Nach Mitteilung des Bundesinnenministeriums fanden im 1. Halbjahr 2016 im Bundesgebiet 98 rechte Musikveranstaltungen statt. Dabei handelt es sich wiederum um vorläufige Zahlen. Darüber hinaus fanden auch konspirative Veranstaltungen statt, über deren Art und Anzahl die Behörden jedoch aus »sicherheitspolitischen Erwägungen« keine Auskunft geben. Auch über die Teilnehmerzahlen gibt es nicht in allen Fällen Angaben. In den bekanntgegebenen Fällen liegt die Gesamt-Teilnehmerzahl bei über 7.500. Im gleichen Zeitraum wurden von der Bundesprüfstelle 43 Tonträger wegen der Verherrlichung oder Verharmlosung von Nationalsozialismus, Krieg oder wegen rassistischer Inhalte indiziert. Von der Linksfraktion wurde darauf hingewiesen, die rechte Musikszene als Rekrutierungsfeld nicht zu unterschätzen.
Hasskriminalität
13. September 2016
Wegen rechtsradikaler Hetze im Internet wurden die Wohnungen von rund 60 Beschuldigten in 14 Bundesländern durchsucht und dabei umfangreiches Material sichergestellt. Damit soll gegen die rechte Hasskriminalität vorgegangen werden, die einen riesigen Umfang erreicht hat und mit der fortgesetzt zu Gewalttaten aufgerufen wird. Betroffene bezeichnen ein konsequentes Vorgehen gegen die Hasskriminalität als längst überfällig; es sei viel zu lange damit gewartet worden.
730 Angriffe
13. September 2016
Mehr als 730 Angriffe auf Asylsuchende und Flüchtlingsunterkünfte hat die Plattform »Mut gegen rechte Gewalt« nach Mitteilung von Pro Asyl im Zeitraum dieses Jahres bis Mitte August registriert. Darunter waren 92 Brandanschläge; 213 Asylsuchende wurden bei diesen Angriffen verletzt. Das Bundeskriminalamt hatte für das 1. Halbjahr 665 Straftaten gemeldet, die sich gegen Asylunterkünfte richteten. Im gesamten Vorjahr waren es 1.031.
6.548 Straftaten
13. September 2016
Im 1. Halbjahr 2016 wurden bundesweit 6.548 Straftaten von Neonazis und anderen Rechten von der Polizei registriert. Davon waren 520 Gewalttaten, bei denen 399 Menschen verletzt wurden. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres (2015) betrugen die Zahlen 5.496 Straftaten, davon 342 Gewalttaten und 271 Verletzte. Bei allen Delikten und auch bei der Zahl der Verletzten gab es also erneut Steigerungen. Die Zahlen entstammen den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen aus der Linksfraktion.
Weniger Aufmärsche
13. September 2016
Im vergangenen Jahr wurde mit bundesweit 690 die bislang höchste Zahl an rechtsextremen Aufmärschen und Kundgebungen registriert. Erst ab dem 2. Quartal dieses Jahres wurde ein Rückgang festgestellt. Während im 1. Quartal 2016 noch 80 islamfeindliche Kundgebungen mit zusammen 14.260 Teilnehmern stattfanden, sank die Zahl im 2. Quartal auf 49 mit 4.335 Teilnehmern. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, wies jedoch darauf hin, dass diese Zahlen noch unvollständig sind und dass in ihnen alle Pegida-Aktionen in Sachsen nicht enthalten sind, weil die dortigen Behörden bei Pegida »keine rechtsextremistische Beeinflussung erkennen« können. Eine Analyse der Ursachen des gegenwärtigen Rückgangs steht im Übrigen noch aus.
Offene Rechnung
13. September 2016
Griechenland hat seine Forderungen nach Entschädigung für die deutschen Kriegsverbrechen während der deutschen Besatzung in Höhe von mindestens 269 Milliarden Euro sowie die Rückzahlung des von den Nazis erzwungenen Kredits in Höhe von heute rund zehn Milliarden Euro bekräftigt. Ministerpräsident Tsipras kündigte an, für diese Forderungen »auf diplomatischem und wenn notwendig auch auf rechtlichem Weg« zu kämpfen. Die Erklärung der Bundesregierung, die Reparationsfrage sei »politisch und juristisch abgeschlossen«, findet nicht überall Zustimmung.
