Zurück zum Heldengedenken

geschrieben von Ulrich Schneider

15. Dezember 2016

Zum Streit im Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge (VDK)

Im September 2016 wäre es im VDK beinahe zu dem öffentlichen Eklat gekommen, dass der 2013 gewählte Präsident Markus Meckel, damals von der Bundesregierung als »Vorzeige-Ossi« für diese Position vorgeschlagen, von der Bundesversammlung vorzeitig aus dem Amt entlassen worden wäre.
Um diesen Konflikt zu verstehen, ist ein Blick in die Historie dieses Verbandes sinnvoll. Gegründet im Dezember 1919 wollte die Organisation – im Sinne der »Dolchstoß«-Ideologie – die Gräber der deutschen Helden im Ausland betreuen, da man von der »Weimarer Koalition« solche Initiativen nicht erwartete. Folgerichtig verstand sich der Verband als Teil der militaristischen Traditionspflege und ordnete sich 1933 problemlos in das faschistische System ein. Zwar wurde die Betreuung der Soldatenfriedhöfe nun dem »Gräberdienst der Wehrmacht« übertragen, aber die ehemaligen Funktionäre des »Volksbundes« fanden sich im System wieder.
Als vorgeblich »humanitäre Organisation« übernahm der VDK ab 1954 im Auftrag der Bundesregierung die Sicherung und Betreuung der deutschen Soldatengräber. Mitte der 60er Jahre begannen die ersten Einsätze mit Jugendlichen, die in Workcamps bei der Pflege von Grabstätten halfen. Formuliertes Ziel war die »Versöhnung über den Gräbern«, was zuerst in den westeuropäischen Ländern praktiziert wurde und – seit den 80er Jahren – zunehmend auch gegenüber den osteuropäischen Staaten.
Die gesellschaftliche Akzeptanz und die Finanzierung der Arbeit basierten auf zwei Säulen. Zum einen waren es Spenden von »Freunden« der Arbeit, in der Regel Angehörige der Kriegsgeneration, die eine würdevolle Grabstätte für die eigenen Familienmitglieder wünschen, zum anderen sind es öffentliche Gelder für die Betreuung der Kriegsgräberanlagen, da diese Toten ein dauerhaftes Liegerecht haben. Mit dem biologischen Verschwinden von großen Teilen der Kriegsgeneration geriet auch der Volksbund in einen zunehmenden Legitimationsdruck und – ganz unmittelbar – eine finanzielle Schieflage. Solange man sich noch mit Umbettungen und der Sicherung von Grabanlagen beschäftigen konnte, gab es genügend finanzielle Mittel und keinen »Handlungsdruck«. Man beging den »Volkstrauertag« zusammen mit der Bundeswehr und anderen Honoratioren, man führte einige – medial gut präsentierte – Jugendcamps durch und glaubte sich damit gut aufgestellt.
Im Herbst 2013 wurde Markus Meckel von der Bundesversammlung mit überwältigender Mehrheit zum Präsidenten gewählt und man erwartete von dieser Personalie eine erhöhte Akzeptanz auch in den östlichen Bundesländern, wo zwar große Friedhofsanlagen bestanden, der VDK selbst aber als äußerst reaktionär angesehen wurde. Und Markus Meckel versuchte tatsächlich, diesem Anspruch zu genügen, indem er einerseits den politischen »Grüß-August« gab, andererseits aber auch versuchte, einen internen Reformkurs auf den Weg zu bringen, der den VDK für neue Aufgaben »zukunftsfähig« machen sollte.
Dazu gehörte beispielsweise, dass er dem VDK ein neues »Leitbild« verpassen wollte, bei dem der Zweite Weltkrieg von deutscher Seite als »Angriffs- und Vernichtungskrieg« bezeichnet wurde und in dem Appell »Völkermord verjährt nicht« selbst die Übernahme einer »historischen Verantwortung für den Völkermord im damaligen ›Deutsch-Südwestafrika‹« formuliert wurde. Zudem versuchte Meckel, sich in aktuelle militärische Konflikte mit einem Statement des VDK einzubringen.
Mit solchen politischen Zeichensetzungen ging Meckel der reaktionären Mehrheit in den Landesverbänden eindeutig zu weit. Statt sich mit seinen Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen, wurde – wie selbst die »Junge Freiheit« eingestehen musste – mit Intrigen und politischen Behinderungen der Arbeit des Präsidenten eine Stimmung geschaffen, vor deren Hintergrund Meckel im September 2016, noch vor Beginn der Bundesversammlung, seinen Rücktritt erklärte. In wie weit sein in den Medien thematisierter autoritärer Führungsstil diesen Konflikt verstärkt hatte, ist dabei unerheblich.
Ersetzt wurde Meckel auf der Göttinger Bundesversammlung durch den ehemaligen Generalinspekteur der Bundeswehr Wolfgang Schneiderhan, der dazu aufrief, »die aufgetretenen Gegensätze innerhalb des Volksbundes wieder zu vereinen«. Konsequenterweise wird nun auf der Homepage auch wieder für den »21. Ostpreußentag« in Neubrandenburg geworben. Und die Generalsekretärin Daniela Schily, die selber gegen Meckel intrigiert hatte, zeigte schon im August 2016, welche politische Richtung ihr vorschwebt. Sie besuchte mit Kriegsministerin Ursula von der Leyen den Soldatenfriedhof in Halbe. Dort erklärte die Ministerin: »Halbe sei angesichts der aktuellen Kriege in der Welt ein wichtiger Ort der Ermahnung.« Was in ihrer der Ansprache und der Pressemitteilung des VDK völlig fehlt, ist jeglicher Hinweis auf das verbrecherische faschistische Regime, das auch an dieser Stelle den »Endsieg« erkämpfen wollte.

