»Zwielichtige Form«

geschrieben von Phillip Becher

12. August 2019

Antwort auf Erika Klantz′ Deutung des »Widerstandsrechts« (antifa 05/19)

Zwielichtiges, notstandsgesetzliches »Widerstandsrecht« – gegen wen?

Erika Klantz interpretiert Art. 20 Abs. 4 GG als späte »Reaktion auf die Machtübertragung an die Nazis«. Sie bindet den Absatz zugleich korrekt an seinen realen Ursprung: die 1968 unter der Ägide des Ex-Nazi Kiesinger verabschiedeten Notstandsgesetze, die den Passus als eine Art Postskriptum an den Artikel fügten, der die Bundesrepublik als sozialen und demokratischen Rechtsstaat definiert. Abs. 4 gewährt, so Erika Klantz, allen Deutschen »das Recht zum Widerstand gegen denjenigen […], der es unternimmt, diese Ordnung beseitigen«. Die Stärke und die Breite der von der VVN, den Gewerkschaften und somit auch von Teilen der Sozialdemokratie unterstützten Bewegung gegen die Notstandsgesetzgebung machten seinerzeit Konzessionen der damaligen Großen Koalition notwendig. Art. 20 Abs. 4 ist zwar ein solches Zugeständnis. Es ist laut Wolfgang Abendroth jedoch »in zwielichtiger Form« erfolgt und stellt bestenfalls ein rhetorisches Entgegenkommen dar, das seine eigentliche Intention kaum verbergen kann.

Der Widerstandskämpfer Wolfgang Abendroth, der in der letzten Ausgabe unserer Zeitschrift ausführlich zu Wort kam, hätte sich entschieden dagegen gewehrt, Art. 20 Abs. 4 eine »antifaschistische Intention« zu unterstellen. Er vertrat eindeutig eine andere Verfassungsinterpretation als Erika Klantz. Abendroth wies ausdrücklich auf folgende mit Art. 20 Abs. 4 verbundene Gefahren hin, die heute noch stärker als vor 50 Jahren ins Gewicht fallen müssen: Der Absatz sieht vor, dass Widerstand »[g]egen jeden« zulässig sein soll. Das auf diese Weise kodifizierte »Widerstandsrecht« kann also angesichts einer solchen Unbestimmtheit in das Gegenteil von dem verkehrt werden, was Erika Klantz vorschwebt, da es »auch der Obrigkeit eingeräumt« wird und somit potentiell »einer verfassungswidrig handelnden Exekutive […] als ‚Schutzbehauptung‘« zur Verfügung stünde: eine »völlige Pervertierung des Widerstandsrechts«, wie es unmissverständlich in Abendroths zeitgenössischer Kritik heißt.

Antifaschistinnen und Antifaschisten müssen sich bewusst machen, dass Abs. 4 das »aggressive Vorgehen« gegen die Kräfte der demokratischen Opposition legitimieren kann. Da Abs. 4 die Notstandsverfassung – und nicht den demokratischen und sozialen Rechtsstaat – »zu schützen bestimmt ist, kann der durch diese Norm legalisierte Widerstand sich konsequenterweise nur gegen den richten, der diese Notstandsverfassung nicht als verbindlich anerkennt.« Das Ergebnis ist nicht antifaschistischer Widerstand, sondern antidemokratische Subversion.

Widerstandspflicht: Verteidigung und Weiterentwicklung der Demokratie

Erika Klantz ruft als angebliche »Vorbilder« von Art. 20 Abs. 4 GG die »hessischen und bremischen Landesverfassungen der ersten Nachkriegsjahre« an, »die sogar eine Pflicht zum Widerstand vorsehen.« Hierbei entgeht der Autorin jedoch ein entscheidender Unterschied zur Notstandsverfassung: Nicht der von der Obrigkeit induzierte Pseudo-Widerstand, der sich gegen die Kräfte des demokratischen und sozialen Fortschritts richtet, sondern ausdrücklich der »Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt«, wie es in der hessischen Verfassung heißt, ist die Maßgabe der entsprechenden Dokumente. Sie rufen zum Widerstand gegen einen Machtmissbrauch auf, »dessen Träger oder Initiator der Inhaber der staatlichen Gewalt« ist. Man richtet den Blick also argwöhnisch auf die politisch Herrschenden, denen man aus gutem Grund hinsichtlich ihrer demokratischen Zuverlässigkeit misstraut.