Hilfe gegen Rechts
13. September 2016
Gegen Rassismus und Vorurteile in der Gesellschaft wirken die freiwilligen Helfer und Unterstützer für Flüchtlinge positiv, heißt es in der Zusammenfassung einer Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung über ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit vor Ort. Das Engagement habe » Wirkung gegen rechte Stimmungsmache« und leiste wichtige Beiträge zur Integration. Notwendig sei jedoch eine stärkere Unterstützung seitens des Staates.
4.000 Flucht-Tote
13. September 2016
Beim Versuch übers Mittelmeer nach Europa zu gelangen, sind zwischen Januar und Juli d.J. über 3.100 Menschen ums Leben gekommen, die meisten im Mittelmeer ertrunken. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es knapp 2.000. Das teilte die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit. Weltweit wurden im selben Zeitraum mehr als 4.000 Flucht-Tote gezählt.
Leitkultur mit Belehrung
13. September 2016
»Bayerische Werte« sollen per Gesetz vor dem Verfall geschützt werden
Nach altbekannter CSU-Manier »Mir san de mehran« will die Staatsregierung des Freistaates Bayern ein »Integrationsgesetz« durchdrücken, das von der gesamten Landtagsopposition und zahlreichen Gewerkschaften und Verbänden abgelehnt wird.
Geht es der Staatsregierung überhaupt um Integration? Wohl eher nicht, wie im Gesetzentwurf zu lesen: »Diese identitätsstiftende Prägung unseres Landes (Leitkultur) … zu wahren und zu schützen ist Zweck dieses Gesetzes.« Es soll also die »Leitkultur« vor den Einwanderern geschützt werden. Der Gesetzestext belehrt uns, dass »die gewachsene und charakteristisch-kollektive Prägung unseres Landes erhalten bleiben« soll. »Bayern ist geformt von gewachsenem Brauchtum, von Sitten und Traditionen«, Migranten seien verpflichtet, »sich in die von ihnen hier angetroffene Kultur und Wertelandschaft, in Sitten und Umgangsformen einzufügen.« Die »bayerische Identität« mit Brauchtum, Sitten und Umgangsformen (Ostereiersuchen und Bierzelt?), die freilich nur in der Phantasie von CSU-Funktionären existiert, wird »allen Migrantinnen und Migranten vor- und aufgegeben.«
Die Liste der ausländerfeindlichen Vorhaben ist lang: Flüchtlingskinder in den Abschiebelagern sollen vom Schulbesuch ausgeschlossen, Kosten für Deutschkurse bei Nichtbestehen dem Flüchtling auferlegt werden wie auch Dolmetscher bei Ämtern vom Migranten zu bezahlen sind, der ja, so die Begründung zynisch, die Kosten dafür verursacht. Ein weiterer Passus wird dafür sorgen, dass Migranten von Sozialwohnungen ferngehalten werden: »Es sollen … für eine … zu belegende Wohnung möglichst nur Personen benannt werden, deren Zuzug keine unausgeglichene Bewohnerstruktur schafft oder verfestigt.« Damit wird Sozialer Wohnungsbau faktisch ad absurdum geführt, denn: »Das Ziel stabiler Bewohnerstrukturen … kann auch unterschiedliche Bildungs-, Einkommensschichten oder Milieus betreffen und will damit … eine allzu einseitige Ausrichtung von Stadtvierteln etc. vermeiden.« An dieser Stelle fragt der Mieterbund zurecht, wie die Regierung denn Einkommensverhältnisse von Mietern ermitteln will. Datenschutz? Braucht´s bei der CSU nicht.
Die Zulassung »nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer« zu kommunalen Einrichtungen soll künftig von einer »Belehrung« abhängig gemacht werden. Begründung: »Die Vorschrift reagiert auf Vorkommnisse vor allem in kommunalen Schwimmbädern … und soll … kommunale Einrichtungen verstärkt davor … bewahren, dass sie von ausländischen Mitbürgern … entgegen den üblichen Sitten und Gebräuchen zweckentfremdet werden.« Wie soll das in der Praxis aussehen? Wer blond und blauäugig ist, wird durchgewunken, wer dunkelhäutig ist, muss bei der Kassenfrau den Ausweis zeigen und sich »belehren« lassen?
Der Gesetzentwurf hat eigens den Dreivierteldeutschen kreiert, qua definitione ein Mensch mit einem im Ausland geborenen Großelternteil.