 

NS-Justiz nach 1945

geschrieben von Ulrich Sander

15. Dezember 2016

Nachkriegsurteile gegen Naziopfer müssen endlich aufgehoben werden!

Das Düsseldorfer Landgericht hat im September 1961 Karl Bennert aus Solingen zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und lange Zeit in Untersuchungshaft gehalten, weil er die Friedensbewegung kommunistisch infiltriert haben soll. Karl Bennert  sei bezeichnenderweise »bereits im Jahre 1934 wegen Staatsgefährdung für 19 Monate hinter Schloß und Riegel gesetzt« worden, berichtete die Lokalpresse. Auch das Nachkriegsgericht bezog sich ausdrücklich auf Bennerts antifaschistischen Widerstandskampf und seine damalige Verurteilung. Diese wurde als Vorstrafe gewertet – und so geschah es in unzähligen Verfahren der politischen Strafjustiz. In vielen Fällen waren die Richter über die NS-Verfolgten solche, die schon vor 1945 »Recht« sprachen.

Die Studie »Die Akte Rosenburg« ist auf den Seiten des Ministeriums einzusehen (www.bmjv.de)

Die Studie »Die Akte Rosenburg« ist auf den Seiten des Ministeriums einzusehen (www.bmjv.de)

Zudem wurde den ehemaligen kommunistischen Widerstandskämpfern in der BRD im Falle ihrer erneuten Verurteilung häufig die Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht aus der Nazizeit entzogen, weil sie gegen Paragraph 6 des Bundesentschädigungsgesetzes verstoßen und »gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung« gearbeitet hätten. Die Zahl der Verurteilungen in politischen Prozessen gegen die »unbelehrbaren« Linken wird auf rund zehntausend geschätzt. Das KPD-Verbotsurteil bot Nazijuristen vielfältige Möglichkeiten, die Verfolgung ihrer Gegner fortzusetzen.
Jetzt wurde eine Studie über die personelle Zusammensetzung des Bundesjustizministeriums in den Jahren bis Ende der Siebziger bekannt. 77 Prozent waren ehemalige NSDAP-Mitglieder. Der Forscher Christoph Saffering stellte fest: »Man findet nirgends Worte des Bedauerns« (Süddeutsche Zeitung, 10.10.16).
Allerdings gab es vor zwanzig Jahren einmal Worte des Bedauerns. Und zwar als der Bundesgerichtshof (BGH), 5. Senat in Berlin, sich von seinen Urteilen zugunsten der furchtbaren Juristen des Naziregimes abwandte, die als NS-Richter Todesurteile zu verantworten hatten. Die BGH-Selbstkritik: Die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland sei in den 50er Jahren zum Teil »politische Justiz« gewesen. Wie kam es zu dieser Einsicht? Es galt, die DDR-Richter und Staatsanwälte pauschal zu verurteilen und dazu hätte der pauschale Freispruch für die NS-Justiz nicht mehr gut gepasst. Die Selbstkritik des BGH wurde zur Begründung für die faktische Fortsetzung der Justiz zugunsten alter Nazis