Auch die VVN-BdA ist betroffen
In den letzten Wochen haben sich die schlechten Nachrichten gehäuft:
- die VVN-BdA Bayern muss erneut gegen die Ablehnung der Gemeinnützigkeit infolge der sachlich falschen, gleichwohl gerichtlich bestätigten Behauptungen des bayrischen Landesamts für Verfassungsschutz klagen
- mehreren Kreisvereinigungen der VVN-BdA wird von den Finanzämtern in NRW in gleichlautenden Schreiben die Gemeinnützigkeit unter Hinweis auf die Nennung unserer Vereinigung im bayrischen VS-Bericht aberkannt
- die Rote Hilfe, seit fast 50 Jahren im Focus des Inlandsgeheimdienstes, soll gleich ganz verboten werden, weil ihr die gigantische Repressionswelle nach G 20 einen enormen Mitgliederzuwachs beschert hat, und
- der Bundesfinanzhof entscheidet, dass attac die Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Während unsere aktuellen Auseinandersetzungen in Bayern und NRW (s. Länderseiten) Teil der noch immer vom VS und mit ihm verbundenen Wissenschaftlern betriebenen Stigmatisierung des Antifaschismus als »linksextremistisch« sind, stellt das Urteil gegen attac eine neue Bedrohung zivilgesellschaftlichen Engagements dar. So teilt der Bundesfinanzhof in seiner Stellungnahme zum Urteil klar und deutlich mit: »Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat, …«. Maulkörbe für »Zivilgesellschaft« weiterlesen »



