Die CSU dekretiert »Jeder Einzelne ist … zur Loyalität gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen verpflichtet.« Sie will Obrigkeit von Gottes Gnaden und treugehorsame Untertanen und braucht daher im Gesetzentwuf den Disziplinierungs-Artikel 13: »Wer durch demonstrative Regelverstöße, Verunglimpfen oder sonst durch nach außen gerichtetes Verhalten beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung … ablehnt, kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu unterziehen.« Die Begründung lautet: »Art 13 hat durchgängig präventiven Charakter und will bereits im Vorfeld strafrechtlicher Relevanz staatliche Handlungsmöglichkeiten schaffen. Provokante Handlungen … können … das Vertrauen in die Staatsmacht beeinträchtigen. … Die Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols kann sich dabei insbesondere in grob ungebührlichem Verhalten gegenüber Einsatzkräften äußern. … Die Regelung ist dabei – schon um nicht diskriminierend zu sein – nicht auf Ausländer und Migranten beschränkt. Auch wer als Einheimischer durch entsprechendes Verhalten auffällt, kann daher zu einer entsprechenden Belehrung vorgeladen werden. Auch bei ihm besteht in diesem Falle ja im Zweifel Integrationsbedarf hinsichtlich der geltenden Rechts- und Werteordnung.«
Vorfeld strafrechtlicher Relevanz? Es geht ausdrücklich nicht um Straftaten. Kinder zu schlagen ist eine Straftat. Einen Polizisten beleidigen ist eine Straftat. Darum geht es also nicht. Sogar die »Gleichgültigkeit« gegenüber der »Werteordnung« (Illoyalität gegenüber dem »Volk«?) wird mit »Belehrung« geahndet, die nicht von einem Gericht, sondern von einem Beamten z. B. im Innenministerium willkürlich verfügt wird. Was alles als »Ablehnung der FDGO« gelten kann hat die VVN-BdA erfahren: »In der [VVN-BdA] werden auch die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte als wesentliches Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missachtet. Dies kommt verbal in dem bekannten und von der [VVN-BdA] im Munde geführten Slogan »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen« zum Ausdruck.«
Der von der CSU-Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines »Bayerischen Integrationsgesetzes« hat den Landtag in Erster Lesung passiert und soll im Herbst verabschiedet werden. Ein breites Bündnis mobilisiert dagegen. Für den 22. Oktober ist eine zentrale Demonstration geplant. Sollte das Gesetz im Landtag verabschiedet werden, wird Verfassungsklage erhoben.
»AfD Subtext« jetzt in Neubrandenburg
13. September 2016
»Neubrandenburg Nazifrei« hat am 19.08.2016 eine neue online Kampagne mit dem Namen »AfD Subtext: – Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Wahlprogramm der AfD in MV« gestartet. Darin beschäftigen sie sich ausführlich mit ausgewählten Punkten des Wahlprogramms der Partei und versuchen ein Bild zu zeichnen, was passieren könnte, wenn die Alternative für Deutschland aktiv an der Landesregierung in Mecklenburg- Vorpommern beteiligt sein würde. Das Bündnis zitiert dazu Forderungen aus dem Wahlprogramm, stellt die zentrale These dieser heraus und analysiert, was es für das Land bedeuten würde, wenn diese Forderungen und Ideen tatsächlich umgesetzt würden. Dabei soll es auch darum gehen, den Ansichten der AfD eigene politische Standpunkte entgegenzusetzen.

Bündnis Neubrandenburg Nazifrei
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nbnazifrei@systemausfall.org
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»In wenigen Wochen werden die Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern ihren 7. Landtag seit der Wiedervereinigung wählen. Am 04. September entscheiden die Wählerinnen, wer die nächsten fünf Jahre im Schweriner Schloss die Geschicke des Bundeslandes lenken wird.«, so Anna Rosenthal, Mitglied des Bündnisses. Ziel der Kampagne soll es sein, auf die politischen Gefahren nach der Landtagswahl hinzuweisen, die durch rechtspopulistische Parteien in der Regierung entstehen könnten und potenzielle Protestwähler zum Nachdenken zu bewegen. »Erstmals gibt es eine reelle Chance, dass die NPD, angeschlagen durch das laufende Verbotsverfahren, ihre Plätze im Landtag räumen muss. Gleichzeitig steht eine andere politische Kraft rechts von der CDU in den Startlöchern: die AfD, der auch in M-V aus dem Stand Rekordergebnisse von 19+-x% vorausgesagt werden. Was passiert eigentlich, wenn sich die Forderungen der AfD aus dem Landeswahlprogramm durchsetzen würden?«, so Rosenthal weiter.
Die Ausführungen des Bündnisses dazu werden fortlaufend auf seiner Facebook Seite, sowie auf der Website, die unter www.nbnazifrei.de zu erreichen ist, veröffentlicht.






