und des Kalten Krieges genommen. Denn es wurden nicht die politischen Urteile des BGH aufgehoben, die verbindlich waren für das gesamte Rechtswesen in den fünfziger und sechziger Jahren. Auf der Grundlage dieser Urteile sind Kommunistinnen und Kommunisten und solche, die man dafür hielt, darunter antifaschistische Widerstandskämpfer, die unter Hitler gelitten hatten, von einer bundesdeutschen Gesinnungsjustiz zu Haftstrafen bis zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Es wurde gegen eine halbe Million Bürgerinnen und Bürger ermittelt. Arbeitslosigkeit, Berufsverbote und erhebliche Diskriminierungen für völlig Unbeteiligte waren zig tausendfach die Folge. Bis heute sind die Opfer dieser Justiz des Kalten Krieges nicht rehabilitiert worden. Ihre Renten sind gemindert, ihre Rentenansprüche als Opfer des Faschismus blieben aberkannt.
Während unbelehrbare Nazis höchste Staatsämter erklommen und größte Pensionen verzehrten, blieb es bei den Strafen für ihre Opfer und beim Entzug der sog. Wiedergutmachung. Über die Mehrheit der Nazijuristen, die bis in die siebziger Jahre in der Bundesrepublik Deutschland Recht sprachen, wird nun endlich berichtet. Wann werden ihre über zehntausende Opfer rehabilitiert? Müssen wir auf »Worte des Bedauerns« erneut 50 Jahre warten?
Wie weiter mit der politischen und juristischen Auseinandersetzung um das KPD-Verbot, das in diesem Jahr seinen 60. Jahrestag hatte? Diese Frage stellte sich auch der Bundesausschuss der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/VVN-BdA, der die Forderung nach Aufhebung des KPD-Verbortsurteils bekräftigte. Da die Verwirklichung dieser Forderung nicht leichter wird, denken Demokraten und Antifaschisten über eine Alternative beziehungsweise Sofortmaßnahme nach. Es besteht bei der VVN-BdA Interesse an der Lösung à la § 175, d.h. man greift nicht nur das gesamte Verbotsurteil an, sondern vor allem die einzelnen Bestrafungen und fordert eine Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges, so wie die älteren Homosexuellen jetzt die Aufhebung ihrer Urteile anstreben.
Damit wäre Karl Bennert nicht mehr persönlich geholfen, aber sein Andenken wird nicht länger beschädigt. Für seine Rehabilitierung setzte sich auch die VVN-BdA Solingen ein, welche jetzt die Aufstellung einer Stele für ihn durchsetzte. Damit soll auch daran erinnert werden, dass er 1945 mit der Aktion »Weiße Tücher« die kampflose Übergabe seiner Stadt an die US-Army durchsetzte, die ihn dann mit der Ermittlung gegen Gestapobeamte beauftragte, welche über 60 Kriegsendphasenopfer in der Wenzelnbergschlucht ermordeten. Bennert konnte Täter namhaft machen. Sie wurden nie bestraft, nur er selbst.

