»Grenzschützer«

3. August 2017

Zunehmend werden Flüchtlinge aus Seenot von zivilen Helfern gerettet. Eine dieser Rettungsinitiativen ist der Verein »Mission Lifeline«. Er sammelt Spenden, um mit einem eigenen Schiff im Mittelmeer sonst Ertrinkende zu retten. Die Dresdner Staatsanwaltschaft leitete jedoch gegen die beiden Vorsitzenden der Initiative ein Ermittlungsverfahren wegen des »Verdachts möglicher Einschleusungen« ein. Zuvor war bereits der Pegida-Betreiber Lutz Bachmann gegen den Verein aufgetreten. Die rechtsextremen »Identitären« wie-derum kündigten ihrerseits an, gegen Rettungsgruppen und deren Schiffe vorzugehen; damit wolle man »unsere Grenzen vor illegaler Einwanderung schützen«.

Richter abgelöst

3. August 2017

Nachdem die zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts Neubrandenburg erst durch einen Entscheid des Oberlandesgerichts dazu gezwungen werden musste, den Prozess gegen den SS-Sanitäter im KZ Au-schwitz, Hubert Z., überhaupt zu eröffnen, fiel der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch Beobachtern durch »aggressives Desinteresse« am Schicksal von Auschwitz-Opfern auf. Er lehnte z.B. unnachgiebig die Zulassung eines Nebenklägers ab. Vom Landgericht wurde nunmehr der Vorsitzende Richter zusammen mit seinen beiden Beisitzer-Kollegen wegen Befangenheit abgelöst.

Berufsverbotsopfer

31. Juli 2017

Die Anfang Juni in Berlin tagende Ministerpräsidentenkonferenz nahmen ehemalige Berufsverbots-Betroffene zum Anlass, erneut ihre Rehabilitierung zu fordern. Vor 45 Jahren hatte eine Ministerpräsidentenkonferenz den Radikalenerlass beschlossen. Er führte zu rund 11.000 Berufsverbotsverfahren. Über 3,5 Millionen Menschen wurden vom Verfassungsschutz »überprüft«.

Weiterhin ungeklärt

31. Juli 2017

Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat seinen Bericht vorgelegt. Ein wesentliches Ergebnis ist die Feststellung, dass nach wie vor »weitreichende Mängel« bei der Aufklärung der Verbrechensserie und des »staatlichen Versagens« bestehen. Das Täterumfeld der NSU-Terroristen sei nicht erhellt worden. Der Ausschuss hegt starke Zweifel daran, dass die Täter nur aus einem Trio bestanden. Im Zusammenhang mit der Arbeit des hessischen Untersuchungsausschusses wurde bekannt, dass zumindest zwei Verfassungsschutzbehörden bereits Ende der 90er Jahre, also vor Beginn der Mordtaten, einen Hinweis auf »Nationalsozialistische Untergrundkämpfer« erhalten haben. Doch dem wurde ebenso wenig wie in den meisten anderen Fällen nachgegangen. Näheres Material darüber unterliegt der Geheimhaltung – teilweise für 90 bis 120 (!) Jahre. Andere Unterlagen sind bekanntlich vernichtet worden.

Gesamtkonzept fehlt

31. Juli 2017

Das »Fehlen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Antisemitismus« bemängelte der Koordinator des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, Patrick Siegele, bei der Vorlage des Antisemitismus-Berichts des Kreises. Er empfiehlt neben der Berufung eines Antisemitismus-Beauftragten eine »konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten« und die dauerhafte Förderung von Präventionsmaßnahmen insbesondere von zivilgesellschaftlichen Trägern. Die Bekämpfung des Antisemitismus bleibe eine »dauerhafte Aufgabe für Politik und Gesellschaft«.

Ein Ex-REP beim BAMF

28. Juli 2017

Ein ehemals führendes Mitglied der rechtsextremen Partei »Die Republikaner«, der u.a. stellvertretender Landesvorsitzender in Hessen war, arbeitet als Entscheider in der Offenbacher Außenstelle der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstehenden Erstaufnahmeeinrichtung Gießen. Ein BAMF-Sprecher erklärte lt. Frankfurter Rundschau, dass die »Republikaner« seit 2002 vom Verfassungsschutz nicht mehr beobachtet würden und auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts »nicht als verfassungsfeindliche Partei anzusehen« seien.

