Rechte Straftaten

12. Oktober 2017

974 rechte Straftaten, darunter 56 Gewalttaten, registrierte das Bundeskriminalamt im zweiten Quartal 2017. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linksfraktion hervor. 358 Delikte richteten sich gegen Asylsuchende und Flüchtlinge, davon 46 gegen Flüchtlingsunterkünfte und 18 gegen Flüchtlingshelfer/innen. Gegen Muslime und deren Einrichtungen kam es im zweiten Quartal 2017 zu 192 registrierten islamfeindlichen Straftaten, bei denen 16 Menschen verletzt wurden. Die höchste Zahl von Gewalttaten seit 1993 erfassten die Verfassungsschutzbehörden in Berlin und Brandenburg im Jahr 2016. Es wurden 167 Gewaltdelikte erfasst, gegenüber 129 im Jahr davor.

AfD gegen Asylrecht

12. Oktober 2017

Die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und den Einsatz der Bundesmarine zur Abwehr von Flüchtlingen forderten die Spitzenkandidaten der AfD, Alexander Gauland und Alice Weidel, bei der Vorstellung des AfD- Konzepts zur Flüchtlings- und Entwicklungspolitik. Zuvor hatte Weidel bereits das Verbot der »linksextremen Antifa-Gruppierungen« gefordert. Die AfD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen verlangte die Wiedereinführung der »Extremistenklausel« bei der Förderung von Projekten und Initiativen gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Bei der Bundeswehr

9. Oktober 2017

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um mehrere Skandale bei der Bundeswehr hat die Zahl der internen Beschwerden über sexuelle Belästigung, rechtsextreme Vorfälle und Fehlverhalten von Vorgesetzten massiv zugenommen. Das bestätigte das Verteidigungsministerium. Danach wurden bislang 279 Fällen gemeldet, davon 96 mit rechtsextremem bzw. fremdenfeindlichem Hintergrund (gegenüber 63 im gesamten Vorjahr). Noch nicht geklärt waren bei Redaktionsschluss dieser Zeitung die Vorwürfe, dass bei der Abschiedsfeier für einen Kompaniechef des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Hitlergruß gezeigt und Neonazi-Lieder gesungen worden seien. Bestätig wurde bislang nur, dass ein Schweinekopfwerfen stattfand.

Antisemitismus

9. Oktober 2017

Vor steigendem Antisemitismus hat der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, gewarnt. In einigen Großstädten müsse davor gewarnt werden, sich als Jude zu erkennen zu geben. Das offene Tragen einer Kippa oder eines Davidsterns könne verbale oder körperliche Bedrohungen zur Folge haben. Sowohl in Schulen als auch auf Sportplätzen werde »Jude« als Schimpfwort verwendet. Der Bundesregierung warf Schuster vor, im Kampf gegen Antisemitismus zu zögerlich zu sein. Noch immer sei kein Beauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus ernannt worden.

VS-Praktiken I

9. Oktober 2017

Nach Recherchen der ARD-Magazine »Report« und »Fakt« hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Ermittlungen gegen die Neonazi-Organisation »Blood and Honour« unterbunden. Seit dem Verbot der Organisation beschwerten sich Ermittler von Kriminalämtern, dass ihnen benötigte Informationen vom Verfassungsschutz nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das wurde mit notwendigem »Quellenschutz« (Schutz von V-Leuten) begründet. Einer dieser V-Leute war der ehemalige Deutschland-Chef von »Blood and Honour«, Stephan Lange.

VS-Praktiken II

6. Oktober 2017

Das Bündnis »Aufstehen gegen Rassismus«, in dem neben der VVN-BdA auch Mitglieder aus gewerkschaftlichen, sozialdemokratischen, grünen und linksparteilichen Organisationen und Gruppierungen mitarbeiten, wird in Veröffentlichungen der Verfassungsschutz-Ämter von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg »extremistischen Aktivitäten« zugeordnet. Begründet wird das u.a. damit, dass zu dem Bündnis auch die »Interventionistische Linke« gehöre.

