Land des rechtlichen Nachfolgers der Schergen ihrer Kindheit kein Asyl vor antiziganistischen Angriffen. Das klingt und ist empörend, handelt sich aber nicht um einen Einzelfall, sondern um die Regel bei Roma-Flüchtlingen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien.

Deutsche Asylpolitik lebt auch im grünroten Baden-Württemberg fast widerstandslos mit derlei Widersprüchen. Nicht wenige der Asylsuchenden werden aufgrund ihrer Fluchtgründe beispielsweise im Zentrum für Psychiatrie wegen posttraumtischer Störungen behandelt. Eindeutige Diagnosen werden von den Fachärzten gestellt, begründet und dienen als Grundlage zur Therapie oder in Einzelfällen gar zur stationären Aufnahme. Einfluss auf das Asylverfahren haben solche Erkenntnisse kaum. Häufig kommen diese erst als Argumente für die Vorlage beim Petitionsausschuss des Landes oder der Härtefallkommission nach Ablehnung des Asylantrages zur Sprache. In nur wenigsten Fällen mit Erfolg. Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin, die Asylsuchende in den Verfahren betreut, hat von einer ganzen Reihe hanebüchener Beispiele von Willkür, Ignoranz und nicht nachvollziehbarer Entscheidungen zu erzählen.

Flüchtlingsunterkunft in Konstanz

Flüchtlingsunterkunft in Konstanz

Die Flüchtlinge haben ohne rechtlichen Beistand keine Chance, Post in ihren Asylverfahren zu verstehen, Widersprüche juristisch korrekt zu stellen oder Fristen und ähnliches zu wahren. Dennoch werden die meisten Anträge auf Prozesskostenhilfe mit dem Hinweis abgelehnt, dass ein Asylerfahren keine Aussicht auf Erfolg haben werde. Fast alle Flüchtlinge lassen sich aber rechtlich vertreten und sparen sich den rechtlichen Beistand aus den Mitteln ihrer Grundversorgung praktisch vom Munde ab. Zur Übernahme der rechtlichen Vertretung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gehört viel Idealismus, denn Erfolgsaussichten und Anwaltshonorar sind häufig gering.

Die Anhörung im Asylverfahren wird auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, den so genannten »Entscheidern« durchgeführt. Aufgrund dieser Anhörung werden Flucht- und Asylgründe im Einzelfall beurteilt oder in etwa einen Drittel aller Fälle, wie bei Alisa Alisanovic, gleich als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Die Fluchtgründe im jeweiligen Einzelfall werden dann nicht berücksichtigt. Die Asylanträge von Roma-Flüchtlingen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien werden heute schon in aller Regel als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Wer wann von welcher Behörde diskriminiert oder von welchem Neonazi verfolgt oder halb totgeschlagen wurde, hat dann auf das Asylverfahren keinen Einfluss mehr. Lehnt das Bundesamt einen Asylantrag ab, kann der Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.

 

Flüchtlingen aus »sicheren Herkunftsländern« wird die Einzelfallprüfung verweigert

Die »Entscheider« in der Anhörung im Asylverfahren wurden lange aus dem Kreis ehemaliger Beamter des Bundesgrenzschutzes rekrutiert. Die Geflüchteten stellen ihre Asylanträge in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen. Ein Augenzeugenbericht einer ehrenamtlichen Helferin aus der Einrichtung in Karlsruhe gibt einen Eindruck des Klimas in der Behörde: »Der Herr saß am Empfang, lautstark schreiend und in einer demütigen Weise abwertend und abweisend, den Menschen aus Serbien und Mazedonien gegenüber und weigerte sich diese einzulassen. Sie hätten kein Recht in Deutschland Asyl zu beantragen«. Was hier deutlich zum Ausdruck kommt setzt sich nach vielfachen Berichten der Flüchtlinge und ihrer Helferinnen und Helfer häufig in den Behörden in Deutschland fort. Von »Willkommenskultur« oder Grundrecht auf Asyl also keine Spur und kein Bewusstsein.

De facto wird im Asylverfahren für Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bereits so entschieden, als handele es sich um so genannte »sichere Herkunftsländer«. Stichwort: »offensichtlich unbegründet«. Nun will die Bundesregierung die Abschaffung des Asylrechts für die Roma aus diesen Ländern in ein neues Gesetz gießen.

Der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, lehnt diese Form der Asylrechtsverschärfung deutlich ab. Es werde insbesondere der Situation der Roma in den betreffenden Ländern nicht gerecht, erklärte Romani Rose, denn alle einschlägigen Berichte des Europarates und anderer unabhängiger Organisationen belegen, dass Roma zunehmend diskriminiert und ausgegrenzt werden.