Aktionen mit Waffen

28. Juli 2017

Bei Razzien in Thüringen und Niedersachsen wurden bei Neonazis und Rechtsextremisten Waffen und Munition gefunden. Die Razzien erfolgten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Einige der Beschuldigten sollen der »Europäischen Aktion« angehören, einer international agierenden rechtsextremen Bewegung, die u.a. Ausbildungscamps mit Waffen organisiert. Nach Auskunft der Bundesregierung besitzen 750 Rechtsextreme in Deutschland einen Waffenschein. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-MdB Martina Renner hervor. Die Zahl legaler Schusswaffenbesitzer im rechtsextremen Bereich hat sich damit erhöht. 2014 waren es rund 400. Erhöht hat sich dem Bericht zufolge auch die Zahl der Angriffe mit Waffen auf Flüchtlinge, Unterkünfte und Helfer. Registriert wurden 79 solcher Fälle im Jahre 2016; im Jahr zuvor waren es rund dreißig.

Neonazi-Chef V-Mann

28. Juli 2017

Der ehemalige Deutschland-Chef der seit 2000 verbotenen Neonazigruppierung »Blood and Honour«, Stephan Lange, war offenbar V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Das geht aus Recherchen der ARD-Magazine Fakt und Report hervor. »Blood and Honour« gilt als wichtigster Unterstützer der rechtsterroristischen NSU-Gruppe.

Gedränge am Tatort

geschrieben von Janka Kluge

25. Juli 2017

Im Mordfall Michele Kiesewetter bleiben viele Fragen offen

Vor zehn Jahren wurde die Polizistin Michele Kiesewetter in Heilbronn ermordet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft waren in diesen zehn Jahren davon geprägt, dass falschen Spuren nachgegangen wurde und andere nicht verfolgt und einfach ignoriert wurden. Am Anfang war die Polizei davon ausgegangen, dass die Tat von einer Gruppe reisender Roma(!) verübt worden war.

Erst nach der Selbstenttarnung des NSU-Trios vollzog die Bundesstaats-anwaltschaft eine Kurskorrektur. Die rassistisch geprägten Ermittlungen wurden eingestellt und Mundlos und Böhnhardt als Täter präsentiert. Auf dem Bekennervideo, das Beate Zschäpe auf ihrer Flucht verschickt hat, ist eine kurze Sequenz mit Bildern vom Tatort in Heilbronn zu sehen.

Doch zehn Jahre nach dem Mord sind nach wie vor viele Fragen ungeklärt und die Staatsanwaltschaft lässt auch keine Bereitschaft erkennen, sie noch klären zu wollen. Da ist beispielsweise die Frage, warum gerade Michele Kiesewetter ermordet wurde. Bereits früh war klar, dass die Polizistin wie die Täter aus Thüringen kam. Der NSU ist aus dem Netzwerk des Thüringer Heimatschutzes hervorgegangen. Hier hatten sich unterschiedliche Kameradschaften und Nazigruppen unter der Führung von Tino Brandt organisiert. Teile dieser Gruppen hatten Kontakte zu Kriminellen, die in den Handel mit Waffen und Rauschgift verstrickt waren. Genau in diesem Milieu hat Michele Kiesewetter in Süddeutschland immer wieder verdeckt ermittelt. Am Tag vor ihrer Ermordung war sie mit einem Kollegen in einer Böblinger Pizzeria verabredet. Vor dem baden-württembergischen Untersuchungsausschuss hat er ausgesagt, dass sie sich an jenem Abend verfolgt und bedroht gefühlt habe.

Eine Auswertung der Funkzellendaten am Tatort hat ergeben, dass im Bereich des Tatorts allein 16 Handys eingeloggt waren, deren Besitzer Bezüge zur organisierten Kriminalität Osteuropas hatten. Obwohl die ermittelnden Beamten die Spur für so wichtig hielten, dass sie ihr weiter nachgehen wollten, wurden sie von der Staatsanwaltschaft gestoppt.

Die Staatsanwaltschaft hält auch bis heute alle Zeugen für unglaubwürdig, die unabhängig von einander mehrere Männer gesehen haben, die vom Tatort geflohen sind. Einer von ihnen soll »Davej, davej!« gerufen haben, bevor er in ein vorbeifahrendes Auto gesprungen ist. Davej ist russisch und heißt »los, schnell«. Trotz aller Hinweise, dass es mehr als zwei Täter gegeben haben muss, beharrt die Bundesstaatsanwaltschaft auf der These der beiden Einzeltäter. Vielleicht will sie damit verhindern, dass bekannt wird, wie viele Mitarbeiter von unterschiedlichen Geheimdiensten damals vor Ort oder in unmittelbarer Nähe waren.