 

Ein ganz schön langer Prozess

15. Dezember 2016

antifa-Gespräch mit Robert Andreasch von »NSU-Watch«

antifa: Der NSU-Prozess zieht sich, über 300 Verhandlungstage sind es schon, dazwischen gab es immer wieder lange Pausen. Einerseits verlautet nun oft, dass er jetzt in seine Schlussphase gehe, dann gibt es aber doch wieder neue Entwicklungen, Zeugenbefragungen, die in eine andere Richtung zu weisen scheinen…
Robert Andreasch: Wenn über »den Prozess« gesprochen wird, sollten die Leute sich klar sein: Über was und über wen reden wir? Die Anklagebehörde etwa legt da ein ganz anderes Verhalten an den Tag als die Nebenkläger. Und die Verteidigung wiederum nochmal ein anderes. Während die einen Aufklärung blockieren, geben sich andere viel Mühe, echte Aufklärung herbeizuführen. Über die Frage, ob der Prozess nun schnell zu Ende geführt werden soll oder eher nicht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Eines sollte klar sein: Wirkliche Aufklärung muss nach wie vor geleistet und immer wieder neu eingefordert werden. Das wird sich aber auch nicht ändern, wenn der Prozess vorbei ist. Dann geht die Arbeit wohl erst richtig los.
antifa: Wie kommt ihr als »NSU-Watch« mit der Länge des Verfahrens und dem bisherigen Vorgehen von Bundesanwaltschaft und Gericht zurecht?
Robert Andreasch: Das Programm des Gerichts, die Beweisaufnahme, scheint mir aus dessen Sicht eigentlich weitgehend abgeschlossen. Die Nebenklage-Beweisanträge wurden bisher zum größten Teil abgeblockt. Ob sich hieran nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen in der letzten Oktoberwoche noch Wesentliches ändern wird, weiß ich nicht. Aber wir wissen ja auch nicht, wie lange die Plädoyers dann dauern werden und was sonst noch daherkommt. Persönlich finde ich, dass man das bisherige Dauern des Prozesses auch durchaus positiv sehen kann. Je länger er stattfindet, desto mehr könnte schließlich auch herauskommen und öffentlich werden. Es müsste dann allerdings auch ein ernsthafter Aufklärungswille erkennbar sein. Womit wir wieder bei der Frage wären: Wer blockt und wer will tatsächlich etwas ans Licht bringen.
antifa: Wenn es ums Blocken geht, denkt jeder sofort an die Fülle behördlicher »Pannen«, an Shredder-Aktionen, an die V-Leute des Verfassungsschutzes, an Merkwürdigkeiten bei polizeilichen Maßnahmen – an all das, was an falschen Fährten ja schon seit Beginn der Mordserie, um die es in diesem Prozess geht, gelegt wurde. Auch an »rassistische Ermittlungen«, wie die Nebenkläger richtig bemerken. Gab es hier im Verlauf des Prozesses neue Erfahrungen?
Robert Andreasch: Ich glaube schon. Die ursprüngliche Haltung, vor allem den Verfassungsschutz, aber auch andere Behörden betreffend, war ja: Die haben vorher nichts gewusst über diese Nazistrukturen, ihre Arbeit war dilettantisch, hat nichts getaugt. Inzwischen ist aber klar, dass dem ja oft gar nicht so war. Sondern dass da auf seltsamen Wegen ganz viel versandet ist. Dass es etwa in Brandenburg ein Krisentreffen zwischen der Bundesanwaltschaft und dem dortigen Verfassungsschutz gegeben hat. Wir wissen heute, dass eine Vielzahl von Informationen über den Verfassungsschutz und seine Informanten in den einschlägigen Szenen existiert. Dass – Beispiel Köln – auch bei Polizeibehörden wichtige Informationen vorhanden waren. Wurde das alles lediglich fehlinterpretiert oder verschlampt? Es gab immer wieder Hinweise, sogar auf Umzüge des NSU… Und die Behörden tun so, als hätten sie all das nur verschnarcht. Ich würde heute nicht mehr von einem »Nichtwissen« der Behörden sprechen. Das ist eigentlich noch viel schlimmer…
antifa: Dass der NSU mehr umfasst als die Dreier-Gruppe von der die Angeklagte Zschäpe übrig ist, dass es größere Organisationsstrukturen, Verzweigungen gegeben haben hat, wird immer deutlicher.
Robert Andreasch: Es ist schwierig, vom NSU als einer Organisation zu sprechen. Die einschlägigen Strukturen sind ja seit langem so aufgebaut, dass sich militante Neonazis netzwerkmäßig organisieren. Diese ganze Szene hängt schon zusammen. Es gab ja, auch das haben der Prozess und die damit verbundenen Recherchen zumindest teilweise ans Licht gebracht, ganz viele Neonazis, die für den NSU in der einen oder anderen Weise Unterstützung geleistet haben. Und es gab umgekehrt von diesem Briefe und andere Kommunikationsmittel, bis hin zu Bekennervideos, die sich direkt an die Szene richteten. Aktuell beispielhaft sind Aktionen, die Neonazis an verschiedenen Orten für den Angeklagten Ralf Wohlleben veranstalten. Bis hin zu dem Soli-Konzert, das vor kurzem in der Schweiz über die Bühne ging. Oder die »Blood & Honour«-Verbindungen des NSU… Vor solchen Hintergründen finden wir es schon seltsam, dass einige als »Mitglieder« des NSU angeklagt werden, andere aber nur »Unterstützer« sein sollen. Eine sehr künstliche Trennung…