Mehr noch, durch die jetzt vorgenommenen Asylrechtsverschärfungen würden Roma nochmals auf neue Weise ins Zentrum von Rassismus und Diskriminierung gestellt, und zwar sowohl in Deutschland wie in den Herkunftsländern. In den Herkunftsländern würde die Reisefreiheit von Roma inzwischen massiv eingeschränkt, in Mazedonien gebe es bereits eine Gesetzesänderung, die Asylantragstellung in anderen Ländern unter Strafe stelle, während in Deutschland Roma pauschal als sogenannte »Armutsflüchtlingen« und »Scheinasylanten« stigmatisiert würden, so Rose.

 

Armut als Folge der Stigmatisierung und Ursache für erneute Diskriminierung

Besonders besorgt ist der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma darüber, dass jetzt erneut die Roma-Minderheit stellvertretend und pauschal als Ursache und Begründung der Asylrechtsverschärfung herhalten müsse. Auf der einen Seite werde die konkrete Lage von Roma in den Herkunftsländern ignoriert, auf der anderen Seite würden Roma, die auf der Flucht vor Diskriminierung und Rassismus sind, in Deutschland als »Scheinasylanten« zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht.

Tatsächlich stellt sich bei Roma, die aus bitterer Armut in den reichen Teil Europas fliehen die Frage: Ist Armut die Ursache der Flucht oder lediglich Symptom der Diskriminierung? Über Generationen werden Roma stigmatisiert, verfolgt und beispielsweise von Bildung und Arbeit ausgegrenzt und an die Ränder der Städte und Gesellschaft verbannt. Armut ist also nur Ausdruck und logische Folge all dieser Flucht- und Asylgründe.

 

»Bei Nacht und Nebel« abgeholt

Seit dem 20. Mai 2014 leben die Flüchtlingsfamilien in der Konstanzer Unterkunft in Angst. Rund zwei Dutzend Polizeibeamte umstellten kurz nach 2 Uhr nachts das Lager. Sie brachen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, drangen in das private Zimmer der Familie Osmanov ein und rissen Eltern und vier Mädchen im Alter zwischen 7 und 13 Jahren aus dem Schlaf. Die Kinder wurden zum Teil in Deutschland eingeschult und waren in Schule und beispielsweise einem Theaterprojekt integriert. Dennoch wurde die Familie »bei Nacht und Nebel« abgeholt und ohne Vorankündigung nach Mazedonien abgeschoben. Die Kinder hatten nicht einmal die Möglichkeit sich von ihren Freunden in der Schule zu verabschieden. Auch dies ist kein empörender Einzelfall, sondern Alltag in deutschen Flüchtlingslagern.

Alisa Alisanovic erinnern die nächtlichen Polizeiaktionen unwillkürlich an ihr Kindheitstrauma mit der Deportation ihres Vaters. Ihre Schwiegertochter ist durch den Angriff der Neonazis auf ihr Kind und sie selbst in gleicher Weise traumatisiert und deswegen in Behandlung. Der damals schwerverletze Sohn Sebastian erhält über Facebook wieder Post der serbischen Neonazis. Er zeigt einen Ausdruck mit der Nachricht: »Wir wissen, dass du derzeit nicht in Nis bist, falls du aber zurück kommst, machen wir dich kalt«. Die Neonazis werfen dem damals elfjährigen Opfer vor, einen ihrer Gefolgsleute ins Gefängnis gebracht zu haben. Vater Zoran Jusufovic legt einen serbiscchen Zeitungsartikel dazu, indem steht, dass ein Zeuge eines Prozesses gegen die Neonazi-Gruppe umgebracht wurde. »Das sind die gleichen Leute«, ergänzt er. Die Familie will auf keinen Fall in ihr Haus nach Nis zurück.

 

Einladung der VVN-BdA

Auf Einladung der VVN-BdA Kreisvereinigungen Ravensburg-Friedrichshafen und Konstanz-Singen waren Alisa Alisanovic, ihre Schwiegertochter Esma und die Enkelin Alisa Jusufovic Gäste auf der diesjährigen Gedenkveranstaltung zu Ehren der Toten des Überlinger Außenlagers des Konzentrationslagers Dachau auf dem KZ-Friedhof Birnau. Die vorwiegend italienischen Häftlinge sollten dort ab 1944 einen bombensicheren Stollen für die Friedrichshafener Rüstungsindustrie in den Fels treiben. Alisa Jusufovic spielte mit der Geige für die Verstorbenen. Auch ihr Großvater musste sich für die deutsche Kriegswirtschaft fast zu Tode schuften. Ihre Abschiebung ist in den nächsten Monaten wahrscheinlich.

Die Familie wird in der vierten Generation von Nazis und Neofaschisten gejagt und an Leib und Leben bedroht. Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Es ist Zeit, diese Tatsache in die öffentliche Diskussion zu bringen und die Nachfahren dieser Opfergruppe des Nationalsozialismus in Deutschland würdig zu behandeln und willkommen zu heißen. Ein Bleiberecht für Roma aus Opferfamilien scheint das Mindeste, was der rechtliche und moralische Nachfolger Nazi-Deutschlands diesen Menschen schuldig ist.

 

Länderseiten September/Oktober 2014

15. September 2014

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