Beim Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg hatte sich vor einigen Wochen eine Rechtsanwältin gemeldet, die aussagte, dass eine »Kontaktperson« ihr gesagt habe, zur Tatzeit auf der Theresienwiese in Heilbronn gewesen zu sein und dass es um Waffengeschäfte gegangen sei. Die Anwältin war eine der Verteidigerinnen im Prozess gegen die Sauerlandgruppe. Bei der Gruppe handelte es sich um Islamisten, die in Deutschland einen Anschlag verüben wollten, aber bereits während der Planungen von Verfassungsschutz und LKA überwacht worden sind.

Ein Verfassungsschützer aus Stuttgart war zu der Zeit ebenfalls auf dem Weg zur Heilbronner Theresienwiese. Er wollte sich nach eigenen Angaben mit einem Informanten aus der Ulmer und Neu-Ulmer Salafistenszene treffen. Zu diesem Treffen sei es dann aber wegen der hohen Polizeipräsenz nicht gekommen. Auf dem Weg nach Heilbronn wurde ein Auto wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Als die Polizei das Kennzeichen prüfte, staunte sie nicht schlecht, auf ein Auto gestoßen zu sein, das vom amerikanischen Geheimdienst benutzt wird. Mittlerweile ist klar, dass ein Mitarbeiter des FBI auf dem Weg nach Heilbronn war. Der türkische Geheimdienst soll ebenfalls mit mindestens einer Person vor Ort gewesen sein.

Was, wenn hier zwei Geschehen fast zur selben Zeit am gleichen Ort stattgefunden haben? Zum einen war ein Treffen mit einem Informanten aus der Islamistenszene geplant. Vielleicht sollte sie wirklich mit Waffen versorgt werden. Dieses Treffen muss so brisant gewesen sein, dass Geheimdienstmitarbeiter verschiedener Ländern anwesend waren, oder sich auf dem Weg dorthin befanden. Gleichzeitig fand der Mord an Michele Kiesewetter statt. Wegen der hohen Polizeipräsenz kam es dann nicht zu dem geplanten Treffen. Und um die Operation der Geheimdienste zu decken unternahm die Bundesstaatsanwaltschaft anschließend alles in ihrer Macht Stehende, um von ihr abzulenken. Wenn die Ereignisse rund um den Mord an Michele Kiesewetter so betrachtet werden, ergibt auf einmal vieles Sinn.

 

Fast zur Nebensache wurde es dann, dass ein Filmteam des SWR, welches Aufnahmen anschaute, die kurz nach dem Mord gemacht worden sind, den Schriftzug des NSU an einer Wand in der Nähe des Tatorts entdeckte. Wer soll das gewesen sein? Für das LKA bestand die Heilbronner Naziszene immer nur aus handlungsunfähigen Trinkern.

»Wir klagen an«

geschrieben von Markus Roth

25. Juli 2017

Im Mai fand in Köln das »NSU-Tribunal« statt

Das Münchner Verfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und Unterstützer neigt sich dem Ende zu. Doch die Ergebnisse der Verhandlungen sind ernüchternd. Wer gehofft hatte, über das weit verzweigte Netzwerk des NSU oder die Verstrickung der Sicherheitsorgane in die Terrorserie mehr zu erfahren, wurde bisher enttäuscht. Angeklagt sind nur wenige Neonazis. Relevante Fragen, die durch die Nebenklage der Angehörigen der Opfer immer wieder gestellt werden, bleiben unbeantwortet. Auch die Untersuchungsausschüsse der Länder und im Bundestag umschiffen die Probleme eher und verheddern sich im Kleinklein. Merkels Versprechen von 2012, den NSU-Komplex vollständig aufzuklären, bleibt unerfüllt. In der politisch-juristischen Inszenierung werden die Opfer des NSU zu StatistInnen und der NSU zum Ausrutscher der Sicherheitsbehörden. Dabei ist doch offensichtlich, dass der NSU nur morden konnte, weil Neonazis von Teilen der Gesellschaft und des Staates verharmlost, geschützt und gefördert wurden. Rassistische Klischees gegenüber den migrantischen Opfern verhinderten eine Aufdeckung der wahren Hintergründe. Auch die »kritische Öffentlichkeit« versagt hier auf ganzer Linie. Doch wo kommen diese Zusammenhänge zur Sprache und wird an ihrer Überwindung gearbeitet?