Robert Andreasch, Journalist, und aktiv bei a.i.d.a. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V.), ist einer der Beobachter und Berichterstatter, die für »NSU-Watch« von Beginn an beim Prozess dabei sind, ihn im Internet dokumentieren, kommentieren etc. (https://www.nsu-watch.info). Um dies leisten zu können, haben sich antifaschistische Organisationen, Initiativen, Redaktionen und Einzelpersonen zusammengefunden. Andreasch: »Der größte Teil unseres Netzwerkes ist ehrenamtlich getragen. Bei jedem Prozesstag ist jemand von uns anwesend. Aber mit dem Hingehen zu den Verhandlungen ist es noch lange nicht getan.« Nicht alles ist ehrenamtlich möglich, das permanente Protokollieren der Verhandlungen etwa, die fremdsprachlichen Übersetzungen… Finanzielle Unterstützung ist deshalb auch weiterhin dringend erforderlich:

Spendenkonto: Kontoinhaber: apabiz e.V., Verwendungszweck: Beobachtung/NSU-Watch
IBAN: DE46 1002 0500 0003 3208 03, BIC: BFSWDE33BER, Kontonummer: 3320803, BLZ: 10020500, Bank für Sozialwirtschaft

Die Fragen stellte Ernst Antoni

Brände und Gewalt

12. Dezember 2016

In der Zeit von Januar bis Mitte Oktober dieses Jahres hat es in Deutschland nach Angaben des Bundeskriminalamtes fast 800 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gegeben. Insgesamt wurden 797 entsprechende Straftaten registriert. In 740 Fällen seien »rechts motivierte Täter« verantwortlich, bei 57 Delikten sei ein politischer Beweggrund noch nicht sicher. Registriert wurden 61 Brandstiftungen, zehn Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. In vier Fällen kam es zu Sprengstoffanschlägen. In 320 Fällen liegen Sachbeschädigungen vor; 180 sind sogenannte Propagandadelikte. Bei 137 Straftaten kam es zu Gewaltanwendungen. Nach einem Bericht in ZEITonline sind neben Flüchtlingen und Flüchtlingshelfern zunehmend auch Politiker und Journalisten von Angriffen betroffen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres registrierten die Behörden 813 Übergriffe auf Politiker; knapp die Hälfte sei »von eindeutig rechten Tätern« verübt worden. 54-mal wurden Journalisten angegriffen.

Mordanschläge

12. Dezember 2016

In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden mehr versuchte Morde und Totschlagsdelikte von Neonazis unternommen als in den Jahren zuvor. Bis Anfang Oktober wurden bundesweit elf von rechtsextremen Tätern unternommene versuchte Tötungsdelikte polizeilich registriert; viermal versuchter Mord und siebenmal versuchter Totschlag. Im gesamten Vorjahr waren sieben solcher Versuche registriert worden, 2014 einer. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Noch nicht enthalten in dieser Aufstellung sind der Mord und die Tötungsversuche eines »Reichsbürgers« an Polizeibeamten im Oktober in Mittelfranken.