Das heißt, um erneut mit Abendroth zu sprechen: »Demokratie beruht auf der ständigen Bereitschaft der demokratischen Kräfte des Volkes, sie zu schützen. Diese Bereitschaft im Ernstfall in demokratischen Massenaktionen praktisch zu zeigen, bleibt der geschichtliche Auftrag der […] Arbeiterklasse und aller anderen demokratischen Kräfte des Volkes […].« An den genannten Kräften liegt es, die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG genannten Grundsätze als programmatischen Gestaltungsauftrag wahrzunehmen – und gegebenenfalls gegen diejenigen durchzusetzen, die sich zur Aufrechterhaltung des Status Quo oder sogar bei Kurssetzung auf gesellschaftlichen Rückschritt auf Abs. 4 zu berufen suchen. Denn auf das wahre republikanische Widerstandsrecht gegen die Ungesetzlichkeit der politisch (und ökonomisch) Herrschenden darf der tatsächliche Souverän der Demokratie niemals verzichten. Art. 20 Abs. 4 GG ist hierbei ein trügerischer Kompass, den inzwischen sogar das intellektuelle Hinterland der AfD (namentlich das »Institut für Staatspolitik«) für die eigenen Zwecke entdeckt hat. Stärker angeraten wäre eine Orientierung an den von Abendroth mit dem antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes untrennbar verknüpften sozialen Bestimmungen der Verfassung (Art. 14 und 15 GG), die dabei helfen können, den Faschismus an der gesellschaftlichen Wurzel zu packen.

 

Texte Wolfgang Abendroths zum Thema – dort auch Quellen der hier angeführten Zitate:

– Bundesverfassungsgericht und Widerstandsrecht [1955], in: Arbeiterklasse, Staat und Verfassung, Frankfurt/Main 1975, S. 75-82.

– Chancen des Grundgesetzes (gemeinsam mit Barbara Dietrich), in: Friedrich Hitzer / Reinhard Opitz (Hrsg.): Alternativen der Opposition, Köln 1969, S. 87-104.

– Das Grundgesetz – sein antifaschistischer und sozialer Auftrag, in: Der antifaschistische Auftrag des Grundgesetzes. Eine Waffe der Demokraten. Antifaschistisches Arbeitsheft 11, Frankfurt/Main 1974, S. 16-21.

– Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme. 6. Auflage, Pfullingen 1976.

– Ein Leben in der Arbeiterbewegung, Frankfurt/Main 1976.

Dr. Phillip Becher ist Sozialwissenschaftler und arbeitet an der Universität Siegen. Im Herbst erscheint sein Buch »Faschismusforschung von rechts« im PapyRossa-Verlag.

Verschleiern und Verschleppen

geschrieben von Peter C. Walther

12. August 2019

Der Mord an Walter Lübcke verdeutlicht erneut die Bedrohung von rechts

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politiker Walter Lübcke hat eine Reihe von Zuständen ins Licht gerückt, die bis dahin in Politik und Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet geblieben sind oder gar aktiv verdunkelt wurden. Es sind die Zustände, die zu dem Mord gewissermaßen beigetragen haben.

Wesentlich ist dabei das nach rechts gerückte politische Klima in unserer Gesellschaft. Zu dessen Verursachern gehören nicht nur Pegida und AfD, sondern auch Politiker demokratischer Parteien, die wie beispielsweise Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Migration zur »Mutter aller Probleme« erklärten. Verschleiern und Verschleppen weiterlesen »

Auch mal eine gute Nachricht

geschrieben von Ernst Antoni

12. August 2019

Am 27. Juni meldete die offizielle »Rathaus Umschau« der Landeshauptstadt München: »Der Journalist Robert Andreasch wird für seine herausragenden journalistischen Leistungen mit dem Publizistikpreis der Stadt München geehrt. Der 45-jährige Fachjournalist dokumentiert seit über 20 Jahren die Entwicklung der rechtsextremen Szene in München, in Bayern sowie in ihrer oftmals deutschlandweiten und internationalen Vernetzung.« Mit dem Preis werden »Persönlichkeiten, die in München oder der Region München leben, für eine herausragende pub-lizistische Gesamtleistung in Wort, Ton und/oder Bild, verbreitet in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, im Hörfunk und/oder Fernsehen« ausgezeichnet. Auch mal eine gute Nachricht weiterlesen »

Nur Posen?

geschrieben von Janka Kluge

9. August 2019

 »Atomwaffen Division« (AWD) kündigt Terror an

Schon der Name lässt Schlimmes befürchten. Wer das Wort »Atomwaffen« nutzt, möchte den Eindruck vermitteln, selbige für seine Ziele auch einzusetzen. Es ist schon beruhigend, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Nazigruppe AWD nicht im Besitz von Atomwaffen ist. Trotzdem suggeriert ihr Name: Wir sind bereit, für die Errichtung eines weißen arischen Staates den Rest der Welt zu vernichten.

Die AWD ist vor fünf Jahren das erste Mal in den USA in Erscheinung getreten. In einem Video kündigten Mitglieder an, sich auf einen »Rassenkrieg« vorzubereiten. Amerikanische Ermittlungsbehörden gehen von mindestens 80 Mitgliedern aus. Unklar ist, wie viele Anhänger darüber hinaus von den kruden Gewaltfantasien fasziniert sind. Fünf von ihnen sind bereits wegen Mordes und geplanten Anschlägen auf ein Atomkraftwerk und einen Staudamm rechtskräftig verurteilt worden. Zu ihren Vorbildern gehört unter anderem der sogenannte »Islamische Staat«. Nur Posen? weiterlesen »

Fehlendes Vertrauen

geschrieben von P.C. Walther

9. August 2019

Bei der Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts sprach Bundesinnenminister Seehofer von einer »hohen Gefährdungslage«, die »ausgesprochen besorgniserregend« sei. Mit 24.100 habe die Zahl der Rechtsextremisten einen »neuen Höchststand erreicht«. Allerdings lag die Zahl der Rechtsextremisten schon im Jahr davor bei 24.000. Nur galt sie da nicht als besondere Bedrohung.