Die 60seitige Anklageschrift des NSU-Tribunal gibt es als Broschüre zum download unter nsu-tribunal.de  Das Tribunal wurde filmisch festgehalten. Auf dem Youtube-Kanal gibt es zahlreiche Kurz-Dokus von den einzelnen Workshops und Veranstaltungen.

Die 60seitige Anklageschrift des NSU-Tribunal gibt es als Broschüre zum download unter nsu-tribunal.de
Das Tribunal wurde filmisch festgehalten. Auf dem Youtube-Kanal gibt es zahlreiche Kurz-Dokus von den einzelnen Workshops und Veranstaltungen.

Leerstelle Opferperspektive

Um einige Leerstellen der Aufarbeitung zu schließen, aber vor allem um die Opferperspektive in den Mittelpunkt zu rücken, fand in Köln-Mühlheim das NSU-Tribunal mit rund 800 Teilnehmenden statt. An fünf Tagen konnten in kleineren Workshops und größeren Abendveranstaltungen rund um den NSU-Komplex, Alltagsrassismus und die Kämpfe dagegen diskutiert werden. Zentral waren die Geschichten der Betroffenen des NSU-Komplexes, die im geschützten Rahmen ihrer Trauer Ausdruck verleihen, ihre Analysen präsentieren und ihre Forderungen stellen konnten. Der Ort in der Nähe der Keupstraße wurde bewusst gewählt. Hier ließ der NSU 2006 eine Nagelbombe explodieren. Die vor allem türkischstämmigen Gewerbetreibenden waren jahrelang falschen Verdächtigungen durch die ErmittlerInnen und durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Nach der Selbstenttarnung des NSU 2012 gründeten sie die Initiative »Keupstraße ist überall« um auf ihre Erfahrungen als Opfer von Neonazigewalt aufmerksam zu machen. Die Initiative ermutigte viele andere ihre Stimme ebenfalls zu erheben. Ihre Forderung: Den NSU als Komplex wahrzunehmen und die Aufklärung entsprechend breit anzulegen.

Da dies in den letzten vier Jahren nicht durch die zuständigen Stellen erfolgte, wurde nun ein eigener Beitrag zur Aufklärung geliefert. Das Tribunal mündete in neun Anklagepunkten gegen etwa 100 namentlich genannte Personen. Darunter nicht nur viele Neonazis, PolizistInnen und Verfassungsschützer-Innen, sondern auch PolitikerInnen und JournalistInnen. Denn so die Tribunal-MacherInnen: »Jeder besitzt einen Spielraum und kann sich entscheiden, ob er ein Opfer anlügt, eine Akte vernichtet, ein Gedächtnis vor Gericht verliert oder wider besseres Wissen die Aufklärung behindert oder nicht.« Wer den NSU-Komplex tatsächlich aufklären will, muss all diese Dimensionen betrachten.

Die Anklage

Als erster Punkt wird die gesellschaftliche Akzeptanz und das Klima der Straffreiheit für rassistische Gewalt zur Geburtsstunde des NSU in den 90er Jahren aufgeführt. Nicht nur der Polizeieinsatzleiter bei dem Pogrom am Rostocker Sonnenblumenhaus 1992, Siegfried Kordus, wird hier benannt, sondern auch die jetzige Bundeskanzlerin, die damals als Bundesjugendministerin die akzeptierende Jugendarbeit für Neonazis forcierte. Ein weiterer Anklagepunkt befasst sich mit der Durchführung und Planung des Neonaziterrors. Alte Bekannte aus dem Blood&Honour Spektrum und V-Personen finden sich hier wieder. Die Verharmlosung und Leugnung rechtsterroristischer Strukturen und indirekte Förderung als »Möglichkeitsstrukturen« kommen ebenso zur Sprache. Ein Angeklagter, der Totalitarismusforscher Eckhard Jesse, der den Sicherheitsbehörden immer wieder bescheinigte, dass die Neonaziszene eher subkulturell geprägt ist und als Gefahr hochgespielt werde. Für einige Furore dürfte noch der Anklagepunkt zur medialen (De-)Thematisierung des rassistischen Tatmotivs und die Diffamierung der Opfer sorgen. Hier werden namhafte JournalistInnen, wie der aktuell vom NSU-Prozess berichtende ARD-Terrorexperte Holger Schmidt, benannt.

Wahrscheinlich war das ein Grund dafür, dass das Tribunal nur wenig medialen Wiederhall fand. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob der Anspruch der Anklage, dass die Gesellschaft politische und nicht nur juristische Konsequenzen ziehen möge, erfüllt wird.

 

 

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