Bewaffnete Neonazis

12. Dezember 2016

Die Polizei hat einer BKA-Analyse zufolge, die unter Verschluss gehalten wird, deren Existenz jedoch bestätigt wurde, bei Neonazis 2015 doppelt so viele Waffen gefunden und beschlagnahmt wie im Jahr zuvor: 1.947 gegenüber 868. Als besonders dramatisch beurteilten die Ermittler den Fund von 562 Spreng- und Brandvorrichtungen, ebenfalls mehr als doppelt so viele wie 2014. Etliche dieser Brandsätze wurden bei Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte benutzt. Nicht nur die Zahl der gefundenen Waffen, auch die Zahl der Straftaten, bei denen Neonazis Waffen einsetzten, sind stark angestiegen. 2015 gab es davon 1.253, das sind 709 mehr als im Jahr zuvor.

Prozess geplatzt

geschrieben von Zusammengestellt von P.C. Walther

9. Dezember 2016

Vor dem Landgericht Neubrandenburg ist einer der späten Auschwitz-Prozesse gegen einen früheren SS-Mann geplatzt. Die zuständigen Richter erklärten, sie seien nicht in der Lage, fristgerecht über mehrere Befangenheitsanträge zu entscheiden. Deshalb müsse die Hauptverhandlung zu einem späteren, noch unbekannten Zeitpunkt erneut eröffnet werden. Das Gericht hatte die Eröffnung des Prozesses vorher bereits abgelehnt, weil der SS-Mann wegen seines hohen Alters (inzwischen 92) nicht verhandlungsfähig sei. Das Oberlandesgericht sah das anders und ordnete die Eröffnung des Prozesses an, der nunmehr ohne Ergebnis beendet wurde.

Neonazi-Großkonzert

9. Dezember 2016

Neonazis aus Deutschland versammeln sich auch in Nachbarländern. So kamen Mitte Oktober im Schweizer Kanton St.Gallen rund 5.000 Neonazis zu einem »Rocktoberfest« zusammen, die meisten aus Deutschland. Die Schweizer Polizei fand laut Medienberichten »keinen Grund zum Eingreifen«; die Veranstaltung sei »mustergültig organisiert« gewesen. Die Konzertveranstalter stammen laut Pressebericht aus dem Blood-and-Honour- und Hammerskin-Netzwerk (s. auch Seite 7).

IB zentral nordwärts

geschrieben von Zusammengestellt von P.C. Walther

9. Dezember 2016

Die nach Experteneinschätzung rechtsextreme und völkisch-nationale »Identitäre Bewegung (IB)« will ihren Bundessitz nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen. IB-Vizevorsitzender Daniel Fiß (vorher NPD-Jugend) bezeichnete die AfD als »unseren verlängerten Arm« in den Parlamenten. Im September trafen in Rostock AfD-Politiker mit IB-Leuten zu einem »inhaltlichen Austausch« (Fiß) zusammen. Die IB verfügt deutschlandweit nach eigenen Angaben über 500 Aktivisten.

Aktenvernichtung

geschrieben von Zusammengestellt von P.C. Walther

6. Dezember 2016

Gegen die im Bundes-Verfassungsschutzamt für die unmittelbar nach der Aufdeckung des NSU stattgefundene Aktenvernichtung verantwortlichen Beamten wurde von Anwälten von NSU-Opfern Strafanzeige erstattet, nachdem im September eine Aussage des Beamten bekannt geworden war, der zufolge die Aktenvernichtung erfolgt sei, um die Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Umfeld des NSU-Trios zu verschleiern (»Frankfurter Rundschau« vom 6.10.16). Wie erst im Oktober d.J. bekannt wurde, sind in Brandenburg bei den Staatsanwaltschaften Potsdam und Frankfurt/Oder im vergangenen Jahr ebenfalls Akten vernichtet worden, deren Inhalt Verbindungen zum NSU-Bereich aufwiesen, und zwar den V-Mann Carsten Szepanski alias »Piatto« betreffend.

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