Bereits mit seinen Zahlen hält der Verfassungsschutz auch jetzt an seinem Weltbild fest, dass die größte Gefahr von links droht. Den 24.100 Rechtsextremisten folgt die Zahl von 32.000 »Linksextremisten«. Bekanntlich zählen dazu Antifaschisten und Nazigegner, wie auch z.B. Straßensperren gegen Naziaufmärsche als »linksextreme Gewalt« gelten. Fehlendes Vertrauen weiterlesen »

Wieder in Verruf geraten

geschrieben von Cornelia Kerth

9. August 2019

VVN-BdA-Bundesvereinigung soll die Gemeinnützigkeit entzogen werden

Hans-Georg Maaßen konnte als Chef des deutschen Inlandsgeheimdienst keine Menschenjagden in Chemnitz erkennen, dafür entdeckte er Linksextremisten in der SPD während er der AfD Tipps gab, wie sie einer Beobachtung durch seine Behörde entgehen könne. Der Mann konnte vom zuständigen Minister Seehofer nicht gehalten werden und musste gehen. Sein Geist aber blieb.

Am 17. Mai hat der bayrische Innenminister wieder einmal einen Bericht vorgestellt, in dem über die VVN-BdA der übliche Unsinn zu lesen ist: »Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN-BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.« Wieder in Verruf geraten weiterlesen »

Mandatsträger bedroht

6. August 2019

Bürgermeister und Mandatsträger in den Kommunen sind zunehmend rechten Bedrohungen und Gewalttaten ausgesetzt. Von 1.000 von der Fachzeitschrift »Kommunal« befragten Kommunalpolitikern hatten 40 Prozent bereits eigene Erfahrungen mit Bedrohungen, Hassmails und Beschimpfungen. Etwa jeder Zwölfte war tätlichen Angriffen ausgesetzt. Laut Bundeskriminalamt wurden im vergangenen Jahr 1.256 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger registriert, darunter 43 Gewalttaten.

Rechte Gewalt

6. August 2019

Im neuen Verfassungsschutzbericht 2018 wird die Zahl der Rechtsextremisten mit 24.100 angegeben, davon 12.700 gewaltorientiert. Nahezu unverändert blieb mit 19.409 auch die Zahl rechts motivierter Straftaten; leicht gestiegen dagegen die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten auf 1.088, darunter sechs versuchte Tötungsdelikte. Die Zahl fremdenfeindlicher Gewalttaten stieg von 774 auf 821, um 15,3 Prozent die Gewalttaten gegen Nazigegner (im VS-Bericht »Linksextremisten« genannt). Deutlich erhöht hat sich die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter von 16.500 auf 19.000. Wegen der Waffenaffinität bestehe hier ein »beachtliches Gefährdungspotential«. Gestiegen ist hier auch die Zahl der Gewalttaten von 130 auf 160.

Gemeinsam verhindert

6. August 2019

Bei der Oberbürgermeister-Wahl in Görlitz wurde ein Sieg des AfD-Kandidaten, der im 1. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatte, im zweiten Wahlgang verhindert. Erreicht wurde das, weil alle anderen Parteien auf weitere Eigenkandidaturen verzichteten und den CDU-Kandidaten, der im 1. Wahlgang an zweiter Stelle gelegen hatte, unterstützten. Gemeinsamkeit gegen die AfD führte somit zum Erfolg. Zu beachten ist allerdings auch, dass der AfD-Kandidat fast 45 Prozent der Stimmen erhielt. Der Abwehrkampf gegen die AfD ist deshalb noch lange nicht zu Ende.

Rechtsterroristen

3. August 2019

Wegen Bildung einer rechtsterroristischen Gruppierung hat die Bundesanwaltschaft nunmehr Anklage gegen acht Männer der Gruppe »Revolution Chemnitz« erhoben, die seit Oktober 2018 in U-Haft sitzen. Sie sollen unter anderem geplant haben, am 3. Oktober 2018 in Berlin Anschläge zu verüben und diese wie Taten linker Gruppen aussehen zu lassen. Das Ganze sollte der Auftakt sein für eine Anschlagserie im ganzen Land, um die demokratische Ordnung zu beseitigen. Die Gruppe spielte, neben AfD, Pegida, rechten Hooligans und anderen Neonazis, eine wesentliche Rolle bei den Ausschreitungen im vergangenen Herbst in Chemnitz. Nach »Oldschool Society« und der »Gruppe Freital« ist »Revolution Chemnitz« nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft die dritte vermutete rechtsterroristische Gruppierung seit Aufdeck-ung des NSU.

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