»Meinungsfreiheit«

6. Oktober 2017

Zu einer im südhessischen Kreis Wetterau vom Kreis-Parlament einberufenen Flüchtlingskonferenz erschien der NPD-Abgeordnete Daniel Lachmann in einem T-Shirt mit der Aufschrift »Asylbetrüger? Nein Danke!«. Landrat Joachim Arnold (SPD) verwies ihn daraufhin des Saales. Das Verwaltungsgericht Gießen erklärte den Rauswurf des NPD-Politikers für unrechtmäßig. Die Aufschrift auf dem T-Shirt sei »von der Meinungsfreiheit gedeckt«.

Freispruch für Tim

6. Oktober 2017

Sechseinhalb Jahre lang wurde der Berliner Antifaschist Tim H . von der sächsischen Polizei und Justiz verfolgt. Ihm wurde Landfriedensbruch und Rädelsführerschaft bei den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch im Februar 2011 in Dresden vorgeworfen. 2013 verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden daraufhin zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. 2015 minderte das Landgericht das Urteil zu einer Geldstrafe; in einem weiteren Verfahren im Januar 2017 kam es schließlich zum Freispruch. In beiden Fällen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein und bestand auf einer Bestrafung. Das Oberlandesgericht Dresden wies den Revisionsanspruch der Staatsanwaltschaft nunmehr endgültig zurück. Zwischenzeitlich wurden die rund 10.000 Euro Verfahrenskosten für Tim durch Spenden und Solidaritätsaktionen aufgebracht.

Ungeklärter Tod

3. Oktober 2017

Über zwölf Jahre nach dem immer noch unaufgeklärten Feuertod des in einer Polizeizelle in Dessau verbrannten Asylsuchenden Oury Jalloh wurde nunmehr der Staatsanwaltschaft Dessau der Fall entzogen und der Staatsanwaltschaft Halle für neue Ermittlungen übertragen. Nach bisheriger Darlegung von Polizei und Justiz habe der an Händen und Füßen gefesselte Häftling sich selbst verbrannt. Die »Initiative im Gedenken an Oury Jalloh« wirft dagegen der Polizei vor, den gefesselten Häftling getötet zu haben. Von der Initiative beauftragte Gutachter erklärten, dass eine Selbsttötung unter diesen Umständen nicht möglich gewesen sei.

Nasenkontrolle und Wegsperren

geschrieben von Ernst Antoni

3. Oktober 2017

Vorbeugehaft, Präventivgewahrsam,…Altbekannte Begriffe schwirren in Zusammenhang mit einer Gesetzesmaßnahme des Bayerischen Landtags vom 19. Juli herum. Einer fehlt: »Schutzhaft« will die Neuerung im Verhaftungswesen nun doch keiner nennen. Dafür gibt es die schöne Bezeichnung für Leute, die von der Maßnahme im freistaatlichen »Polizeiaufgabengesetz« künftig betroffen sein sollen: »Gefährder«.

Wer als solcher gesehen wird, war der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums zu entnehmen: »Besonders wichtig ist es dem bayerischen Innenminister, die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme. Die Notwendigkeit habe beispielsweise auch der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt.«

Wer gerade als »Gefährder« betrachtet wird, darüber kann die Polizei entscheiden. Dann kann der oder die ins Behördenauge Gefasste weggesperrt werden. Nicht nur für 14 Tage, wie bisher schon bei Vorbeugehaft möglich, sondern im Grunde genommen auf unbefristete Zeit. Beim Aussuchen der »Gefährder« sind den Ordnungskräften bestimmt die einschlägigen Geheimdienste gerne behilflich.

Damit Minister Herrmann sieht, dass auch der Bundesinnenminister nicht schläft, als dessen Nachfolger er ja bereits im Gespräch ist, hat Thomas de Maizière kürzlich ein schönes Pilotprojekt gestartet. Die »automatische Gesichtserkennung« am Berliner Bahnhof Südkreuz. Klappt die erst richtig, geht’s noch einfacher: Erst Nasenkontrolle, dann Wegsperren.

 

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